Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) -Portokosten Bußgeldstelle)
24. April 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Brandenburger Drucksache Nr.: 66/2023 Az.: 30/302-br An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 24.04.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) -Portokosten Bußgeldstelle Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Aufwendungen für die „Budgeteinheit Bußgeldstelle“ in Höhe von rund € 44.500,-. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle „Ordnungswesen“. Zusammenfassende Begründung: Die erhöhten Kosten (überwiegend Portokosten) sind auf den hohen Anstieg an Ordnungswidrigkeitenverfahren zurückzuführen. Drucksache 66/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der überplanmäßige Anstieg der Zahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren hat u.a. zu erhöhten Aufwendungen bei den Portokosten geführt. Zugleich waren deutliche Mehrerträge bei den Bußgeldern im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen. Der Haushaltsansatz der Erträge wurde fast erreicht. Aufgrund des hohen Anstiegs an Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde der Haushaltsansatz für Geschäftsaufwendungen überschritten. Die betroffene Budgeteinheit ist insgesamt um rund 44.500 € überschritten. Zielsetzung: Bewilligung der überplanmäßigen Aufwendungen gemäß Beschlussvorschlag Begründung: Der Anstieg der OWI-Verfahren ist begründet im Abklingen der Auswirkungen der Pandemie und in den hohen Fallzahlen durch die Ende 2021 angeschaffte semistationäre Messanlage. Durch die höhere Anzahl an OWI-Verfahren hat es im Vergleich zum Vorjahr auch deutlich mehr Erträge gegeben, jedoch wurde der Ansatz knapp unterschritten, so dass eine Deckung hiervon nicht möglich ist. Für die Deckung können allerdings Mehrerträge bei der Kostenstelle „Ordnungswesen“ wie folgt vorgeschlagen werden: -Kostenstelle 12205006 / Kostenart 33110000 „Verwaltungsgebühren“: 17.000 € -Kostenstelle 12205006 / Kostenart 33210000 „Benutzungsgebühren“: 25.300 € -Kostenstelle 12205006 / Kostenart 34820000 „Erstattungen von Gemeinden“: 2.000 € Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die Haushaltsansätze 2024 werden im Rahmen der Haushaltsgespräche neu bewertet. Guido Schöneboom Lucia Vogt Erster Bürgermeister Amtsleiterin Drucksache 66/2023 Seite 3 Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.