Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2022)
19. Februar 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Maier Drucksache Nr.: 2/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 19.02.2024 zur Kenntnis öffentlich Abstimmung Betreff: Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2022 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt die Bilanz zum 31.12.2022, die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2022, den Lagebericht 2022, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und den Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat nimmt die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Jahresverlustes des Geschäftsjahres 2022 und der Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrats zur Kenntnis. Drucksache 2/2024 Seite 2 Sachdarstellung Zielsetzung: Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2022 sowie der Entlastung der Geschäftsführung. Alternativ geprüfte Maßnahmen: keine Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Drucksache 2/2024 Seite 3 Begründung: Nach den Vorgaben des vom Gemeinderat beschlossenen Beteiligungsmanagementkonzepts der Stadt Lahr erfolgt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) durch den Haupt- und Personalausschuss. Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Aufsichtsräte, die hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Befangenheit ist derzeit bei OB Ibert, StRin Deusch, StR Täubert, StR Hirsch, StRin Frei, StR Dörfler, StR Uffelmann, StR Oßwald und StR M. Himmelsbach gegeben. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte nicht zu gefährden, werden sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet. Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH hat mit Befassung zum Jahresabschluss 2022 am 21.12.2023 stattgefunden. Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss: Die Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2022 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2023 den Jahresabschluss der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH i.L. mit einer Bilanzsumme von 8.268.843,33 € und einem Jahresverlust in Höhe von 63.307,13 € (Vj. 63.126,94 €) festgestellt. Die Wirtschaftsplanung sah einen Verlust in Höhe von 86.500,- € vor. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde von der Kanzlei Dr. Sachs, Offenburg geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Außerdem hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Die großen Themen der Landesgartenschau sind abgeschlossen. Die Gesellschaft und ihre Aufgaben werden deshalb auf das absolut Notwendigste zurückgeführt. Die Alleingesellschafterin Stadt Lahr hat am 01.12.2022 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. An den Auflösungsbeschluss schließt sich dann ein einjähriges Karenzjahr bis zur möglichen Liquidierung der Gesellschaft an. Im Hinblick auf die Liquidierung war zuvor noch der Beschluss über den Jahresabschluss zu fassen. Eine vorherige Ratsbefassung war aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich. Aktuell wird die Liquidierungsbilanz erstellt. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob Gründe gegen eine Liquidierung sprechen. Aufgrund vorheriger Beschlussfassung im Zuge der Liquidierung der Gesellschaft nimmt der Gemeinderat den festgestellten Jahresabschluss ,den Vorschlag zur Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsleitung sowie des Aufsichtsrats zur Kenntnis. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Drucksache 2/2024 Seite 4 Anlage(n): Anlage 0 Bilanz 2022 GuV 2022 Lagebericht 2022 Bestätigungsvermerk 2022 Anhang 2022 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.