Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Ortschaftsrat Kippenheimweiler (9. Sitzung)
25. Oktober 2023
25. Oktober 2023
Stadt Lahr L ~i Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Lütkenhaus Drucksache Nr.: 174/2023 Az.:-0688 Lü An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe 20.09.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Sulz 28.09.2023 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 04.10.2023 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier 05.10.2023 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 11.10.2023 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.10.2023 vorberatend öffentlich Gemeinderat Kippenheim 23.10.2023 vorberatend öffentlich beschließend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss der ver 25.10.2023 Verwaltungsgemein einbarten schaft Lahr-Kippenheim Betreff: 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Aufsteilungsbeschluss - Billigung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Beschlussvorstchlag: 1. Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwal tungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 2. Der Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen vom 08.09.2023 wird gebilligt. 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Frühzeitige Beteiligung). Zusammenfassende Begründung: Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungs gemeinschaft Lahr-Kippenhelm durch Änderung den aktuell geplanten städtebaulichen Ent wicklungen angepasst werden. Für die Sport-Kita und zwei Photovoltaikprojekte Drucksache 174/2023 Seite 2 (Schwimmende PV-Waldmattensee und Freiflächen -PV Flugbetriebsfläche) sollen die pla nungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Drucksache 174/2023 Seite 3 Sachdarstellung Die Stadt Lahr ist bestrebt, regenerative Energiequellen zu erschließen, um einen Beitrag zum Klima schutz zu leisten und aktiv an der Energiewende teilzunehmen bzw. mitzuwirken. Vor diesem Hinter grund werden derzeit 2 große Freiflächenphotovoltaikprojekte vorangetrieben. Es ist dies zum einen eine schwimmende Photovoltaikanlage auf dem Waldmattensee in Kippenheim weiler mit ca. 3.9 ha und zum anderen eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flugbetriebsflächen des Flughafens Lahr auf einer Fläche von - gemarkungsübergreifend (Lahr und Friesenheim) - ca. 20 ha, davon ca. 13,4 ha auf Lahrer und ca. 6,6 ha auf Friesenheimer Gemarkung. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und in beiden Fällen ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Gleiches gilt für die Umsetzung der Sport-Kita. Die Stadt plant im Bereich der Sportstätten in den „Un teren Dämmen“ eine Kindertagesstätte mit Sportprofil (Sport-Kita) zu errichten. Das Gebiet liegt im Au ßenbereich und der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich eine Grünfläche - Sportanlage - dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans SPORT-KITA und der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren sollen auch hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung ge schaffen werden. Bei den geplanten Änderungen auf Gemarkung Lahr handelt es sich um: - Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche, soziale Zwecke, im Bereich B-Plan SPORT-KITA, Lahr/Sulz - Darstellung einer Sonderbaufläche Kiesabbau und Schwimmende Photovoltaik im Bereich B-Plan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE. Kippenheimweiler - Darstellung einer Fläche für den Luftverkehr sowie Sonderbaufläche für Luftverkehr Freiflächenphotovoltaik im Bereich Bebauungsplan PV-ANLAGEN FLUGBETRIEBSFLÄCHE, Lahr/Hugsweier Seit der Genehmigung (30.03.1998) des wirksamen Flächennutzungsplans wurden insgesamt 9 Ände rungsverfahren durchgeführt, wobei die 9. Änderung derzeit ruht und noch nicht zum Abschluss ge bracht wurde. Für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim ist gern. § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, die im Aufstellungsverfahren abgearbeitet wird und deren Ergebnisse in den Umweltbericht einfließen. Es wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan einer 10. Änderung zu unterziehen und als ersten Schritt den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im 4. Quartal 2023 durchgeführt werden. Drucksache 174/2023 Seite 4 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: £3 Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Tilman Retters Sabine Fink Anlage(n): - Begründung mit Piananlagen und Gutachten Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.