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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2023) -Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: StSt Feuerwehr/Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung: Becherer

Drucksache Nr.: 56/2024
Az.: StSt BVS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 23.04.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

06.05.2024

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

13.05.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2023)
-Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von (aufgerundet) € 109.300,00
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von 63.600,00 €, durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605040 „Vorbeugender Brandschutz“ in Höhe von 22.700,00 € sowie durch Mehrerträge
der Kostenstelle 12605020 „Atemschutzübungsanlage“ in Höhe von 23.000,00 €.

Zusammenfassende Begründung:
Es kam auf den unten aufgeführten Kostenstellen zu Mehraufwendungen:
1. 12607009 (Drehleiter): Mehraufwand im Rahmen der 10 Jahresprüfung, Defekt an Bauteilen sowie anhaltende hohe Kraftstoffpreise
2. 12605010 (Zentrale Atemschutzwerkstatt): Preissteigerungen für Ersatzmaterialien und
Mehrbedarf von Geräten und Bauteilen
3. 12605015/12605016 Kleiderkammer: Mehrbedarf an Schutzkleidung sowie Preissteigerungen
4. 12605060 (Dialogprozess): Begleitung durch externen Mediator im Dialog- und Veränderungsprozess

Drucksache 56/2024

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Das im Haushaltsplan 2023 veranschlagte Gesamtvolumen der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ belief
sich auf 736.150,00 €. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2023 ist die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ um (aufgerundet) 109.300,00 € überschritten.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Besonders hervorzuheben ist die Drehleiter, welche 2023 im Rahmen der gesetzlichen 10-Jahresprüfung
geprüft und gewartet wurde. Durch die Reparaturen im Rahmen der 10-Jahresprüfung wurde das geplante
Budget bereits überschritten. Zudem sorgten weitere Defekte zu einer weiteren Überschreitung. Insgesamt
entstanden Mehraufwendungen von aufgerundet 42.850,00 €.
Darüber hinaus trieben auch die anhaltenden hohen Kraftstoffpreise die Aufwendungen des Fahrzeugpools
nach oben. Auch hier zeigte sich im Haushaltsjahr 2023 erneut, dass aufgrund der hohen Auslastung der
Fahrzeuge zunehmend Verschleißschäden auftreten. So entstanden bei einer Vielzahl von Fahrzeugen
altersbedingte Reparaturen.
Im Haushaltsjahr 2023 kam es aufgrund der hohen Auslastung im Bereich der zentralen
Atemschutzwerkstatt (12605010 und 12605011) zu Mehrausgaben von aufgerundet 31.000,00 €.
Insbesondere kam es in der zentralen Atemschutzwerkstatt zu erheblichen Preissteigerungen für die
Ersatzbeschaffungen von Materialien. Darüber hinaus entstanden Mehraufwendungen für den Austausch
defekter Geräte und Bauteile.
Im Bereich der zentralen Kleiderkammer (12605015 und 12605016) musste aufgrund des Verschleißes
mehr Schutzkleidung beschafft werden, was auf dieser Kostenstelle zu Mehraufwendungen in Höhe von
aufgerundet 16.300,00 € führte.
Hinzukam, dass im Haushaltsjahr 2023 ein Dialog- und Veränderungsprozess innerhalb der Stabsstelle
Feuerwehr/Bevölkerungsschutz eingerichtet und durchgeführt wurde. Die Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz wird von einem externen Mediator, Herrn Harald Hermann, begleitet. Dies hatte zur Folge,
dass im Jahr 2023 außerplanmäßige Mehrausgaben von aufgerundet 19.550,00 € auf der Kostenstelle
12605060 anfielen.
Nun gilt es die überplanmäßigen als auch die außerplanmäßigen Aufwendungen auf der Budgeteinheit
BE_Feuerschutz/BVS zu decken. Dies ist durch Mehrerträge der Kostenstelle innerhalb der
BE_Feuerschutz/BVS möglich.
Zielsetzung:
Bewilligung der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 auf
der Budgeteinheit „Feuerschutz/BS“.

Zielsetzung:
Bewilligung der überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 auf der Budgeteinheit „Feuerschutz/BS“.

Maßnahmen:

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die Bewilligung von Planabweichungen ist gesetzliche Vorgabe.

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Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Finanzierung:
Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“, der Kostenstelle
12605040 „Vorbeugender Brandschutz“ und der Kostenstelle 12605020 „Atemschutzübungsanlage“.

Begründung:
Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.