Navigation überspringen

Informationsvorlage (Jahresbericht zu Natur und Biotope)

28. September 2023
                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Frick

Drucksache Nr.: 166/2023
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 13.09.2023
renz

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Umweltausschuss

zur Kenntnis

öffentlich

28.09.2023

Betreff:
Jahresbericht zu Natur und Biotope

Mitteilung:

Abstimmung

Drucksache 166/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation
Zuletzt wurde am 06.10.2022 ein umfassender Sachstandsbericht zu Ausgleichs- und Schutzgebieten vorgelegt.
1. Allgemeine Informationen
1.1. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
Der Gesetzgeber gibt vor, dass Eingriffe in Natur und Landschaft durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen
vom Verursacher zu kompensieren sind.
Für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz muss die Ökokontoverordnung Baden-Württemberg
zugrunde gelegt werden. Hierbei wird ein Komplementärschlüssel von 1:1 zwischen Ökopunkten für Biotope
und Ökopunkten für das Schutzgebiet Boden angenommen werden. Ein Ausgleich soll immer gleichartig und
gleichwertig stattfinden.

1.2. Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
Unabhängig der Auflagen für naturschutzrechtlichen Ausgleich, stellen artenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen eine eigene Kategorie dar. Auf Grundlage des §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz werden klare sogenannte „Verbotstatbestände“ formuliert, welche einen besonderen und vor allem vorgezogenen Ausgleich
erfordern. U.a. geht es um Verbote für das Fangen, Töten, Verletzen oder zerstören von Lebens-/Nahrungshabitaten von „besonders geschützten Arten“ und „streng geschützten Arten“ nach der Bundesartenschutzverordnung.
Diese Regelungen erfordern in fast allen Fällen eine Grundlagenerhebung auf der Eingriffsfläche, welche
meist ein ganzes Jahr in Anspruch nimmt. Weiter sind die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen herzustellen
und das Weiterbestehen der Population muss garantiert und nachgewiesen sein, bevor der Eingriff in den bisherigen Lebensraum erfolgt.
Schon bei der Erstellung von Bebauungsplänen wird gefordert, dass die Ausgleichsthematik berücksichtigt
wird. Somit sind Artenschutzrechtliche Einschätzungen durchzuführen um auf dieser Grundlage den Umweltbericht verfassen zu können. Hier gibt es weiter die Möglichkeiten die sogenannten Plan-externen und Plan-internen CEF-/Ausgleichsflächen fest zu legen.

1.3. Gesetzlich Geschützte Biotope
Weitere vom Gesetzgeber definierte besondere Flächen sind die sogenannten „Gesetzlich Geschützten Biotope“. Diese werden, in einem ca. 20-Jährigen Turnus, durch die LUBW im Zuge der „Offenland-Biotopkartierung“ aufgenommen und betreffen im Normalfall nicht-überplante Gebiete (sogenannter Außenbereich). Hierunter fallen auf Lahrer Gemarkung vor allem Feldhecken und FFH-Mähwiesen.

1.4 Monitoring
Im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen jeder Art ist ein sogenanntes Monitoring zwingend notwendig, um den Erfolgsfortschritt nachweisen zu können. Ein Monitoring im Zuge eines B-Plan Verfahrens wird meist schon im
Umweltbericht festgehalten und beläuft sich normalerweise über 3-5 Jahre. Im Grunde kann jedoch festgehalten werden, dass ein Monitoring so lange aufrechterhalten muss bis ein Erfolg der Maßnahme über 2-3 Jahre
sichergestellt wurde. Ein Monitoring ist somit ebenfalls ein Teil der Fertigstellungs-, bzw. Entwicklungspflege
von Maßnahmen und wird in den Kostenkalkulationen schon im Vorfeld berücksichtigt.

Drucksache 166/2023

Seite 3

2. Kompensationsverzeichnis
Ein Kompensationsverzeichnis, bzw. ein sogenanntes Eingriffs- und Ausgleichsflächenkataster (EAK) ist in
erster Linie ein wichtiger Schritt um die Abteilungsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Arten- und
Naturschutzes leisten zu können. Es wird angestrebt ein Flächendeckendes Kataster Verwaltungsintern anbieten zu können, um die Arbeit von Abteilungen wie Hochbau, Tiefbau und Stadtplanung zu vereinfachen.
Hierfür ist eine Übersicht über alle Ausgleichsflächen und Biotopflächen auf der Gemarkung Lahr bereits seit
längerem bei der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt in Arbeit. Eine Visualisierung der Daten über Geoinformationssysteme (GIS) ist in Zusammenarbeit mit der Abt. Geoinformation ebenfalls in Arbeit.

2.1 Ausgleichsflächen- und städtische Biotope
Das derzeitige Kataster listet insg. 191 Maßnahmen auf. Davon sind:
•
•
•

111 Ausgleichsflächen
22 CEF-Flächen
35 Biotope/Biotopersatz

Neben Ökokontoflächen, CEF-Maßnahmenflächen und anderen Ausgleichsflächen ist die Stadt Lahr auch für
den Erhalt der Gesetzlich Geschützten Biotope, welche sich auf städtischen Grundstücken befinden, zuständig. Siehe Abbildung 1.

Flächenverteilung (Gesamtgemarkung: 6984 ha)
Verkehr
10%

Gesetzlich
Geschützte Biotope
4%

Siedlung
19%

Sonstiges
1%
Natur und
Landschaft
64%

Gewässer
2%

Verkehr

Siedlung

Sonstiges

Gewässer

Natur und Landschaft

Natur und Landschaft (Ökologisch Wertvoll)

Abbildung 1: Geschützte Biotope und Grünflächen im Verhältnis zur Siedlungsfläche, inkl.
Wald- und Agrarfläche

Drucksache 166/2023

Seite 4

2.2 Ökokonto
Das städtische Ökokontoverzeichnis befindet sich ebenfalls im Aufbau. Es wird unterschieden zwischen einem
baurechtlichen Ökokonto und einem naturschutzrechtlichen Ökokonto.

Baurechtliches Ökokonto:
Im Zuge von Bebauungsplänen wird durch den Umweltbericht eine Bilanzierung der Eingriffsflächen durchgeführt. Hierbei wird der Ausgangszustand und der Zielzustand (nach geplantem Eingriff) ermittelt und „eingepunktet“. In vielen Fällen ist der Zielzustand aus ökologischer Sicht negativ zum Ausgangszustand wodurch
ein Defizit entsteht, es gibt jedoch auch umgekehrte Beispiele.
Beispiele für Ökopunkte-Überschüss:
•
•

LGS-Seepark
Bürgerpark

Naturschutzrechtliches Ökokonto:
In einem Naturschutzrechtlichen Ökokonto werden Maßnahmen aufgenommen, welche keine Zuordnung zu
Eingriffen haben (so zu sagen ein „Guthaben auf einer Bank“). Diese Punkte stehen zur freien Verwendung für
die jeweiligen Verantwortlichen (Privat oder Gemeinde).
Diese Punkte sind auch auf dem freien Markt handelbar und können bei Bedarf eingekauft oder bei Nachfrage
verkauft werden.
Die Ökokontoverordnung sieht auch ein umwandeln von baurechtlichen Ökopunkten zu naturschutzrechtlichen
Ökopunkten vor, um die Überschüsse aus Baurechtsverfahren anderweitig wieder Rückfinanzieren zu können.

Ökokonto der Stadt Lahr:
Die Stadt Lahr besitzt derzeit noch keine naturschutzrechtlichen, und damit handelbaren Ökopunkte. Für die
interne Verwendung konnten Punkte jedoch schon umgeschichtet werden. Beispiele hierfür sind:
•

Überschüssige Ökopunkte aus dem B-Plan LGS-Seepark wurden für den B-Plan Moschee und ganz
aktuell für den B-Plan Friedhof(-serweiterung) Kuhbach verwendet.

Eine offizielle Beantragung der Umwandlung, bzw. Anerkennung von Ökokontopunkten ist derzeit in der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt in Arbeit. Hierzu wurde ein externes Büro für Umweltplanung beauftragt.

Drucksache 166/2023

Seite 5

3. Pflege der Biotope und Ausgleichsflächen
Aktuell werden für 34 städtische Biotop- und Ausgleichsflächen durch die Abt. Öffentliches Grün und Umwelt
die Pflege an verschiedene lokale Landwirte beauftragt. Hinzu kommen jährlich wechselnd weitere Flächen,
auf denen gelegentliche Einzelmaßnahmen durchgeführt werden müssen, z.B. Feldheckenpflege.
Die Mahd von Graben- und Gewässerufern erfolgt unter Federführung des städtischen Bau- und Gartenbetriebs (BGL).

Die Pflegemaßnahmen reichen von extensiver Mahd bis hin zu Gehölzrückschnitten. In Wiesenflächen werden
seit 2020 jährlich wechselnde Altgrasstreifen (zur Überwinterung von Insekten) belassen.
Durch die Notwendigkeit von immer umfangreicheren Pflegemaßnahmen und immer mehr Biotop- und Ausgleichsflächen stiegen die notwendigen Haushaltsmittel kontinuierlich an und werden auch in Zukunft notwendig sein. (Siehe Abbildung 2)

Ausgegebene Haushaltsmittel
120.000,00 €
100.000,00 €
80.000,00 €
60.000,00 €
40.000,00 €
20.000,00 €
-€

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Abbildung 2: Ausgegebene Haushaltsmittel (2023 = Geschätzter gesamt-Auftragswert) inkl. BGL Ausgaben

Ausblick
•

•

Pflegekonzept für Feldhecken, Hohlwege und Streuobstwiesen erarbeiten und langfristig umsetzen.
Hierdurch wird Sichergestellt, dass die ökologische Wertigkeit sowie die Verkehrssicherheit nicht negativ beeinflusst werden.
Ein Anstieg an zu pflegenden Flächen.
Ausgleichsflächen kommen nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in die Unterhaltungspflege, somit steigt auch der Pflegeaufwand in der Unterhaltung durch immer mehr Flächen, je
mehr Gebaut und „Überplant“ wird.

Drucksache 166/2023

Seite 6

4. Aktuelle Maßnahmen und Projekte
B-Plan Hosenmatten II, 3. Änderung
Beschreibung:

Die CEF-Maßnahmen für den Bebauungsplan wurden größtenteils
unmittelbar um das Plangebiet herum entwickelt.

Fläche / Herstellungskosten

1,2 ha / ca. 810.000 €

Jährliche Kosten (Unterhalt)

ca. 20.000 €

Retentionsfläche, Dammenmühle
Beschreibung:

Ein Feuchtbiotop, auf Höhe des Stadion Dammenmühle, wies Defizite auf, welche durch ein angepasstes Pflegekonzept wieder als Retentionsfläche mit Flachtümpeln aufgebaut werden soll. Dieses Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem NABU Lahr erarbeitet um einen inoffiziellen Ausgleich zum Bau des Regenüberlaufbeckens
(RÜB) in Sulz herzustellen.

Fläche / Herstellungskosten

4.200 m² / -

Jährliche Kosten (Unterhalt)

ca. 2.000 €

Feuerwache West
Beschreibung:

An insgesamt sieben externen Stellen wurden Ersatzhabitate angelegt, für die Bodenversiegelung wurden Waldkalkungen durchgeführt.
Im Jahr 2024 ist noch eine interne Ausgleichsfläche herzustellen.
Nach Abschluss aller Maßnahmen verbleibt ein Überschuss von ca.
24.640 Ökopunkten für das städt. (baurechtliche) Ökokonto.

Fläche / Herstellungskosten

3,8 ha / 775.000 €

Jährliche Kosten (Unterhalt)

noch zu Bestimmen (Herstellung noch nicht abgeschlossen)

Gereutertalbach
Beschreibung:

Ökologische Aufwertung des Bachlaufs, inkl. Herstellen einer „Ersatzaue“ und Durchgängigkeit des Gewässers herstellen.

Fläche / Herstellungskosten

0,7 ha / ca. 100.000 € (reine Baukosten)

Jährliche Kosten (Unterhalt)

noch zu Bestimmen (Herstellung noch nicht abgeschlossen)

Friedhof (-serweiterung) Kuhbach
Beschreibung:

Der Bebauungsplan für die Friedhofserweiterung in Kuhbach erfordert den Ausgleich von ca. 3.000 m² FFH-Mähwiese. Die Ausgleichsfläche befindet sich in Reichenbach und wir über die nächsten Jahre
Hergestellt. Es wurde erforderlich, dass zusätzlich noch ca. 20.000
Ökopunkte aus dem Baurechtlichen Ökokonto der Stadt entnommen
werden mussten.

Fläche / Herstellungskosten

ca. 4.500 m² / -

Jährliche Kosten (Unterhalt)

Ca. 1.200 €

Drucksache 166/2023

Seite 7

Ersatz-KiTa DEKO Gelände
Beschreibung:

Für den geplanten Wegfall der KiTa Bottenbrunnen wurde ein Grundstück im Stadtgebiet ausgewählt. Auf diesem sind Eidechsenvorkommen nachgewiesen worden, wodurch ein Ausgleich zwingend Nötig
war. (Ausgleich nur unter sehr hohem Zeitdruck möglich gewesen)

Fläche / Herstellungskosten

ca. 1.000 m² / ca. 50.000 €

Jährliche Kosten (Unterhalt)

noch zu Bestimmen (Herstellung noch nicht abgeschlossen)

Baugebiet Gartenhöfe
Beschreibung:

Hierbei sind für den Artenschutz (v.a. Eidechsen) vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.
Ausgleichsflächen konnten Gebietsnah ausgewiesen werden. Erste
Abstimmungen zu dem geplanten Zeithorizont für die Herstellung der
Ersatzmaßnahmen sind zeitnah geplant.

Fläche / Herstellungskosten

-/-

Jährliche Kosten (Unterhalt)

noch zu Bestimmen

Amphibien Hohbergsee
Beschreibung:

Mit der Bebauung des ehemaligen AKAD Geländes musste das bestehende Leitsystem zeitweise unterbrochen werden. Auf Initiative
des NABU ergibt sich nun die Möglichkeit, mit einer neuen Linienführung, eine dauerhafte Verbesserung und Sicherung der Amphibienwanderweg zu erreichen.

Fläche / Herstellungskosten

-/-

Jährliche Kosten (Unterhalt)

-

Amphibien Sulz
Beschreibung:

Im Jahr 2023 wurde die Amphibienwanderstrecke über die Straße
Sulz Richtung Langenhard wieder von Ehrenamtlichen betreut. Federführung war die Abt. Öffentliches Grün und Umwelt. Durch den
Zusatzbeschluss für die Vorlage 111/2022 wurde auch für nächstes
Jahr (2024) diese Betreuung wieder der Abt. Öffentliches Grün und
Umwelt aufgetragen.

Fläche / Herstellungskosten

-/-

Jährliche Kosten (Unterhalt)

ca. 9.000 €

Drucksache 166/2023

Seite 8

Weitere Maßnahmen:
•

Blühwiesen:
Dem Wunsch nach insektenfreundlichen Blühwiesen kommt die Stadt in vielfältiger Weise nach. Im
Großen werden seit Jahren die 12 ha Wiesensaum im ehemaligen LGS Gelände gepflegt und etliche
Ausgleichsflächen mit zusammen ca. 6 ha Wiesen in der freien Landschaft unterhalten. Im Kleinen
werden Restflächen gezielt in Blühwiesen umgewandelt. Dabei ist jedoch immer eine Abwägung zwischen freizeitlichen Nutzungsanfordernissen, Verkehrssicherheit und öffentlicher Akzeptanz zu treffen.
Ebenso gilt zu berücksichtigen, dass sich der Pflegeaufwand einer Blühwiese gegenüber einem 8x gemähten Rasen deutlich erhöht.

Ausblick
•

•
•

Frühzeitige Erfassung anstehender Eingriffe, um Natur- und Artenschutzrechtliche Bauverzögerungen
zu minimieren, bzw. vermeiden. (In Zusammenarbeit mit Abt. Geoinformation und Zentraler Steuerung
(Projektmanagement/Projektkoordination mit anderen Abteilungen erleichtern)
Forstschreibung Landschaftsplan, Fortschreibung Biotopverbundplanung
Flächenbevorratung um teure und zeitraubende Suchgänge zu vermeiden

Tilman Petters

Anlage(n):
Anlage 0

Richard Sottru