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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2023))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Singler

Drucksache Nr.: 62/2024
Az.: 902.41

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

06.05.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2023)

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 84 der
Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei der Budgeteinheit Beteiligungsmanagement
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rd. 88.000 €.
Die Deckung der Planabweichung erfolgt in voller Höhe durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 11325000 (Abgabewesen), Sachkonto 35620200 (Nachzahlungszinsen).

Drucksache 62/2024

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Haushaltsplan 2023 standen bei der Budgeteinheit Beteiligungsmanagement Haushaltsmittel
von 11.250 € zur Verfügung. Aus einer Mittelübertragung des Vorjahres standen weitere 7.800 €,
also insgesamt 19.050 € bereit. Die Ausgaben der Budgeteinheit lagen im Jahr 2023 bei 107.035 €.
Die Mehrausgaben gehen im Wesentlichen auf erhöhten Rechts- und Beratungsaufwand zurück.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Bei dieser Rechtsvorschrift gibt es keine Alternativen. Die Überschreitung eines Haushaltsansatzes
gilt es immer auszugleichen.

Begründung:
Bei der Budgeteinheit Beteiligungsmanagement werden auch die externen Rechts- und Beratungsaufwendungen verbucht. Für die Umsetzung der Photovoltaikbodenanlagen auf den Flugbetriebsflächen war, und ist auch weiterhin, externer juristischer Sachverstand erforderlich. Im Rahmen der
Projektumsetzung gibt es eine Vielzahl juristischer Fragestellung zu prüfen und zu klären. Diese
betreffen beispielweise die Altlastenproblematik auf dem Areal u.a. durch den Einsatz von Löschschäumen auf der gesamten Flugbetriebsfläche. Die Einzelergebnisse dieser Prüfung und anderer
geprüfter Sachverhalte fließen z.B. in die zu erstellenden Bebauungspläne ein. Neben diesen Prüfungen wurden auch Abstimmungen mit der Bundesnetzagentur zur Klärung der Frage, ob für den
auf den Flächen erzeugten PV-Strom eine Förderung nach den Erneuerbare-Energien-Gesetz beansprucht werden kann, vorgenommen. Diese vorzunehmenden Prüfungen und die daraus entstehenden Aufwendungen sind Projektvorbereitungsaufwendungen, die später geltend gemacht werden. Für die externe juristische Begleitung wurde eine Kanzlei gewählt, die das gesamte Prüfspektrum gut abbilden kann.
Im Gesamtzusammenhang der erneuerbaren Energieerzeugung wurden auch Prüfungen für eine
Bündelung der städtischen Aktivitäten im Bereich der Energie- und Wärmewende vorgenommen.
Dabei wurden auch konkret verschiedene Wärmeversorgungen in einzelnen Bereichen des Stadtgebietes betrachtet und Wegenutzungsvereinbarungen nach neuesten rechtlichen Vorgaben entworfen. Diese dienen dann als Grundlage für spätere Wegenutzungen für Wärmeversorgungen im
gesamten Stadtgebiet.
Ein weiterer Prüfschwerpunkt mit externer juristischer Begleitung war die Errichtung eines StartupCenters im StartkLahr Airport & Businesspark. In diesem Zusammenhang wurden Gesellschaftsmodelle und -verträge unter Beiziehung externem Sachverstand entwickelt.
Neben den genannten juristischen Prüfungen werden auch Aufwendungen für steuerliche Sachverhalte im Geschäftsaufwand verbucht. Die geschäftlichen Verbindungen zwischen der Stadt und ihren Beteiligungen haben regelmäßig steuerliche Relevanz. Sobald solche Sachverhalte bekannt
werden, sind die steuerlichen Aspekte, alleine schon aus Gründen der Tax Compliance, genau zu
beleuchten.

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Der im Jahr 2023 zu leistende Aufwand überstieg die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel um
insgesamt rd. 88.000 €.

Die Deckung der Mehrausgaben kann in voller Höhe durch Mehrerträge bei der Kostenstelle
11325000 (Abgabewesen), Sachkonto 35620200 (Nachzahlungszinsen) erfolgen. Die Verzinsung
gewerbesteuerlicher Vorfälle war vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden. Nachdem hierfür eine neue gesetzliche Regelung geschaffen wurde und auch die technische Umsetzung für die
Ermittlung der aufwändigen Zinsberechnungen vorlagen, wurden im Jahr 2023 alle offen Zinsfälle
aus dem laufenden Jahr sowie der Vorjahre vollumfänglich abgearbeitet. Dabei wurden zu diesem
Zeitpunkt rund 1.400 offene Zinsfälle abgearbeitet. Die hieraus erzielten Mehreinnahmen lagen bei
mehr als 520.000 €. Bei den hohen Mehreinnahmen handelt es sich um einen einmaligen Sondereffekt. Die Verzinsung der Gewerbsteuer wird im laufenden Jahr wieder auf ein normales Maß zurückfallen.

Markus Ibert

Markus Wurth

Oberbürgermeister

Stadtkämmerer

Anlage(n):
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.