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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Dreyspringstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 125/2023
Az.: 112.21/Stu

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
605 / 61

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.06.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 04.07.2023
ten

beschließend

öffentlich

Betreff:
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Dreyspringstraße

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Dreyspringstraße.

Zusammenfassende Begründung:
Um die Dreyspringstraße verkehrssicherer zu gestalten, soll ein Fußgängerüberweg im
Knotenpunktbereich Dreyspringstraße/ Kanalweg eingerichtet werden. Durch den angrenzenden Schlachthof und das Einkaufszentrum Arena besteht an dieser Stelle ein erhöhter
Bedarf an sicheren Querungsmöglichkeiten. Dieser Bedarf verstärkt sich zusätzlich durch
den geplanten Ersatzbau der Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße auf dem Grundstück
südlich des Schlachthofs in der Dreyspringstraße.
Auf dem Gelände des Schlachthofes finden regelmäßig Veranstaltungen für Kinder und
Jugendliche statt, die einen erhöhten Querungsbedarf über die Dreyspringstraße nach sich
ziehen. Dieser wird durch den geplanten Ersatzbau der Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße noch verstärkt.
Der Fußgängerüberweg soll die Verkehrsteilnehmenden dazu bringen, verkehrssicherer
und rücksichtsvoller zu fahren und trägt zur Verkehrsberuhigung bei. Die Voraussetzungen
der Straßenverkehrsordnung können hierbei als erfüllt angesehen werden.

Drucksache 125/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Fußgängerüberwege eignen sich grundsätzlich nur dort, wo gebündelte Fußgängerströme über Fahrbahnen geführt werden sollen, auf denen der Fahrzeugverkehr nicht zu schnell fährt. Auf dem Gelände
des Schlachthofes finden regelmäßig Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche statt. Der geplante
Ersatzbau der Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße verstärkt den Querungsbedarf zusätzlich.
Der Fußgängerüberweg soll die Verkehrsteilnehmenden sensibilisieren, sich verkehrssicherer und
rücksichtsvoller zu verhalten.
Derzeit gibt es keine Möglichkeit, die Dreyspringstraße gesichert queren zu können. Vor allem wegen
der unterschiedlichen Zielgruppen ergibt sich hier ein besonders hoher Bedarf, der die Notwendigkeit
einer Verkehrsmaßnahme begründet.
Wegen dieser besonderen Gründe kann die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nach gründlicher
Prüfung aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht befürwortet werden.
Zielsetzung:
Mit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges soll der Fußverkehr beim Überqueren der Fahrbahn
gesichert werden.

Maßnahmen:
In der Dreyspringstraße wird ein Fußgängerüberweg eingerichtet. Die Umsetzung erfolgt mittels Markierung, Beschilderung und Beleuchtung, außerdem wird der Gehweg teilweise abgesenkt. Zur Freihaltung der Sichtdreiecke wird ein Kfz-Stellplatz in Fahrradabstellplätze umgewandelt.
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Ohne die Einrichtung eines Fußgängerüberweges würde der Fußverkehr weiterhin ungesichert queren.
Eine seitliche Einengung für eine Aufstellfläche am Fahrbahnrand oder der Bau einer Querungshilfe
kommen aus Gründen des Straßenquerschnittes und des naheliegenden Kanalwegs aufgrund der
Schleppkurve nicht in Betracht.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

Drucksache 125/2023

Seite 3

☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:
Die Kosten für die Einrichtung des Fußgängerüberweges betragen etwa 20.000 EUR und werden durch
die Kostenstelle I541000020012 (Fußverkehrsinfrastruktur) gedeckt.

Guido Schöneboom

Lucia Vogt

Erster Bürgermeister

Leiterin Ordnungsamt

Anlage(n):
Plan
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.