Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -j

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 29/2024
Az.: Kita - Schule Kuhbach

Federführende Stelle: 501
Sachbearbeitung: Kämmerer
An der Voriagenerstellung beteiligte Stellen
201 /603/621

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

18:03.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Kita- und Schulbaumaßnahmen im Lahrer Osten

Beschlussvorschlag:

1. Im Rahmen der Schulentwicklung im Lahrer Osten stimmt der Gemeinderat der An­
tragsstellung für eine Förderung nach der VwV Investitionsprogramm Ganztagesausbau
(Bundesförderung) für den in der Vorlage dargestellten Neubau einer 3-zügigen Ganz­
tagsgrundschule bzw. Grundschule mit ganztägigen Angeboten mit Sporträumen (Be­
standteil der Variante II mit ausgewiesenen Kosten von 16,5 Mio. EUR) zu.
2. Sollten für die Variante ii keine Zuschüsse/Fördermittel in Höhe von 70% der förderfähi­
gen Kosten für die Neubaumaßnahmen nach der VwV Ganztagsausbau (Bundesförde­
rung) fließen, werden die Varianten I Kita Neubau und Schulerweiterung und I b im Rah­
men der vorhandenen Planungsmittel intensiver geprüft.
Diese umfassen:
I. Standorte Eichrodtschule und Kuhbach
S Erweiterung / Umbau Eichrodtschule (Pflichtbereich und Ganztagsbereich)
Z Umbau Schulgebäude Kuhbach zur ausschließl. Schulnutzung
S 4-gruppiger Kita-Neubau Kuhbach, Dorfmitte
I b. Standorte Reichenbach. Kuhbach und Eichrodtscbule
• Umbau des Altbaus der Schule im Ortstei! zur Kitanutzung
• Umbau EG Schulgebäude und oberes Gebäude für Grundschule
• 4-gruppiger Kita-Neubau Kuhbach, Dorfmitte
• Erweiterung / Umbau Eichrodtschule (Pflichtbereich und Ganztagsbereich)
3. Zur Antragstellung auf Fördermittel nach dem Bundesprogramm (Ziffer 1) wird erklärt,
dass die Stadt Lahr einen Eigenanteil von 30 % erbringt und die Finanzierung des gesam­
ten Projekts einschließlich der Folgekosten gesichert ist.

Drucksache 29/2024

Seite 2

4. Erst bei Vorliegen einer entsprechenden Förderentscheidung zur Bundesförderung wird
abschließend überdas Gesamtprojekt, die Umsetzungsvariante und die endgültige Finan­
zierung entschieden. Die Finanzierung steht in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit des
Haushaltes und der Priorisierung der Maßnahmen. Bei einer Aufnahme in die mittelfristige
Finanzplanung würde dies nach aktueller Bewertung zu einer deutlichen Erhöhung der
Verschuldung und damit der beschlossene Schuldenobergrenze führen.

Zusammenfassende Begründung:
in Erfüllung von Pflichtaufgaben {§27 Schulgesetz Baden-Württemberg, Ganztagsförderungsgesetz,
§ 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch)) sind bedarfsgerechte Kita- und Schuiplätze in der
Lahrer Oststadt, sowie in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach zusätzlich zu schaffen. Die Art
der Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der vertretbaren Einordnung in die mittelfristige Finanzpianung.

Seite 3

Drucksache 29/2024

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
In den letzten 10 Jahren war ein erheblicher Bevölkerungszuwachs der Stadt Lahr zu verzeichnen
(31.12.2013 44.226 Einwohner, 31.12.2023 49.963 Einwohner). Dies entspricht einer Zunahme um
5.737 Personen
(+13%).
Von einem weiteren starken Bevölkerungswachstum sind die 2010er Jahre geprägt. Die “Flüchtlingskhse" und die
Vollständige Arbeitnehmerfreiziigigkeit für Menschen aus der EU waren hierbei dje treibenden Kräfte der neuerlichen
Bevölkerungszunahme.
Wanderungssaldo

Inwiefern

(Differenz

aus

sich

dieser Trend der letzten Jahre fortsetzen wird, ist vor allem von dem

Zuzug

und

Wegzug

in

und

aus

der

Stadt)

abhängig

(vgl.

hierzu

Kap.

2

Be völkerungsbe vvegung).

Bevölkerungsentwicklung seit 1960
50.000-

60.000 -

.E 20 000 LU

10 000 -

0I960

1970

1980

1990

2000

2010

2020

Jahr
Abbildung I I Entwicklung der Bevölkerung in der Cesomlstodl Lohr / Schworzwotd seit I960. Dotenqueltc

Statistisches Landesomt

(Bcvotkerungsfortschrcibung. Volkszählungen. Zensus )

„Besonders überdurchschnittliche Bevölkerungszuwächse sind im Lahrer Osten festzustellen, wie die
folgende Tabelle verdeutlicht. Hierbei beziehen sich die Zuwächse auf die mittlere Bevölkerungsgröße
der Jahre 2018 - 2022 und der Bevölkerungsgröße im Jahr 2023

Drucksache 29/2024

Seite 4

Tabelle 1.2: Bevölkerunysbesland der Stadtteile zum 31.12.2023 und deren Verlauf seit 2013 in Balkendiagrammen (Vorsicht, diese sind
nicht auf 0 skaliert, decken jeweils den Verlauf zwischen dem minimalen und dem maximalen [Verl eines jeden Stadtteils ab und sind
untereinander nicht vergleichbar). Oer Zuwachs bezieht sich auf die Veränderung der Anzahl an Personen zwischen dem Jahr 2023 und
der mittleren BevölkerungsgröOe der Jahre 20IS bis 2022. Desweiteren ist der Anteil an Personen nach Geschlecht und
Migralionshinlergrund für die Stadtteile in der Gcsamlstadt Lahr/Schwarzwald aufgefuhrt. Datenquelle: Melderegister der Stadt
Lahr/Schwarzwald. Stichtag: 31.12.2023.

Stadtteil

Einwohner

seit 2013

Zuwachs

Weiblich

Deutsch

Migration

Stadtmitte

8.035

....null

2.6%

50,5%

40,1%

27,2%

Nordstadt

4.759

..■miill

7.5%

51.8%

59,8%

25,1%

Oststadt

3.570

.llllillll

12,2%

49,4%

38,0%

29,6%

(

32.5%

|

Südsladt

6.580

.llllllll

6.1%

49.3%

43,5%

30,0%

1

26.5%

fl

Dinglingen-Ost

8.499

...... null

4.4%

50,2%

30,7%

| 40,0%

fl

29,4% fl)

Dinglingen-West

2.603

...ll■l■■ll

-0.0%

45,6%

31,5%

j 38,3% 1

30.1%

Hugsweier

1.537

...lllllll

2.2%

50.1% |

55,9%

32,7%

11,5%

Kuhhach

1.571

.1.1111111

0.7%

49,2%

65,8%

18,1%

16,2%

Reichenbach

3.097

..iniiiii

1.2%

51.5%

69.9%

16,7%

13,4%

Sulz

3.681

..iihiiIi

0.1%

50,1% |

77,8%

12,7%

9.5%

Mietersheim

2.087

.i.»iiiii

3.4%

50,3%

50,4%

| 37.7%

11,9%

Kippenheimwciler

1.944

Ullllli

-2.3%

48,4%

47,6%

| 40.4% |

12,0%

Langenwinkel

2.000

.llllll.l

-1.4%

46,7%

36,6%

| 48.0% |

15,3%

49.963

....... Illll

3.6%

49,8%

46,7%

30,3%

23,0%

Gesamtstadt

Nicht Deutsch
Y

32,6% Y 1
15,2%

J

Es zeigt sich, dass in allen Orts- und Stadtteilen bis auf Kippenheimweiler f-2,3%), Langenwinkel
f-1,4%; und Dinglingen-West (-0,0%) im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2018 bis 2022 eine Bevöl­
kerungszunahme im Jahr 2023 auszumachen ist. Dabei weist die Oststadt (72,2%) einen überdurch­
schnittlich hohen Bevölkerungszuwachs auf."

Im Bereich der sozialen Infrastruktur der Stadt Lahr mussten daher in erheblichem Umfang zusätzliche
Krippen/und Kitaplätze (Rechtsanspruch - § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch)) neu gebaut
werden (453 Plätze). Hinzu kommen Projekte, die sich aktuell in der Umsetzung befinden: Kita
Dreyspringstraße, Kita Jammstraße, sowie noch in Planung befindliche Kitas: Sportkita Dammenmühle,
Ersatz und Erweiterung für Kath. Kita St. Josef, Reichenbach (Bestandteil Variante 1b), Kita der Freien
Evangelischen Schule.
Diese Entwicklung setzt sich im Grundschulbereich fort.

Drucksache 29/2024

Seite 5

[Anzahl an Kinder im Grundschulalter in der Gesamtstadt Lahr / Schwarzwald*
mit der Anzahl an Grundschulkindern im Schulbezirk
2.500-

[-2500

-C

ro

^ 2.000-1

i/i

lo

dp

a 4T
# n^
t?
* *vr kt

vO

N-

dl

+-■
iS 1-500

.&

•
436 470 466 475 483

2000

J

N
dp

571 538

554

v ^#-^^511

Altersklasse

558 528 515

9-Jährige

486 469
■1500

8-Jährige

Zi

sz

o
1/1
c
3

7-Jährige

•O

Cd

6-Jährige

458 459 465 483 464

i.ooo

-1000

E
»_

O)
■O

Anzahl
Grundschulkinder

c

^

500

■500

250

■250

CD

£

<

0-

■0
2012

2014

2016

2018

2020

2022

2024

2026

2028

2050

Jahr
‘ Quelle: Melderegister Stadt Lahr zum 51.12. mit Altersberechnung zum 50.06. (ohne Geburten nach 50.06.2025)
Vorrausberechnung der Altersklasse ab 2024 auf Basis derzeitiger Anzahl an Kindern je Altersjahrgang.
Grauer Balken entspricht pauschalem Zuzug von 15 Kindern pro Altersklasse.
Der tatsächliche Zuwachs kann/wird jedoch durchaus höher ausfallen.
Anzahl Grundschulkinder: Abteilung 501, Bildung und Sport der Stadt Lahr/Schwarzwald.

So ist die Anzahl der Kinder im Grundschulalter seit 2013 um 310 angestiegen. Die Einschulungsjahr­
gänge werden sich über 500 Kinder / Jahrgang einpendeln, wobei hier noch keine Zuzüge berücksich­
tigt sind.
Durch aktuelle und künftige Wohnbauprojekte werden sich die Bedarfe weiter erhöhen
Tabelle

2 5:

Zukünftige,

einzelnen Stadtteilen

städtebauliche

Entwicklung

m

den

Oer Zeithorizont für die Fertigstellung der

geplanten Wohnbauprojektc bezieht sich auf die Jahre 2023 bis
2028

Quelle: Sladtplanungsatnt der Stadt Lahr / Schwarzwald:

Stand f-fat 2023.
Stadtteil

Einwohner

Wohn

Stadtmitte

280

570

N ordstadt

288

640

Oststadl

400

885

Südstadt

194

450

Dinglingon-Ost
DingUngon- West

468

890 D

215

715

0

0

135

325

O

0

Sulz

50

120

Mietorsheim

40

100

K i p p e n h o i m w oi l e r

0

O

Langen winkel

0

0

2.070

4.695

Hugsv/oior
Kuhbach
Reichenbach

Gesamlsladl

B

Drucksache 29/2024

Seite 6

Die sich abzeichnende Entwicklung im Grundschulbereich hat bereits in den Ergebnissen des Schul­
gipfels Ende 2019 Berücksichtigung gefunden. Am 25.11.2019 wurde gemeinsam mit den Mitgliedern
des Gemeinderates, den Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt OG und der Verwaltung ein um­
fassendes Erweiterungs- und Umbauprogramm der städtischen Schulen erarbeitet und auf den Weg
gebracht. In diesem bildete neben der Grundversorgung der Schulen im Pfiichtbereich mit Blick auf den
zum damaligen Zeitpunkt schon in der Diskussion befindlichen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreu­
ung für Grundschüler auch ein bedarfsgerechter, zukunftsweisender Ausbau der Betreuungsangebote
für Lahrer Grundschulkinder einen wesentlichen Investitionsschwerpunkt. Angesichts der finanziellen
Aufwendungen von zunächst ca. 51,6 Mio Euro wurden im Nachgang Kosteneinsparungen vorgenom­
men und Prioritäten gesetzt, im Ergebnis hat der Gemeinderat einem Maßnahmenpaket der in der Sit­
zung am 14.12.2020 vorgestellten Erweiterungs- und Ausbaumaßnahmen zugestimmt. Der Gemeinde­
rat hat die prognostizierten Kosten im Zeitraum 2021-2026 mit einem Volumen von ca. 28,25 Mio Euro
zur Kenntnis genommen und vorbehaltlich der Finanzierung erklärt, in der Haushalts- und Finanzpla­
nung 2021-2026 entsprechende Mittel vorzusehen.
Aus diesem Paket konnten bislang aus finanziellen Gründen eine Außenstelle für die Geroldsecker­
schule (Willy-Brandt-Straße), sowie aktuell die Erweiterung der Grundschule Mietersheim realisiert
werden, wobei die Realisierung der Außenstelle Geroldseckerschuie über ein Investorenmodell er­
folgte.
Außerdem wurde im Investitionsprogramm die Friedrichschule als 1te Priorität gesetzt (7,72 Mio Euro
abzüglich 1,25 Mio Euro Förderung bis 2028).
Für den Grundschulbereich (Johann-Peter-Hebelschule und Eichrodtschule) sind Mittel in Höhe von
insgesamt rund 9.9 Mio Euro (abzüglich 1,6 Mio Euro Förderung) in der Haushalts- und Finanzplanung
bis 2028 verblieben. Es liegen noch keine detaillierten Planungen und fortgeschriebene Kostenschät­
zungen vor.
Neben dem Handlungsdruck, der in der Grundversorgung der Lahrer Grundschüler besteht (Klassen­
räume), kommen zusätzliche Herausforderungen mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganz­
tagsbetreuung ab 2026ff hinzu. Hierbei handelt es sich um Pflichtaufgaben (§27 Schulgesetz BadenWürttemberg, Ganztagsförderungsgesetz).
Seit November 2020 wurde im Ausschuss Soziales, Schulen und Sport regelmäßig über den Sachstand
zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung berichtet. Im Dezember 2022 lag den
Mitgliedern des Ausschusses eine umfangreiche Präsentation mit Maßnahmenkatalog zu den einzel­
nen Lahrer Grundschulstandorten vor.
Für die Realisierung des Rechtsanspruchs an den Lahrer Grundschulen auf der Grundlage der ersten
Konzepte und positiver Beschlüsse einzelner Schulkonferenzen sind bislang folgende Mittel aufgenom­
men worden:
Vorgesehene GTS-Maßnahmen
Auszahlungen

davon

Einzahlungen

Maßnahme

2023-2028

GTS-Betrag

2023-2028

Johann-Peter-Hebel-Schule

4.870.000 €

1.000.000 €

680.000 €

Drucksache 29/2024

Seite 7

Mit Bück auf die dynamische Bevölkerungsentwicklung im Lahrer Osten haben die Überlegungen der
Verwaltung, die Kita- und Schuilandschaft in der Geroldsecker-Vorstadt, in Kuhbach und Reichenbach
zukunftsfähig weiter zu entwickeln, bereits 2021 in einem besonderen Fokus gestanden. Das aus 4
Varianten bestehende Konzept beinhaltete unter anderem den Vorschlag eines Neubaus einer Grund­
schule. Die Vorlage „Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach
sowie der Lahrer Oststadt“, Drucksache 68/2022 wurde am 18. Juli 2022 einstimmig zur weiteren Pla­
nung der 4 Varianten beschlossen. Die Aufnahme von Planungsmitteln wurde dazu beschlossen.
Die Verwaltung hat nachfolgend verschiedener Beteiiigungsprozesse (Bürgerinformation, Beratungen
in den Ortschaftsräten Kuhbach und Reichenbach) durchgeführt. Zur Abbildung in die Haushalts- und
Finanzplanung 2023 ff. wurden Mittel in Höhe von 4,4 Mio. EUR unter der Bezeichnung Variante C2
aufgenommen, von der weitere 15,8 Mio. EUR außerhalb des Finanzplanungszeitraumes dargestellt
wurden.

Im Einzelnen umfasste die Variante C2 folgende Maßnahmen:
> Umbau Schule Kuhbach zur reinen Kitanutzung - insgesamt 5 Gruppen
> Umbau / Erweiterung Schule Reichenbach zur Aufnahme Kita St. Josef und nachgelagert opti­
onal Erweiterung einer Gruppe modular an der Kita Schütter
> Neubau einer 3-zügigen Ganztagsgrundschule im Lahrer Osten.
In der Sitzung der Lenkungsgruppe Haushalt am 10. Oktober 2023 war zu erkennen, dass sich ange­
sichts der aktuellen HH-Situation für ein zweistelliges Millionen-Projekt keine Mehrheit im Gemeinderat
finden lassen dürfte. Daher wurden in der Haushalts- und Finanzplanung 2024 die Mittel aus der mit­
telfristigen Finanzplanung durch Beschluss des Gemeinderats herausgenommen.

Entsprechend der Ergebnisse der Haushaltsberatungen mit den gemeinderätlichen Gremien im Spät­
jahr 2023 sind in den Haushaltsplan entsprechende Planungsmittel zur weiteren Ausgestaltung der
Maßnahmen im Lahrer Osten aufgenommen worden.
Im Ergebnis der Diskussion erfolgte die Suche nach vertretbaren Alternativen. Bereits geprüfte kosten­
günstigere Ausweich- bzw. Ersatziösungen, die überwiegend die Schul- und Kitastandorte Reichen­
bach betreffen, decken jedoch nicht die erheblichen Engpässe in der Lahrer Oststadt. In diesem Kontext
wird auf die Drucksache 230/2023 „Fortsetzung der Planungen zur Kinderbetreuung und Schulausbau
in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der künftigen
Finanzplanung 2024 ff; Verlagerung der Kita St. Josef in das Schulgebäude der Grundschule Reichen­
bach" verwiesen, die zur Beschlussfassung und der Bereitstellung von Planungsmitteln im Gemeinderat
am 18. März 2024 vorgesehen ist.
Als Alternative zum Neubau einer Schule im Lahrer Osten (Breitmattenschule) werden in der Anlage
zur Vorlage mehrere Varianten aufgezeigt. Hinsichtlich der seinerzeit favorisierten Überlegungen unter
der Variante 1 b (Standort Reichenbach: Umbau des Altbaus zur Kitanutzung - Umbau oberes Gebäude
für Grundschule - Umbau EG Schulgebäude für Grundschule - Neubau Kita 4 Gruppen), die Grundlage
für die weitere finanzielle Einordnung des Haushaitsbeschlusses war, gilt zu beachten, dass diesbe­
züglich der notwendige Umbau bzw. die Erweiterung der Eichrodtschule hinzukäme, um die Bedarfe
auf der Achse Eichrodtschule, Geroldsecker Schule und Kuhbach decken zu können.

Drucksache 29/2024

Seite 8

Zielsetzung muss es jedoch sein, allen Erfordernissen im Kita- und Schulbereich gerecht zu werden.

Maßnahmen:

Wie bereits einleitend ausgeführt, stellte der Kita-Bereich in den zurückliegenden Jahren einen eindeu­
tigen Investitionsschwerpunkt dar, der sich durchlaufende und künftig geplante Projekte noch fortsetzt.
Dieser Druck verlagert sich in Richtung Grundschulen.

Dabei ist nach den aktuellen statistischen Erhebungen und Feststellungen im Sozialbericht der Lahrer
Osten überdurchschnittlich belastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht mehr aus (siehe Bau­
liche Entwicklungen - Sozialbericht Schulbezirk Geroldseckerschule - AKAD-Gelände, Altenberg,
Areal „Schillinger“, Areal „Singler"). Die graphische Übersicht in Anlage 1 zeigt sowohl die gegenwärtige
Situation wie auch die perspektivische Entwicklung auf.

Die Verwaltung hält es daher für unumgänglich in einem Gesamtkonzept sämtliche Bedarfe in der Ost­
stadt und den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach abzudecken und noch einmal den Neubau einer
Ganztagesgrundschule zu thematisieren (Variante II). Alternativ kann die Variante I in die Gesamtbe­
trachtung einbezogen werden:

Drucksache 29/2024

Seite 9

Schulstandort Reichenbach/Kuhbach

Schulentwicklung Lahr Ost

Variante 1b

Variante I.

Variante II.

Kita-Neubau und Schulerweiterung
Maßnahmen / Kosten

Maßnahmen / Kosten

Kita-Umbau und Schulneubau
Maßnahmen / Kosten

Reichenbach, Umbau alte Schule zur Kita

4,5 Mio. Euro (möglicher Zuschuss: 150.000 Euro)

Reichenbach, Ausbau Schulgebäude

1,5 Mio. Euro

BV 230/2023, Fortsetzung der Planungen zur Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach im Rahmen der finanziellen
Möglichkeilen der künftigen Finanzplanung 2024ff. Verlagerung der Kila St Josef in das Schulgebäude der Grundschule Reichenbach.

4-gruppiger Kita-Neubau
Kuhbach, Dorfm'rtte

4-gruppiger Kita-Neubau
5.5 Mio. Euro Kuhbach, Dorfmitte
Erweiterung / Umbau
Eichrodtschule *
• Erweiterung gern. Schulgipfel
• Erweiterung 1-z0g!g
(Bedarf Lahr-Ost)
• Mehraufwand Umbau

Gesamt:

Umbau Schulgebäude
5,5 Mio. Euro Kuhbach zur Kita
Neubau Grundschule
11,4 Mio. Euro Lahrer Osten*

2.3 Mio. Euro Profilbereich Bereich
13,7 Mio. Euro Sport. Bewegung,
Prävention (Einfeldhalle}
Gesamt:

Umbau Schulgebäude
Kuhbach zur ausschließl.
Schulnutzung
Gesamtaufwand
Zzgl. Reichenbach Umbau alle

Umbau Schulgebäude
1,0 Mio. Euro Kuhbach zur ausschließl.
Schulnutzung
8,5 Mio. Euro
l2.5t.‘io Ei.uo

Schule <• Ausbau Schulgebäude

Zuschüsse Kita

Zzgl. Reicheivbach Umbau alle

20,2 Mio. Euro Gesamtaufwand
26,2 Wo. Euro

Schule i Ausbau Schulgebäude

265.000 Euro

Zuschüsse Schulbau
Landesförderung

Gesamtaufwand

Erweiterung
1,0 Mio. Euro Elchrodtschule gern.
Schulgipfei

Zuschüsse Kita
Zuschüsse Schulbau

200.000 Euro

Landesförderung

Z.zgl. Re.cbehbach Umbau alle

2,5 Mio. Euro
13,3 Mio, Euro

3,2 Mio. Euro

16,5 Mio. Euro
5,9 Mio. Euro

24,9 Mio. Euro
30,9 Mio Euro

Schule < Ausbau Schulgebäude

265.000 Euro

Zuschüsse Kita

Zuschüsse Schulbau
2,74 Mio. Euro Landesförderung

45.000 Euro

2,66 Mio. Euro

Bei Antragserfolg;
Förderung nach VwV
Ganztagsausbau (Bund)

Eigenbeteiiigung:

6,03 Mio. Euro

Eigenbeteiiigung;

17,19 Mio. Euro Eigenbeteiligung:

Min. 5,4 Mio. Euro
Durchschnitt.7,65 Mio. Euro
Max 9,87 Mio. Euro

Max. 19,45 Mio. Euro
Durchschn. 17,20 Mio. Euro
Min. 16.00 Mio. Euro

Ergänzende Erläuterungen zu den verschiedenen Varianten

Eine Erweiterung der Eichrodtschule um 1,5 Züge ist aufgrund des Zuschnitts des Schulgeländes nur
in Richtung des Pausenhofes auf der Südseite des Hauptgebäudes möglich. Eine solche Vergrößerung
würde eine deutliche Reduzierung des Außenraumes (Pausen-, Spiel-, Stellplatzflächen) nach sich zie­
hen.
Auch können die Belange des Denkmalschutzes die Flexibilität der Erweiterungsmöglichkeiten ein­
schränken und das Planungs- und Genehmigungsverfahren erschweren. Ebenso wären Eingriffe in die
vorhandene Bausubstanz erforderlich, weiche Auswirkungen auf das Bestandsgebäude haben werden.
Diese Fragestellungen können nicht zeitnah in antragsfähige Planunterlagen für eine Bundesförderung
zum bisherigen Stichtag 15.3.2024 eingearbeitet werden und die Turnhalle der Eichrodtschule wäre in
Größe, Qualität und Ausstattung unzureichend für eine dann 3,5-zügige Grundschule.
Der Neubau einer Schule im Lahrer Osten würde hingegen die Möglichkeit eröffnen, den heutigen di­
daktischen, organisatorischen und bildungstechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Der am vor­
gesehenen Standort vorhandene Außenraum böte ausreichend Platz für Pausen- und Spielflächen und

Drucksache 29/2024

Seite 10

könnte in Hinblick auf den Bring- und Holverkehr wesentlich vorteilhafter erschlossen werden, als am
Standort der Eichrodtschuie. Mit dem Neubau einer geeigneten Einfeldhalle ginge eine deutliche Ver­
besserung (Sport und Bewegungsflächen) gegenüber den Gegebenheiten an der Eichrodtschule ein­
her.
Der Standort hätte zudem den Vorteil, den Bedarf der betreffenden Schulbezirke gerecht werden. Mit
dem Neubau würde im Gegensatz zur Erweiterung der Eichrodtschule ein halber Zug (+ 2 bis 3 Klas­
senräume) mehr entstehen. Im Falle von stagnierenden Schülerzahlen könnte das Mietobjekt Geroidsecker Vorstadt zu einem späteren Zeitpunkt aufgegeben werden. Die für eine Antragsstellung auf Bun­
desförderung erforderlichen Planungsunterlagen lassen sich bis zum Stichtag 15.3.2024 fristgerecht
erstellen.

Anmerkungen zur Zuschussberechnung
Landesförderung (Variante l): Die Kostenrichtwerte des Landes zur Ermittlung der förderfähigen Bau­
kosten liegen deutlich unter den tatsächlichen Richtwerten. Trotz einer Regelförderung von 33 % kann
lediglich von einer Netto- Ausschussquote von 20 % bezogen auf die von der Stadt Lahr ermittelten
Werte ausgegangen werden. Landeszuschüsse können jährlich zum Stichtag 31.10. beantragt werden,
nachdem zuvor ein Raumprogramm vom Regierungspräsidium genehmigt worden ist. Eine Beantra­
gung auf Bundesförderung für den Umbau und Erweiterung der Eichrodtschule scheidet aus vorge­
nannten Gründen aus.
Förderung nach VwV Ganztagsausbau (Bund): Nach dem aktuellen Entwurf der Förderrichtlinien ist
eine Zuschusshöhe von 70 % bezogen auf die tatsächlich anfallenden Kosten (Bau, Umbau. Sanierung,
Ausstattung, Außenbereiche) vorgesehen. Somit könnte für den Bau einer Ganztagsgrundschule im
Lahrer Osten ein vergleichsweiser hoher Zuschuss für das Vorhaben In der Finanzierung in Frage kom­
men. Leider fehlt es bisher an einer Präzisierung einzelner Fördertatbestände. So sollen zum Beispiel
für Räume, die ausschließlich für Unterrichtszwecke genutzte werden, keine Zuschüsse gewährt wer­
den. Die Förderung von Sportanlagen ist in den Richtlinien noch nicht geklärt. Es ist davon auszugehen,
dass Räume die zum pädagogischen Profilbereich einer Ganztagsschule gehören, auch förderfähig
sind. Für die Breitmattenschule ist schwerpunktmäßig ein Sport, Bewegungs- und Präventionsprofil
vorgesehen. Daher wurden verschiedene Zuschussszenahen kalkuliert, die sich in einer Größenord­
nung zwischen Minimum 5,4 Mio. und Maximum 9,87 Mio. Euro bewegen. Aktuell ist davon auszuge­
hen, dass die Zuschussmittel in Folge des begrenzt zur Verfügung stehenden Fördervolumens von 78
Mio. Euro für den Regierungsbezirk Freiburg nach dem „Windhundprinzip“ vergeben werden. Der Stich­
tag für die Antragsabgabe wird sich nach Mitteilung des Städtetages voraussichtlich verschieben. Bis­
lang wurde vom 15.3.2024 ausgegangen.

Ein genaues Datum der frühesten möglichen Einreichung von Anträgen soll mit der Veröffentlichung
der Richtlinien vom Ministerium benannt werden. Nach neueren Informationen und Rücksprache mit
dem RP Freiburg ist mit der Bekanntmachung Mitte März zurechnen. Trotz des in Aussicht stehenden
zusätzlichen zeitlichen Spielraums bezüglich des Antragsstichtages sollte nach Auffassung der Verwal­
tung bis zum 15.3. zügig eine Entscheidung vorliegen. Dann kann ein fristgerechter Antragseingang in
jedem Fall sichergestellt werden. Auch wenn von einer frühzeitigen „Überzeichnung“ des Förderpro­
gramms und möglicherweise durch den verschobenen Stichtag von einem Losverfahren auszugehen
ist, besteht mit dieser Vorgehensweise für die Stadt Lahr die Chance auf Förderung für den Neubau
einer 3- zügigen Ganztagsschule.

Drucksache 29/2024

Seite 11

Die Umsetzung muss deshalb unter dem Vorbehalt der Förderentscheidung stehen.

Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzplanung 2025ff.
Für die von der Verwaltung geplanten Kita- und Schulbaumaßnahmen im Lahrer Osten stehen in der
erweiterten Betrachtung der Finanzplanung bis 2028 folgende Beträge (zu ergänzen um pauschale
Einsparung bis 2026 mit 10%) zur Verfügung:
Finanzplanung 2023 - 2028
Einzahlungen
Auszahlungen
Maßnahme
2023 - 2028
2023 - 2028
Planungsmittel Kita Reichenbach
400.000 €
Eichrodtschule
5.070.000 €
920.000 €
12.875.000 €
Kita/Sportzentrum Dammenmühle
810.000 €
7.720.000 €
Friedrichschule
1.250.000 €
Kita Dreyspringstraße
5.000.000 €
500.000 €
Kita Bottenbrunnenstraße
500.000 €
Johann-Peter-Hebel-Schule
680.000 €
4.870.000 €
Grundschule Mietersheim
1.980.000 €
390.000 €
Zur Antragstellung auf Fördermittel nach dem Bundesprogramm (Variante ll Ziffer 1) wird erklärt, dass
die Stadt Lahr einen Eigenanteil von 30 % erbringt und die Finanzierung des ganzen Projekts ein­
schließlich der Foigekosten gesichert ist. Erst bei Vorliegen sämtlicher zuschussrelevanter Tatbestände
der Förderentscheidung zur Bundesförderung wird abschließend über das Gesamtprojekt, die Umsetzungsvariante und die endgültige Finanzierung entschieden. Die Finanzierung steht in Abhängigkeit
der Leistungsfähigkeit des Haushaltes und der Priorisierung der Maßnahmen. Bei einer Aufnahme in
die mittelfristige Finanzplanung würde dies nach aktueller Bewertung zu einer deutlichen Erhöhung der
Verschuldung und damit der beschlossene Schuldenobergrenze führen.
Die finanzielle Lage hat sich in den letzten Jahren auf Grund der anhaltenden Krisen und der konjunk­
turellen Lage, sowie immer weiterwachsenden kommunalen Aufgabenstellungen zunehmend ver­
schlechtert. Gerade die fehlenden Mittel von Bund und Land trotz vieler neuer Aufgaben, zum Beispiel
mit dem Ausbau der Ganztagesbetreuung (fehlendes Konnexitätsprinzip), verschlechtern die Haushalte
der Kommunen zunehmend. Nicht umsonst ist die aktuelle Entlastungsinitiative ins Leben gerufen wor­
den.
Zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraumes sind im Ergebnishaushalt Negativergebnisse im
Millionenbereich mit bis zu -8,9 Mio. EUR im Jahr 2027 zu erwarten. Gerade die Fortsetzung dieses
Negativtrends macht Investitionen umso schwieriger. Nicht umsonst schreibt das Regierungspräsidium
Freiburg in der aktuellen Haushaltsgenehmigung, dass eine Ausweitung überwiegend kreditfinanzierter
Investitionen vermieden werden muss.
Der aktuelle Haushalt ist alles andere als ein Sparhaushalt. Für bauliche Maßnahmen an den städti­
schen Schulen und Kindertagesstätten sind im aktuellen vierjährigen Planungszeitraum bis 2027 Haus­
haltsmittel in Summe von fast 29 Mio. EUR der zur Verfügung stehenden 38 Mio. EUR veranschlagt.
Damit liegt der Investitionsschwerpunkt mit weit über 70 % in diesem Bereich. Gleichzeitig hat die Stadt
auch andere wichtige investive Aufgabenschwerpunkte im Bereich Infrastruktur, Klimaschutz, Klinikum,
Wirtschaftsförderung, Standortsicherung, Feuerwehrbedarfsplanung, Gebäudesanierung, Verkehr und

Drucksache 29/2024

Seite 12

Innenstadt. Eine Erhöhung der Schuldenobergrenze wirft zwangsläufig Fragen an die Genehmigungs­
fähigkeit künftiger Haushalte auf.

Nicht primär die Schulden, sondern die zunehmende Belastung im Ergebnishaushalt dreht an der ne­
gativen Finanzspirale. Insbesondere die Folgekosten wie Zinsbelastungen, Abschreibungen, Personalund Betriebskosten sind im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften. Gerade hier zeichnet sich trotz der
bislang ergriffenen Maßnahmen keine maßgebliche Besserung hin zu einer Trendwende ab.
Ein maßvoller, priorisierter und zielgerichteter Mitteleinsatz der vorhandenen Mittel ist in den kommen­
den Jahren unumgänglich.

Begründung der Eilbedürftigkeit:
Vom Land ist die „Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm, Ganztagsausbau“ angekündigt. Die für
den Schulneubau im Regierungsbezirk Freiburg zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 78 Millio­
nen Euro werden - trotz Kritik des Städtetages Baden-Württemberg - im „Windhundprinzip“ vergeben.
Als Stichtag galt bisher der 15. März 2024.
Angesichts der engen Zeitschiene ist eine Befassung mit der Verwaltungsvorlage im regulären Verfah­
ren nicht einzuhalten. Insoweit bedarf es einer Entscheidung zur Stellung des Förderantrages im Rah­
men der Sitzung des Gemeinderates am 18. März 2024.

Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.