Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Anlage0)

                                    
                                        1

Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 153/2023
Az.:

Federführende Stelle: St. Umwelt
Sachbearbeitung: Kaiser
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20 / 202 / 303 / 603 / 605 / 61 / IGZ / ZS / ZS02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und
Vorlagenkonferenz

27.02.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

06.03.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Umweltausschuss

14.03.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.03.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Kommunaler Wärmeplan Lahr

Beschlussvorschlag:
1. Das Gremium beschließt den Kommunalen Wärmeplan auf Basis des Fachgutachtens
„Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lahr“ (siehe Anlage 1).
2. Das Gremium beschließt die folgenden Maßnahmenvorschläge auf Basis des Fachgutachtens
„Kommunale Wärmeplanung der Stadt Lahr“, mit deren Umsetzung innerhalb der auf die
Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden soll:
1. Erstellung einer Wärmenetzplanung für die Kernstadt
2. Erstellung einer Wärmenetzplanung für die Ortsteile
3. Erstellung einer Wärme- und Kältenetzplanung im Industriegebiet mit Verknüpfung zu anderen
Wärmenetzen
4. Erstellung einer Erdwärmenutzungsstrategie
5. Erstellung eines Maßnahmenplans für die energetische Sanierung und Versorgung der
städtischen Liegenschaften
6. Erstellung eines Windkraftrahmenplans
7. Erstellung eines Solarthermie- und Photovoltaikrahmenplans
8. Erstellung einer Beratungs- und Informationskampagne für eine klimaneutraie
Wärmeversorgung privater Flaushalte
3. Die Verwaltung wird mit der Planung bzw. Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der jeweils zur
Verfügung gestellten Ressourcen beauftragt.

Zusammenfassende Begründung:
Auf Grundlage des Klimaschutz- und Klimawandelanpassunqsqesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) und unter
Berücksichtigung des „Handlungsleitfadens Kommunale Wärmeplanunq“ der Klimaschutz- und Energieagentur BadenWürttemberg (KEA) und mit finanzieller Förderung des Landes Baden-Württemberg sowie mit Beschluss des
Gemeinderates (Drucksache 133/2021) hat badenovaNETZE unter Einbezug des E-Werk Mittelbadens und mit einer
fachlichen und neutralen Prozessbegleitung durch die Energieagentur Regio Freiburg und in Abstimmung mit der
Stadtverwaltung sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit für das gesamte Lahrer Stadtgebiet einen Kommunalen
Wärmeplan mit einer Kommunalen Wärmewendestrategie erarbeitet.
Vom Gemeinderat zu beschließen sind laut KlimaG BW der Kommunale Wärmeplan sowie mindestens fünf
Maßnahmen mit deren Umsetzung innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden fünf Jahre begonnen werden soll.

Drucksache 153/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Die Bekämpfung des Klimawandels ist in Deutschland und in Baden-Württemberg in den letzten Jahren zu einem
prioritären Ziel ausgerufen worden. Dabei ist vor allem die Dekarbonisierung der Energieversorgung von zentraler
Bedeutung. Während die Stromwende durch den Ausbau der erneuerbaren Stromquellen, wie z.B. Windenergie,
Photovoltaik oder Wasserkraft schon vorangeschritten ist, kommt die ebenso notwendige Wärmewende nur
schleppend voran. Im Jahr 2021 wurden noch rund 85 % der Wärme in Baden-Württemberg mit fossilen
Wärmequellen, wie z.B. Heizöl und Erdgas erzeugt. Gleichzeitig sinkt der Wärmebedarf der Bestandsgebäude nur
langsam,
Das Land Baden-Württemberg hat auf die schleppende Wärmewende mit einer Novellierung des Klimaschutz­
gesetzes im Jahr 2020 reagiert und für alle großen Kreisstädte im Land eine verpflichtende kommunale Wärme­
planung festgesetzt. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, dass die Städte und Gemeinden eine Strategie für die
lokale Wärmewende entwickeln, um so zu einem kiimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 beizutragen.
Der klimaneutrale Gebäudebestand soll zum einen durch eine klimaneutrale Wärmeversorgung und zum anderen
durch energetische Gebäudesanierung umgesetzt werden.
Im Rahmen ihrer Energie- und Klima-Aktivitäten hat sich die Stadt Lahr mit diesem wichtigen Themenbereich schon
bei der Erarbeitung des Integrierten Klimaschutzkonzepts Lahr 2012 befasst, sich im Energie- und Klimapolitischen
Leitbild Ziele für den Wärmesektor gegeben und in den Arbeitsprogrammen umzusetzende Maßnahmen
aufgenommen. Aus diesem Fahrplan wurden unter anderem schon das Wärmekataster Lahr, die Studie zur
Integrierten Wärme- und Kältenutzung Lahr und zwei Machbarkeitsstudien zur Abwasserwärmenutzung erstellt. Als
ein Ergebnis konnte die Fernwärmeversorgung in Lahr in den letzten Jahren deutlich erweitert werden. Diese
Maßnahmen dienen als wichtige Grundlagen für die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung.
Der Kommunale Wärmeplan besteht aus den folgenden vier Arbeitspaketen:
1. Bestandsanalyse
Die Energie- und Gebäudeinfrastruktur sowie der Energieverbrauch und die damit entstehenden
Treibhausgasemissionen werden für das Stadtgebiet möglichst gebäudescharf erfasst und ein sogenannter digitaler
Zwilling der Stadt erstellt.
2. Potenzialanalyse
Die lokalen Potenziale zur Versorgung der Stadt mit erneuerbaren Energien werden erhoben. Dabei fließt die
Betrachtung erneuerbarer Wärmequellen (Solarthermie, Geothermie, Biomasse etc.), erneuerbarer Stromquellen
(Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft etc.) und Abwärme (Industrie, Abwasser, Rechenzentren etc.) mit ein.
Zudem wird das Potenzial steigender Energieeffizienz berechnet, sodass die Menge an benötigter erneuerbarer
Energie im Jahr 2040 minimiert wird.
3. Zielszenario
Auf Basis der Bestands- und Potenzialanalyse wird ein energetisches Zielszenario für das Jahr 2040 mit
Zwischenziel 2030 erstellt. Dieses soll die zukünftige klimaneutrale Energieinfrastruktur unter Einbindung der
ermittelten Potenziale darstellen. Dabei werden auch sogenannte Eignungsgebiete beschrieben, in welchen
zukünftig die Wärmeversorgung zentral über Wärmenetze oder dezentral erfolgen kann.
4. Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog
Dies ist der Kern des Kommunalen Wärmeplans, mit welchem das erstellte Zielszenario erreicht werden soll. Der zu
erstellende Maßnahmenkatalog soll in seiner Gesamtheit zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung führen. Von
diesen Maßnahmen müssen fünf Maßnahmen bereits in den ersten fünf Jahren nach Erstellung in die Umsetzung
kommen.
Der Kommunale Wärmeplan der Stadt Lahr wurde seit dem Herbst 2021 von badenovaNETZE unter Einbezug des
E-Werk Mittelbadens und mit einer fachlichen und neutralen Prozessbegleitung durch die Energieagentur Regio
Freiburg in enger Abstimmung mit der kommunalen Verwaltung erstellt und unter Beteiligung der relevanten Akteure
vor Ort erarbeitet und abgestimmt. Dazu gehören neben der Verwaltung besonders die Energieversorger, die
politischen Gremien, die Bürgerinnen und Bürger sowie örtliche Betriebe. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses
wurden unterschiedliche Informations- und Workshopveranstaltungen durchgeführt. Das Fachgutachten (siehe
Anlage) stellt die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung für Lahr dar.

Drucksache 153/2023

Seite 3

Zielszenario für Lahr
Das Zielszenario stellt jene Entwicklung dar, die notwendig ist, um bis zum Jahr 2040 weitgehende
Treibhausgasneutralität zu erreichen. Es fließen die klimapolitischen Zielsetzungen des Landes und der Stadt Lahr
ein, mit welchen dieser Status erreicht werden soll. Es wird angenommen, dass die lokalen Potenziale zur
Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zum Einsatz von erneuerbaren Energien, bestmöglich
bis zum Jahr 2040 ausgeschöpft werden. In dem Zielszenario wird außerdem das Ziel der Stadt Lahr von einer
klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2035 erreicht. Somit stellt das Zielszenario keine Prognose der zukünftigen
Entwicklung dar, sondern zeigt den Pfad auf, der in der Stadt Lahr notwendig ist, um die klimapolitischen Ziele zu
erreichen.
Bei der Wärmewende gilt die oberste Priorität das Vermeiden von Treibhausgas-Emissionen. Dies gelingt zunächst
durch Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffizienz. Durch umfangreiche Effizienz- und
Einsparmaßnahmen im Gebäudebestand und im Wirtschaftssektor sinkt der Wärmebedarf im Zielszenario bis zum
Jahr 2040 um 23 % gegenüber dem Jahr 2017. Der Wärmebedarf der Gebäude sinkt durch die energetische
Gebäudesanierung um rund 22 % bis zum Jahr 2040. Beim Sektor verarbeitendes Gewerbe sinkt der Wärmebedarf
für Prozesswärme bis zum Jahr 2040 um 28 %. Bei den kommunalen Liegenschaften wird der Wärmebedarf bereits
bis zum Jahr 2035 um 45 % gesenkt.

j:

5
4»

E

5

e
3
E

ID

C
LU

kommunale Liegenschaften
verarbeitendes Gewerbe- Prozesswarme
■ verarbeitendes Gewerbe- Raumwärme
■ Gewerbe und sonstiges
■ private Haushalte
© badenovaNETZE 2023

Entwicklung des Energieverbrauchs für die Wärme nach Sektoren im Zielszenario
Nachdem der zukünftige Wärmeverbrauch der Sektoren ermittelt wurde, wurden die hierzu benötigten
Energiemengen nach Energieträger ermittelt. Im Zielszenario werden die fossilen Energieträger Erdgas, Heizöl und
Kohle im Jahr 2040 nicht mehr eingesetzt und vollständig durch erneuerbare Energieträger ersetzt. Bei der
dezentralen Wärmeversorgung sind dies voranging Wärmepumpen, während die zentrale Wärmeversorgung aus
verschiedenen Energiequellen gedeckt wird. Bis 2040 steigt der Anteil der Wärme, der mittels einer zentralen
Wärmeversorgung bereitgestellt wird, auf 47 % (zum Vergleich, im Jahr 2017 wurden knapp 4 % des
Wärmeverbrauchs über Wärmenetze versorgt).

Seite 4

Drucksache 153/2023

500.000

yy
-C

m

450.000

-C

5

400.000

«ü

<u
c
c

350.000

■rv

300,000

5

250.000
-C

U

200.000

D

E
i—

150.000

CU

V
Gö

l_
(D
c

LU

100.000
30.000

2017

2030

2040

Erneuerbare Wärme (dezentrale Versorgung)
Wärmenctz (zentrale Versorgung)
■ Fossile Wärme

<D badpnovaNETZE 2023

Entwicklung des Energieverbrauchs für Wärme nach Erzeugungsart
Anhand der Emissionsfaktoren der eingesetzten Energieträger wurden die Treibhausgas-Emissionen für die
Wärmeerzeugung im Zielbild ermittelt. Demnach verursacht die Wärmeversorgung der Stadt Lahr im Jahr 2040
Treibhausgas-Emissionen von insgesamt 8.205 t C02e (Wärmebedingte Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2017;
121.050 t C02e). Das bedeutet, dass im Vergleich zum Jahr 2017 die Emissionen in der Stadt Lahr um insgesamt 95
% sinken müssen bzw. um jährlich 4.906 t C02e gesenkt werden müssen, um das Ziel bis zum Jahr 2040 zu
erreichen.

.—, 140.000
j=

nj

IN 120.000
o
u
■w
<U 100.000
6L.
5 80.000
L.
o
c
01
c
o
’vi

60.000
40.000

E
LU

6
X

20.000

2017

2030

2040

■ Erncuerbare Wärme (dezentrale Versorgung)
■ Wärmenetz (zentrale Versorgung)
■ Fossile Wärme
(D badenovaNETZE 2023

Entwicklung der wärmebedingten THG-Emissionen bis zum Jahr 2040

Drucksache 153/2023

Seite 5

Wärmewendestrategie für Lahr
Nachdem das Zielszenario den Pfad aufzeigt, wie die Stadt Lahr bis zum Jahr 2040 einen klimaneutralen
Gebäudebestand erreichen kann, wird mit der kommunalen Wärmewendestrategie dieser Pfad mit konkreten
Maßnahmen hinterlegt. Die Maßnahmen richten sich nach dem Handlungsraum, den Rollen und dem Wirkungsfeld
der Stadt. Die wichtigsten Ziele der Wärmewendestrategie sind: Senkung des Energieverbrauchs, Dekarbonisierung
der Wärmeversorgung und Dekarbonisierung der Stromversorgung. Das Gelingen der Wärmewende, mit Blick auf
die Wichtigkeit der strombetriebenen Wärmepumpe, ist dadurch direkt an die Dekarbonisierung der
Stromversorgung gekoppelt. In Lahr müssen dazu die vorhandenen Photovoltaik- und Windkraft-Potenziale
ausgebaut werden. Die identifizierten Potenziale reichen für eine klimaneutrale Stromversorgung der Kommune aus.
Um die Fluktuation der erneuerbaren Energiequellen und die Winterlücke auszugleichen, werden Energiespeicher in
Form von Stromspeichern und in Zukunft Energie-zu Gas-Anlagen (PtG) benötigt.
Folgende Maßnahmen (Anlage 1, Seiten 84-92) werden als prioritär bewertet, dabei stellt die Reihenfolge derMaßnahmen keine Rangfolge dar. Die Umsetzungstiefe der Maßnahmen ist dabei abhängig von den städtischen
Finanzierungsmöglichkeiten.
1. Erstellung einer Ausbaustrategie für erneuerbare Energien
•
2. Klimaneutrale Wärmeversorgung für Neubaugebiete
3. Erhöhung der Sanierungsrate der städtischen Liegenschaften
4. Anschluss der städtischen Liegenschaften an Wärmenetze
5. Unterstützung zum Auf- und Ausbau von Wärmenetzen in der Kernstadt und im Industriegebiet
6. Machbarkeitsuntersuchungen zum Wärmenetzaufbau in den Ortsteilen
7. Beratungs- und Informationskampagnen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung
Ergebnis und Ausblick
Der Kommunale Wärmeplan der Stadt Lahr wurde nach den Vorgaben und mit finanziellen Mitteln des Landes
Baden-Württemberg erarbeitet. Er betrifft das gesamte Gebiet der Stadt Lahr und die Sektoren private Haushalte,
Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften. Eristein zentrales Instrument für eine
klimaneutrale Stadtentwicklung und für das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestands in BadenWürttemberg bis 2040. Der Kommunale Wärmeplan ist Grundlage für eine Verknüpfung der energetischen
Gebäudesanierung mit einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Rahmen der strategischen Planung der
Wärmeversorgung für das gesamte Gebiet der Stadt Lahr und bildet die Grundlage für die Umsetzung. Der
Kommunale Wärmeplan ist spätestens alle sieben Jahre fprtzuschreiben.
Der Erarbeitung des Kommunalen Wärmeplans für Lahr wurde insbesondere 2023 überlagert durch Gesetzentwürfe
des Bundes (Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz). Die potentiellen Auswirkungen der Bundesplanungen
wurden kontinuierlich beobachtet und im Kommunalen Wärmeplan für Lahr möglichst berücksichtigt, damit der
gemäß Landesrecht erstellte Wärmeplan auch vom Bund anerkannt wird und Bestandschutz hat.
Der Kommunale Wärmeplan ist sowohl nachdem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BadenWürttemberg als auch nach dem Wärmeplanunqsqesetz des Bundes eine rechtlich unverbindliche, strategische
Fachplanung, der weder eine unmittelbare Außenwirkungen, noch eine direkte rechtliche Bindungswirkung
zukommt. Der Kommunale Wärmeplan ist aber auch ein wichtiges strategisches Planungsinstrument zur Erreichung
der Energie und Klima-Leitziele der Stadt Lahr. Er ist durch weitere Planungen räumlich und zeitlich zu
konkretisieren und umzusetzen. Seine Inhalte dienen als Orientierung und Planungsgrundlage für Energieversorger
und Netzbetreiber. Er bietet für Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümerinnen und Eigentümer und Betriebe eine
Orientierung, er begründet aber keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Für die Bauleitplanung sind die
Ergebnisse und Inhalte des Kommunalen Wärmeplans abwägungsrelevant (Fragen und Antworten der KEA).
Da mit diesem Kommunalen Wärmeplan kein Gebiet als Aus- oder Neubaugebiet für ein Wärmenetz oder ein
Wasserstoffausbaugebiet ausgewiesen wird, dies erfordert eine weitergehende Planung und einen gesonderten
Beschluss des Gemeinderates, greift die 65 Prozent-Erneuerbare-Energie-Regelung des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) nicht (Fragen und Antworten des Bundes. Fragen und Antworten des Landes Baden-Württemberg).

Seite 6

Drucksache 153/2023

Mit dem Kommunalen Wärmeplan schafft die Stadt Lahr die Grundlage für einen klimaneutralen Gebäudebestand.
Um dieses Ziel bis 2040 angehen und umsetzen zu können, ist die Kommunikation und Information aller Beteiligten
und Betroffenen in diesem Prozess wichtig. Die Stadtverwaltung selbst kann im Gebäudebereich nur die Sanierung
und den Einsatz der erneuerbaren Energien in ihren eigenen Liegenschaften real umsetzen. Alle anderen Gebäude,
sei es Privatgebäude, Gewerbebetriebe oder Liegenschaften von Wohnbaugesellschaften in Lahr, liegen nicht in der
Hand der Stadtverwaltung. Darum ist hier eine gezielte Information der einzelnen Zieigruppen wichtig, um diese zu
motivieren. Das Fachgutachten mit den räumlichen Steckbriefen wird daher über das städtische Internetangebot als
informations- und Planungsangebot zur Verfügung stehen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümerinnen und
Eigentümer sollen weiterhin Informations- und Beratungsangebote angeboten werden, die Handlungsmöglichkeiten
für eine klimafreundliche Wärmeversorgung aufzeigen. Für Betriebe besteht über KEFF+ ein Informations- und Be­
ratungsangebot.
Für die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen wird die Stadtverwaltung das interne Energieteam nutzen
und themenbezogen mit weiteren internen und externen Akteuren ergänzen.
Über die Umsetzung der Maßnahmen der Kommunalen Wärmeplanung für Lahr wird die Stadtverwaltung regelmä­
ßig informieren.

Tilman Petters
Bürgermeister

Manfred Kaiser
Leiter der Stabsstelle Umwelt

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
g] Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen
Anlage(n):
Fachgutachten KWP Lahr- 2024_02_02

Hinweis;
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.