Feuerwehr Stadt Lahr -Wahl des stellvertretenden…
Feuerwehr Stadt Lahr
-Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr
-Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr und Ernennung zum Ehrenbeamten
Beschlussvorlage
169/2021
Offizielles Datum: 22. November 2021