Beschlussvorlage (Kita- und Schulbaumaßnahmen im Lahrer Osten)
18. März 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 501 Sachbearbeitung: Kammerer Drucksache Nr.: 29/2024 Az.: Kita - Schule Kuhbach An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 / 603 / 621 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 18.03.2024 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Kita- und Schulbaumaßnahmen im Lahrer Osten Beschlussvorschlag: 1. Im Rahmen der Schulentwicklung im Lahrer Osten stimmt der Gemeinderat der Antragsstellung für eine Förderung nach der VwV Investitionsprogramm Ganztagesausbau (Bundesförderung) für den in der Vorlage dargestellten Neubau einer 3-zügigen Ganztagsgrundschule bzw. Grundschule mit ganztägigen Angeboten mit Sporträumen (Bestandteil der Variante II mit ausgewiesenen Kosten von 16,5 Mio. EUR) zu. 2. Sollten für die Variante II keine Zuschüsse/Fördermittel in Höhe von 70% der förderfähigen Kosten für die Neubaumaßnahmen nach der VwV Ganztagsausbau (Bundesförderung) fließen, werden die Varianten I Kita Neubau und Schulerweiterung und I b im Rahmen der vorhandenen Planungsmittel intensiver geprüft. Diese umfassen: I. Standorte Eichrodtschule und Kuhbach ✓ Erweiterung / Umbau Eichrodtschule (Pflichtbereich und Ganztagsbereich) ✓ Umbau Schulgebäude Kuhbach zur ausschließl. Schulnutzung ✓ 4-gruppiger Kita-Neubau Kuhbach, Dorfmitte I b. Standorte Reichenbach, Kuhbach und Eichrodtschule • Umbau des Altbaus der Schule im Ortsteil zur Kitanutzung • Umbau EG Schulgebäude und oberes Gebäude für Grundschule • 4-gruppiger Kita-Neubau Kuhbach, Dorfmitte • Erweiterung / Umbau Eichrodtschule (Pflichtbereich und Ganztagsbereich) 3. Zur Antragstellung auf Fördermittel nach dem Bundesprogramm (Ziffer 1) wird erklärt, dass die Stadt Lahr einen Eigenanteil von 30 % erbringt und die Finanzierung des gesamten Projekts einschließlich der Folgekosten gesichert ist. Drucksache 29/2024 Seite 2 4. Erst bei Vorliegen einer entsprechenden Förderentscheidung zur Bundesförderung wird abschließend über das Gesamtprojekt, die Umsetzungsvariante und die endgültige Finanzierung entschieden. Die Finanzierung steht in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit des Haushaltes und der Priorisierung der Maßnahmen. Bei einer Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung würde dies nach aktueller Bewertung zu einer deutlichen Erhöhung der Verschuldung und damit der beschlossene Schuldenobergrenze führen. Zusammenfassende Begründung: In Erfüllung von Pflichtaufgaben (§27 Schulgesetz Baden-Württemberg, Ganztagsförderungsgesetz, § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch)) sind bedarfsgerechte Kita- und Schulplätze in der Lahrer Oststadt, sowie in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach zusätzlich zu schaffen. Die Art der Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der vertretbaren Einordnung in die mittelfristige Finanzplanung. Drucksache 29/2024 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: In den letzten 10 Jahren war ein erheblicher Bevölkerungszuwachs der Stadt Lahr zu verzeichnen (31.12.2013 44.226 Einwohner, 31.12.2023 49.963 Einwohner). Dies entspricht einer Zunahme um 5.737 Personen (+ 13 %). „Besonders überdurchschnittliche Bevölkerungszuwächse sind im Lahrer Osten festzustellen, wie die folgende Tabelle verdeutlicht. Hierbei beziehen sich die Zuwächse auf die mittlere Bevölkerungsgröße der Jahre 2018 – 2022 und der Bevölkerungsgröße im Jahr 2023 Drucksache 29/2024 Seite 4 Es zeigt sich, dass in allen Orts- und Stadtteilen bis auf Kippenheimweiler (-2,3%), Langenwinkel (-1,4%) und Dinglingen-West (-0,0%) im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2018 bis 2022 eine Bevölkerungszunahme im Jahr 2023 auszumachen ist. Dabei weist die Oststadt (12,2%) einen überdurchschnittlich hohen Bevölkerungszuwachs auf.“ Im Bereich der sozialen Infrastruktur der Stadt Lahr mussten daher in erheblichem Umfang zusätzliche Krippen/und Kitaplätze (Rechtsanspruch - § 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch)) neu gebaut werden (453 Plätze). Hinzu kommen Projekte, die sich aktuell in der Umsetzung befinden: Kita Dreyspringstraße, Kita Jammstraße, sowie noch in Planung befindliche Kitas: Sportkita Dammenmühle, Ersatz und Erweiterung für Kath. Kita St. Josef, Reichenbach (Bestandteil Variante 1b), Kita der Freien Evangelischen Schule. Diese Entwicklung setzt sich im Grundschulbereich fort. Drucksache 29/2024 Seite 5 So ist die Anzahl der Kinder im Grundschulalter seit 2013 um 310 angestiegen. Die Einschulungsjahrgänge werden sich über 500 Kinder / Jahrgang einpendeln, wobei hier noch keine Zuzüge berücksichtigt sind. Durch aktuelle und künftige Wohnbauprojekte werden sich die Bedarfe weiter erhöhen Drucksache 29/2024 Seite 6 Die sich abzeichnende Entwicklung im Grundschulbereich hat bereits in den Ergebnissen des Schulgipfels Ende 2019 Berücksichtigung gefunden. Am 25.11.2019 wurde gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeinderates, den Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt OG und der Verwaltung ein umfassendes Erweiterungs- und Umbauprogramm der städtischen Schulen erarbeitet und auf den Weg gebracht. In diesem bildete neben der Grundversorgung der Schulen im Pflichtbereich mit Blick auf den zum damaligen Zeitpunkt schon in der Diskussion befindlichen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschüler auch ein bedarfsgerechter, zukunftsweisender Ausbau der Betreuungsangebote für Lahrer Grundschulkinder einen wesentlichen Investitionsschwerpunkt. Angesichts der finanziellen Aufwendungen von zunächst ca. 51,6 Mio Euro wurden im Nachgang Kosteneinsparungen vorgenommen und Prioritäten gesetzt. Im Ergebnis hat der Gemeinderat einem Maßnahmenpaket der in der Sitzung am 14.12.2020 vorgestellten Erweiterungs- und Ausbaumaßnahmen zugestimmt. Der Gemeinderat hat die prognostizierten Kosten im Zeitraum 2021-2026 mit einem Volumen von ca. 28,25 Mio Euro zur Kenntnis genommen und vorbehaltlich der Finanzierung erklärt, in der Haushalts- und Finanzplanung 2021-2026 entsprechende Mittel vorzusehen. Aus diesem Paket konnten bislang aus finanziellen Gründen eine Außenstelle für die Geroldseckerschule (Willy–Brandt–Straße), sowie aktuell die Erweiterung der Grundschule Mietersheim realisiert werden, wobei die Realisierung der Außenstelle Geroldseckerschule über ein Investorenmodell erfolgte. Außerdem wurde im Investitionsprogramm die Friedrichschule als 1te Priorität gesetzt (7,72 Mio Euro abzüglich 1,25 Mio Euro Förderung bis 2028). Für den Grundschulbereich (Johann-Peter-Hebelschule und Eichrodtschule) sind Mittel in Höhe von insgesamt rund 9,9 Mio Euro (abzüglich 1,6 Mio Euro Förderung) in der Haushalts- und Finanzplanung bis 2028 verblieben. Es liegen noch keine detaillierten Planungen und fortgeschriebene Kostenschätzungen vor. Neben dem Handlungsdruck, der in der Grundversorgung der Lahrer Grundschüler besteht (Klassenräume), kommen zusätzliche Herausforderungen mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026ff hinzu. Hierbei handelt es sich um Pflichtaufgaben (§27 Schulgesetz BadenWürttemberg, Ganztagsförderungsgesetz). Seit November 2020 wurde im Ausschuss Soziales, Schulen und Sport regelmäßig über den Sachstand zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung berichtet. Im Dezember 2022 lag den Mitgliedern des Ausschusses eine umfangreiche Präsentation mit Maßnahmenkatalog zu den einzelnen Lahrer Grundschulstandorten vor. Für die Realisierung des Rechtsanspruchs an den Lahrer Grundschulen auf der Grundlage der ersten Konzepte und positiver Beschlüsse einzelner Schulkonferenzen sind bislang folgende Mittel aufgenommen worden: Vorgesehene GTS-Maßnahmen Auszahlungen davon Einzahlungen Maßnahme 2023-2028 GTS-Betrag 2023-2028 Johann-Peter-Hebel-Schule 4.870.000 € 1.000.000 € 680.000 € Drucksache 29/2024 Seite 7 Mit Blick auf die dynamische Bevölkerungsentwicklung im Lahrer Osten haben die Überlegungen der Verwaltung, die Kita- und Schullandschaft in der Geroldsecker-Vorstadt, in Kuhbach und Reichenbach zukunftsfähig weiter zu entwickeln, bereits 2021 in einem besonderen Fokus gestanden. Das aus 4 Varianten bestehende Konzept beinhaltete unter anderem den Vorschlag eines Neubaus einer Grundschule. Die Vorlage „Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt“, Drucksache 68/2022 wurde am 18. Juli 2022 einstimmig zur weiteren Planung der 4 Varianten beschlossen. Die Aufnahme von Planungsmitteln wurde dazu beschlossen. Die Verwaltung hat nachfolgend verschiedener Beteiligungsprozesse (Bürgerinformation, Beratungen in den Ortschaftsräten Kuhbach und Reichenbach) durchgeführt. Zur Abbildung in die Haushalts- und Finanzplanung 2023 ff. wurden Mittel in Höhe von 4,4 Mio. EUR unter der Bezeichnung Variante C2 aufgenommen, von der weitere 15,8 Mio. EUR außerhalb des Finanzplanungszeitraumes dargestellt wurden. Im Einzelnen umfasste die Variante C2 folgende Maßnahmen: ➢ Umbau Schule Kuhbach zur reinen Kitanutzung - insgesamt 5 Gruppen ➢ Umbau / Erweiterung Schule Reichenbach zur Aufnahme Kita St. Josef und nachgelagert optional Erweiterung einer Gruppe modular an der Kita Schutter ➢ Neubau einer 3-zügigen Ganztagsgrundschule im Lahrer Osten. In der Sitzung der Lenkungsgruppe Haushalt am 10. Oktober 2023 war zu erkennen, dass sich angesichts der aktuellen HH-Situation für ein zweistelliges Millionen-Projekt keine Mehrheit im Gemeinderat finden lassen dürfte. Daher wurden in der Haushalts- und Finanzplanung 2024 die Mittel aus der mittelfristigen Finanzplanung durch Beschluss des Gemeinderats herausgenommen. Entsprechend der Ergebnisse der Haushaltsberatungen mit den gemeinderätlichen Gremien im Spätjahr 2023 sind in den Haushaltsplan entsprechende Planungsmittel zur weiteren Ausgestaltung der Maßnahmen im Lahrer Osten aufgenommen worden. Im Ergebnis der Diskussion erfolgte die Suche nach vertretbaren Alternativen. Bereits geprüfte kostengünstigere Ausweich- bzw. Ersatzlösungen, die überwiegend die Schul- und Kitastandorte Reichenbach betreffen, decken jedoch nicht die erheblichen Engpässe in der Lahrer Oststadt. In diesem Kontext wird auf die Drucksache 230/2023 „Fortsetzung der Planungen zur Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der künftigen Finanzplanung 2024 ff; Verlagerung der Kita St. Josef in das Schulgebäude der Grundschule Reichenbach“ verwiesen, die zur Beschlussfassung und der Bereitstellung von Planungsmitteln im Gemeinderat am 18. März 2024 vorgesehen ist. Als Alternative zum Neubau einer Schule im Lahrer Osten (Breitmattenschule) werden in der Anlage zur Vorlage mehrere Varianten aufgezeigt. Hinsichtlich der seinerzeit favorisierten Überlegungen unter der Variante 1b (Standort Reichenbach: Umbau des Altbaus zur Kitanutzung – Umbau oberes Gebäude für Grundschule – Umbau EG Schulgebäude für Grundschule – Neubau Kita 4 Gruppen), die Grundlage für die weitere finanzielle Einordnung des Haushaltsbeschlusses war, gilt zu beachten, dass diesbezüglich der notwendige Umbau bzw. die Erweiterung der Eichrodtschule hinzukäme, um die Bedarfe auf der Achse Eichrodtschule, Geroldsecker Schule und Kuhbach decken zu können. Drucksache 29/2024 Seite 8 Zielsetzung muss es jedoch sein, allen Erfordernissen im Kita- und Schulbereich gerecht zu werden. Maßnahmen: Wie bereits einleitend ausgeführt, stellte der Kita-Bereich in den zurückliegenden Jahren einen eindeutigen Investitionsschwerpunkt dar, der sich durchlaufende und künftig geplante Projekte noch fortsetzt. Dieser Druck verlagert sich in Richtung Grundschulen. Dabei ist nach den aktuellen statistischen Erhebungen und Feststellungen im Sozialbericht der Lahrer Osten überdurchschnittlich belastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht mehr aus (siehe Bauliche Entwicklungen – Sozialbericht Schulbezirk Geroldseckerschule – AKAD-Gelände, Altenberg, Areal „Schillinger“, Areal „Singler“). Die graphische Übersicht in Anlage 1 zeigt sowohl die gegenwärtige Situation wie auch die perspektivische Entwicklung auf. Die Verwaltung hält es daher für unumgänglich in einem Gesamtkonzept sämtliche Bedarfe in der Oststadt und den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach abzudecken und noch einmal den Neubau einer Ganztagesgrundschule zu thematisieren (Variante II). Alternativ kann die Variante I in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden: Drucksache 29/2024 Seite 9 Ergänzende Erläuterungen zu den verschiedenen Varianten Eine Erweiterung der Eichrodtschule um 1,5 Züge ist aufgrund des Zuschnitts des Schulgeländes nur in Richtung des Pausenhofes auf der Südseite des Hauptgebäudes möglich. Eine solche Vergrößerung würde eine deutliche Reduzierung des Außenraumes (Pausen-, Spiel-, Stellplatzflächen) nach sich ziehen. Auch können die Belange des Denkmalschutzes die Flexibilität der Erweiterungsmöglichkeiten einschränken und das Planungs- und Genehmigungsverfahren erschweren. Ebenso wären Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz erforderlich, welche Auswirkungen auf das Bestandsgebäude haben werden. Diese Fragestellungen können nicht zeitnah in antragsfähige Planunterlagen für eine Bundesförderung zum bisherigen Stichtag 15.3.2024 eingearbeitet werden und die Turnhalle der Eichrodtschule wäre in Größe, Qualität und Ausstattung unzureichend für eine dann 3,5-zügige Grundschule. Der Neubau einer Schule im Lahrer Osten würde hingegen die Möglichkeit eröffnen, den heutigen didaktischen, organisatorischen und bildungstechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Der am vorgesehenen Standort vorhandene Außenraum böte ausreichend Plätz für Pausen- und Spielflächen und Drucksache 29/2024 Seite 10 könnte in Hinblick auf den Bring- und Holverkehr wesentlich vorteilhafter erschlossen werden, als am Standort der Eichrodtschule. Mit dem Neubau einer geeigneten Einfeldhalle ginge eine deutliche Verbesserung (Sport und Bewegungsflächen) gegenüber den Gegebenheiten an der Eichrodtschule einher. Der Standort hätte zudem den Vorteil, den Bedarf der betreffenden Schulbezirke gerecht werden. Mit dem Neubau würde im Gegensatz zur Erweiterung der Eichrodtschule ein halber Zug (+ 2 bis 3 Klassenräume) mehr entstehen. Im Falle von stagnierenden Schülerzahlen könnte das Mietobjekt Geroldsecker Vorstadt zu einem späteren Zeitpunkt aufgegeben werden. Die für eine Antragsstellung auf Bundesförderung erforderlichen Planungsunterlagen lassen sich bis zum Stichtag 15.3.2024 fristgerecht erstellen. Anmerkungen zur Zuschussberechnung Landesförderung (Variante I): Die Kostenrichtwerte des Landes zur Ermittlung der förderfähigen Baukosten liegen deutlich unter den tatsächlichen Richtwerten. Trotz einer Regelförderung von 33 % kann lediglich von einer Netto- Ausschussquote von 20 % bezogen auf die von der Stadt Lahr ermittelten Werte ausgegangen werden. Landeszuschüsse können jährlich zum Stichtag 31.10. beantragt werden, nachdem zuvor ein Raumprogramm vom Regierungspräsidium genehmigt worden ist. Eine Beantragung auf Bundesförderung für den Umbau und Erweiterung der Eichrodtschule scheidet aus vorgenannten Gründen aus. Förderung nach VwV Ganztagsausbau (Bund): Nach dem aktuellen Entwurf der Förderrichtlinien ist eine Zuschusshöhe von 70 % bezogen auf die tatsächlich anfallenden Kosten (Bau, Umbau, Sanierung, Ausstattung, Außenbereiche) vorgesehen. Somit könnte für den Bau einer Ganztagsgrundschule im Lahrer Osten ein vergleichsweiser hoher Zuschuss für das Vorhaben in der Finanzierung in Frage kommen. Leider fehlt es bisher an einer Präzisierung einzelner Fördertatbestände. So sollen zum Beispiel für Räume, die ausschließlich für Unterrichtszwecke genutzte werden, keine Zuschüsse gewährt werden. Die Förderung von Sportanlagen ist in den Richtlinien noch nicht geklärt. Es ist davon auszugehen, dass Räume die zum pädagogischen Profilbereich einer Ganztagsschule gehören, auch förderfähig sind. Für die Breitmattenschule ist schwerpunktmäßig ein Sport, Bewegungs- und Präventionsprofil vorgesehen. Daher wurden verschiedene Zuschussszenarien kalkuliert, die sich in einer Größenordnung zwischen Minimum 5,4 Mio. und Maximum 9,87 Mio. Euro bewegen. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Zuschussmittel in Folge des begrenzt zur Verfügung stehenden Fördervolumens von 78 Mio. Euro für den Regierungsbezirk Freiburg nach dem „Windhundprinzip“ vergeben werden. Der Stichtag für die Antragsabgabe wird sich nach Mitteilung des Städtetages voraussichtlich verschieben. Bislang wurde vom 15.3.2024 ausgegangen. Ein genaues Datum der frühesten möglichen Einreichung von Anträgen soll mit der Veröffentlichung der Richtlinien vom Ministerium benannt werden. Nach neueren Informationen und Rücksprache mit dem RP Freiburg ist mit der Bekanntmachung Mitte März zurechnen. Trotz des in Aussicht stehenden zusätzlichen zeitlichen Spielraums bezüglich des Antragsstichtages sollte nach Auffassung der Verwaltung bis zum 15.3. zügig eine Entscheidung vorliegen. Dann kann ein fristgerechter Antragseingang in jedem Fall sichergestellt werden. Auch wenn von einer frühzeitigen „Überzeichnung“ des Förderprogramms und möglicherweise durch den verschobenen Stichtag von einem Losverfahren auszugehen ist, besteht mit dieser Vorgehensweise für die Stadt Lahr die Chance auf Förderung für den Neubau einer 3- zügigen Ganztagsschule. Drucksache 29/2024 Seite 11 Die Umsetzung muss deshalb unter dem Vorbehalt der Förderentscheidung stehen. Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzplanung 2025ff. Für die von der Verwaltung geplanten Kita- und Schulbaumaßnahmen im Lahrer Osten stehen in der erweiterten Betrachtung der Finanzplanung bis 2028 folgende Beträge (zu ergänzen um pauschale Einsparung bis 2026 mit 10%) zur Verfügung: Finanzplanung 2023 - 2028 Maßnahme Planungsmittel Kita Reichenbach Eichrodtschule Kita/Sportzentrum Dammenmühle Friedrichschule Kita Dreyspringstraße Kita Bottenbrunnenstraße Johann-Peter-Hebel-Schule Grundschule Mietersheim Auszahlungen Einzahlungen 2023 - 2028 2023 - 2028 400.000 € 5.070.000 € 920.000 € 12.875.000 € 810.000 € 7.720.000 € 1.250.000 € 5.000.000 € 500.000 € 500.000 € 4.870.000 € 680.000 € 1.980.000 € 390.000 € Zur Antragstellung auf Fördermittel nach dem Bundesprogramm (Variante II Ziffer 1) wird erklärt, dass die Stadt Lahr einen Eigenanteil von 30 % erbringt und die Finanzierung des ganzen Projekts einschließlich der Folgekosten gesichert ist. Erst bei Vorliegen sämtlicher zuschussrelevanter Tatbestände der Förderentscheidung zur Bundesförderung wird abschließend über das Gesamtprojekt, die Umsetzungsvariante und die endgültige Finanzierung entschieden. Die Finanzierung steht in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit des Haushaltes und der Priorisierung der Maßnahmen. Bei einer Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung würde dies nach aktueller Bewertung zu einer deutlichen Erhöhung der Verschuldung und damit der beschlossene Schuldenobergrenze führen. Die finanzielle Lage hat sich in den letzten Jahren auf Grund der anhaltenden Krisen und der konjunkturellen Lage, sowie immer weiterwachsenden kommunalen Aufgabenstellungen zunehmend verschlechtert. Gerade die fehlenden Mittel von Bund und Land trotz vieler neuer Aufgaben, zum Beispiel mit dem Ausbau der Ganztagesbetreuung (fehlendes Konnexitätsprinzip), verschlechtern die Haushalte der Kommunen zunehmend. Nicht umsonst ist die aktuelle Entlastungsinitiative ins Leben gerufen worden. Zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraumes sind im Ergebnishaushalt Negativergebnisse im Millionenbereich mit bis zu -8,9 Mio. EUR im Jahr 2027 zu erwarten. Gerade die Fortsetzung dieses Negativtrends macht Investitionen umso schwieriger. Nicht umsonst schreibt das Regierungspräsidium Freiburg in der aktuellen Haushaltsgenehmigung, dass eine Ausweitung überwiegend kreditfinanzierter Investitionen vermieden werden muss. Der aktuelle Haushalt ist alles andere als ein Sparhaushalt. Für bauliche Maßnahmen an den städtischen Schulen und Kindertagesstätten sind im aktuellen vierjährigen Planungszeitraum bis 2027 Haushaltsmittel in Summe von fast 29 Mio. EUR der zur Verfügung stehenden 38 Mio. EUR veranschlagt. Damit liegt der Investitionsschwerpunkt mit weit über 70 % in diesem Bereich. Gleichzeitig hat die Stadt auch andere wichtige investive Aufgabenschwerpunkte im Bereich Infrastruktur, Klimaschutz, Klinikum, Wirtschaftsförderung, Standortsicherung, Feuerwehrbedarfsplanung, Gebäudesanierung, Verkehr und Drucksache 29/2024 Seite 12 Innenstadt. Eine Erhöhung der Schuldenobergrenze wirft zwangsläufig Fragen an die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte auf. Nicht primär die Schulden, sondern die zunehmende Belastung im Ergebnishaushalt dreht an der negativen Finanzspirale. Insbesondere die Folgekosten wie Zinsbelastungen, Abschreibungen, Personalund Betriebskosten sind im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften. Gerade hier zeichnet sich trotz der bislang ergriffenen Maßnahmen keine maßgebliche Besserung hin zu einer Trendwende ab. Ein maßvoller, priorisierter und zielgerichteter Mitteleinsatz der vorhandenen Mittel ist in den kommenden Jahren unumgänglich. Begründung der Eilbedürftigkeit: Vom Land ist die „Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm, Ganztagsausbau“ angekündigt. Die für den Schulneubau im Regierungsbezirk Freiburg zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 78 Millionen Euro werden – trotz Kritik des Städtetages Baden-Württemberg – im „Windhundprinzip“ vergeben. Als Stichtag galt bisher der 15. März 2024. Angesichts der engen Zeitschiene ist eine Befassung mit der Verwaltungsvorlage im regulären Verfahren nicht einzuhalten. Insoweit bedarf es einer Entscheidung zur Stellung des Förderantrages im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates am 18. März 2024. Markus Ibert Guido Schöneboom Tilman Petters Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Drucksache 29/2024 Seite 13 ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro 2022 Einmalige (Investitions-)Kosten 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.