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Beschlussvorlage (Zuschuss Straßenunterhaltung und Teilsanierung Ländlicher Wegebau Langenhard)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Podachmann

Drucksache Nr.: 27/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
622 / OV S

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Sulz

07.03.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Technischer Ausschuss

10.04.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

22.04.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Zuschuss Straßenunterhaltung und Teilsanierung Ländlicher Wegebau Langenhard

Beschlussvorschlag:
Dem Eigentümer des Flurstücks 4146 in Sulz wird auf Basis des vorliegenden Gestattungsvertrags ein Zuschuss durch die Stadt Lahr in Höhe von 26.900€ gewährt, mit der
Auflage entsprechend dem vorliegenden Angebot die Fa. Trenkle mit den notwendigen
Sanierungsarbeiten zu beauftragen.

Zusammenfassende Begründung:
Der Eigentümer des Flurstücks 4146 räumte der Stadt Lahr 1949 für den gerade fertiggestellten Weg ein Wegerecht über sein Grundstück ein. Dieser Weg führt zunächst in Privatwälder und anschließend in den Lahrer Stadtwald hinein. Die zukünftigen Unterhaltungskosten dieses Weges wurden der Stadt Lahr auferlegt. Der Gestattungsvertrag
wurde 1976 um ein zusätzliches Wegerecht zu Einrichtungen des Jugendwerks hin erweitert. Dabei wurde für den bestehende Weg eine Asphaltdeckschicht als Gegenleistung
vereinbart, einschließlich deren Unterhaltung. Diese fragliche Asphaltfläche bedarf dringlicher Unterhaltung und Sanierung.

Drucksache 27/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Seitens der Verwaltung der Stadt Lahr wurde der Sachverhalt geprüft und die Frage aufgeworfen, ob
die vertragliche Verpflichtung nach so langer Zeit und angesichts der geänderten baulichen Richtlinien
noch Gültigkeit behalten. Seitens des Eigentümers wurde diesbezüglich eine Rechtsberatung engagiert und der Sachverhalt bejaht. Die Ortsverwaltung wurde zur Klärung der Intention der Vertragswerke und der Sachlage hinzugezogen. Weiterhin wurde geprüft, in wie weit ein Bedarf an einer öffentlichen Wegenutzung besteht, welcher durch die erholungssuchende Öffentlichkeit, verschiedene
Waldbesitzer und Jagdpächter weiterhin als gegeben betrachtet wird.
Es wurde die Möglichkeit geprüft, mit Hilfe von Fördermitteln für den ländlichen Wegebau Ausgaben
zu vermindern, was auf Grund der Eigentumslage nicht möglich ist.
Alternativ bestünde die Möglichkeit eines vollständigen Neuausbaus, um eine dauerhaftere Sicherung
der Wegequalität zu erreichen. Die Grobkalkulation der Baukosten dieser Variante ergab jedoch Kosten im etwa 10-fachen des gewählten Weges einer Teilsanierung.
Im Ergebnis entschied man sich die Beauftragung und Durchführung der Maßnahme durch den Eigentümer zu leisten und seitens der Stadt Lahr die vertraglich vereinbarten Kosten entsprechend dem
vorliegenden Angebot zu übernehmen. Der Eigentümer hat 2 Vergleichsangebote einholen können,
die als auskömmlich und sachgerecht festgestellt wurden.
Es wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgeklärt, dass der Sachverhalt nicht vorlagepflichtig ist.
Die Vorberatung der Beschlussvorlage erfolgt nicht öffentlich wegen Personenbenennung.
Zielsetzung:
Der Beschluss soll die Ertüchtigung des Weges sicherstellen. Die zweckmäßige Bindung des pauschalen Zuschusses erfolgt über eine Durchführungsvereinbarung. Zur Sicherstellung des Anteils des
öffentlichen Wegerechts wird eine Wegevereinbarung abgeschlossen.
Maßnahmen:
Der Eigentümer des Flurstücks 4146 bekommt einen Zuschuss in Höhe von 26.900€. Er beauftragt
die Fa. Trenkle entsprechend des Angebots. Entsprechend des Ursprungsvertrags werden darüberhinausgehende Kosten als Leistung im Sinne der Grabenpflege und Unterhaltung durch den Eigentümer betrachtet.
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die Sanierung als Eigenleistung durch die Stadt oder ein Vollneuausbau wären wesentlich kostenträchtiger und wurden auf diesem Hintergrund nicht weiter geprüft. Die Aufgabe des Wegerechts
würde die Verkehrsbelastung lediglich auf andere land- und forstwirtschaftliche Wege verlagern und
zum Teil erhebliche Umwege erzeugen.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

Drucksache 27/2024

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☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

26.900,-

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

26.900€ für die anstehende Maßnahme werden erwartet. Eine ähnliche Sanierungsmaßnahme dieser
Größenordnung wird erst nach etwa 15 Jahren erwartet.
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Die Mittel werden aus der HH-Stelle für die Straßenunterhaltung, Kostenstelle 54105000, Sachkonto
43180000, entnommen.
Begründung:
s.o.

Philipp Banholzer
Vertretung Abteilungsleitung Tiefbau

Anlage(n):
- Gestattungsvertrag 1976
- Vertrag 1949

Tilman Petters
Bürgermeister

Drucksache 27/2024

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- Lageplan
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.