Informationsvorlage (Präsentation Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung)
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
21. Oktober 2024
21. Oktober 2024
Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung Sachstand, Finanzierung, Gesamtüberblick Gemeinderat 21.10.2024 1. Neue Fördersituation 2. Rechtsanspruch allgemein - Rahmenbedingungen 3. Geplante Realisierung 3.1 Ganztagsschule 3.2 Schulkindbetreuung 3.3 Halbtag 4. Finanzierung Rechtsanspruch 5. Künftige Schulorganisation 6. Offene Punkte rund um die Einführung des Rechtsanspruchs 7. Förderanträge und Einzelprojekte Gemeinderat 21.10.2024 1. Neue Fördersituation • Bund stellt Investitionsprogramm Ganztagsausbau zur Verfügung, welches bereits am ersten möglichen Tag der Antragsstellung (22. April 2024) um das vierfache überzeichnet war • Die Stadt Lahr beantragt zum ersten Tag der Antragsstellung 11 Einzelprojekte (vier Großprojekte/Neubau sowie verschiedene Ausstattungsmaßnahmen an Grundschulen) • Geplantes Losverfahren stößt auf heftige Reaktion der Kommunen • Reaktion des KuMi mit Schreiben vom 23.09.2024: zusätzliche Gelder werden bereitgestellt alle vorliegenden Anträge aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau sollen zu den bestehenden Konditionen gefördert werden ergänzend zur Bundesförderung i.H.v. 358,6 Mio. Euro wird eine Landesförderung bereitgestellt, Priorisierung der Anträge nötig Gemeinderat 21.10.2024 1. Neue Fördersituation → neben Ausstattungen an verschiedenen Grundschulen können folgende Projekte realisiert: • Neubau Ganztagsschule „Breitmattenschule“ (im Lahrer Osten) Kosten: 13,87 Mio. Euro, Zuschüsse: 7,26 Mio. Euro • Erweiterung Johann-Peter-Hebel-Schule zur Ganztagsschule Kosten: 7,39 Mio. Euro, Zuschüsse: 4,84 Mio. Euro • Erweiterung Grundschule Mietersheim zur Halbtagsschule mit rechtsanspruchserfüllender Schulkindbetreuung Kosten: 2,16 Mio. Euro, Zuschüsse: 1,38 Mio. Euro • Erweiterung Grundschule Eichrodtschule zur Ganztagsschule Kosten: 4,31 Mio. Euro, Zuschüsse: 744.500 Euro Voraussichtliche Investitionskosten insgesamt: 27,7 Mio. Euro Zuschüsse Bund/Land: 14,2 Mio. Euro Bereits im städtischen Haushalt veranschlagt: 11,5 Mio. Euro/1,8 Mio. Euro Zuschüsse zusätzlicher Finanzbedarf: 3,8 Mio. Euro Turnhalle Breitmattenschule: Kosten: 3,3 Mio. Euro, Zuschüsse: noch offen Gemeinderat 21.10.2024 1. Neue Fördersituation Neubau Ganztagsschule „Breitmattenschule“ (im Lahrer Osten) – Gemeinderatsbeschluss vom 18.03.2024 • Ausgangslage: keine Erweiterungsmöglichkeiten für ganztägige Betreuungsangebote an der Außenstelle Kuhbach sowie Geroldseckerschule • Mit Förderprogramm ist z. Zeit nur der Neubau eines eigeständigen „Ganztagsmoduls“ möglich. • Zum Neubau einer Ganztagsschule mit Pflicht- und GTS-Bereich ist ein Verfahren zur Schulorganisation nach § 30 SchulG erforderlich (Verlegung der Außenstelle Kuhbach) • Konzeption: Umwandlung der Geroldseckerschule in eine Ganztagsschule nach §4a SchulG (pädagogisches Konzept Raumprogramm) - in Kuhbach ist der Ausbau zur GTS baulich nicht möglich – Standort Reichenbach kann nicht die Rolle eines zentralen GTS–Standortes für die Oststadt erfüllen (Randlage) → dadurch entsteht Fehlbedarf – Voraussetzungen nach § 30 SchulG dem Grunde nach erfüllt Gemeinderat 21.10.2024 1. Neue Fördersituation • Durchführung von Raumanalysen an den Bestandschulen Geroldseckerschule und Außenstelle Kuhbach • Gesamtstädtische Betrachtung künftige Entwicklung der Schülerzahlen und Auslastung der einzelnen Grundschulstandorte im Stadtgebiet • Änderung der Grundschulbezirke Geroldseckerschule und Kuhbach • Ermittlung endgültiges Raumprogramm für die Breitmattenschule (Pflichtbereich und Ganztagsbereich) Gemeinderat 21.10.2024 Gemeinderat 21.10.2024 2. Rechtsanspruch – Rahmenbedingungen - Bedarfe • • • • • • • • Entwicklung der Schulkindbetreuung als freiwillige Aufgabe zu Pflichtaufgabe Verankerung des Rechtsanspruchs im SGB VIII sowie §4a Schulgesetz 12.10.2021 Inkrafttreten des Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) Stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1 Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufe 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung Umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen der Woche Gilt auch für die Zeit der Schulferien (max. vier Wochen Schließzeit) Ziele: Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit durch schließen der Betreuungslücke nach Kita entsteht Förderung der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit Gemeinderat 21.10.2024 2. Rechtsanspruch – Rahmenbedingungen – Bedarfe Hochrechnung Bedarf • Kernstadt Betreuungsquote 70% • Fehlbedarf Kernstadt 289 Plätze • Stadtteile Betreuungsquote 60% • Fehlbedarf Stadtteile 202 Plätze → Erfassung der Bedarfe (einschließlich Ferienbetreuung) über ein Zentrales Anmeldeportal Gemeinderat 21.10.2024 Bedarfe - Übersicht Schulentwicklung Grundschulen Rechtsanspruch Ganztag 2026/2027 in Lahr Schuljahr 2023/2024 Schuljahr 2026/2027 Betreuun Betreuun Schulorganisati Betreuungs g gsbedarf on bedarf Schulkin Quote in Planungsgröße Quote in % der Plan % IST Betreuung Nachmittag Schulkinder IST Fehlbeda rf GTS Grundschulen 1 2 3 4 zus. Schulorganisation aktuell Geroldseckerschule 98 96 87 79 360 15 Klassen + 2 VKL 71 82 103 98 354 4-zügig 70 248 47 170 78 Luisenschule 71 73 62 67 273 12 Klassen + 1 VKL + 1 GFK 78 80 76 71 305 3-zügig 70 214 48 130 84 Eichrodtschule 64 39 37 43 183 9 Klassen + 1 VKL 38 55 53 64 210 2-3-zügig 70 147 71 130 17 SchutterlindenbergSchule 81 74 93 83 331 13 Klassen + 2 VKL 97 76 80 81 334 3-4-zügig 70 234 60 200 34 J.-P.-Hebel-Schule 44 36 43 32 155 8 Klassen + 1 VKL 57 50 59 44 210 2-3-zügig 70 147 45 70 77 Summe Kernstadt 358 318 322 304 1.302 64 - Kernstadt 989 700 289 Kuhbach 29 18 15 16 78 4 Klassen 23 26 30 29 108 1,5-zügig 60 65 51 40 25 Reichenbach 27 34 26 33 120 6 Klassen 28 23 33 27 111 1,5-zügig 60 67 29 35 32 Langenwinkel 21 16 18 20 75 4 Klassen 22 24 20 21 87 1,5-zügig 60 52 40 30 22 Kippenheimweiler 17 18 19 29 83 5 Klassen 20 30 20 17 87 1,5-zügig 60 52 36 30 22 Mietersheim 17 30 24 31 102 6 Klassen 41 32 37 17 127 1,5-2-zügig 60 76 29 30 46 Sulz 38 32 34 36 140 8 Klassen 32 26 43 40 141 2-zügig 60 85 21 30 55 166 149 183 151 661 Stadtteile 397 195 202 Insgesamt 1.386 895 491 Gemeinderat 21.10.202497 507 466 458 469 1.900 Summe Stadtteile INSGESAMT: 149 148 136 165 598 33 1 2 3 4 zus. 341 346 354 361 1.413 507 495 537 512 2.074 3. Geplante Realisierung Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote werden in folgenden Formen umgesetzt: • Halbtagsschulen mit ergänzenden kommunalen Betreuungsangeboten am Schulort (unter staatlicher Aufsicht) • Tageseinrichtungen mit Schulkindbetreuung (Horte) • Ganztagsschulen (3 bzw. 4 Tage 7 oder 8 Stunden täglich) → mittelfristige Reduzierung der kommunalen Betreuungskosten bei zunehmender Einrichtung von Ganztagsschulen (Personal überwiegend Lehrerwochenstunden) • Zentrale Ferienangebote (Lehrkräfte stehen für die Ferienbetreuung nicht zur Verfügung) Gemeinderat 21.10.2024 3.1 Ganztagsschule • Über die Einrichtung von Ganztagsschulen entscheidet die Kommune (Änderung SchulG keine Mitbestimmung der schulischen Gremien erforderlich) Mögliche Zeitmodelle an GTS nach Schulgesetz abhängig vom vereinbarten und genehmigten päd. Konzept 3 Tage á 7 oder 8 Stunden 4 Tage á 7 oder 8 Stunden 5 Tage á 7 oder 8 Stunden • Pädagogisches Konzept, Wahlfreiheit der Schule zwischen: • Ganztagsschulen in Wahlform: Eltern wählen freiwillig, ob ihr Kind am Ganztagsangebot teilnimmt. Unterricht findet am Vormittag statt und nachmittags gibt es zusätzliche Betreuungsangebote, die Kinder nach Bedarf nutzen können oder • Ganztagsschule in verbindlicher Form: verpflichtende Teilnahme am Ganztag. Unterricht und die zusätzliche Betreuungs- sowie Freizeitangebote sind über den Tag verteilt Gemeinderat 21.10.2024 3.1 Ganztagsschule Gemeinderat 21.10.2024 3.2 Schulkindbetreuung Gemeinderat 21.10.2024 3.3 Halbtag Gemeinderat 21.10.2024 4. Finanzierung Rechtsanspruch • Investitionskosten Zuschüsse aus Bundes- bzw. Landesprogramm Ganztagsförderung (70%) Eigenanteil der Stadt • Kosten für ergänzende Betreuung laufender Betrieb Elternentgelte (für ergänzende kommunale Angebote, Ferienbetreuung) Landeszuschüsse (decken z.Zt. nur 25% ab) noch keine Förderung für Kooperationen mit außerschulischen Partnern (u.a. Ferienbetreuung) Gemeinderat 21.10.2024 4. Finanzierung Rechtsanspruch Gemeinderat 21.10.2024 4. Finanzierung Rechtsanspruch Gemeinderat 21.10.2024 5. Künftige Schulorganisation Gemeinderat 21.10.2024 5. Künftige Schulorganisation Gemeinderat 21.10.2024 6. Offene Punkte rund um die Einführung des Rechtsanspruchs • Landesförderung für laufenden Betrieb • Eine vergleichbare Regelung wie im Kita-Bereich, mit der dort formulierten konnexitätskonformen, also Erstattungsleistungen umfassenden „Hinwirkungspflicht“ der Städte und Gemeinden, ist bisher noch nicht getroffen • Verwaltungsvorschrift Ferienbetreuung • Schülerbeförderung Gemeinderat 21.10.2024 7. Förderanträge & Einzelprojekte Eckpunkte der Planung Optimierte Raumprogramme. Als Grundlage dienten jeweils die unteren Raumprogrammrichtwerte des Regierungspräsidiums. Optimierte Grundrisse in Hinblick auf: - Geringe Verkehrsflächen - Möglichkeit der Realisierung als Modulbau - Multifunktionale Nutzung der Lern- und Betreuungsräume (Schule/Ganztagesbetreuung) Gemeinderat 21.10.2024 Neubau Breitmattenschule Projektbeschreibung - Neubau der 3-zügigen Breitmattenschule deckt den Fehlbedarf einer Ganztagsschule nach § 4a SchulG der Geroldsecker Grundschule und der Außenstelle Kuhbach, unter Berücksichtigung zunehmender Schülerzahlen in der Oststadt ab. Schulorganisatorisch wird die Außenstelle Kuhbach in den Neubau verlagert (§30 SchulG) Baubeschreibung - 3-geschossiges Schulgebäude + Einfeldhalle - Kompakte Baukörper, in Modulbauweise umsetzbar - Verwaltung sowie Versammlungs- und Mensabereich im Erdgeschoss. Lern- und Betreuungsräume in den Obergeschossen Gemeinderat 21.10.2024 Lageplan Gemeinderat 21.10.2024 Grundriss Erdgeschoss Gemeinderat 21.10.2024 Grundriss 1. Obergeschoss Gemeinderat 21.10.2024 Grundriss 2. Obergeschoss Gemeinderat 21.10.2024 Ansichten Gemeinderat 21.10.2024 Neubau Breitmattenschule Indikative Kostenprognose Neubau Schulgebäude: 13.870.000 Euro Zuschüsse Fortsetzung Bundesprogramm aus Landesmittel und herkömmlicher Schulbauförderung: 7.260.000 Euro Nachrichtlich: Indikative Kostenprognose Neubau Turnhalle: 3.300.000 Euro Anmerkungen zur Förderung des Projekts: Im Rahmen der Prüfung des Antrags auf Neubau einer Breitmattenschule als voll ausgebaute Ganztagsschule aus Bundesmitteln wurde vom RP Freiburg festgestellt, dass ein kompletter Schulneubau mit neuen Klassenräumen und Ganztagsbetrieb nicht förderfähig ist. Parallel wurde ein zusätzlicher Förderantrag für den Neubau eines eigenständigen „Betreuungsmoduls“ gestellt, das vollumfänglich förderfähig ist. Der Zuschuss für diese Lösung beläuft sich voraussichtlich auf 6.260.000,00 Euro. Nachrichtlich: Förderung Klassenräume ca. 1.000.000 € Bei Vorliegen der Förderzusage auf der Basis der angekündigten Folgefinanzierung der Zuschüsse durch das Land kann das Projekt unter Berücksichtigung der Bundesmitttel nun wie ursprünglich angedacht zur GTS entwickelt werden und die erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen in einem geordneten Verfahren abgewickelt werden. Gemeinderat 21.10.2024 Erweiterung Johann-Peter-Hebel-Schule Projektbeschreibung: - Neubau mit Schwerpunkt Ganztagsangeboten - Insgesamt 147 Betreuungsplätze. Aktuell werden ca. 70 Schüler/innen in der Schulkindbetreuung betreut (Verlässliche Grundschule, teilweise flexible Nachmittagsbetreuung). 77 Plätze werden neu geschaffen - Neubau erforderlich, da im Bestand weder durch Umbau- noch durch Erweiterungsmaßnahmen zusätzliche Plätze geschaffen werden können Baubeschreibung: - 2-geschossiges Gebäude südlich der bestehenden Schule - Kompakter Baukörper, in Modulbauweise umsetzbar, neuer Baukörper unabhängig von Bestandsgebäude. Schulbetrieb kann während Bauphase fortgeführt werden - Verwaltung, Versammlungs- und Mensabereich im EG. Lern- und Betreuungsräume + Gymnastikraum in den Obergeschossen Gemeinderat 21.10.2024 Lageplan Gemeinderat 21.10.2024 Grundriss Erdgeschoss Gemeinderat 21.10.2024 Grundriss Obergeschoss Gemeinderat 21.10.2024 Ansichten Gemeinderat 21.10.2024 Erweiterung Johann-Peter-Hebel-Schule Indikative Kostenprognose: 7.390.000 Euro Zuschüsse Bundesprogramm: 4.844.000 Euro Gemeinderat 21.10.2024 Erweiterung Grundschule Mietersheim Projektbeschreibung: - Neubau zur Schaffung von rechtsanpruchserfüllende Ganztagesplätzen - Insgesamt 76 Betreuungsplätze. Aktuell werden ca. 30 Schüler/innen in der Schulkindbetreuung betreut (Verlässliche Grundschule, teilweise flexible Nachmittagsbetreuung). 30 Plätze werden zusätzlich geschaffen - Neubau erforderlich, da im Bestand weder durch Umbau- noch durch Erweiterungsmaßnahmen zusätzliche Plätze geschaffen werden können Baubeschreibung: - 2-geschossiges Gebäude auf Parkplatz oberhalb des bestehenden Schulgebäudes - Kompakter Baukörper, Umsetzung in Modulbauweise - Neuer Baukörper unabhängig von Bestandsgebäude. Schulbetrieb kann während Bauphase fortgeführt werden. - Drei Lern- und Betreuungsräume, Verwaltungs- und Personalraum + Nebenräume Gemeinderat 21.10.2024 Lageplan Gemeinderat 21.10.2024 Grundriss Erdgeschoss Gemeinderat 21.10.2024 Grundriss Obergeschoss Gemeinderat 21.10.2024 Erweiterung Grundschule Mietersheim Indikative Kostenprognose: 2.160.000 Euro Zuschüsse Bundesprogramm: 1.386.000 Euro Gemeinderat 21.10.2024