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Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2022)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Maier

Drucksache Nr.: 2/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

19.02.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2022

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2022,
 die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2022,
 den Lagebericht 2022,
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
 den Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat nimmt die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über
die Verwendung des Jahresverlustes des Geschäftsjahres 2022 und der Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrats zur Kenntnis.

Drucksache 2/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Zielsetzung:
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2022 sowie der Entlastung der Geschäftsführung.
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
keine

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Drucksache 2/2024

Seite 3

Begründung:
Nach den Vorgaben des vom Gemeinderat beschlossenen Beteiligungsmanagementkonzepts
der Stadt Lahr erfolgt u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung
von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) durch
den Haupt- und Personalausschuss.
Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Aufsichtsräte, die
hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Befangenheit ist derzeit bei OB Ibert,
StRin Deusch, StR Täubert, StR Hirsch, StRin Frei, StR Dörfler, StR Uffelmann, StR Oßwald und StR
M. Himmelsbach gegeben. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses
und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen
Gemeinderäte nicht zu gefährden, werden sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses als auch
die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH hat mit Befassung zum Jahresabschluss 2022 am 21.12.2023 stattgefunden.
Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss:
Die Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die
Unterlagen zum Jahresabschluss 2022 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2023 den Jahresabschluss der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH i.L. mit einer Bilanzsumme von 8.268.843,33 € und einem Jahresverlust in Höhe von 63.307,13 € (Vj. 63.126,94 €) festgestellt. Die Wirtschaftsplanung sah einen Verlust in Höhe von 86.500,- € vor. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresabschluss wurde von der Kanzlei Dr. Sachs, Offenburg geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Außerdem hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
Die großen Themen der Landesgartenschau sind abgeschlossen. Die Gesellschaft und ihre Aufgaben
werden deshalb auf das absolut Notwendigste zurückgeführt.
Die Alleingesellschafterin Stadt Lahr hat am 01.12.2022 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.
An den Auflösungsbeschluss schließt sich dann ein einjähriges Karenzjahr bis zur möglichen Liquidierung der Gesellschaft an. Im Hinblick auf die Liquidierung war zuvor noch der Beschluss über den
Jahresabschluss zu fassen. Eine vorherige Ratsbefassung war aus zeitlichen Gründen nicht mehr
möglich. Aktuell wird die Liquidierungsbilanz erstellt. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob
Gründe gegen eine Liquidierung sprechen.
Aufgrund vorheriger Beschlussfassung im Zuge der Liquidierung der Gesellschaft nimmt der Gemeinderat den festgestellten Jahresabschluss ,den Vorschlag zur Ergebnisverwendung und die Entlastung
der Geschäftsleitung sowie des Aufsichtsrats zur Kenntnis.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Drucksache 2/2024

Seite 4

Anlage(n):
Anlage 0
Bilanz 2022
GuV 2022
Lagebericht 2022
Bestätigungsvermerk 2022
Anhang 2022
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.