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Beschlussvorlage (Gewährung eines Zuschusses an den Fußballverein Sulz e.V. für die Installation einer Photovoltaik-Anlage)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 501
Sachbearbeitung: Walter

Drucksache Nr.: 252/2023
Az.: 50/501

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

05.02.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Gewährung eines Zuschusses an den Fußballverein Sulz e.V. für die Installation einer
Photovoltaik-Anlage

Beschlussvorschlag:
Der Fußballverein Sulz e.V. erhält für die Installation einer Photovoltaik-Anlage einen Zuschuss i.H.v. € 10.000,-.
Die im Rechnungsjahr 2023 auf dem Investitionsauftrag I42100400000 zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v. € 10.000,- sind nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) als Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.

Zusammenfassende Begründung:
Gemäß Sportförderrichtlinien unterstützt die Stadt Lahr die Installation einer PhotovoltaikAnlage mit einem Zuschuss i.H.v. € 10.000,-.

Drucksache 252/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Der FV Sulz hat sich im Sinne einer nachhaltigen Energiegewinnung dazu entschieden, das Vereinsgebäude mit einer Photovoltaik-Anlage auszustatten. Die gesamte Sportanlage des FV Sulz (Umkleide, Dusch-, Besprechungsräume etc.) wird mit dem erzeugten Strom versorgt. Zur Unterstützung dieser
zukunftsgerichteten Maßnahme hat die Stadt Lahr einen Sportförderzuschuss i.H.v. € 10.000,- in den
Haushalt 2023 aufgenommen.

Kosten (gemäß Angebot aus dem Jahr 2022, Schlussrechnung ggfs. höher)
PV Anlage, Zähleranschluss, Verkabelung, Battery-Box

€ 51.476,02

Finanzierung
Zuschuss Stadt Lahr

€ 10.000,-

Zuschuss Regionalstiftung

€ 25.000,-

Eigenanteil Verein*

€ 16.500,- (je nach Schlussrechnung)

*Der Eigenanteil des Vereins liegt demnach deutlich über den gemäß Sportförderrichtlinien geforderten 20 %.

Die Baumaßnahme soll im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Eine erste Abschlagsrechnung wurde
bereits 2023 fällig. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Zuschuss i.H.v. € 10.000,- an den Verein zu
überweisen. Die im Rechnungsjahr 2023 auf dem Investitionsauftrag I42100400000 zur Verfügung
stehenden Mittel i.H.v. € 10.000,- sind nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) als
Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.
Um eine Überfinanzierung durch Spenden, Steuererstattungen und ggfs. staatliche Zuschüsse zu verhindern, wird in einer Zuschussvereinbarung festgelegt, dass der städtische Zuschuss nachrangig gewährt wird.
Die Stromproduktion und der evtl. hieraus resultierende Stromverkauf soll sich nicht auf den vergünstigten Erbbaupachtzins für Vereine, die städtische Erbbaupachtliegenschaften nutzen, auswirken. Die
Stadt Lahr möchte damit die Initiativen der Vereine zu einer nachhaltigeren Energiegewinnung unterstützen und weiter fördern.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Harry Ott
Abteilungsleiter Bildung und Sport

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.