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Beschlussvorlage (Schenkungsvertrag 'Bürgerstiftung Lahr - Reichswaisenhaus 1885' Flst. 6014/66 mit 441 m² und 6014/67 mit 117 m², Gemarkung Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Zippel

Drucksache Nr.: 194/2023
Az.: Flst. 1316

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 28.11.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

beschließend

öffentlich

15.01.2024

Betreff:
Schenkungsvertrag 'Bürgerstiftung Lahr - Reichswaisenhaus 1885' Flst. 6014/66 mit 441
m² und 6014/67 mit 117 m², Gemarkung Lahr

Beschlussvorschlag:
Die beiden Grundstücke Flst. Nr. 6014/66 mit 441 m² und 6014/67 mit 117 m², Gemarkung Lahr werden entgeltlos auf die Stadt Lahr übergehen. Die Stadt Lahr nimmt die
Schenkung der 'Bürgerstiftung Lahr - Reichswaisenhaus 1885' an.

Zusammenfassende Begründung:
Die 'Bürgerstiftung Lahr - Reichswaisenhaus 1885' möchte der Stadt Lahr die beiden Flurstücke Nr. 6014/66 und 6014/67, Gemarkung Lahr (Grünflächen) als Schenkung übereignen. Die Übertragung der Grundstücke erfolgt ohne Kaufpreiszahlung. Die Vertragskosten
trägt die Bürgerstiftung. Die beiden Grundstücke wurden vom Grundstück 6014/33 (Grundstücksgelände des Kindergartens „Die kleinen Strolche“) herausgetrennt. Mit der Annahme
der Schenkung / dem Erwerb der besagten beiden Flächen unterstützt die Stadt Lahr die
Bürgerstiftung bzw. den Kindergartenbetrieb.

Drucksache 194/2023

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die katastermäßig herausgetrennten Grünflächen sind für den Kindergartenbetrieb nicht nutzbar weshalb die Bürgerstiftung die Grundstücke gerne der Stadt Lahr schenken würde. Hinzukommt, dass das
Grundstück zudem sehr pflegeintensiv ist. Die Grünfläche dient allerdings der Stabilisierung und Befestigung der Erschließungsstraße (Altvaterstraße). Eine Übertragung der Grundstücksteile ins städtische
Eigentum ist daher folgerichtig.
Die Übertragung des genannten Grundbesitzes der 'Bürgerstiftung Lahr - Reichswaisenhaus 1885' erfolgt ohne Kaufpreiszahlung. Der Wert der beiden Grundstücke wurde auf 1 € gesetzt- Grund der Bewertung ist die sehr steile Hanglage, die eine schwierige Pflege erfordern und eine Bebaubarkeit sowie
wirtschaftliche Nutzbarkeit ausschließen. Aufgrund der Beschaffenheit der Grundstücke ist die Wertangabe gerechtfertigt. Ein Kaufpreis fließt wie oben beschrieben nicht.
Die Stadt Lahr ist nach dem Erwerb der Grundstücke für die Pflege verantwortlich. Die Kosten des
Pflegeaufwands sind derzeit nicht kalkulierbar. Eine rein maschinelle Pflege wird jedoch definitiv nicht
für die gesamten Grundstückflächen möglich sein.

Zielsetzung:
Mit der Annahme der Schenkung / dem Erwerb der besagten beiden Flächen unterstützt die Stadt Lahr
die Bürgerstiftung bzw. den Kindergartenbetrieb.

Maßnahmen:
Kauf/-Schenkungsvertrag mit der Bürgerstiftung ‚Reichswaisenhaus 1885' abwickeln

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Schenkung ablehnen – kein Erwerb

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt

Tilman Petters
Bürgermeister
Anlage(n):
Karte_zu_Forführungsnachweis
Vermessung_Fortführungsmitteilung
Anlage 0
Hinweis:

Ralph Brucker
Abteilungsleiter

Drucksache 194/2023

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Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.