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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SCHWARZWALDSTRASSE / ALTMÜHLGASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Planungsziele)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Deusch

Drucksache Nr.: 10/2024
Az.: - 0687 Lö/VD

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.02.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

06.03.2024

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

18.03.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan SCHWARZWALDSTRASSE / ALTMÜHLGASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Planungsziele

Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes SCHWARZWALDSTRASSE / ALTMÜHLGASSE
gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 9. Februar 2024 werden gebilligt.

Zusammenfassende Begründung:
Der Bebauungsplan ist notwendig, um für ein konkretes Bauvorhaben die Sozialwohnungsquote und angemessene städtebauliche Qualitäten zu sichern.

Drucksache 10/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Für die Schwarzwaldstraße 50 (ehemaliges Autohaus) liegt aktuell ein Bauantrag vor, welcher die Kriterien der wohnungsbaupolitischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf Sozialwohnungen erfüllt.
Die Planung sieht vor, auf dem Flurstück 25434 eine Seniorenwohnanlage mit 50 Apartments für betreutes Wohnen, ein Café, einen ambulanten Pflegedienst und zwei Wohngemeinschaften mit jeweils
12 Zimmern zu errichten. Westlich an das Gebiet grenzt der Bebauungsplan und das Sanierungsgebiet
KANADARING. Im Norden und Osten wird der Bereich von der Schutter eingegrenzt.
Die geplante Bebauung bedarf hinsichtlich Gestaltung und Sicherung der Sozialwohnungsquote einer
abgestimmten Steuerung.
Gemäß § 1 (2) BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der dringende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sprich für die Festsetzung von Flächen, bei denen sich der Vorhabenträger bindet, Wohnungen
zu errichten, die den aktuell geltenden Bedingungen der sozialen Wohnraumförderung entsprechen.
Auch weiterhin würden dann in einem Städtebaulichen Vertrag die entsprechenden Bindungen eingegangen werden müssen, wie es den baulandpolitischen Grundsätzen der Stadt zur Sicherung der Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum entspricht.
In dem Bebauungsplan können weitere Festsetzungen getroffen werden. Die wesentlichen städtebaulichen Planungsziele sind als Anlage beigefügt.
Zunächst soll nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SCHWARZWALDSTRASSE /
ALTMÜHLGASSE gefasst werden. Er kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 25433/3,
25434, 25435/1 und 25435/2 mit einer Gesamtgröße von rund 4.300 m².

Die Verwaltung empfiehlt, dieser Vorgehensweise und den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Tilman Petters

Stefan Löhr

Anlage(n):
- Planungsziele
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.