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Beschlussvorlage (Zuschuss Open Air Filmnächte)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Mundinger

Drucksache Nr.: 64/2023
Az.: 366.618

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
14 / 20 / 302

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

27.03.2023

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Zuschuss Open Air Filmnächte

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Lahr beteiligt sich als Partnerin der Open Air Filmnächte wie in den vergangenen Jahren mit einem Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro an das FORUM Cinemas Multiplex Lahr GmbH & Co. KG und gewährt einen indirekten Zuschuss in Höhe von
ca. 5.000 Euro für die Übernahme der BGL Kosten (ca. 4.100 Euro für Straßensperrung,
Ab- und Aufbau der Möblierung und Anlieferung von Bauzäunen mit Werbebannern der
Stadt Lahr) und den Verzicht auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren (in Höhe
von 900 Euro).

Zusammenfassende Begründung:
Bis 2014 veranstaltete ein Medienhaus das Open Air Kino im Stadtpark. Die Stadt Lahr ging
im Jahr 2014 auf das FORUM CINEMA zu mit dem Ziel, das Format in die Innenstadt zu
bringen. Von Beginn an war klar, dass aufgrund der begrenzten Platzzahl auf dem Urteilsplatz sowie der Kosten für Technik und Großleinwand das Open Air Kino nicht gewinnbringend durchgeführt werden kann. Durch einen städtischen Zuschuss und die Übernahme
der BGL-Kosten gelang es dem Betreiber, das Open Air Kino mit einer schwarzen Null
durchzuführen. Das Open Air Kino ist eine wichtige Veranstaltung, da das Festival Besucher aus dem gesamten Umland bis ins Kinzigtal anlockt und für zusätzliche Frequenz in
der Innenstadt, der Gastronomie und dem Handel sorgt.

Begründung der Eilbedürftigkeit nach § 34 Abs. 1 GemO:
Die Regelfrist von sieben Tagen war nicht möglich einzuhalten, da sich erst kurzfristig ergeben hat, dass die Technik für das Open Air Kino bis spätestens Mitte nächster Woche
(KW 13) durch den Betreiber verbindlich gebucht werden muss. Nach Bekanntwerden dieser Fristlegung hat am Mittwoch, 22.03.2023 ein kurzfristig anberaumtes verwaltungsinternes Treffen (RPA, Abt. 30/302, Kämmerei, Tiefbau, Abt. 10/101) zur Erörterung der weiteren Vorgehensweise stattgefunden. Deshalb wird die Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt innerhalb der Dreitagesfrist ergänzt.

Drucksache 64/2023

Seite 2

Es ist beabsichtigt, dass die Verwaltung bis zum Herbst 2023 eine Sammelvorlage für Veranstaltungen von Dritten erarbeitet, bei denen die Stadt Lahr bislang direkte Zuschüsse
und/oder indirekte Zuschüsse beispielsweise in Form von BGL-Kosten, Sondernutzungsgebühren, Hallenmieten, Personalgestellung, etc. in Höhe von mehr als 5.000 Euro übernimmt.

Für die Gewährung von Zuschüssen an Verbände, Vereine und dergleichen sowie Privatpersonen und an andere Dritte von mehr als 5.000 Euro ist der HPA zuständig.

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

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Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Friederike Ohnemus
Leitung Abt. 10/101

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.