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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L ~i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Lütkenhaus

Drucksache Nr.: 174/2023
Az.:-0688 Lü

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­ 20.09.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Sulz

28.09.2023

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

04.10.2023

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

05.10.2023

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

11.10.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.10.2023

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat Kippenheim

23.10.2023

vorberatend

öffentlich

beschließend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss der ver­ 25.10.2023
Verwaltungsgemein­
einbarten
schaft Lahr-Kippenheim
Betreff:

10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim
- Aufsteilungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange

Beschlussvorstchlag:
1. Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwal­
tungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen.
2. Der Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen vom
08.09.2023 wird gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs.
1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen (Frühzeitige Beteiligung).

Zusammenfassende Begründung:
Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungs­
gemeinschaft Lahr-Kippenhelm durch Änderung den aktuell geplanten städtebaulichen Ent­
wicklungen angepasst werden. Für die Sport-Kita und zwei Photovoltaikprojekte

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(Schwimmende PV-Waldmattensee und Freiflächen -PV Flugbetriebsfläche) sollen die pla­
nungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

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Sachdarstellung
Die Stadt Lahr ist bestrebt, regenerative Energiequellen zu erschließen, um einen Beitrag zum Klima­
schutz zu leisten und aktiv an der Energiewende teilzunehmen bzw. mitzuwirken. Vor diesem Hinter­
grund werden derzeit 2 große Freiflächenphotovoltaikprojekte vorangetrieben.
Es ist dies zum einen eine schwimmende Photovoltaikanlage auf dem Waldmattensee in Kippenheim­
weiler mit ca. 3.9 ha und zum anderen eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flugbetriebsflächen
des Flughafens Lahr auf einer Fläche von - gemarkungsübergreifend (Lahr und Friesenheim) - ca. 20
ha, davon ca. 13,4 ha auf Lahrer und ca. 6,6 ha auf Friesenheimer Gemarkung.
Zur Umsetzung der Maßnahmen sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und in
beiden Fällen ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Gleiches gilt für die Umsetzung der Sport-Kita. Die Stadt plant im Bereich der Sportstätten in den „Un­
teren Dämmen“ eine Kindertagesstätte mit Sportprofil (Sport-Kita) zu errichten. Das Gebiet liegt im Au­
ßenbereich und der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich eine Grünfläche - Sportanlage - dar.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans SPORT-KITA und der Änderung des Flächennutzungsplans
im Parallelverfahren sollen auch hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung ge­
schaffen werden.

Bei den geplanten Änderungen auf Gemarkung Lahr handelt es sich um:

- Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche, soziale Zwecke, im Bereich B-Plan SPORT-KITA, Lahr/Sulz
- Darstellung einer Sonderbaufläche Kiesabbau und Schwimmende Photovoltaik im Bereich B-Plan
PV-ANLAGE WALDMATTENSEE. Kippenheimweiler
- Darstellung einer Fläche für den Luftverkehr sowie Sonderbaufläche für Luftverkehr Freiflächenphotovoltaik im Bereich Bebauungsplan PV-ANLAGEN FLUGBETRIEBSFLÄCHE, Lahr/Hugsweier
Seit der Genehmigung (30.03.1998) des wirksamen Flächennutzungsplans wurden insgesamt 9 Ände­
rungsverfahren durchgeführt, wobei die 9. Änderung derzeit ruht und noch nicht zum Abschluss ge­
bracht wurde.
Für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim ist
gern. § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, die im Aufstellungsverfahren abgearbeitet wird
und deren Ergebnisse in den Umweltbericht einfließen.

Es wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan einer 10. Änderung zu unterziehen und als ersten
Schritt den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

Diese Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im 4. Quartal 2023 durchgeführt werden.

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Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
£3

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen

Tilman Retters

Sabine Fink

Anlage(n):
- Begründung mit Piananlagen und Gutachten
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.