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Beschlussvorlage (Bauverein Lahr GmbH; Jahresabschluss 2022)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Lehmann

Drucksache Nr.: 142/2023
Az.: 922.5124

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

03.07.2023

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Betreff:
Bauverein Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2022

Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Personalausschuss nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2022,
 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2022,
 den Lagebericht 2022,
 den Anhang 2022,
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2022 festzustellen.
2. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in
der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2022 zuzustimmen.
3. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in
der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrats zuzustimmen.
4. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in
der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 zuzustimmen.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 142/2023

Seite 2

Drucksache 142/2023

Seite 3

Sachdarstellung
Nach den Vorgaben des vom Gemeinderat beschlossenen Beteiligungsmanagementkonzepts der Stadt Lahr erfolgt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) durch den Haupt- und Personalausschuss.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Bauverein Lahr GmbH findet voraussichtlich am 26. Juli dieses Jahres statt.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung der Bauverein Lahr GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2022 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft eine Bilanzsumme von 11.674.724,73 € (Vj.:
10.143.871,93 €) und einen Jahresüberschuss von 656.694,95 € (Vj.: 602.067,60 €) erzielt. Aus Vorjahren bestand noch ein Gewinnvortrag von 1.795.162,01, sodass sich ein
Bilanzgewinn von 2.451.856,96 € (Vj.: 1.835.930,01 €) ergibt.
Der Jahresabschluss wurde von der Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende von 1/6 des Jahresergebnisses an die Gesellschafter auszuschütten und den Restbetrag aus Gewinnvortrag und Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Zu Ziffer 3) und 4) des Beschlussvorschlags:
Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsführerin und den Aufsichtsrat zu entlasten sowie
die Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) auch zur Abschlussprüferin für das
Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Amt
Mitwirkung

Anlage(n):
Bilanz zum 31.12.2022.pdf
GuV zum 31.12.2022.pdf
Lagebericht 2022.pdf
Anhang 2022.pdf
Bestätigungsvermerk 2022.pdf
Anlage 0

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Drucksache 142/2023

Seite 4

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.