Beschlussvorlage (Bauverein Lahr GmbH; Jahresabschluss 2022)
3. Juli 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Lehmann Drucksache Nr.: 142/2023 Az.: 922.5124 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss 03.07.2023 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Betreff: Bauverein Lahr GmbH; Jahresabschluss 2022 Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Personalausschuss nimmt die Bilanz zum 31.12.2022, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2022, den Lagebericht 2022, den Anhang 2022, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2022 festzustellen. 2. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2022 zuzustimmen. 3. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuzustimmen. 4. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 zuzustimmen. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 142/2023 Seite 2 Drucksache 142/2023 Seite 3 Sachdarstellung Nach den Vorgaben des vom Gemeinderat beschlossenen Beteiligungsmanagementkonzepts der Stadt Lahr erfolgt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) durch den Haupt- und Personalausschuss. Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Bauverein Lahr GmbH findet voraussichtlich am 26. Juli dieses Jahres statt. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Die Geschäftsführung der Bauverein Lahr GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2022 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft eine Bilanzsumme von 11.674.724,73 € (Vj.: 10.143.871,93 €) und einen Jahresüberschuss von 656.694,95 € (Vj.: 602.067,60 €) erzielt. Aus Vorjahren bestand noch ein Gewinnvortrag von 1.795.162,01, sodass sich ein Bilanzgewinn von 2.451.856,96 € (Vj.: 1.835.930,01 €) ergibt. Der Jahresabschluss wurde von der Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von 1/6 des Jahresergebnisses an die Gesellschafter auszuschütten und den Restbetrag aus Gewinnvortrag und Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Zu Ziffer 3) und 4) des Beschlussvorschlags: Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsführerin und den Aufsichtsrat zu entlasten sowie die Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) auch zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Markus Ibert Oberbürgermeister Amt Mitwirkung Anlage(n): Bilanz zum 31.12.2022.pdf GuV zum 31.12.2022.pdf Lagebericht 2022.pdf Anhang 2022.pdf Bestätigungsvermerk 2022.pdf Anlage 0 Markus Wurth Stadtkämmerer Drucksache 142/2023 Seite 4 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.