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Schuldenobergrenze/Sondertilgung 1) Einführung…

Schuldenobergrenze/Sondertilgung

1) Einführung einer Schuldenobergrenze für die Stadt Lahr (Kernhaushalt)

2) Aussetzung von Sondertilgungen in den Jahren 2021 und 2022

Beschlussvorlage

50/2021

Offizielles Datum: 17. Mai 2021

Dateien

Beratungen

17. Mai 2021
Gemeinderat (6. Sitzung)
3.. Schuldenobergrenze/Sondertilgung

1) Einführung einer Schuldenobergrenze für die Stadt Lahr (Kernhaushalt)

2) Aussetzung von Sondertilgungen in den Jahren 2021 und 2022
31 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en)
Nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt