Beschlussvorlage (Vorberatung und Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat: a) Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr b) Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026 c)…
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (2. Sitzung)
5. Dezember 2022
5. Dezember 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 & 202 Sachbearbeitung: Ziser & Singler Drucksache Nr.: 253/2022 Az.: 902.41/2023 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.12.2022 vorberatend öffentlich Siehe zusammenfs. Begründung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.01.2023 renz vorberatend Nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss vorberatend öffentlich 06.02.2023 Betreff: Vorberatung und Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat: a) Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr b) Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026 c) Wirtschaftspläne 2023 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2022 bis 2026 der städtischen Eigenbetriebe Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Personalausschuss stimmt dem Entwurf der vorgelegten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen zu und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, zur Ermittlung der Eckwerte des Gesamthaushaltes 2023 ggf. entsprechende geringfügige Korrekturen (Rundungen) vorzunehmen. 2. Im Weiteren empfiehlt der Haupt- und Personalausschuss dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: „Die im Haushaltsplan 2023 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die in der Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet.“ 3. Der Haupt- und Personalausschuss stimmt dem Entwurf der Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen zu und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung. 4. Der Haupt- und Personalausschuss stimmt den Entwürfen der vorgelegten Wirtschaftspläne 2023 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (ggf. unter Einbeziehung der beschlossenen Änderung/en) zu und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung. Drucksache 253/2022 Seite 2 Zusammenfassende Begründung: Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2023 mit Finanzplanung bis 2026 wurde in die Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2022 eingebracht. Die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2023 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden wenige Tage später nachgereicht. Die (erste) Vorberatung der Planentwürfe erfolgte in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2022. Daraus haben sich Änderungen ergeben. Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 nach Maßgabe der seinerzeit vorliegenden Unterlagen dem Gemeinderat mit großer Stimmenmehrheit empfohlen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 unter Einbeziehung der Änderungen zu beschließen. Im Gegensatz hierzu hat der Haupt- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2022 nach Maßgabe der seinerzeit vorliegenden Unterlagen für die Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 (Kernhaushalt) keine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen. Die Abstimmung hatte eine Stimmengleichheit zum Ergebnis. Hintergrund ist die anhängige Thematik zur Fortführung der Haushaltskonsolidierung, der Finanzagenda, der Bildung einer Baukommission und der Schuldenobergrenze. Auf die Vorlage 9/2023 wird verwiesen. In der Folge wurde die ursprünglich vorgesehene Verabschiedung im Gemeinderat am 19.12.2022 in das Jahr 2023 verschoben. Weitere Änderungen erfolgten im Nachgang zu dieser Sitzung. Auf den aktuellen Stand der Änderungsliste wird verwiesen (Anlage 1). Zwischenzeitlich haben auch einige Abstimmungsgespräche zwischen Mitgliedern des Gemeinderats und Vertretern der Verwaltung über das weitere Vorgehen stattgefunden, so dass nunmehr eine zweite Vorberatung über die Entwürfe der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan sowie der Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe erfolgen kann. Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Gesetzliche Vorgabe zur öffentlichen Behandlung Drucksache 253/2022 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Seit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs im Gemeinderat am 21.11.2022 haben sich einige Änderungen ergeben, welche in der Änderungsliste (Anlage 1) aufgeführt sind. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen weist der Haushaltsplanentwurf 2023 folgende Eckwerte aus: Aktueller Stand vom 18.01.2023 Summe der ordentlichen Erträge: Summe der ordentlichen Aufwendungen: Veranschlagtes ordentliches Ergebnis: Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf Ergebnishaushalt: Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit: Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit: Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf: Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf): Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen): Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit: Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands: Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen: EUR 149.702.170 161.546.840 Stand nach der (ersten) Beratung im HPA am 05.12.2022 EUR 149.369.970 161.420.740 Stand gedruckter Entwurf/ Stand der Einbringung am 21.11.2022 EUR 149.294.970 161.445.740 - 11.844.670 - 12.050.770 - 12.150.770 - 4.739.370 - 4.945.470 - 5.045.470 8.076.610 8.214.800 8.214.800 18.018.790 19.175.400 19.175.400 - 9.942.180 - 10.960.600 - 10.960.600 - 14.681.550 - 15.906.070 - 16.006.070 7.500.000 9.000.000 9.000.000 3.040.000 3.120.000 3.120.000 4.460.000 5.880.000 5.880.000 - 10.221.550 - 10.026.070 - 10.126.070 10.795.000 9.695.000 9.695.000 Über die geänderte Haushaltssatzung 2023 (Anlage 2) ist nun eine erneute Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zu fassen. Drucksache 253/2022 Seite 4 Begründung I. Planentwurf für das Haushaltsjahr 2023 (Kernhaushalt) a) Ergebnishaushalt 2023 Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2023 im Haupt- und Personalausschuss am 05.12.2022 einschließlich weiterer Änderungen (u.a. weitere Fortschreibung der Orientierungsdaten des Landes vom 13.12.2022) weist der Ergebnishaushalt 2023 als ordentliches Ergebnis einen Fehlbetrag von rd. 11,84 Mio. EUR aus. Im Vergleich zur Einbringung liegt eine Verbesserung von 306.100 EUR vor. Zu bewerten ist dieses ordentliche Ergebnis unter den besonderen und außergewöhnlichen Aus-/Nachwirkungen der Coronavirus-Pandemie, des Ukraine-Krieges sowie der hohen Energiepreissteigerungen. Der gesetzliche Haushaltsausgleich ist nach den Planzahlen für 2023 nicht erreicht. Kann ein Ausgleich der ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge nicht erlangt werden, so gilt der Haushaltsausgleich dennoch als erreicht, wenn zu Beginn des Haushaltsjahres in ausreichender Höhe Rücklagen aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse aus Vorjahren zur Verfügung stehen. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses steht somit kraft Gesetzes zur Abdeckung von entsprechenden Fehlbeträgen im Ergebnishaushalt zur Verfügung und soll in diesem Fall auch zwingend eingesetzt werden. Nach einer Hochrechnung für das Rechnungsjahr 2022 wird ein vorläufiger Fehlbetrag von rd. 9 Mio. EUR erwartet. Unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung der Vorjahre, der prognostizierten Haushaltsentwicklung 2022 (planmäßiger Fehlbetrag von 15,56 Mio. EUR) und möglichen Ermächtigungsübertragungen nach 2023 wird aktuell mit einem einsetzbaren Bestand der Ergebnisrücklage zum 31.12.2022 i.H.v. rd. 9 Mio. EUR ausgegangen. Demnach kann der für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von -11.844.670 EUR ausgewiesene Fehlbetrag überwiegend aus dieser einsetzbaren Ergebnisrücklage (9,0 Mio. EUR) ausgeglichen werden. Über den Differenzbetrag von 2.844.670 EUR ist ein Fehlbetragsvortrag in das Haushaltsjahr 2024 vorzunehmen. Die im Haushaltsplan 2023 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die ab dem Jahr 2020 in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. Drucksache 253/2022 Seite 5 b) Finanzhaushalt 2023 Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit i.H.v. rd. 4,74 Mio. EUR, Investitionen von rd. 18,02 Mio. EUR und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. rd. 8,08 Mio. EUR aus. Für Kreditaufnahmen ist im Vergleich zur Haushaltseinbringung (9,0 Mio. EUR) ein Betrag von 7,5 Mio. EUR veranschlagt. Abzüglich der vorgesehenen ordentlichen Tilgungen i.H.v. 2,54 Mio. EUR ergibt sich hieraus eine planerische Netto-Neuverschuldung zum Jahresende 2023 von 4,96 Mio. EUR. Zum 31.12.2023 wird ein Schuldenstand von 30,35 Mio. EUR erwartet, soweit die planmäßigen Kreditaufnahmen in 2023 erforderlich werden (Anlage 7). Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2023 weist nach dem aktuellen Entwurfsstand eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von rd. -10,22 Mio. EUR aus. Der angenommene bereinigte Bestand an liquiden Eigenmitteln beläuft sich zum 31.12.2022 auf rd. 16,5 Mio. EUR (Kassenbestand vor Buchungsschluss). Ausgehend hiervon würde sich der Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresende 2023 bei einer planmäßigen Umsetzung der Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes auf voraussichtlich rd. 6,28 Mio. EUR reduzieren. Die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen betragen nunmehr rd. 10,8 Mio. EUR (Anlage 8). c) Finanzplanung bis 2026 Die geplanten Kreditaufnahmen zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen sind im Jahreszeitraum 2023 bis 2026 in Höhe von 25,5 Mio. EUR ausgewiesen, bei gleichzeitigen Tilgungsleistungen in Summe vom 11,01 Mio. EUR (ohne Sondertilgungen für das Rahmenkonto Ost). Ausgehend vom Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2022 i.H.v. rd. 25,39 Mio. EUR würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2026 auf rd. 39,88 Mio. EUR erhöhen. Es wird auf die Vorlage 9/2023 zur Fortführung der Haushaltskonsolidierung, Finanzagenda, Bildung einer Baukommission und Schuldenobergrenze verwiesen. Der Stand der liquiden Eigenmittel zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (31.12.2026) beläuft sich auf rd. 3,76 Mio. EUR (Anlage 6). Drucksache 253/2022 Seite 6 II. Planentwürfe für das Wirtschaftsjahr 2023 der städtischen Eigenbetriebe Die Wirtschaftsplanentwürfe 2023 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden dem Gemeinderat vom Haupt- und Personalausschuss am 05.12.2022 mit großer Stimmenmehrheit zur Beschlussfassung empfohlen. a) Zahlenmäßige Veränderungen für den Wirtschaftsplanentwurf der Eigenbetriebe „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ haben sich aus der Ausschussvorberatung nicht ergeben. b) Auf die Anlage zum Wirtschaftsplan „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“, welche als Tischvorlage in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2022 verteilt wurde, wird verwiesen. c) Beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Lahr“ hat sich aus der Vorberatung folgende Änderung ergeben: Erfolgsplan (+ / - = Verbesserung / Verschlechterung) Keine Vermögensplan (+ / - = Verbesserung / Verschlechterung) Gewerbegebiet Langenwinkel - Kanalausbau: Planungsrate - 15.000 € Gewerbegebiet Langenwinkel - Kanalausbau: Verpflichtungsermächtigung (Auszahlung in 2024) Markus Ibert Oberbürgermeister Anlage(n): 1 Änderungsliste II 3 Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023 4.2 Investitionsprogramm 2022-2026 6 Liquiditätsentwicklung 2023 8 Verpflichtungsermächtigungen 2023 Anlage 0 - 200.000 € Markus Wurth Stadtkämmerer 2 Entwurf HHSatzung 2023 4.1 Finanzplanung 2022-2026 5 Kennzahlenübersicht 2023 7 Schuldenentwicklung 2023 9 FAG-Berechnungsblatt 2023 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.