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Beschlussvorlage (Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH); Jahresabschluss 2022)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Maier

Drucksache Nr.: 139/2023
Az.: 922.5314

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

03.07.2023

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr (IGZ GmbH);
Jahresabschluss 2022

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt
• die Bilanz zum 31.12.2022
• die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis zum 31.12.2022,
• den Lagebericht 2022 und
• den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
zur Kenntnis und ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Feststellung des Jahresabschlusses 2022 zuzustimmen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertretung der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung
a) der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung,
b) der Entlastung des Geschäftsführers und
c) der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 zuzustimmen.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 139/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Zielsetzung:
Maßnahmen:
Alternativ geprüfte Maßnahmen:

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Begründung:
Allgemeines:
Nach den Vorgaben des vom Gemeinderat beschlossenen Beteiligungsmanagementkonzepts
der Stadt Lahr erfolgt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) durch
den Haupt- und Personalausschuss.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbezentrum Raum
Lahr GmbH (IGZ GmbH) findet am 13.07.2023 statt.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung der IGZ GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2022 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von
201.697,70 €. Aus dem Jahresüberschuss und dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von
1.362.263,84 € ergibt sich zur Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung ein neuer
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 1.563.961,54 €
Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüferkanzlei Dr. Holger Sachs, Offenburg, geprüft und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Drucksache 139/2023

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Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn 2022 in
Höhe 1.563.961,54 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Als Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 soll auf Vorschlag der Geschäftsführung wiederum die Kanzlei von Dr. Sachs bestellt werden.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Bilanz 31.12.2022
GuV 31.12.2022
Lagebericht 2022.pdf
Bestätigungsbericht 2022.pdf
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.