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Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) -Portokosten Bußgeldstelle)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Brandenburger

Drucksache Nr.: 66/2023
Az.: 30/302-br

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

24.04.2023

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022)
-Portokosten Bußgeldstelle

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 84 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Aufwendungen für die „Budgeteinheit Bußgeldstelle“ in Höhe von rund € 44.500,-.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Kostenstelle „Ordnungswesen“.

Zusammenfassende Begründung:
Die erhöhten Kosten (überwiegend Portokosten) sind auf den hohen Anstieg an Ordnungswidrigkeitenverfahren zurückzuführen.

Drucksache 66/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der überplanmäßige Anstieg der Zahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren hat u.a. zu erhöhten Aufwendungen bei den Portokosten geführt. Zugleich waren deutliche Mehrerträge bei den Bußgeldern im
Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen. Der Haushaltsansatz der Erträge wurde fast erreicht.
Aufgrund des hohen Anstiegs an Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde der Haushaltsansatz für Geschäftsaufwendungen überschritten.
Die betroffene Budgeteinheit ist insgesamt um rund 44.500 € überschritten.

Zielsetzung:
Bewilligung der überplanmäßigen Aufwendungen gemäß Beschlussvorschlag

Begründung:
Der Anstieg der OWI-Verfahren ist begründet im Abklingen der Auswirkungen der Pandemie und in den
hohen Fallzahlen durch die Ende 2021 angeschaffte semistationäre Messanlage. Durch die höhere
Anzahl an OWI-Verfahren hat es im Vergleich zum Vorjahr auch deutlich mehr Erträge gegeben, jedoch
wurde der Ansatz knapp unterschritten, so dass eine Deckung hiervon nicht möglich ist. Für die Deckung können allerdings Mehrerträge bei der Kostenstelle „Ordnungswesen“ wie folgt vorgeschlagen
werden:

-Kostenstelle 12205006 / Kostenart 33110000 „Verwaltungsgebühren“:

17.000 €

-Kostenstelle 12205006 / Kostenart 33210000 „Benutzungsgebühren“:

25.300 €

-Kostenstelle 12205006 / Kostenart 34820000 „Erstattungen von Gemeinden“:

2.000 €

Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Die Haushaltsansätze 2024 werden im Rahmen der Haushaltsgespräche neu bewertet.

Guido Schöneboom

Lucia Vogt

Erster Bürgermeister

Amtsleiterin

Drucksache 66/2023

Seite 3

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.