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Beschlussvorlage (Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in einem Teilabschnitt der Moltkestraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 128/2023
Az.: 112.21

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
605 / 61

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.06.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 04.07.2023
ten

beschließend

öffentlich

Betreff:
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in einem Teilabschnitt der Moltkestraße

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereiches in einem Teilabschnitt der Moltkestraße.

Zusammenfassende Begründung:
In der Moltkestraße besteht die Möglichkeit, die Verkehrssituation für Anwohnende und
den Fußverkehr zu verbessern. Mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches
würde die bereits baulich suggerierte Verkehrsregelung umgesetzt werden. Es handelt
sich um die Verbindungsstraße zwischen Moltkestraße und Schützenstraße mit einer untergeordneten Verkehrsfunktion, fehlenden Gehwegen und gepflasterten Stellplätzen. Die
Wendefläche wurde bereits so ausgebaut, dass ein Platzcharakter besteht, der die Aufenthaltsfunktion der zu Fuß Gehenden optisch stärkt.

Drucksache 128/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Rahmen einer Überprüfung der Verkehrssituation wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für
einen verkehrsberuhigten Bereich in einem Teilabschnitt der Moltkestraße als erfüllt angesehen werden
können.

Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1) kommt nach Auffassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung nur für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Die untergeordnete Bedeutung des Kfz-Verkehrs
zeigt sich in der Regel durch einen niveaugleichen Ausbau der Verkehrsfläche.

Die Stichstraße in der Moltkestraße erfüllt aufgrund ihrer Lage und ihres Verlaufs eine reine Erschließungsfunktion. Das Verkehrsaufkommen ist aufgrund der geringen Anzahl an zu erschließenden
Grundstücken niedrig. Es sind keine separaten Gehwege vorhanden.

Derzeit gilt allerdings die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h in diesem Bereich. Fehlende Gehwege
und schmale Straßen mit niedriger Verkehrsbelastung erfüllen die Kriterien an einen verkehrsberuhigten Bereich und rechtfertigen somit die dort geltende Schrittgeschwindigkeit.

Stellplätze sind bereits durch Pflasterungen gekennzeichnet. Somit ergeben sich keine Veränderungen
im ruhenden Verkehr. Die Maßnahme kann ausschließlich durch die Montage von zwei Verkehrszeichen umgesetzt werden.

Zielsetzung:
Mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches soll das Parken außerhalb gekennzeichneter
Flächen verhindert und der Fußverkehr gesichert werden. Damit erhöht sich die Qualität des Wohnweges. Die baulich suggerierte Verkehrsregelung wird umgesetzt.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

Drucksache 128/2023

Seite 3

☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:
Die Kosten für die Beschilderung betragen etwa 2.000 EUR und werden durch die Kostenstelle 5410
5000, Kostenart 4212 0000 gedeckt.

Guido Schöneboom

Lucia Vogt

Erster Bürgermeister

Leiterin Ordnungsamt

Anlage(n):
Verkehrszeichenplan
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.