Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
21. Oktober 2024
Beschlussvorlage (Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse)
Beschlussvorlage (- Abwägungstabelle)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Projektbeschreibung Floating PV-Anlage)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung)
21. Oktober 2024
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse)
Beschlussvorlage (- Abwägungstabelle)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung)Beschlussvorlage (- Projektbeschreibung Floating PV-Anlage)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Stadt Lahr L _J Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Löhr Drucksache Nr.: 153/2024 Az.: -0680/Lö An der Vorlagenersteliung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaitungs- und Vorlagenkonfe renz 24.09.2024 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Kippenheimweiler 08.10.2024 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 09.10.2024 vorberatend öffentlich Gemeinderat 21.10.2024 beschließend öffentlich Betreff: Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offeniage - Satzungsbeschlüsse Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 12. September 2024 zu den während der Offenlage vorgebrach ten Stellungnahmen zum Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadt teil Kippenheimweäler, und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird be schlossen. 2. Der Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler, und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften werden in den beigefügten Fassun gen vom 12. September 2024 als Satzungen beschlossen. Zusammenfassende Begründung: Die Kieswerkbetreiberin plant die Errichtung einer Schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Wald mattensee in Kippenheimweiler. Um hierfür Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Be bauungsplans im zweistufigen Regelverfahren erforderlich. Parallel ist der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern. Seite 2 Drucksache 153/2024 Sachdarstellung Die Kieswerkbetreiberin (Vogel-Bau GmbH) plant die Errichtung einer Schwimmenden Photovoltaikan lage auf dem Waldmattensee in Kippenheimweiler. Um die Maßnahme realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebau ungsplans (B-Plan) auch der Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich zu ändern. Die Pro jektträgerin hat mit der Ausarbeitung des B-Planes und der FNP-Änderung ein externes Planungsbüro beauftragt, das bereits Erfahrungen mit dieser neuen und speziellen Thematik gesammelt hat. Der Gemeinderat hat nach Durchführung und Auswertung der frühzeitigen Beteiligung für den B-Plan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE am 8. Juli 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) beschlossen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die Offenlage erfolgte im Zeitraum vom 15. Juli bis 19. August 2024. Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange führten nach der Auswertung zu keinen grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf des B-Plans. Es wurden lediglich Detailanpassungen vorgenommen. Die Anregungen sind zusammen mit den jeweili gen Bewertungen tabellarisch als Anlage beigefügt. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen aus der Bür gerschaft ein. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange den B-Plan PV-ANLAGE WALD MATTENSEE und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften in der vorliegenden Form als Satzungen zu beschließen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: (El Die Maßnahme hat keine finanziellen / personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen. \ m__^ ^ 's VÜ- Stefan Löhr Anlage(n): - Abwägungstabelle - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Nutzungsplan mit örtlichen Bauvorschriften - Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung - Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Eingriff-Ausgleichs-Bilanzierung - Projektbeschreibung Floating PV-Anlage - Satzungen Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.