Navigation überspringen

Informationsvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Übertragung von Grundstücken im Wege der Sacheinlage in die Kapitaleinlage (Beschlussvorlage Nr. 162/2022))

18. Dezember 2023
                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler

Drucksache Nr.: 242/2023
Az.: 921.5

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

18.12.2023

zur Kenntnis

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Übertragung von Grundstücken im Wege der Sacheinlage in die Kapitaleinlage (Beschlussvorlage Nr. 162/2022)

Mitteilung:
Die im Rahmen der Umsetzung des Projektes Gartenhöfe vom Gemeinderat am
18.07.2022 beschlossene Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr
GmbH aus dem I. und II. Bauabschnitt beträgt nach Vorlage aller Veränderungsnachweise insgesamt 1. 256.898,00 €.

Drucksache 242/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2022 (Beschlussvorlage Nr. 162/022) beschlossen, dass im Rahmen der Umsetzung des Projektes Gartenhöfe Grundstücke auf die Wohnbau
Stadt Lahr GmbH übertragen werden sollen. Die Übertragung sollte als Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr GmbH erfolgen, wobei sich der Einlagewert an der tatsächlichen Grundstücksgröße und dem Gutachterausschuss festgelegten Grundstückswert orientieren
sollte. Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren jedoch die zu übertragenden Grundstücke noch
nicht gebildet. Somit standen weder die Grundstücksgröße noch der Grundstückswert fest.

Durch ein Vermessungsbüro sollte ein Flächenlayout erstellt werden, d.h. die Bestandssituation
und die geplante Neustrukturierung sollten nach den einzelnen Nutzungen wie Wohnen, Straße,
Grünfläche in ihrer Größe mit Benennung des Eigentümers in Tabellenform erhoben werden. Hiernach ergeben sich die Tauschflächen mit ihrer unterschiedlichen Wertigkeit als Basis für die
Grundstücksneuregelung. Neben dem Grundstückstausch sind zur Projektrealisierung noch die
restlichen Flurstücke auf die Wohnbau zu übertragen.

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung im Jahr 2022 ging man davon aus, dass sich der Gesamtwert der Flurstücke auf rd. 960.000 € beläuft, wobei rd. 630.000 € auf den ersten Bauabschnitt
entfallen sollten. Zu vorgenanntem Wert sollten die Flurstücke auf die Wohnbau übertragen werden.

Mittlerweile stehen die Grundstücksgröße und Einbringungswerte konkret fest.

I. Bauabschnitt:
Von Stadt an Wohnbau
Flurstück
26627/4
26614/100

Fläche
in m²

Wert

Betrag €

1.416,00 x 243,00 € =
29,00 x 243,00 € =

26573/112
174,00 x
26614/101
9,00 x
26609
1.361,00 x
26559/113
286,00 x
Gesamt: 3.275,00

243,00 €
243,00 €
243,00 €
243,00 €

Von Wohnbau an Stadt

=
=
=
=

Flurstück

344.088,00 € 26611/100
7.047,00 €

26627/1

42.282,00 € 26627/3
2.187,00 € 26627/104
330.723,00 € 26627/105
69.498,00 €
795.825,00 € Gesamt:

Fläche in
m²

Wert

876,00 x 70,00 €
112,00
679,00 x
€
82,00 x 70,00 €
97,00 x 70,00 €
452,00 x 70,00 €
2.186,00

Betrag €
=

61.320,00 €

=

76.048,00 €

=
=
=

5.740,00 €
6.790,00 €
31.640,00 €
181.538,00 €

Im I. BA beträgt der Einlagewert demnach 614.287,00 € und liegt knapp unterhalb des ursprünglich
geschätzten Wertes.

Drucksache 242/2023

Seite 3

II. Bauabschnitt:
Von Stadt an Wohnbau
Flurstück

Fläche
in m²

Wert

Von Wohnbau an Stadt
Betrag €

Flurstück

26675/105

48,00 x

243,00 € =

26630/1

582,00 x

243,00 € =

26630/107

166,00 x

243,00 € =

40.338,00 € 26611/102

250,00 x

26630/103

67,00 x

243,00 € =

16.281,00 € 26650/107

645,00 x

26630/106

617,00 x

243,00 € =

149.931,00 € 26646/103

28,00 x

1.402,00 x

243,00 € =

340.686,00 € 26650/108

255,00 x

26630/102

366,00 x

243,00 € =

88.938,00 € 26649/104

366,00 x

26559/116

403,00 x

243,00 € =

97.929,00 €

26627

Gesamt:

3.651,00

11.664,00 € 26650/109

Fläche in
m²

141.426,00 €

26649/4

347,00 x
643,00 x

26649/5

68,00 x

26649

316,00 x

26649/107

304,00 x

26611/103

254,00 x

26611/104

5,00 x

887.193,00 € Gesamt:

3.481,00

Wert
70,00
€
70,00
€
70,00
€
70,00
€
70,00
€
70,00
€
70,00
€
70,00
€
70,00
€
73,00
€
70,00
€
70,00
€

Betrag €
=

24.290,00 €

=

45.010,00 €

=

17.500,00 €

=

45.150,00 €

=

1.960,00 €

=

17.850,00 €

=

25.620,00 €

=

4.760,00 €

=

22.120,00 €

=

22.192,00 €

=

17.780,00 €

=

350,00 €
244.582,00 €

Im II. BA beträgt der Einbringungswert demnach 642.611,00 € und liegt damit deutlich über dem geschätzten Wert von 330.000 €. Insgesamt beträgt die Kapitalzuführung demnach 1.256.898,00 €.
Da die Grundstücksübertragungen zur Realisierung des Projektes Gartenhöfe (I. und II. Bauabschnitt)
im Wege der Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr GmbH an sich bereits mit
Ratsvotum vom 18.07.2022 beschlossen wurden, erfolgt die Mitteilung über die nunmehr final feststehenden Grundstücksgrößen und Einbringungswerte als Informationsgabe bzw. zur Kenntnisnahme.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Anlage(n):
Anlage0

Markus Wurth
Stadtkämmerer