Schuldenobergrenze/Sondertilgung 1) Einführung…
Schuldenobergrenze/Sondertilgung
1) Einführung einer Schuldenobergrenze für die Stadt Lahr (Kernhaushalt)
2) Aussetzung von Sondertilgungen in den Jahren 2021 und 2022
Beschlussvorlage
50/2021
Offizielles Datum: 17. Mai 2021