Beschlussvorlage (Vereinbarung mit der Gemeinde Kippenheim über eine mögliche Teilabordnung von Beamten im forsttechnischen Dienst)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (2. Sitzung)
6. Februar 2023
6. Februar 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 622 Sachbearbeitung: Brucker Drucksache Nr.: 2/2023 Az.: 622/br An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 102 / BGL / ZS02 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.01.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss beschließend öffentlich 06.02.2023 Betreff: Vereinbarung mit der Gemeinde Kippenheim über eine mögliche Teilabordnung von Beamten im forsttechnischen Dienst Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Kippenheim bzgl. einer möglichen Teilabordnung von Beamten im forsttechnischen Dienst zu. Der als Anlage im Entwurf gefertigte Text kann bei Bedarf redaktionell und in Abstimmung mit der Gemeinde Kippenheim ohne erneute Vorlage in einem gemeinderätlichen Gremium von der Verwaltung noch angepasst werden sofern sich die Grundzüge der Vereinbarung hierdurch nicht ändern. Zusammenfassende Begründung: Eine verstärkte Zusammenarbeit für den Forstbereich kann jeder der Vereinbarungsparteien bei einem ungeplanten Ausfall von forsttechnischen Beamten nutzen und den Aufbau weiterer kostspieliger Redundanzen vermeiden. Drucksache 2/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Im Jahr 2021 kam die Gemeinde Kippenheim auf die Verwaltungsspitze der Stadt Lahr zu. Für den Bereich des gehobenen forsttechnischen Dienstes ist dort eine Person eingestellt. In Lahr gibt es derzeit 1,5 Stellen im forsttechnischen Dienst; eine davon im gehobenen Dienst und eine 0,5 Vollzeitstelle (VZSt) im mittleren forsttechnischen Dienst. Um für die wichtigen Aufgaben des jeweiligen Forstbetriebes bei ungeplanten längerfristigen Ausfällen eine Redundanz vorzuhalten, kann die nun vorliegende Vereinbarung ein wichtiges Instrument darstellen, damit der weitere Betrieb ohne größere Missstände aufrecht erhalten werden kann. Zu dem Zeitpunkt der Anfrage aus Kippenheim bestand in Lahr eine längere krankheitsbedingte Vakanz der 1,0 Stelle der Revierleitung im gehobenen forsttechnischen Dienst. Diese konnte damals glücklicherweise betreibsintern mit dem Inhaber der weiteren Stelle im mittleren forsttechnischen Dienst abgedeckt werden. Ein Vereinbarungsabschluss zum damaligen Zeitpunkt war in dieser Situation nicht möglich. Nachdem die 1,0 VZSt im gehobenen forsttechnischen Dienst bei der Stadt Lahr im Jahr 2022 neu besetzt werden konnte wurden die Verhandlungen mit der Gemeinde Kippenheim weiter fortgesetzt. Zielsetzung: Der beiliegende Vereinbarungsentwurf soll es beiden Vereinbarungsparteien zukünftig erlauben, bei spontanen, längeren Ausfällen von Beamten im forsttechnischen Dienst ihren jeweiligen Forstbetrieb durch eine Teilabordnung aus der Partnerkommune geregelt aufrecht zu erhalten. Die vereinbarten Regelungen sollen im Vorhinein die Grundlagen für eine evtl. erforderliche Teilabordnung festlegen damit im Fall einer längeren Vakanz sofort darauf zugegriffen werden kann. Maßnahmen: Abschluss einer interkommunalen Vereinbarung nach dem hier vorgelegten Entwurf. Evtl. im Weiteren notwendige redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes können die beiden Verwaltung in gegenseitiger Abstimmung noch vornehmen sofern sich die Grundzüge der Vereinbarung hierdurch nicht ändern. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Als Alternative wären bei den Kommunen die Schaffung weiterer Planstellen zu prüfen. Aus Gründen der allgemeinen Wirtschaftlichkeit wird dies jedoch von der Verwaltung derzeit nicht empfohlen. Drucksache 2/2023 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Begründung: Um eine größtmögliche Sicherheit für den jeweiligen Forstbetrieb beider Kommunen zu erreichen, ist die vorgeschlagene Vereinbarung ein adäquates Mittel, welches eine vorzeitige finanzielle Belastung verhindert. Tilman Petters Ralph Brucker Anlage(n): Vereinbarungsentwurf f.Teilabordnung Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.