Navigation überspringen

Beschlussvorlage (12. Sachstandsbericht)

                                    
                                        KONVERSION
IN LAHR
12. SACHSTANDS- UND PERSPEKTIVBERICHT
2013
Grundlage KSP-Förderbescheid vom 14.11.1997
1. Sachstandsbericht für 1997/1998 vom 15.07.1998
2. Sachstandsbericht für 1998/1999 vom 28.06.1999
3. Sachstandsbericht für 1999/2000
Sachstands- und Perspektivbericht “Chance Konversion” Stand 08.02.2000 /
4. Sachstands- und Perspektivbericht 2000 – 2002 /
Sachstandsbericht des Zweckverbands “Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr”
zum 31.12.2003
5. Sachstands- und Perspektivbericht 2003 – 2005
6. Sachstandsbericht 2006
7. Sachstandsbericht 2007
8. Sachstandsbericht 2008
9. Sachstandsbericht 2009
10. Sachstandsbericht 2010/2011
11. Sachstandsbericht 2012

-2-

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung
I.

1.
2.

Seite/n
3

FLUGHAFENAREAL O S T

4 – 26

Bebauungspläne "Gewerbegebiet Rheinstraße Nord" und
„GE Rheinstraße Süd“
Entwicklung des Ostareals

4
5 – 23

2.1

Abbruch

2.2

Erschließung

5-6

2.3

Grundstücks- und Gebäudevermarktung

6–9

2.4

Finanzierung

9 – 23

Fortführung KuF 2013
Mietaufkommen Flugplatzareal Ost

12 – 24
25 – 26

FLUGHAFENAREAL W E S T
Zweckverband "Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr"

26 – 39

Entwicklung der Bauleitplanung und der ökologischen Planung
Entwicklung des Zweckverbandes

26
27 – 39

2.1

Abbruch

28 – 29

2.2

Erschließung und Ausbau der Infrastruktur

29 – 31

2.3

Grundstücksverkauf und Firmenansiedlung
Mietaufkommen
Tätigkeiten des Zweckverbandes 2013
Finanzierungssituation

31 – 32
33
34 – 35
36 – 39

5.1

Kosten- und Finanzierungsübersicht

36 – 37

5.2

Wirtschaftsplan / Bilanz des Zweckverbandes

37 – 38

5.3

Grund- und Gewerbesteueraufkommen

38

5.4

39

III.

Umlageentwicklungen
Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH -IGZ
GmbH-

IV.

Engagement - Fakten 2013

44

V.

Chancen und Risiken der Konversion

45

2.4.1
3.
II.

1.
2.

3.
4.
5.

5

40 – 43

-3-

Vorbemerkung
Dieser Bericht beschäftigt sich mit der Entwicklung des Jahres 2013 und baut auf den bisherigen Sachstandsberichten auf. Wiederholungen zu bisherigen Sachstandsberichten wurden
weitestgehend vermieden.
Die Entwicklung auf dem Gesamtareal gestaltet sich als dynamischer Prozeß; bei einem
Sachstandsbericht kann es sich immer nur um eine Momentaufnahme handeln.
Wie bisher wird eine getrennte Darstellung der Entwicklung im Ost- und Westareal des
Flughafengeländes vorgenommen.
Im Dezember 2012 hat die Stadt Lahr die Flugbetriebsflächen von der Bundesrepublik
Deutschland erworben. Somit ist das gesamte Flughafenareal Lahr wieder in kommunaler
Hand.
Nach dem Rückzug des australischen Investors Babcock & Brown führte ab Mitte 2012 die
britische Integeral-Gruppe die Geschäfte der Flugbetriebsgesellschaft Black Forest Airport
Lahr GmbH. Nachdem die Integeral-Gruppe die Zahlungen einstellte, war der Geschäftsführter der Black Forest Airport Lahr GmbH gezwungen am 31.01.2013 Insolvenz zu beantragen. Zum 01.10.2013 konnte mit der Lahrer Flugbetriebs GmbH & Co. KG ein neuer
Flughafenbetreiber gefunden werden.

Dieser Sachstandsbericht wurde für das Ostareal von der Stadtverwaltung Lahr und für das
Westareal vom Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ ausgearbeitet.
Er ist in seiner Gesamtfassung mit der Stadt Lahr und dem Zweckverband “Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr” abgestimmt.

-4-

I.
1.

FLUGPLATZAREAL O S T
Bebauungspläne „Gewerbegebiet Rheinstraße Nord” und
„GE Rheinstraße Süd“

Der gesamte Ostbereich des ehemaligen NATO-Flugplatzes ist im Flächennutzungsplan der
Verwaltungsgemeinschaft Lahr - Kippenheim als gewerbliche Baufläche dargestellt. Er soll
in drei Bauabschnitten entwickelt werden. Für den ersten Abschnitt wurde der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD aufgestellt.
Nachdem die Gewerbeflächen des Bebauungsplangebietes “Rheinstraße Nord” zu einem
Großteil bereits veräußert worden sind, zeigt sich die Notwendigkeit, weitere Flächen bebauungsplanrechtlich einer Nutzung zuzuführen. In Frage kommen die Flächen nördlich des
bestehenden Bebauungsplangebietes bzw. die Flächen südlich der Dr. Georg-SchaefflerStraße (ehem. Rheinstraße), welche zu einem Großteil ebenfalls Konversionsflächen sind.
Die ursprünglich angedachte zügige Erweiterung des Bebauungsplangebietes nach Norden
ist aufgrund der umfangreichen Altlastenproblematik derzeit nicht möglich. Dies hat naturgemäß zur Folge, dass die erworbenen und vollständig bezahlten Flächen und Gebäude nur
äußerst eingeschränkt vermarktet werden können. Um dennoch eine Entwicklung in diesem
Bereich zu ermöglichen, hat das Stadtplanungsamt zusammen mit der IGZ GmbH außerhalb eines förmlichen Bebauungsplanverfahrens eine unverbindliche Entwicklungsplanung
erarbeitet. Diese orientiert sich an den bereits getätigten Veräußerungen und den zu berücksichtigenden örtlichen Gegebenheiten.
Durch den großflächigen Verkauf an die Fa. Zehnder Group Grundstücksverwaltungs GmbH
und zur Sicherstellung deren geplante Baumaßnahmen war es erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan Gewerbegebiet Rheinstraße Nord zu ändern und zu erweitern. Der Bebauungsplan ist seit 29.10.2011 rechtsverbindlich.
Wegen der verzögerten Entwicklung nach Norden wird die Entwicklung des Gebietes südlich
der Dr. Georg-Schaeffler-Straße (ehem. Rheinstraße) vorgezogen. Aufgrund der vormaligen
Nutzung des dortigen Gebietes ist keine Altlasten bedingte Verzögerung zu erwarten. Lediglich im Zuge der Gebäudeabbrüche kam es zu Kontaminationen des Erdreiches durch einen
Heizöltank.
Die Entwicklung des Gebietes südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße (ehem. Rheinstraße)
erfolgte ab dem Jahr 2011 nach durchgeführten Abbrüchen der Gebäude. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „GE Rheinstraße Süd“ wurde am 30.05.2005 gefasst. Der
Bebauungsplan ist ebenfalls seit 29.10.2011 rechtsverbindlich.

-5-

2.

Entwicklung des Ostareals

2.1

Abbruch

Auf dem Ostareal wurden die unten aufgeführten baulichen Anlagen abgebrochen. Hierfür
sind bis heute Aufwendungen in Höhe von rd. € 4.309 Mio. angefallen. Darin enthalten sind
Aufwendungen für den Rückbau von Bestandsgebäuden in Höhe von rd. € 1,631 Mio.
Die voraussichtlichen Abbruchkosten (rd. DM 6.500.000 / € 3.323.397,23) wurden vom ursprünglichen Kaufpreis in Abzug gebracht. Lt. Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn
die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Im umgekehrten Fall ist der Bund ebenfalls
erstattungspflichtig. Die Abbruchkosten für den Rückbau von Bestandsgebäuden sind hingegen nicht erstattungsfähig.
Abbrucharbeiten Ostareal
Ab dem Jahr 2000 wurden diese durch die IGZ GmbH koordiniert, zuvor von der Hochbauabteilung der Stadt Lahr.
Jahr
1999 Stadt

2000 Stadt
2000 IGZ
2001 IGZ
2002 IGZ
2003 IGZ
2004 IGZ
2005 IGZ
2006 IGZ
2007 IGZ
2008 IGZ
2009 IGZ
2010 IGZ
2011/2012/2013 IGZ

2.2

Gebäude
A 20, A 24, A 25, A 30, A 31, A 32, A 33, A 34,
A
40, A 41, A 42, A 43, A 44, A 45 (APU-Gebäude),
A 49, A 50, A 51, A 60, A 61, A 66, A 67, A 75,
A
76, A 77, A 87, A 88,
B 1, B 2, B 31, B 151,
A 17, A 35
B 146, B 147
A 36, A 45 (Transformator), B 39, B 44, B 55/56A, B
60, B 61, B 63, B 128, B 129, B 152
A 57/58, B 148
B 15, B 64, B 71, B 72, B 157, B 161, B 175
B 23, B 34, B 65, B 66, B 82, B 83, B 90, B 105,
B 113, B 118
A 59, B 95, B 96
Keine Abbrüche
Keine Abbrüche
B 10, B 11
Keine Abbrüche
A 23
A 1, A 2, A 3, A 4, A 5, A 6, A 7, A 8, A 9, A 10,
A 11, A 12

Erschließung

Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes „ Gewerbegebiet Rheinstraße Nord“ am
01.02.1997 waren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des Teilbereiches Ost geschaffen. Nach umfangreichen Vorbereitungen im Vorfeld der eigentlichen
Erschließungsmaßnahmen im Zeitraum 1998 bis 2000 konnte die Erschließungsmaßnahme
komplett abgeschlossen werden. Das Aufbringen der Verschleißdecke (AFB-Belag) auf die
einzelnen Straßenzüge erfolgt wie praxisüblich zu einem späteren Zeitpunkt.

-6-

Wie unter Ziff. 1 erwähnt, konnte eine weitere Erschließung (nördliche Erweiterung) im Bebauungsplangebiet „Rheinstraße Nord“ aus altlasten- und finanztechnischen Gründen bis
heute nicht erfolgen. Im Zuge der Baumaßnahmen der Fa. Zehnder erfolgte eine Straßenerschließung eines Nachbargrundstückes im Gebiet der nördlichen Erweiterung. Diese Straßenerschließung wird dauerhaft Bestand haben. Die Restzahlung der Erschließungsstraße
erfolgte im Jahr 2013.
In den Jahren 2011/2012 erfolgte der Rückbau der vorhandenen Gebäude im Gebiet
„Rheinstraße Süd“. Nach Abschluss der Abbruchmaßnahmen wurden die Erschließungsanlagen in diesem Bebauungsplangebiet hergestellt. Die Restzahlung der Erschließungsstraße
erfolgte ebenfalls im Jahr 2013.

2.3

Grundstücks- und Gebäudevermarktung

Folgende Veräußerungen wurden bis Ende 2013 auf dem Ostareal vorgenommen:
Lgb.Nr.
03.12.1997 9181 / 9182 / 9176
23.12.1997 9160 und 9160/1
Summe 1997
10.02.1998 9162/1
19.03.1998 9166/1
14.05.1998 9158/3, 9162, 9162/3
20.07.1998 9180 / 9176 (1/2 MEA)
Summe 1998
29.03.1999 9052/1
14.07.1999 9052/2
03.09.1999 9162/3
Summe 1999
18.01.2000 9156/4
18.01.2000 9052/100
21.02.2000 9080/1
28.09.2000 9063/1 und 9064
07.02.2000 9052/101
28.09.2000 9166/2
12.07.2000 9008, 9008/2 (DM 5,--),
9156/2, 9178/2, 26769 (DM
5,--)
15.08.2000 9014/1+ 6/10 aus 9014/3
25.10.2000 9167/2
27.09.2000 9178/1
Summe 2000
15.03.2001 9172
25.04.2001 9158/102
08.06.2001 9166/4 und 9166/3
03.09.2001 9158 (Teilfläche)
28.03.2001 9156/1
Summe 2001
22.01.2002 9166/5
19.07.2002 9052/103
12.11.2002 9162/2
12.12.2002 9170
18.12.2002 9158/4
Summe 2002

Fläche
in m²
7.164
22.072
29.236
1.801
2.393
18.591
5.992
28.777
717
2.243
31
2.991
72
710
4.100
7.221
593
2.513
12.076

Verkaufspreis
Grundstück Gebäude
238.088
194.291
1.241.656
1.479.744
194.291
59.854
79.529
617.853
199.138
222.838
956.374
222.838
46.627
151.830
145.797
374.373
1.030
193.455
526.203
2.393
23.596
136.259
216.276
239.983
19.708
81.673
342.205

2.279
41
1.482
31.087
5.095
69
3.890
4.599
24.440
38.093
2.111
558
1.817
2.934
3.725
11.145

73.573
1.363
49.253
970.005
216.276
169.493
186.405
2.293
125.575
194.291
152.843
812.238
859.446
1.262.443 1.240.142
70.191
18.553
60.386
97.509
123.797
370.436

Gebäudebezeichnung
B5

B 29
B 38 teil
B 38 teil

B 123

B 150
A 55 (Teil)
A 27 / A 28

-7-

Lgb.Nr.
29.01.2003
18.02.2003
25.02.2003
28.04.2003
20.10.2003
25.06.2004
05.05.2004
10.02.2005
03.11.2005
24.11.2005
13.01.2006
13.01.2006
02.05.2006
22.09.2006
29.09.2006
19.10.2006
17.01.2007
23.04.2007
13.06.2007
14.04.2008
09.07.2008
09.11.2009

Fläche
in m²

Verkaufspreis
Grundstück Gebäude
165.053 150.433
68.495
68.000
-70.989
297.178 427.000
96.374
556.111 645.433
-105.227
-41.865
-147.092
35.158

9158/5
9166/6
9166/2
9073/1
9166/2
Summe 2003
9158/4
9178/1
Summe 2004
9051/102, 9052/104 und
9174/100
9068
9178/1
Summe 2005
9166/7
9166/101
9156/5
9171/1
9174
9158/10
Summe 2006
9068/100
9171/2
9167/1
Summe 2007
9052/3
9056/2
Summe 2008
9034/1, 9035 (MEA)
Summe 2009

4.964
2.061
-2.513
8.942
2.513
15.967
-3.725
-1.482
-5.207
1.058
3.027
1.482
5.567
2.897
746
4.636
1.955
6.179
1.871
18.284
432
1.570
3.033
5.035
1.612
2.889
4.501
1.653
1.653

116.085
56.835
208.078
111.100
24.790
177.791
74.975
236.965
71.748
697.369
16.568
70.650
116.316
203.534
72.540
130.005
202.545
25.000
25.000

130.000

Summe 2010
9167
9160
9042/100, 9055/108,
9057/100
9056/101
9178, 9177, 9183, 9057/1,
9055,

0
2.599
10.544
1.428

0
116.955
474.480
64.260

0

-12
46.797

540
1.589.915

-382
60.974
1.854
1.751

-13.427
2.232.722
83.430
78.817

Gebäudebezeichnung
A 22
A 55
B 80

B46

130.000

295.000
295.000
485.000
485.000

keine
20.04.2011
27.09.2011
16.10.2011
16.10.2011
24.10.2011

24.10.2011 9179, 9008/1, 9156/7, 9008/2
Summe 2011
16.05.2012 9158/4
9156/3 u.a. für Abwasserbeseit.

328.000 A 63, B 3, B 27,
B 12, B 13, B 21,
B 22

328.000
304.589
90.000 A 63, B 3, B 27,
B 12, B 13, B 21,
B 22

Summe 2012

3.605

162.247

394.589

-8-

Lgb.Nr.
12.04.2013 9171/103
17.09.2013 9171/102

Summe 2013
Gesamt

Fläche
in m²

Verkaufspreis
Gebäudebezeichnung
Grundstück Gebäude
840
40.800
28
1.260
28.521 A 63, B 3, B 27,
B 12, B 13, B 21,
B 22
868

252.577

42.060

28.521

9.415.030 4.706.294

Verkauf durch Bund im Zeiraum 1994 – 1996: 49.000 m2.

Die Vermarktung der Grundstücksflächen im erschlossenen Bereich läuft insgesamt zufrieden stellend. Herausragend war hierbei der Veräußerungserfolg im Jahr 2011. Mittlerweile
sind jedoch kaum noch veräußerbare Flächen in diesem Bereich vorhanden. Die Nachfrage
nach Grundstücken im noch unerschlossenen Bereich läuft dagegen äußerst schleppend.
Erst bei weiterer Erschließung können dort Flächen veräußert werden. Große Erwartungen
werden hier an die veräußerbaren Flächen im Bereich des Gebietes südlich der Dr. GeorgSchaeffler-Straße (ehem. Rheinstraße) geknüpft.
Die Veräußerung von Gebäuden gestaltet sich nach wie vor als sehr schwierig. Die dem
Bund ggü. entrichteten Kaufpreise können regelmäßig nicht weitergegeben werden, da bei
der Gebäudebewertung durch den Verkäufer grundsätzliche Fehler mit der Folge von zu
hohen Gebäudewerten begangenen wurden. Darüber hinaus entsprach die Bausubstanz
der Gebäude zu keinem Zeitpunkt den heutigen energetischen Anforderungen. Es sind sehr
hohe Investitionen in die Bestandsgebäude notwendig, um eine Veräußerung, bzw. Vermietung erreichen zu können. Es ist davon auszugehen, dass die im Zeitraum 2013 – 2022 angesetzten Veräußerungserlöse von Bestandsgebäuden in Höhe von € 3,770 Mio. nicht realisiert werden können. Angesichts der Gebäudesubstanz und des Alters der vom Bund erworbenen Bestandsgebäude zeichnet sich weiterer Korrekturbedarf bei den geplanten Veräußerungserlösen nach unten ab, welche sich stark negativ auf das Ergebnis der Kostenund Finanzierungsübersicht auswirken werden.
Eine Gegenüberstellung der ggü. dem Bund entrichteten Kaufpreise mit den Ergebnissen
der vom Gutachterausschuss der Stadt Lahr ermittelten Ertragswerte von sechszehn Gebäuden prognostiziert Erlöse von lediglich ca. 69 %.

-9-

Einschätzung durch Gutachterausschuss:
Gebäude

A 63
A 70
A 90
B3
B 12
B 13
B 21
B 22
B 27
B 42
B 80
B 87
B 122
B 123
B 124
B 150

2.4

Ertragswert

€
466.552
3.156.826
386.601
149.365
155.582
379.676
291.365
252.744
226.851
950.143
713.248
215.534
268.030
355.600
270.103
331.431
8.238.221

Erwerbskost
en ggü. Bund

€
326.587
2.209.778
270.621
104.556
108.907
265.774
203.956
176.921
158.796
665.100
499.274
150.874
187.621
248.920
189.072
232.001
5.766.756

Gutachterausschuss

€
245.000
1.623.782
100.000
32.000
71.612
121.388
113.000
113.000
61.000
401.000
427.000
106.860
122.000
216.276
55.000
186.405
3.995.323

Defizit

€
-81.587
-585.996
-170.621
-72.556
-37.295
-144.386
-90.956
-63.921
-97.796
-264.100
-72.274
-44.014
-65.621
-32.644
-134.072
-45.596
-1.957.838

in %
in %
bezogen auf bezogen auf
Ertragswert Erwerbskost
en
%
52,51%
75,02%
51,44%
73,48%
25,87%
36,95%
21,42%
30,61%
46,03%
65,76%
31,97%
45,67%
38,78%
55,40%
44,71%
63,87%
26,89%
38,41%
42,20%
60,29%
59,87%
85,52%
49,58%
70,83%
45,52%
65,02%
60,82%
86,89%
20,36%
29,09%
56,24%
80,35%
48,50%
69,28%

Finanzierung

Die Finanzierung des Grunderwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals Ost wird
außerhalb des Haushaltes der Stadt Lahr über das Rahmenkonto OST bei der Landesbank
Baden-Württemberg finanziert.
Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (früher: Kommunalentwicklung LEG)
hat im Zusammenwirken mit der Stadt eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) erstellt.
Aufgrund bedeutender Ausfälle gerade bei den Erlösen für die Gebäude und der nicht wie
vorgesehen erfolgten Flächenveräußerungen war es in der Vergangenheit notwendig, die
Finanzierung zu konsolidieren.
Nachfolgend wird die Finanzierungssituation der über das Rahmenkonto Ost ausserhalb des
Haushaltes der Stadt Lahr finanzierten Erwerbs- und Infrastrukturmaßnahmen zusammenfassend dargestellt.

Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 15.10.2001 folgende Beschlüsse zur weiteren
Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen auf dem Ost-Areal
1. Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2001
2. Grundsätzliche Bereitschaft und Prüfungsauftrag an die Verwaltung zur
Erhöhung des Grundstücksverkaufspreises
3. Bindung eines Teilbetrages der allgemeinen Rücklage in Höhe von DM 5,0
Mio. (€ 2,556 Mio.) zum teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits
für das Rahmenkonto OST; zu leisten in 2007

- 10 -

4. Zuführung eines Betrages in Höhe von DM 600.000 p.a. (€ 306.775) in
den Jahren 2008 bis 2011; im Jahr 2012 DM 500.000 (€ 255.646) aus
Haushaltsmitteln der Stadt
5. Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Landesbank
Baden-Württemberg und der Stadt Lahr ab 01.01.2002 auf vier Jahre mit
einem Ausgabevolumen von max. DM 75,0 Mio. (€ 38,347 Mio.) und einem Kreditrahmen von max. DM 33,0 Mio. (€ 16,872 Mio.)
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 04.11.2002 folgende Beschlüsse zur weiteren
Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen auf dem Ost-Areal
1. Der Gemeinderat nimmt die durch die Kommunalentwicklung LEG fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2002 zur Kenntnis.
2. Dem Rahmenkonto OST wird im Jahr 2003 ein Betrag in Höhe von
€ 1.534.000 (DM 3.000.000) aus Haushaltsmitteln der Stadt Lahr zur Reduzierung des negativen Saldos zur Verfügung gestellt.
3. Einer Erhöhung der Verkaufspreise wird für die Grundstücke im Ostareal
des Flugplatzgeländes auf € 38,35/m² (DM 75,00/m²) zugestimmt. Dieser
Verkaufspreis gilt ab dem Jahr 2003.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land Baden-Württemberg Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, das zinslose Darlehen über
DM 5,0 Mio. (€ 2,556 Mio.) zur weiteren Finanzierung der Konversionsmaßnahme über das Jahr 2007 zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 01.12.2003 folgende Beschlüsse zur weiteren
Finanzierung der Entwicklungsmaßnahmen auf dem Ost-Areal
1. Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2003
2. Zuführung von € 2.556.000 in 2004 an das Rahmenkonto Ost aus Haushaltsmitteln

Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 18.12.2006 folgenden Beschluss
Die Stadt Lahr beschließt den Verkaufspreis für den Erwerb von Grundstücken im
Bebauungsplangebiet RHEINSTRASSE NORD einschließlich künftige Erweiterung mit Wirkung ab 1. Januar 2007 von 38,35 €/m2 auf 45,- €/m2 festzusetzen.

Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 23.07.2007 folgenden Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung
GmbH (vormals Kommunalentwicklung LEG) fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2007 zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 03.11.2008 folgenden Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung
GmbH (vormals Kommunalentwicklung LEG) fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2008 zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden.

- 11 -

Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 17.05.2010 folgenden Beschluss
1. Der Gemeinderat nimmt die durch die die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2010
zur Kenntnis.
2. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank
Baden-Württemberg vom 26. Mai 2010 wird um vier Jahre bis zum 26.05.2014
verlängert.
Alternativ wird eine neue Finanzierungsvereinbarung mit einem anderen Kreditinstitut abgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist gleichwertige Leistung im
Rahmen der Finanzierung außerhalb des Haushalts und eine kostengünstigere
Finanzierung.
Die Verwaltung wird beauftragt die hierfür notwendige Genehmigung bei der
Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.

Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasste am 25.02.2013 folgenden Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung
GmbH fortgeführte Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2011 zur Kenntnis
und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden.

- 12 -

2.4.1 Fortführung KuF
1.

Allgemeines
Die Finanzierung des Grunderwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals Ost wird außerhalb des Haushaltes der Stadt Lahr über das Rahmenkonto OST bei der Landesbank Baden-Württemberg finanziert.
Der Gemeinderat hat am 03.11.2008 folgenden Beschluss gefasst:
(s. Beschlussvorlage Nr. 108/2008)
- Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2008
Im Wege der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters wurde am 15.03.2010
die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank
Baden-Württemberg vom 28./30. Januar 2001 um drei Monate bis zum
26.05.2010 verlängert. Die Eilentscheidung wurde am 19.04.2010 dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Weiter hat der Gemeinderat am 17.05.2010 folgenden Beschluss gefasst:
(s. Beschlussvorlage Nr. 71/2010)
- Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2010
- Verlängerung der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und
der Landesbank Baden-Württemberg vom 26.05.2010 um vier Jahre bis zum
26.05.2014
Der Gemeinderat hat am 25.02.2013 folgenden Beschluss gefasst:
(s. Beschlussvorlage Nr. 11/2013)
- Kenntnisnahme der fortgeschriebenen KuF 2011
Die Beschlussfassung über die Kenntnisnahme der KuF 2012 erfolgte in der
Sitzung des Gemeinderats am 28.04.2014.

2.

Finanzierungsvereinbarung / Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) /
Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg
Grundlage für die Ermittlung des voraussichtlichen Kreditbedarfs sowie der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen bildet für das Ostareal eine Kostenund Finanzierungsübersicht (KuF). Diese wird jährlich im Zusammenwirken mit
der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH fortgeschrieben.
Auf der Grundlage der für das Jahr 2010 aktualisierten Kosten- und Finanzierungsübersicht wurde die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg am 29.07.2010 erteilt. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg wurde ohne weitere Bedingungen und ohne ausdrückliche Auflage bezüglich der Defizitgrenze erteilt.
Insbesondere die Verpflichtungen aus dem Bund-Kaufvertrag in Bezug auf die
Abbruchverpflichtung im Sektor B (=nördliche Erweiterung und Gebiet Rheinstraße Süd) sowie der Erschließungsverpflichtung im Sektor B sind zum Zeitpunkt
des Auslaufens der Finanzierungsvereinbarung noch nicht endgültig vom Bund,
vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verlängert
worden. Hierzu lag lediglich eine Absichtserklärung vor. Die Verwaltung steht
hierzu seit längerer Zeit auf Vermittlung eines Mitglieds des Bundestags in Kontakt mit der BImA-Zentrale.

- 13 -

Die Abbruchverpflichtung im Sektor B lief zum 31.12.2008 aus. Im Rahmen einer
Einigung über die Abführung von Zwischennutzungsentgelten aus den Abbruchgebäuden wurde diesbezüglich eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2012 gewährt. Diese Fristverlängerung ist zwischenzeitlich auch ausgelaufen.
In den Sektoren A und B ist darüber hinaus 15 Jahre nach Vertragsschluss der
entstandene Erschließungsaufwand nachzuweisen. Unterschreitet dieser den im
Bund-Kaufvertrag angesetzten und vom Kaufpreis abgezogenen Wert von 30
DM/m2, dann ist die Stadt dem Bund zur Rückerstattung der Kaufpreisreduzierung verpflichtet. Unabhängig davon, dass die tatsächliche Erschließung der Sektoren A und B zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.
Der Erschließungsaufwand war zum 31.12.2011 gegenüber dem Bund nachzuweisen. Der Sektor A ist im Rahmen des Bebauungsplanes Rheinstraße Nord
neu erschlossen worden. Lediglich die Feindecke ist noch nicht aufgebracht. Die
Erschließung im Bereich Rheinstraße Süd erfolgte in den Jahren 2011/2012. Die
nördliche Erweiterung konnte noch nicht angegangen werden.
Durch die massive Altlastensituation im nördlichen Erweiterungsbereich können
in diesem Bereich keine großflächigen Abbrüche erfolgen. Lediglich einzelne Gebäude könnten abgebrochen werden. Im Weiteren ist in diesem Bereich auch
keine geordnete Erschließung möglich. Die Gründe hierfür liegen darin, dass der
Vertragspartner Bund nach wie vor seiner Altlastensanierungsverpflichtung nur
sehr unzureichend nachkommt. Erst im Jahr 2009 hat die erste große Sanierungsmaßnahme begonnen. Die Nachschauzeiträume hieraus laufen bis zum
Jahr 2016. Weitere Sanierungen haben mittlerweile begonnen. Die Nachschauzeiträume hierfür erstrecken sich bis über das Jahr 2020 hinaus. In diesen Zeiträumen können die Grundstücke nur eingeschränkt verwertet werden. Aufgrund
der Situation im nördlichen Erschließungsbereich ist es erforderlich, die Abbruchverpflichtung als auch die Erschließungsverpflichtung deutlich zu verschieben.
Hierüber steht die Verwaltung mit der Vertrag betreuenden BImA seit geraumer
Zeit in Verhandlungen.
3.

Rahmendaten Bund-Kaufvertrag
Mit Kaufvertrag vom 30.12.1996 wurde durch die Stadt Lahr und die Gemeinde
Friesenheim sowohl das West- als auch das Ostareal des ehemaligen Flughafenareals erworben. Der Kaufpreis für das Gesamtareal beträgt insgesamt
€ 19,17 Mio. Hiervon entfallen auf den Osten € 17,22 Mio. und auf den Westbereich € 1,95 Mio. Über die Zusammensetzung des Kaufpreises gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft.

- 14 -

Tabelle 1:Übersicht Kaufpreis
OST

WEST

€

€

GESAMT
€

Fläche
Gebäude

6.406.501,72
21.523.865,06

8.439.706,00
1.952.610,40

14.846.207,72
23.476.475,46

Abzgl. Abbruchkosten
Abzgl. Entsiegelung Flächen

-3.350.419,00

-6.431.934,27
-1.175.971,33

-9.782.353,27
-1.175.971,33

Zwischensumme

24.579.947,78

2.784.410,81

27.364.358,58

Davon 70 % (Marktlageabschlag)

17.205.963,59

1.949.087,57

19.155.051,16

Nach Differenzausgleich

17.217.893,66

1.950.438,97

19.168.332,63

Anteil Lahr
Anteil Friesenheim

1.703.221,39
247.217,58

Neben dem reinen Kaufpreis sind im Bund-Kaufvertrag Regelungen getroffen,
welche sich im Nachhinein ausgaberelevant auswirken.
 Abbruch- bzw. Entsiegelungskosten
Hierfür wurden für das Gesamtareal vom ursprünglichen Kaufpreis von
€ 38.322.683,18 insgesamt € 10.958.324,60 in Abzug gebracht. Laut Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn die angesetzten Kosten nicht erreicht
werden. Für Erstattungen des Bundes gilt die Obergrenze von € 19,168 Mio.
bezogen auf das Gesamtareal.
 Erschließungskosten € 15,34 / m2
Diese wurden im Ostteil bei der Kaufpreisermittlung gutgeschrieben; werden
diese nicht erreicht, hat die Stadt Lahr eine Nachschusspflicht zu erfüllen. Im
umgekehrten Fall ist der Bund nicht zahlungspflichtig.
 Kosten für Altlastenerkundung /-beseitigung
Die Vertragsregelungen sehen eine Beteiligung des Bundes bis zur Höhe
des Kaufpreises von € 19,168 Mio. vor. Dies gilt sowohl für das Ost- als
auch für das Westareal. Die betragsmäßige Begrenzung gilt auch unter Einbeziehung eventueller Erstattungsleistungen des Bundes für die Abbruchkosten von auf Abbruch gesetzten Gebäuden.
 Abbruchkosten für Bestandsgebäude
Aufgrund der z. T. maroden Bausubstanz bzw. unverhältnismäßig hoher Unterhaltungskosten ist davon auszugehen, dass vereinzelte Gebäude, die eigentlich als Bestandsgebäude erworben worden sind abgebrochen werden
müssen. Der Bund beteiligt sich an den Abbruchkosten nicht. So muss neben den nicht realisierten Veräußerungserlösen auch noch der Abbruch bezahlt werden. Hierfür wurden insgesamt T€ 430 (T€ 467 indexiert) eingestellt.

- 15 -

4.

Überarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das
Jahr 2012
Die Kosten– und Finanzierungsübersicht (KuF) für das Ostareal wurde aktualisiert. Die KuF erstreckt sich über einen Betrachtungszeitraum von 1993
bis in das Jahr 2022 hinein.
In der Fortschreibung 2013 wurden folgende Eckdaten eingearbeitet:
- Verlängerung des Betrachtungszeitraumes bis 2022
- Indexierung ab 2014 – 2022 3 %),
- Wiederaufnahme der Zinsübernahmen aus dem Haushalt im Zeitraum
2011 – 2022
- Wiederaufnahme der Zuführungen aus dem Haushalt im Zeitraum 20152018
Im Ergebnis ergibt sich über den Betrachtungszeitraum bei
indexierten Ausgaben von € 45.006.000 und
indexierten Einnahmen von € 44.717.000 ein
negativer Saldo von
€ - 289.000
Die KuF 2013 schließt im Vergleich zu der KuF 2012 unter Einrechnung der
oben genannten Veränderungen mit einer Verschlechterung um insgesamt
€ 982.000.
Die Verbesserung resultiert hauptsächlich aus:
Ausgabenseite:
- Erhöhung Grunderwerb aufgrund Indexierung

T€

- Erhöhte vorbereitende Maßnahmen

T€ 128

- Erhöhte Abbruchkosten aufgrund Indexierung

T€ 272

- Erhöhte Abbruchkosten der Bestandsgebäude

T€

- Erhöhte Erstattung des Bundes für Abbruchgebäude

9

20

- T€ 112

- Erhöhte Erschließungsaufwendungen aufgrund Indexierung T€ 437
- Erhöhter Aufwand zur Altlastenerkundung/-sanierung
- Höhere Erstattung des Bundes für Altlasten

T€ 24
- T€ 13

- Erhöhter Zinsaufwand

T€ 565

Einnahmenseite:
- Erhöhte Verkaufserlöse aufgrund Verkaufspreisanhebung

T€ 99

- Geringere Verkaufserlöse Bestandsgebäude
- Erhöhte sonstige Einnahmen

- T€ 322
T€

3

- Höhere Zinsübernahmen aus Haushalt ü. d. Laufzeit d. KuF T€ 564
- Höhere Optionsentgelte

T€ 14

- 16 -

Zusammenfassend entwickelte sich die KuF in den vergangenen Jahren wie
folgt:
Tabelle 2: KuF-Entwicklung
Kosten- und
Finanzierungsübersicht

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

46.364
46.907

46.439
44.586

44.843
45.559

37.097
42.660

42.033
43.036

40.315
43.201

40.410
45.990

-543

1.853

-716

-5.563

-1.003

-2.886

-5.580

jew. Index. Werte

Einn.incl. Zinsen
Ausg. incl. Zinsen
SALDO
Kosten- und
Finanzierungsübersicht
jew. Index. Werte

KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

KuF
2012

T€

T€

T€

T€

T€

T€

KuF
Stand
2013 Rahmenkonto
31.12.2013
T€
T€

Einn.incl. Zinsen 34.599 43.924 42.894 43.984 44.078 44.344 44.717
Ausg. incl. Zinsen 40.282 42.299 41.886 44.727 43.583 43.651 45.006

25.060
34.778

SALDO

-9.718

-5.683 1.625

1.008

-743

495

693

-289

Bei den genannten Beträgen handelt es sich jeweils um indexierte Werte. Sie
stellen die Summen über den Gesamtbetrachtungszeitraum 1993 bis 2013
dar.
Es wird anhand dieser Zahlen deutlich, dass die wesentliche Einflussgröße
des KuF-Ergebnisses nicht bei den Ausgaben, sondern vielmehr bei den Einnahmeerwartungen zu finden ist.
Bei der KuF handelt es sich jeweils um eine Momentaufnahme, die aus heutiger Sicht die Entwicklung prognostiziert. Sie wird von unterschiedlichsten
Entwicklungen beeinflusst und ist immer unter gewissen Unsicherheitsfaktoren
zu erstellen. Wesentliche Einflussgrößen sind die Erlöse aus der Veräußerung
der vom Bund erworbenen Gebäude sowie die geplanten Grundstücksveräußerungen. Sollten diese nicht wie geplant eintreten, wird sich das Ergebnis der
KuF am Ende der Laufzeit deutlich verschlechtern.

4.1 Einzelaspekte zur Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht
4.1.1 Einnahmen
 Gebäudeerlöse
Lt. Bund-Kaufvertrag entfallen für das Ostareal Erwerbskosten für Bestandsgebäude in Höhe von rd. € 21,53 Mio. Nach Abzug des mit dem Bund vereinbarten Marktlageabschlages betrug also der Kaufpreis gegenüber dem
Bund immer noch € 15,08 Mio. Aufgrund anfangs optimistischer Einschätzungen, die sich im Laufe der Zeit jedoch deutlich nicht erfüllten, wurden die
Gebäudeerlöse in der KuF wie folgt eingestellt.

- 17 -

Tabelle 3: Gebäudeerlöse KuF
Gebäudeerlöse für
Bestandsgebäude

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

24.029

23.687

22.789

12.928

10.398

8.766

8.811

jeweils indexierte Werte

Gebäudeerlöse

Gebäudeerlöse für
Bestandsgebäude
jeweils indexierte Werte

Gebäudeerlöse

KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

KuF
2012

T€

T€

T€

T€

T€

T€

8.000

8.000

8.000

8.342

8.342

8.342

KuF
Stand
2013 Rahmenkonto
31.12.2013
T€
T€
8.000

4.258

Hier liegt der eigentliche Grund, warum die KuF über den Betrachtungszeitraum ohne Zuführungen aus dem Haushalt der Stadt Lahr nicht ausgeglichen werden kann.
Die recht optimistischen Einschätzungen zu Beginn konnten sich nicht realisieren lassen.
 In der KuF 2000 wurde eine Reduzierung um rund € 9,7 Mio. vorgenommen.
 In der KuF 2001 wurde eine weitere Korrektur um € 2,55 Mio. vorgenommen.
 In der KuF 2002/2003 erfolgte eine Reduzierung um weitere € 1,6
Mio. und
 In der KuF 2006 wurde der Wert nochmals um T€ 811 reduziert.
 In der KuF 2010 wurden Veräußerungserlöse um T€ 342 erhöht.
Die Erhöhung resultiert aus der Übertragung von bislang auf Abbruch gesetzten Bauwerken an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.
 In der KuF 2011 und der KuF 2012 und KuF 2013 wurde der Wert
fortgeschrieben.
Insgesamt erfolgte eine Wertberichtigung um rund € 14,319 Mio.
Inwieweit der angestrebte Veräußerungswert zu realisieren sein wird ist fraglich, da die ohnehin in die Jahre gekommenen Gebäude zusehends an Wert
verlieren werden, bzw. im Rahmen der Erschließung abgebrochen werden
müssen und somit keine Erlöse gegenüberstehen.
Im Laufe des Jahres 2012 stiegen die Erlöse aus der Veräußerung von Bestandsgebäuden bislang auf € 4,230 Mio.

- 18 -

Tabelle 4: Grundstückserlöse
Grundstückserlöse

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

veräußerbare Flächen

ha
48

ha
48

ha
47,4

ha
50,7

ha
50,7

ha
48,4

ha
48,4

jeweils indexierte Werte

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Grundstückserlöse
Grundstückserlöse

19.006 18.635 16.672 19.202 20.463 18.809 18.848
KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

KuF
2012

veräußerbare Flächen

ha
48,4

ha
48,4

ha
48,4

ha
48,4

ha
49,5

ha
49,5

jeweils indexierte Werte

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Grundstückserlöse

KuF
Stand
2013 Rahmenkonto
31.12.2013
ha
49,5
T€

17.061 20.124 20.124 20.496 20.621 20.813 20.912

T€
8.385

Die veräußerbare Grundstücksflächen konnten im Jahr 2011 aufgrund eines
Verkaufsfalles im Sektor B um 0,4 ha erweitert werden. Bei diesem Verkauf
konnten vormals nicht zur Veräußerung anstehende Flächen mitveräußert
werden. Daneben stieg die veräußerbare Fläche im Gebiet „Rheinstraße
Süd“ aufgrund des Bebauungsplanes.
Die KuF 2013 rechnet ab dem Jahr 2007 bis einschließlich Jahr 2012 mit einem Verkaufspreis von € 45,00/m². In den Jahren 2013 und 2014 soll, wird
analog der Vorgehensweise im Gebiet des Zweckverbands „Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr“ eine Anhebung auf € 48,00/m² und ab dem Jahr
2015 eine weitere Anhebung auf € 50,00/m² erfolgen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist bei einem Abverkauf aller verfügbaren Flächen bis zum
Ende des Betrachtungszeitraumes das prognostizierte Ergebnis erreichbar.
Auf eine durchgängige Indexierung des Verkaufspreises mit einer jährlichen
Steigerung um 3,0 % wird seitens der Verwaltung verzichtet, da die Durchsetzung der erhöhten Verkaufspreise als nicht realisierbar eingeschätzt wird.
Mit der Erhöhung des Verkaufspreises ab dem Jahr 2007 auf € 45,00/m² und
€ 48,00/m² ab 2013 wurden bereits deutliche Anhebungen des Verkaufspreises vorgenommen. Weitere Steigerungen sind am Markt wohl nicht, bzw. nur
sehr schwer durchsetzbar. Zudem stehen nunmehr aufgrund der Lage erheblich weniger attraktive Industrie- und Gewerbegrundstücke den Bereichen A (nördlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; vormals: Rheinstraße
Nord) und B (nördliche Erweiterung) zur Verfügung. Der Verkaufspreis läge
bei einer jährlichen Indexierung um 3,0 % schnell deutlich über den Verkaufspreisen konkurrierender Gewerbegebiete.
Des Weiteren ist in der KuF 2013 für die Grundstücke im Bereich A 2 (südlich der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; vormals Rheinstraße Süd) ein gemischter Verkaufspreis von € 75,00/m², € 65,00/m² und € 55,00/m² in Ansatz
gebracht worden.

- 19 -

Bei diesen Flächen handelt es sich um sehr hochwertige Industrie- und Gewerbeflächen, welche einen höheren Verkaufspreis rechtfertigen. Es wird
daher mit einem raschen Abverkauf der Flächen gerechnet. Eine Indexierung
des Verkaufspreises erfolgt somit nicht bzw. ist nicht gerechtfertigt.
Aufgrund des bislang bis zum Jahr 2017 begrenzten Betrachtungszeitraumes waren die nicht getätigten Grundstücksveräußerungen der Vergangenheit in einem kürzeren Zeitraum mit höheren Verkaufspreisen zu realisieren
sein. Die geplanten jährlichen Verkäufe lagen allesamt über dem erzielten
Verkaufsdurchschnitt der vergangenen Jahre. Diese sehr optimistische Einschätzung der Entwicklung führte letztlich zu einem unrealistischen Ergebnis
der KuF. Daher wurde die Laufzeit der KuF um 5 Jahre verlängert und die
jährlichen Abverkäufe nach unten reduziert.
Ursächlich für die Verlängerungsnotwendigkeit waren insbesondere die Altlastensanierungen. Mehr als 17 Jahre nach Kauf des Geländes sind einige
Altlastenflächen bisher noch nicht saniert bzw. laufen die Kontrollen der Altlastensanierungen noch viele Jahre. Altlastverdachts- und nachgewiesene
Altlastenflächen sind nicht oder nur sehr schwer veräußerbar, da die Investoren regelmäßig nicht bereit sind, die Risiken in Kauf zu nehmen. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Lahr auf die Sanierung der Flächen sind begrenzt, da sie nicht Herrin des Verfahrens ist. Es erfolgt lediglich eine informelle Einbindung. Das Verhalten des Bundes/der Schadenregulierungsstelle
des Bundes beeinflusst damit maßgeblich das Ergebnis der KuF und somit
den Erfolg der Konversion.
Im Jahr 2009 begann die erste große Sanierung im Ostareal. Im Bereich einer Verkaufsfläche wurden im Jahr 2011 zwei weitere Sanierungen begonnen. Die Sanierungsflächen gelten jedoch nach Rechtsauffassung des Landratsamtes Ortenaukreis auch nach erfolgter Sanierung nicht als altlastenfrei,
da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass nicht noch Verschmutzungen vorhanden sind. Diese Haltung des zuständigen Landratsamtes erschwert die
Vermarktung des Geländes zusätzlich.
 Fördermittel des Landes
Für das Ostareal wurde ein zinsloses Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0
Mio (€ 2,556 Mio.) sowie Zinszuschüsse in Höhe von DM 9,0 Mio (€ 4,602
Mio.) im Rahmen des Konversionsstandortprogrammes (KSP) bewilligt. Mit
Bescheid vom 21.12.2007 hat das Wirtschaftsministerium BadenWürttemberg den ursprünglichen Förderbescheid zur Konversion des Flughafenareals Ost dahingehend abgeändert, dass das Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0 Mio. (€ 2.556 Mio.) nunmehr nicht in einer Summe sondern in
zehn gleichen Jahresraten zurückzuführen ist. Diese sehr positive Entscheidung bringt über die Laufzeit der KuF eine deutliche Reduzierung der Zinsbelastung mit sich. Dadurch lassen sich die Chancen aus der Konversion
deutlich erhöhen, da die Fördermittel des Landes, welche ursprünglich zum
Anschub der Entwicklung gedacht waren, zeitlich jedoch in eine länger anhaltende Phase der Rezession fielen, nun in einer Phase des Aufschwungs
die ursprünglich gedachten positiven Effekte erzielen kann. Imn den Jahren
2008 – 2013 wurden Darlehensraten in Höhe von zusammen € 1.789.521,59
zurückgeführt.

- 20 -

 Das Landesdarlehen ist ab 2008 in 10 gleichen Jahresraten
zurückzuzahlen.
Der Zinszuschuss wurde I. Quartal 2005 vollständig aufgebraucht. Die ungedeckten Zinsen wurden in der Folge aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. Der Zinsaufwand des Jahres 2010 konnte aufgrund der angespannten
Haushaltslage nicht ausgeglichen werden.
Die Zinsen des IV. Quartals eines jeden Jahres werden regelmäßig im
Folgejahr aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen.
Jahr Zinsaufwand Zinszuschuss Zinsübernahme
T€
Land
Stadt
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013

290
372
374
396
370
197
210
189
192

73
0
0
0
0
0
0
0
0

217
340
367
340
413
0
205
147
191

Tabelle 5: Zinsaufwand / Zinszuschüsse
Zinsaufwand
jeweils indexierte Werte

Zinsen
Zinszuschüsse
Zinsübernahme
Saldo

Zinsaufwand
jeweils indexierte Werte

Zinsen
Zinszuschüsse
Zinsübernahme
Saldo

Ist
97

Ist
98

Ist
99

Ist
00

Ist
01

Ist
02

Ist
03

€

€

€

€

€

€

€

Ist-Zahlen
Ist Ist
04 05
€

€

Ist
06
€

Ist
07

Ist
08

Ist
09

Ist
10

Ist
11

€

€

€

€

€

124 126 469 565 703 705 482 412 290 372 374 396 370 197 210
0 773 874 542 681 699 547 414 73
0
0
0
0
0
0
217 340 367 340 417
1 205
-124 646 405 -23 -22
-6 65
2
0 -32
-7 56 47 -196
-5

Ist
12

Ist
13

P
14

P
15

€

€

€

€

Ist-/Planzahlen
P
P
P
16
17
18
€

€

189 192 218 171 137 100
0
0
0
0
0
0
147 191 218 171 137 100
-42
-1
0
0
0
0

P
19

P
20

P
21

P
22

€

€

€

€

€

55
0
55
0

19
0
19
0

59
0
59
0

39
0
39
0

9
0
9
0

P = Planjahr
Bei den Zinszuschüssen 1998 und 1999 sind auch Stundungszinsen enthalten, da Kaufpreis ggü. Bund noch nicht abgelöst war.

- 21 -

4.1.2 Ausgaben
 Erwerb Grundstücke und Gebäude
Tabelle 6: Erwerbskosten
Grundstücke und Gebäude
incl. Stundungszinsen

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

KuF
2005

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

jeweils indexierte Werte

Grunderwerb
Grundstücke und Gebäude
incl. Stundungszinsen

19.075 17.748 17.941 18.452 17.988 17.988 17.988 17.988
KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

KuF
2012

KuF
2013

Stand Rahmenkonto
zum 31.12.2013

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

17.996

17.997

17.996

17.996

17.991

18.000

17.990

jeweils indexierte Werte

Grunderwerb

Im Jahr 1998 wurde zum Kaufpreis von € 447.380 das ehem. Staatl. Hochbauamt (Gebäude A 21 jetziger Sitz der IGZ GmbH) erworben.
 Erschließungskosten
(Abbruch / Straßen / Wege / Öfftl. Grün / Kanäle und Hebewerke / Abwasserbeitrag)
Tabelle 7: Erschließungskosten (incl. Erweiterungsflächen)
Erschließungskosten

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

KuF
2005

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

7.592
3.688
0
45

7.519
3.624
0
45

7.423
3.559
0
79

jeweils indexierte Werte

Straßen / Wege / Öfftl. Grün
Kanal und Hebewerke
Abwasserbeitrag
Erschließung allgemein

13.460 13.882 11.791 11.000 7.932
2.178 1.408 1.393
918
4.348
0
0
0
0
0
0
0
131
113
45

Erschließung -gesamt-

15.638 15.290 13.315 12.031 12.325 11.325 11.188 11.061

Erschließungskosten

KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

KuF
2012

KuF
2013

Stand
Rahmenkonto
zum 31.12.2013

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Straßen / Wege / Öfftl. Grün
Kanal und Hebewerke
Abwasserbeitrag
Erschließung allgemein

7.340
2.787
0
79

7.248
2.746
0
82

7.297
0
3.363
82

7.261
0
4.027
82

7.460
0
3.577
82

7.443
0
3.577
82

7.879
0
3.577
82

3.946
0
1.830
86

Erschließung -gesamt-

10.206 10.076 10.742 11.370 11.119 11.102 11.538

5.862

jeweils indexierte Werte

- 22 -

Die im Vergleich zu früheren Planungen deutliche zeitliche Verschiebung der
nördlichen Erweiterung basiert auf der ungeklärten Altlastensituation im Erweiterungsbereich. Umfangreiche Flächen werden derzeit saniert und bedürfen noch einer längeren Kontrollphase. Daneben sind bei weiteren Altlastenflächen die Sanierungen noch zu beginnen. Bei Teilflächen sind jedoch noch
nicht einmal die Sanierungsplanungen durchgeführt worden. Eine geordnete
Bauleitplanung und auch Bebauung ist daher derzeit und auf längere Sicht
nicht möglich.
Aufgrund der beschriebenen massiven Altlastensituation im nördlichen Erweiterungsbereich konnte die im Bund-Kaufvertrag festgelegte Abbruchverpflichtung bis Ende 2008 nicht umgesetzt werden. Zum einen verhindern die
Altlastenflächen teilweise einen fristgerechten Abbruch zum anderen könnten die Grundstücke wegen der zu erwartenden fehlenden Sanierung über
einen längeren Zeitraum keiner Verwendung zugeführt werden.
Durch den Abbruch würden hohe Unterhaltungskosten entstehen um die
drohenden verwilderten Brachflächen zu vermeiden. Zudem sind die meisten
Abbruchgebäude derzeit vermietet und bieten insbesondere kleineren Betrieben kostengünstige Produktionsbedingungen. Bei der für die Regelungen
des Bund-Kaufvertrages zuständigen Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) wurde ein Antrag auf Verlängerung der zum Ende des
Jahres 2008 ausgelaufenen Abbruchverpflichtung gestellt. Diese wurde im
Rahmen der Einigung über die eingestellten Mietzahlungen nunmehr auf
Ende 2012 verlängert. Verhandlungen über eine weitere Verlängerung laufen
bereits.

Abwasserbeitrag
Ursprünglich war davon auszugehen, dass im Bereich des Flughafenareals
Ost keine Abwasserbeitragspflicht besteht. In einem über mehrere Jahre geführten Rechtsstreit wurde die Abwasserbeitragspflicht für diesen Bereich jedoch bejaht. Dies hat zur Folge, dass für sämtliche Grundstücke der Abwasserbeitrag erhoben werden muss. Dies beinhaltet auch die bereits veräußerten Grundstücke. Bei diesen Grundstücken hat das Rahmenkonto Ost den
Abwasserbeitrag zu tragen. Bei den noch nicht veräußerten Grundstücken ist
der anteilige Abwasserbeitrag Bestandteil des Verkaufspreises. Im Gegenzug übernimmt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr die Herstellung
der bereits erstellten und die künftig zu erstellenden Abwasserbeseitigungsanlagen. Im Jahr 2011 wurden erstmals Abwasserbeiträge in Höhe von
T€451 entrichtet. Im Jahr 2012 wurden Abwasserbeiträge in Höhe von
€ 1.374.087,71 entrichtet. Die Abwasserbeitragshöhe im Jahr 2013 lag bei
€ 5.409,60 Die bestehende Verbindlichkeit des Rahmenkonto Ost gegenüber
dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr in Höhe von € 1.103.288,70
wurde in den Jahren 2011 und 2012 vollständig zurückgeführt.

- 23 -

Tabelle 8: Erschließungskosten für Erweiterungsflächen
Erschließungskosten
jeweils indexierte Werte

Summe 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

0
0

0
0

0
0

0
0

0
0

0
0

0
0

0
0

0
0

Südlich der Rheinstraße
Straßen / Wege / Öfftl. Grün
Abwasserbeitrag

0
0

Nördliche Erweiterung
Straßen / Wege / Öfftl. Grün
Abwasserbeitrag

3.933
1.747

0
100

0
100

0
200

0
200

0
200

0
200

1.353 1.393 1.187
250 250 247

Erschließung Erweiterung

5.680

100

100

200

200

200

200

1.603 1.643 1.434

KuF
1997

KuF
1998

KuF
1999

KuF
2000

KuF
2001

KuF
2002

KuF
2003

KuF
2005

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Tabelle 10: Abbruchkosten
Abbruchkosten

jeweils indexierte Werte
Abbruch nach Erstattung Bund
Abbruch Bestandsgebäude

Abbruch nach Erstattung
Bund

Abbruchkosten

jeweils indexierte Werte
Abbruch nach Erstattung Bund
Abbruch Bestandsgebäude

Abbruch nach Erstattung
Bund

3.837 2.948 2.892 3.421 3.564 3.557 4.031 3.941
282
263
455
445
3.837 2.948 2.892 3.421 3.846 3.820 4.486 4.386

KuF
2006

KuF
2007

KuF
2008

KuF
2010

KuF
2011

KuF
2012

KuF
2013

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

3.933 3.919 3.894 4.466 4.516 4.470 4.630
443
440
440
452
456
447
467
4.376 4.359 4.334 4.918 4.972 4.917 5.097

Stand
Rahmenkonto zum
31.12.201
3
T€

3.771

Die Kosten wurden weitgehend entsprechend den Festlegungen im BundKaufvertrag eingestellt. Gegenüber der BImA wurden die Abbruchmaßnahmen, welche von der Stadt und der IGZ GmbH im Flughafenareal Ost zu koordinieren waren, zur Abrechnung angemeldet. Die Abrechnung ist zwischenzeitlich vollständig durchgeführt worden. Im Jahr 2013 wurden die Abbruchmaßnahmen im Gebiet Rheinstraße Süd mit der BImA abgerechnet.
Die Erstattung der BImA erfolgt im Jahr 2014.

- 24 -

5.

Gründe für die Verschlechterung im Vergleich zur KuF 2012 /
Risiken in den Einschätzungen der KuF 2013
Die Verschlechterung der KuF 2013 gegenüber der vorangegangenen KuF
liegt hauptsächlich darin begründet, dass die Aufwendungen erst zu einem
späteren Zeitpunkt getätigt werden können. Des Weiteren steigt durch die
Verlängerung der der KuF-Laufzeit der Zinsaufwand. Dieser wird entsprechend den Planungen aus dem Haushalt der Stadt Lahr gedeckt.
Die KuF 2013 unterliegt den gleichen Risiken wie die vorangegangene KuF.
Sollten sich die geplanten Grundstücksveräußerungen und die geplanten
Gebäudeveräußerungen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt realisieren lassen, wird sich das Ergebnis der KuF am Ende der Laufzeit deutlich
verschlechtern. Die Zinsbelastung und in der Folge auch die Zinsübernahmen aus dem Haushalt der Stadt Lahr stiegen deutlich an. Mit der Entscheidung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg das Landesdarlehen
in 10 Jahresraten zurückzuführen, wurde bereits eine erhebliche Zinslast
vom Rahmenkonto Ost genommen.
Weitere Risiken liegen nach wie vor in der Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Haushalts der Stadt Lahr begründet. Sollte sich die kommunale Finanzlage wieder verschlechtern bzw. die kommenden Belastungen der Stadt
dazu führen, dass Zinsübernahmen und/oder die weiteren geplanten Zuführungen nicht geleistet werden können, müssen diese notwendigen Zuführungen noch mehr gestreckt werden. Dies würde zu insgesamt höheren Zinsaufwendungen führen.
Die Stadt Lahr hat dem Rahmenkonto Ost aus Haushaltsmitteln bisher
€ 6.617 Mio. zugeführt. Bis zum Ende der Laufzeit der KuF ist geplant, dem
Rahmenkonto Ost weitere Haushaltsmittel in Höhe von € 2.007 Mio. zuzuführen. Die von der Stadt Lahr eingebrachten und noch einzubringenden
Haushaltsmittel summieren sich dann auf insgesamt € 8.624 Mio. Sollten die
Grundstücks- und Gebäudeveräußerungen nicht im geplanten Umfang erfolgen, wird sich das Ergebnis der KuF weiter verschlechtern und den Einsatz
weiterer Haushaltsmittel der Stadt erforderlich machen.

- 25 -

3.

Mietaufkommen Flugplatzareal OST
Bezüglich der Verwendung der Mieteinnahmen allgemein wurde vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 30.10.2000 darauf hingewiesen,
dass Mieteinnahmen im Konversionstandortprogramm förderunschädlich sind, wenn
diese für weitere Konversionsmaßnahmen auf dem Konversionsgelände eingesetzt
werden. Dies bedeutet, dass die an die Stadt Lahr abgeführten Mieten bei der Stadt
Lahr verbleiben können, und nicht an die Rahmenkonten abgeführt werden müssen,
sofern die Mieten für Konversionszwecke eingesetzt werden. Mit Erstellung des
Sachstandsberichtes kann die Mittelverwendung nachgewiesen werden.
Jahr

Mietanteil Patronats- Übernahme
Stadt OST erklärung Gebäudein(1997 standsetz2012: 70 %)
ungen
€

1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2011
2012
2013

1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)

€

€

Haushaltsmittel der
Stadt
€
410.567,38 1)

Summe

€

414.524,61 205.728,29
531.224,35 96.169,98 103.892,18
592.535,39 340.512,48
57.544,84 478.569,20 2)
413.490,12
201.264,50
322.619,11
177.719,36
228.088,73
204.398,55
200.922,08
182.190,76 1.534.000,00 3)
294.250,71
148.374,44 2.556.000,00 4)
310.920,79
146.667,56 216.922,70
437.366,81
82.206,00 339.830,68
429.880,84
86.958,09 366.509,41
502.385,22
162.252,00 642.531,10 5)
488.811,14
13.016,69 417.153,48 6)
488.819,62
24.064,95 196.931,74 7)
540.044,89
24.480,72 210.189,27 8)
9)
286.715,09
5.362,69
498.710,88
57.140,22 189.194,91
440.007,21
48.129,90 192.260,33
7.421.317,60 642.410,75 1.620.393,33 7.750.660,20
10.013.464,28

Anteilige Kosten der Stadt am Masterplan
Erstattungsverzicht der Kosten zur Erstellung des Bplanes „IGP“ auf dem ZV-Areal
Zuführung Rahmenkonto OST zur Reduzierung des Defizits (2003)
Zuführung Rahmenkonto OST zur Reduzierung des Defizits (2004)
Zuführung Rahmenkonto OST zur Reduzierung des Defizits (2008) und Zinsübernahme
Die Haushaltsmittel der Stadt umfassen die Übernahme der Zinsen des Rahmenkontos
In der Mietabrechnung 2010 ist ein Mietausfallschaden für die Jahre 2009/2010 aus einer
AVL-Sanierungsmaßnahme mit 38.806,12 € enthalten. Die Gebäudeinstandsetzungsaufwendungen beinhalten vollständig die Rücklagenzuführung bei einer Teileigentümergemeinschaft
8) Die Gebäudeinstandsetzungsaufwendungen beinhalten die Rücklagenzuführung bei einer
Teileigentümergemeinschaft in Höhe von 24.064,95 €
9) Die Stadt Lahr hat zum 01.07.2005 die Auskehrung von Mietanteilen aus Abbruchgebäuden wegen nicht gerechtfertigter Bereicherung des Bundes eingestellt. Mit Vereinbarung v.
02.11/13.12.2011 wurde eine rückwirkende Vereinbarung geschlossen. Demnach hat die
Stadt Lahr ab 01.01.1997 lediglich 60 % (vorher 70 %) an den Bund abzuführen. Im Gegenzug beteiligt sich der Bund auch nur an 60 % der Instandhaltungskosten.

- 26 -

Einem aufgelaufenden Mietaufkommen in Höhe von € 7.421.317,60 stehen somit
Aufwendungen der Stadt Lahr in Höhe von € 10.013.464,28 gegenüber. Hierin nicht
enthalten ist der Anteil der Stadt Lahr an den Umlagen für den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr.
Ausweislich der KuF 2013 werden dem Rahmenkonto Ost in den Jahren 2013 –
2022 weitere Haushaltsmittel zugeführt. Die Höhe der Haushaltsmittelzuführung
wird sich am Ende der Laufzeit der KuF auf insgesamt rd. € 8.624.000 summieren.

- 27 -

II.

FLUGHAFENAREAL W E S T

Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr”
1. Entwicklung der Bauleitplanung und der ökologischen Planung
Im Planungsbereich des Rahmenplans 2002 (Körber, Barton, Fahle - Freiburg) mit insgesamt 657,4 ha sind Bauflächen einschließlich Straßen von 216,96 ha enthalten. Die übrigen
Flächen sind als Grünkorridore und sonstige Ausgleichsflächen definiert.
Der Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (IGP) wurde 1998 gebildet.
Sitz des Verbands ist Lahr. Das Verbandsgebiet umfasst insgesamt ca. 364 ha (hierin sind
auch Flächen enthalten, die nicht dem Zweckverband gehören) und liegt auf den Gemarkungen der Stadt Lahr bzw. der Gemeinde Friesenheim. Die im Eigentum des Zweckverbands stehenden Flächen umfassen ca. 310,1 ha, wovon bis Ende des Wirtschaftsjahres
2013 ca. 48,7 ha (davon ca. 1,0 ha Mieteigentumsanteile) verkauft wurden.
Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“ wurde am 01.02.1997
rechtsgültig.
Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“, 1. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften wurden in der Fassung vom
31.03.2008 als Satzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am
26.04.2008. Dies bedeutet, dass sich die Nettofläche von 53 ha auf 75 ha erhöhte.
Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“, 2. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften sowie die planungsrechtlichen
Festsetzungen wurden am 25.02.2010 als Satzungen beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 27.02.2010.
Dies bedeutet, dass sich die Nettofläche von 75 ha auf 76,2 ha erhöhte.
So stehen nach Abzug der bereits veräußerten Flächen per 31.12.2013 noch ca. 28,1 ha
Verkaufsfläche im B-Plan-Gebiet zur Verfügung.
Die weitere Entwicklung ab dem Bereich der Seen nach Norden ist Gegenstand von aktuellen Überlegungen; die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr II“ wurde am 26.04.2013 von der Verbandsversammlung beschlossen. Am
02.10.2014 wurde der Beschluss zur Offenlage gefasst. In finanzieller Hinsicht stellen insbesondere die Abwasserbeseitigung sowie die Herstellung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen eine Herausforderung dar. Bei der Abwasserbeseitigung sind auch gemarkungsübergreifende Belange von besonderer Bedeutung. Die verbesserte überörtliche Anbindung
im Süden an die B 36 sowie im Norden über eine auch schon in der Rahmenplanung 2002
dargestellte zusätzliche Autobahnausfahrt, ist für die langfristige adäquate Entwicklung des
Areals von großer Bedeutung.
Ebenso sind der weitere Ausbau der Autobahn sowie eine Gleisanbindung des Areals von
besonderer Bedeutung.
Im März 2012 wurde die Fortführung der Rahmenplanung aus dem Jahr 2002 – die Rahmenplanung 2012 ff beschlossen. Dies ist ein noch nicht abgeschlossener Prozess.
Im September 2012 erfolgte die Aufnahme der Stadt Lahr und der IGZ GmbH als Partner in
das EU-kofinanzierte Projekt Code 24. Hierbei steht in Verbindung zum Areal die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für ein Güterverkehrsterminal im Fokus. Diese Studie wurde
2012 beauftragt und in 2014 abgeschlossen.

- 28 -

2.

Entwicklung des Zweckverbandes

2.1 Abbruch / Entsiegelung
Auf dem Westareal wurden die unten aufgeführten baulichen Anlagen abgebrochen. Hierfür
sind bis Ende 2013 Aufwendungen in Höhe von rd. € 3,355 Mio. beim Zweckverband verblieben. Im Jahr 2013 wurde das Gebäude C 25 zurückgebaut.
Die Abbruch- bzw. Entsiegelungskosten (rd. DM 14.900.000/ € 7.607.900) wurden vom ursprünglichen Kaufpreis in Abzug gebracht. Lt. Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn
die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Im umgekehrten Fall ist der Bund ebenfalls
zahlungspflichtig.

Abbrucharbeiten Westareal
Ab dem Jahr 2000 wurden diese durch die IGZ GmbH koordiniert, zuvor von der Hochbauabteilung der Stadt Lahr.
Jahr

Gebäude
I. BA = Kosten DM 553.421,29
(€ 282.959,81)

1996 Stadt

S 10, S 11, S 12, S 16

1997 Stadt

II. BA = Kosten DM 1.878.173,14
(€ 960.294,68)
S 178, S 183 bis S 195, S 9, S 15, S 81,
S 82, S 85, S 161 – S 164, S 169, S 172,
S 175, S 8, S 21, S 23, S 24, S 25, S 28

1998 Stadt
1999 Stadt
2000 IGZ

Keine
Keine
Keine

2001 IGZ

C 18, C 27, C 36, N 7, N 22, N 25, N 27,
N 30, N 31, N 35, N 36, N 37, N 79, N 81,
N 82, N 95, S 30, S 33, S 34, S 40 bis S
46, S 48, S 61

2002 IGZ

Shelter
S 1 bis S 3, S 5, S 6, S 14, S 18, S 63,
S 64,
Gebäude
C 26, C 35, C 37, C 39 bis C 42, C 82,
C 88

2003 IGZ

Shelter
S 37

2004 IGZ

Shelter
S 59

2005 IGZ

C 75 bis C 77

- 29 -

Jahr

Gebäude

2006 IGZ

div. Ölabscheider, Tanks
C 71 bis C 76 , C 79, S 30, S 46, S 48,
S 61, Entsiegelungen Sektor III

2007 IGZ

Keine

2008 IGZ

C 24,
Bodenplatte S59
Entsiegelungen Sektor II
Entsiegelungen Sektor I
Keine
Keine
C 25/Entsiegelung Sektor SIII
Rückbau Bodenplatten S1-6

2009 IGZ
2010 IGZ
2011 IGZ
2012 IGZ
2013 IGZ

Entsiegelungsarbeiten Westareal
Die Entsiegelungsarbeiten im Sektor I wurden Ende 2010 abgeschlossen.
Die restlichen Rückbaumaßnahmen wurden durchgeführt. Über die Nachzahlung des Bundes in Höhe von € 28.938,68 erklärte die BImA die Aufrechnung, welche zum 31.12.2011
mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet wurde.
Im Sektor II wurden insgesamt € 170.410,55 Entsiegelungskosten angemeldet. Dies überschreitet den Ansatz des Bundkaufvertrages von € 136.344,50 um € 34.066,05. Hierüber hat
die BImA ebenfalls die Aufrechnung erklärt. Per 31.12.2011 wurde diese Aufrechnung ebenfalls mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet.
Für Sektor III wurden bislang insgesamt € 55.352,98 angemeldet. Dem Ansatz des Bundkaufvertrages von € 136.344,50 standen per 31.12.2011 somit noch € 80.991,52 als Nachzahlungsbetrag offen. Die Entsiegelung- und Abbruchfrist endet mit Ablauf des Jahres 2012.
Auch hier gilt die vierjährige Überziehungsfrist bis zum 31.12.2016. Zur Verlängerung der
Entsiegelungs- und Abbruchfrist wurde auch schriftlich Kontakt mit der BImA aufgenommen.
Für die Entsiegelungen der noch bestehenden Flächen wurden in 2013 insgesamt
223.815,90 € aufgewendet, für die restlichen Entsiegelungen im Sektor S III wird mit Kosten
in Höhe von derzeit voraussichtlich 98.000,00 € ausgegangen. Somit ergibt sich eine voraussichtliche Nachzahlungspflicht der BImA in Höhe von 241.000,00 €.

2.2 Erschließung und Ausbau der Infrastruktur
a) Verlängerung Einsteinallee
In der Zweckverbandsversammlung vom 29.11.2012 wurde die Verbandsverwaltung mit der
Umsetzung der Fortführung der Einsteinallee beauftragt. Im Dezember 2012 wurde mit ersten Rodungsarbeiten begonnen. Im Jahr 2013 wurden Maßnahmen mit Kosten in Höhe von
201.442,11 € durchgeführt. Die Verlängerung der Einsteinallee wurde Anfang 2014 für den
Verkehr freigegeben werden. Die Baukosten in 2014 belaufen sich bis zum Erstellungszeitpunkt auf ca. 465.000 €. Der Geh- und Radwegbau wird voraussichtlich noch mit 190.000 €
zu Buche schlagen.
Der Endausbau der gesamten Einsteinallee mit Einbau der Verschleißdecke und einem
dreispurigen Ausbau in Teilstücken wird voraussichtlich in 2016 mit geplanten Kosten in
Höhe von 1.250.000 € erfolgen.

- 30 -

Die korrespondierenden Anlagen der Abwasserbeseitigung wurden parallel hergestellt. Diese Kosten hat der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Lahr mit ca. 1.310.000,00 €
getragen; der Zweckverband entrichtete Abwasserbeiträge
b) AC 06 Deponie 1.+2. BA
Mit den Erschließungsarbeiten für den 1. Abschnitt im Bereich der Einsteinallee incl. Teilabräumung der Deponie wurde im Frühjahr 2002 begonnen.
Bei Gesamtkosten der Maßnahme von rund € 1,784 Mio. ergeben sich altlastenbedingte
Mehrkosten von ca. € 1,239 Mio.. Nach mehreren Anläufen und schriftlichen Darlegungen
hat die BImA mittlerweile diese Kosten (zuletzt mit Schreiben vom 01.12.2008) bis auf einen
Betrag von € 23.922,22 anerkannt.
Gesamtkosten
altlastenbedingte Mehrkosten
davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag)
davon anerkannt

€ 1.784.155,51
€ 1.238.784,36
€ 1.114.905,92
€ 1.090.983,70

Der Restbetrag in Höhe von € 23.922,22 wird derzeit geprüft und mit Schreiben vom
04.07.2012 und vom 23.12.2013 eingefordert. Die Verhandlungen über den Restbetrag
sind noch nicht abgeschlossen.
Die Deponie selbst konnte in diesem Teilbereich im Jahr 2002 weitgehend geräumt werden.
Das restliche im POL-Bereich zwischengelagerte und belastete Bodenmaterial aus dem I. +
II. Bauabschnitt wurde in den Jahren 2009 und 2010 entsorgt.
Bei Gesamtkosten der Maßnahmen von rund T€ 351 ergeben sich altlastenbedingte Mehrkosten von ca. T€ 351.
Gesamtkosten
altlastenbedingte Mehrkosten
davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag)
davon anerkannt

€ 350.883,62
€ 350.883,62
€ 315.796,26
€ 315.796,26

Mit Schreiben vom 21.10.2009 und 15.03.2010 wurde diese Maßnahme bei der BImA abgerechnet.
Per 31.12.2011 wurde der Erstattungsanspruch in Höhe von € 315.795,27 mit den ausstehenden Mietanteilen verrechnet.
c) AC 06 Deponie 3.BA
Der Restrückbau der Deponie AC 06 3. BA wurde aufgrund der großflächigen Veräußerung
an die Firma Penny Eins GmbH im Jahr 2009 durchgeführt.
Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Gesamtkosten
altlastenbedingte Mehrkosten
davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag)
davon anerkannt

€ 853.737,26
€ 679.764,37
€ 611.787,93
€ 605.127,05

Der Restbetrag in Höhe von € 6.660,88 wurde geprüft und mit Schreiben vom 23.12.2013
nochmalig eingefordert. Die Verhandlungen über den Restbetrag sind noch nicht abgeschlossen.

- 31 -

d) AC 06 Auffüllungen (Penny-Fläche)
In den Jahren 2009 und 2010 wurde die Maßnahme durchgeführt.
Bei Gesamtkosten der Maßnahmen von rund € 1,898 Mio. ergeben sich altlastenbedingte
Mehrkosten von ca. € 1,826 Mio. Zwischenzeitlich wurden durch die BImA 90 % der altlastenbedingten Mehrkosten in Höhe von rund € 1,567 Mio. anerkannt.

Gesamtkosten, Abschlagsforderungen
21.10.2009/12.03.2010/07.09.2010/15.07.2011
altlastenbedingte Mehrkosten
davon 90% (s. Bund-Kaufvertrag)
davon anerkannt

€ 1.897.695
€ 1.826.369
€ 1.643.732
€ 1.566.613

Der Restbetrag in Höhe von € 77.118,86 wurde mit Schreiben vom 05.07.2012 eingefordert.
Mit Antwortschreiben der BImA vom 25.10.2012 wurden die vorgetragenen Einwände abgelehnt. Die Aufrechnung mit den ausstehenden Mietanteilen wurde zum 01.01.2012 erklärt.
Mit Schreiben vom 23.12.2013 wurde der Standpunkt der BImA gegenüber nochmals dargestellt, wonach der genannte Restbetrag weiterhin beansprucht wird. Die Verhandlungen
über den Restbetrag sind noch nicht abgeschlossen.

2.3 Grundstücksverkauf und Firmenansiedlung
Seit Beginn der Grundstücksverkäufe hat der Zweckverband bis Ende 2013 Grundstücke
inklusive Miteigentumsanteile mit einer Gesamtfläche von 477.073 m² verkauft.
Im Jahr 2013 konnte mit dem Grundstücksverkauf an die Gebrüder Förster GmbH mit 5.998
m² einem bereits angesiedelten Unternehmen in direkter Nachbarschaft eine Erweiterung
des Firmengeländes ermöglicht werden.
Gebrüder Förster GmbH
Das Unternehmen ist mit seinem Wertstoffhof bereits seit 2001 am Standort angesiedelt.
Östlich des bereits bestehenden Gebäudes sollte ein weiteres Betriebsgebäude zur Anlieferung, Verpressung, Lagerung von Papier und Kunststoffen errichtet werden. Zusätzlich soll
in einem eingezäunten Bereich ein Ballenlager für Papier und Kunststoffe sowie eine weitere
Lagerfläche für Leercontainer und Kunststoffschüttgut eingerichtet werden. Sollte Schüttgut
lose anfallen, wird dies in Containern gelagert werden.

- 32 -

Eine Übersicht über die seit 1996 erfolgten Grundstücksverkäufe und die dabei erzielten
Einnahmen gibt die folgende Tabelle:

Jahr
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
1998 2002*
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Gesamt

Verkauf von
Verkauf
Miteigentumsanteile
Gewerbeflächen
Grünflächen in
m²
m²
keine
keine
22.041
15.528
17.522
21.227
1.533
10.186
keine
3.322
keine
188.525
14.121
102.680
8.956
9.125
16.112
50.383
5.998
477.073

10.186

Netto - Einnahmen
Grundstücke in
€

701.832
516.057
582.326
705.458
50.942
338.132
126.967
6.155.060
567.945
4.606.998
272.651
410.625
694.530
2.141.278
269.910
18.140.711

* verkaufte Miteigentumsanteile bis einschließlich 2002

Somit wurden im gesamten Zeitraum insgesamt 487.259 m² veräußert.
Bei den Firmenansiedlungen auf verkauften Grundstücken handelt es sich um Unternehmen
u.a. aus den Bereichen Logistik, Metallverarbeitung, Maschinenbau, Kunststoffverarbeitung,
Dienstleistung und Entsorgung.
Bis zum Jahresende 2014 waren im Zweckverbandsareal „Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr“ bereits 1.306 Arbeitsplätze vorhanden.
Bereits seit dem Abzug der Kanadier im Jahre 1993 sind die frei gewordenen Gebäude
schrittweise an zahlreiche Firmen, überwiegend als Lagerflächen, vermietet worden. Wegen
der in der Zwischenzeit durchgeführten Gebäudeabbrüche hat sich die Zahl dieser Zwischennutzer bis Ende 2013 reduziert.
Laut Bund-Kaufvertrag stehen der BRD unter Berücksichtigung der Nachtragsvereinbarung
vom 13.12.2011 60% der erzielten Mieteinnahmen aus Abbruchgebäuden zu.

- 33 -

3.

Mietaufkommen

Bezüglich der Verwendung der Mieteinnahmen allgemein wurde vom Wirtschaftsministerium
in einem Schreiben vom 30.10.2000 darauf hingewiesen, dass Mieteinnahmen im Konversionsstandortprogramm förderunschädlich sind, wenn diese für weitere Konversionsmaßnahmen auf dem Konversionsgelände eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass die
Mieteinnahmen beim Zweckverband verbleiben können, sofern die Mieten für Konversionszwecke eingesetzt werden.
Mit Erstellung des Sachstandsberichtes kann die Mittelverwendung nachgewiesen werden.
Jahr
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004

IGP
T€
125
182
232
156
92
121
117
202

Jahr

IGP
T€

2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Gesamt

199
353
395
458
445
410
397
359
381
4.624

(nach Neuverteilung)

Im Jahr 2013 konnte das Ergebnis gegenüber 2012 trotz eines Gebäudeabbruches um
22 T€ gesteigert werden. Mittelfristig werden die Mieteinnahmen jedoch rückläufig sein, da
im Zuge der Ansiedlungen im nördlichen IGP I und im Rahmen Entwicklung IGP II + Nord
weitere Gebäude in naher Zukunft abzubrechen sind.

- 34 -

4.

Tätigkeiten des Zweckverbands 2013

Im Wesentlichen hat sich die Zweckverbandsversammlung mit folgenden Themen befasst:
In der nicht-öffentlichen Sitzung am 12.03.2013 wurde die Fortführung der Einsteinallee
und die Herstellung der Abwasserbeseitigung mit Schätzkosten von insgesamt 2,46 Mio €
beschlossen.
Weiterhin wurde die Entsiegelung der restlichen Flächen im Sektor III mit Schätzkosten von
770 T€ sowie der Rückbau der baulichen Anlagen im Sektor III festgelegt.
Da die Entwicklung der Flächen nicht kongruent zu den vereinbarten Abbruch- und Entsiegelungsfristen verläuft wurde die Verlängerung der Abbruch- und Entsiegelungsfristen von
zuletzt 12/2012 für Sektor III und 12/2014 für Sektor F und C/N beantragt. Es wurde die Gegenforderung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verlängerung der Nachzahlungsverpflichtungen bei späterer größerer, oder höherwertiger Flächenausweisung gestellt.
Die Verhandlungen hierzu dauern an.
Die im Rahmen des EU-geförderten Projektes Code24 durch die Stadt Lahr beauftragte
Machbarkeitsstudie wurde erläutert und erste Zwischenergebnisse vorgestellt.
Als Gesellschafter der IGZ Raum Lahr GmbH stimmte der Zweckverband dem zwischen der
IGZ GmbH und der Stadt Lahr geschlossenen Bewirtschaftungsvertrag für die Flugbetriebsflächen zu.
In der Sitzung wurde der Verbandsversammlung eine Ansiedlungsanfrage aus dem Bereich
Internetversandhandel vorgetragen. Sie befasste sich in diesem Zusammenhang mit den
sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten zur Fortentwicklung des Zweckverbandsareals. Die Verbandsverwaltung wurde mit der Aufstellung des Bebauungsplanes IGP
II beauftragt.
In der öffentlichen Sitzung am 12.03.2013 wurde der Wirtschaftsplan 2013 mit Erträgen in
Höhe von € 2.780.800 Aufwendungen in Höhe von € 1.347.500 und einen daraus resultierenden Gewinn von € 731.300 beschlossen. Eine Zinskostenumlage in Höhe von
€ 208.000,- wurde veranschlagt.

In der nicht-öffentlichen Sitzung vom 26.04.2013 wurde die Zweckverbandsversammlung
über den aktuellen Stand hinsichtlich des Flughafenbetriebes durch die Insolvenzverwaltung
der Black Forest Airport Lahr informiert. Die Stadt Lahr stellte deren finanzielles Engagement sowie die Beauftragung einer Markterkundung zur Ansprache potenzieller Betreiber
vor.
Weiterhin wurde der Auftragsvergabe zur Fortführung der Einsteinallee nach Prüfung der
Angebote im schriftlichen Verfahren zugestimmt. Die Zustimmung zur Vergabe von Straßenbau/Entsiegelungsarbeiten sowie der Herstellung der Entwässerungsanlagen mit Kosten
in Höhe von 1.996.980,38 € wurde dann per Umlaufbeschluss am 15.07.2013 erteilt.

In der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2013 wurde der Entwurf des Regionalplanes Südlicher Oberrhein sowie die Eckpunkte der abgestimmten Position erörtert. Demnach soll u.a.
keine Mindestgröße für Baugrundstücke festgelegt werden und eine Herausnahme des regionalen Grünzugs nördlich der B 36 (Dreispitz) erfolgen.

- 35 -

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2012 des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum
Lahr“ wurde bekannt gegeben. Die Zweckverbandsversammlung stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von € 18.095.631,11 und einem Jahresgewinn von € 1.458.074,49 nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises einstimmig fest. Die Verwendung des Jahresgewinns in Höhe von € 1.458.074,49 wird
zur Einstellung in die Rücklage verwendet.
Die Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2012 wurde auf € 130.247,52 festgesetzt.
Die Verbandsverwaltung wurde gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 wurde gemäß § 16 Abs. 4
Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung
und der Badischen Zeitung am 07.12.2013 bekannt gegeben.
Hinsichtlich der Markterkundung und Investorensuche stimmte die Verbandsversammlung
zu, sich mit einem Betrag von max. 100.000,- € an den Kosten zu beteiligen. Die Beteiligungsquote richtet sich nach dem Verhältnis der Bruttoflächen Westareal und Ostareal.

- 36 -

5.

Finanzierungssituation

5.1 Kosten- und Finanzierungsübersicht
Die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) wird in Absprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg für den südlichen Bereich, sprich für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr I“ incl. Erweiterungsbereich, erstellt. Wobei
der Erwerb des gesamten ehemals militärisch genutzten Westareals (Flächen lt. Kaufvertrag
Bund 280,815 ha), sowie die Kosten der bisher getätigten Abbrüche über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus, enthalten sind.
Finanzierungslimit
Das Regierungspräsidium hat das Kreditlimit bis Ende 2007 auf € 12,5 Mio. begrenzt. Danach gilt ein Kreditlimit in Höhe von € 12,0 Mio. Ausgaben dürfen nur getätigt werden, wenn
hierfür konkrete Einnahmen zu erwarten sind.
KuF 2012/2013
Die Verbandsverwaltung hat in Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (LBBW) im Dezember 2012 eine Fortschreibung der KuF vorgenommen.
In der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) für das Jahr 2013 wird mit einem Grundstücksverkauf von 50.000 m² auf Basis des Grundstücksverkaufspreises von 48,00 € pro m²
gerechnet. Ausgehend von dieser Veräußerung stellt sich die Einnahmesituation beim
Zweckverband derzeit wie folgt dar:

Geplante Grundstücksveräußerungserlöse Flughafenareal WEST
1 m2

50.000 m2

Grundstücksrohanteil

24,68 €

1.233.800 €

Baureifmachung

15,50 €

775.200 €

7,82 €

391.000 €

48,00 €

2.400.000 €

Erschließungsbeitrag
Grundstückspreis

Grundstücksverkaufpreis Flughafenareal WEST
Grundstücksverkaufspreis in €
abzüglich Erschließungsbeitrag
abzüglich Baureifmachung
Grundstücksrohanteil
abzüglich Bestandsveränderung
Netto-Zufluss

48,00 €
-7,82 €
-15,50 €
24,68 €
-5,87 €
18,81 €

Bemerkung
-> Bilanz
-> Bilanz
-> GuV
-> GuV

Insgesamt wurden somit für das Jahr 2013 Grundstücksveräußerungserlöse mit gesamt
€ 2.400.000 gerechnet.

- 37 -

Des Weiteren wurden in der KuF die tatsächlichen Zinsbelastungen bis 2012 eingestellt. Für
das Jahr 2013-2014 wurde die Finanzierung am Kreditmarkt mit 3,50 % p.a. und ab dem
Jahr 2015 mit 4,00 % p.a. Sollzinsen ermittelt.
Der restliche Zinszuschuss vom Land Baden-Württemberg wurde im Laufe des Jahres 2008
abgerufen. Da der Zinsdienst somit vom IGP aufzubringen ist, wird für das Jahr 2013 eine
Zinsumlage (Betriebskostenumlage) in Höhe von € 208.000 eingeplant.
Lt. KuF sollen im Jahr 2013 für die Rückzahlung des Landesdarlehens, die Schaffung von
Sachanlagen (Straßenbau, Planung Anbindung Kreisel B 36, Erwerb Ausgleichflächen, ökologischer Ausgleich) und Umlaufvermögen (Abwasserbeiträge, Baukostenzuschuss Wasser,
Grundstücksanschlüsse, Baureifmachung etc.) neue Kredite in Höhe von 2.213.000 aufgenommen werden.
Eine Tilgung von Krediten außerhalb des Tilgungsdarlehens des Landes BadenWürttemberg erfolgte in 2013 nicht. Dieses Darlehen in Höhe von € 2.556.459 (Stand
31.12.2013 € 766.937) des Landes Baden-Württemberg, ist in zehn Jahresraten
(€ 255.645) zurückzuzahlen.
Somit wurde im Jahr 2013 die siebte Tilgungsrate in Höhe von € 255.645 fällig.
Durch die geplanten Tilgungen in den Jahren 2013 bis 2017 können die Verbindlichkeiten
mit Kredittilgungen von insgesamt T€ 3.798 reduziert werden. Eine Schuldenrückführung ist
bei ausreichendem Abverkauf möglich.

Gesamtbetrachtung
Die KuF´s können die Entwicklung jeweils nur unter den gegenwärtig überschaubaren Zeiträumen und unter derzeit realistischen Prognosen darstellen. Der Saldo 2018/2019 kann
nicht als Endsaldo betrachtet werden. Hierbei handelt es sich vielmehr um ein „Zwischenergebnis“.
Inwieweit die eingerechneten Veräußerungserlöse erzielt werden können, ist naturgemäß
nicht mit Sicherheit vorherzusagen. Bei konkreten Verhandlungen werden Lage, Größe,
Nutzungsabsicht und anzusiedelnde Arbeitskräfte immer eine wertbestimmende Rolle spielen.

5.2 Wirtschaftsplan / Bilanz des Zweckverbandes
Für die Erschließung und Baureifmachung des Geländes wird ein Wirtschaftsplan erstellt.
Grundlage für diesen Wirtschaftsplan ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (s. Ziffer
5.1), welche die Kosten der Erschließung und Baureifmachung sowie die Einnahmen aus
dem Grundstücksverkauf im Zeitablauf einschließlich der Kostensteigerungen und Zinsaufwendungen darstellt.
Seit dem Wirtschaftsjahr 2002 ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht, welche durch die
LBBW erstellt wird, in den Wirtschaftsplan integriert.
Der Wirtschaftsplan 2013 wurde von der Verbandsversammlung am 12.03.2013 beschlossen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Schreiben vom 03.04.2013 dessen Gesetzmäßigkeit bestätigt.

Der Jahresabschluss 2013 wurde durch die Zweckverbandsverwaltung am 02.10.2014 festgestellt.

- 38 -

In der Zweckverbandsversammlung vom 02.10.2014 wurde der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses
2013 des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ bekannt gegeben. Die
Zweckverbandsversammlung stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von € 17.736.669,30 und einem Jahresgewinn von € 306.259,99 nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des RPA des Ortenaukreises einstimmig fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von € 306.259,99 soll zur Einstellung in die Rücklage verwendet werden. Die Bankverbindlichkeiten konnten zum 31.12.2013 auf einen Stand von
3.767.266,96 € reduziert werden.
Die Betriebskostenumlage/Zinsumlage für das Jahr 2013 wurde auf € 94.815,46 festgesetzt.
Die Verbandsverwaltung wurde gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz entlastet.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 wurde gemäß § 16 Abs. 4
Eigenbetriebsgesetz i.V.m. § 15 der Verbandssatzung durch Einrücken in der Lahrer Zeitung
und der Badischen Zeitung am 11.12.2014 bekannt gegeben.

5.3 Grund- und Gewerbesteueraufkommen
In den vergangenen Jahren entwickelte sich das Grund- und Gewerbesteueraufkommen
wie folgt:

Jahr

Grund- und Gewerbesteueraufkommen

FAG-Belastung

Verbleibender Betrag

€

€

€

2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012

99.400
105.382
114.781
154.118
197.148
217.746
256.436
353.893
559.921
532.180
361.764
599.866
532.198

48.432
51.324
55.789
95.325
104.220
142.402
158.264
237.075
347.810
358.442
218.299
366.216
320.051

50.968
54.058
58.992
58.793
92.928
75.344
98.172
116.818
212.111
173.738
143.466
233.650
212.147

2013

891.178

553.196

337.983

Insgesamt konnten in diesem Zeitraum ca. € 1.919.167 an Steueranteilen eingestellt werden.

- 39 -

5.4 Umlageentwicklungen
In den vergangenen Jahren entwickelte sich die Betriebskostenumlage bzw. die Kapitalkostenumlage wie folgt:
Jahr Betriebskostenumlage Betriebskostenumlage Gesamtsumme
ohne Zinsaufwand €

mit Zinsaufwand €

kumuliert €

1999

63.911

63.911

2000

94.333

158.244

2001

218.833

377.077

2002

270.000

647.077

2003

270.000

917.077

*2004

270.000

1.187.077

*2005

220.000

1.407.077

2006

25.000

1.432.077

2007

25.000

1.457.077

2008

0

433.000

1.890.077

2009

0

459.000

2.349.077

2010

0

418.000

2.767.077

2011

0

187.238

2.954.315

2012

0

130.248

3.084.563

2013

0

94.815

3.179.378

* Deckelung Betriebskostenumlage für Nicht-Belegenheitsgemeinden nach Mediationsergebnis.

In den Jahren 1997 und 1998 wurde keine Betriebskostenumlage erhoben.
Der restliche Zinszuschuss vom Land Baden-Württemberg wurde im Laufe des Jahres 2008 abgerufen. Für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde mit dem Jahresabschluss
per 31.12.2013 die Betriebskostenumlage/Zinsaufwand in Höhe von 94.815,46 €
festgesetzt.

- 40 -

III. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH
1.

Allgemeines / Gesellschafter / Gesellschaftszweck /
wichtige Unternehmensverträge

Gegenstand der Gesellschaft sind die Entwicklung des Flughafengeländes auf den Gemarkungen Lahr und Friesenheim zu einem Industrie- und Gewerbezentrum für zivile Zwecke.
Dazu gehören insbesondere:






Neuordnung des gesamten Areals, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen
Beratung und Dienstleistungen für Interessenten
Ansiedlung von Industrie- und Gewerbetreibenden mit einem Schwerpunkt von logistikintensiven Unternehmen
Bewirtschaftung der baulichen Anlagen
Unterbringung von sozialen, sportlichen und kulturellen Einrichtungen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des
genannten Gesellschaftszwecks dienlich sind.
Seit dem 01.12.2005 ist Markus Ibert Geschäftsführer.
Gesellschafter der IGZ sind:





Stadt Lahr
Gemeinde Friesenheim
Landkreis Ortenaukreis
Zweckverband IGP Raum Lahr

45 %
20 %
15 %
20 %

Die Organe der Gesellschaft sind:
a) die Gesellschafterversammlung
b) die Geschäftsführung

Wichtige Unternehmensverträge sind:





Bewirtschaftungsvertrag mit der Stadt Lahr für das Ostareal.
Bewirtschaftungsvertrag mit dem Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum
Lahr“ (IGP) für das Westareal.
Dienstleistungsvertrag mit dem Zweckverband „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
(IGP)
Bewirtschaftungsvertrag mit der Stadt Lahr für die Flugbetriebsflächen

- 41 -

2. Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH)
Die IGZ GmbH ist die Entwicklungs-, Vermarktungs- und Bewirtschaftungsgesellschaft für
das Ost- und Westareal des Flughafengeländes. Im Dezember 2012 hat die Stadt Lahr nun
auch die Flugbetriebsflächen erworben und die IGZ GmbH mit deren Bewirtschaftung beauftragt. Die IGZ GmbH ist somit der eine Ansprechpartner für das gesamte Flughafenareal.
Sie stellt die Kontakte zu Investoren und Mietern her, pflegt diese und kümmert sich darüber
hinaus um grundsätzlich alle standortbezogenen Belange der Mieter und Eigentümer auf
dem Areal. Die Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden und Behörden/ Institutionen ist
eine weitere zentrale Aufgabe. Die IGZ GmbH ist u. a. für die Bewirtschaftung von insgesamt 240.000 m² vermietbare Gebäude- und Freifläche verantwortlich.
Wesentliche Handlungsgrundlage für die IGZ GmbH sind zum einen Bewirtschaftungsverträge mit den Geländeeigentümern Stadt Lahr für das Ostareal und die Flugbetriebsflächen sowie mit dem Geländeeigentümer Zweckverband für das westliche Flughafenareal.
Für den Zweckverband übernimmt die IGZ GmbH per Dienstleitungsvertrag darüber hinaus
die Aufgabe der Verbandsverwaltung sowie die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen
Anlagen. Die enge Aufgabenverflechtung findet ihren Ausdruck auch darin, dass der Verbandsdirektor in Personalunion auch Geschäftsführer der IGZ GmbH ist.

2.1 Wirtschaftliche Verhältnisse der IGZ GmbH
Die IGZ GmbH konnte in den letzten Jahren folgende Jahresergebnisse erwirtschaften.

Jahresergebnisse IGZ GmbH:
2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

€

€

€

€

€

€

€

€

€

€

34.822

101.874

154.564

242.339

94.064

63.432

33.762

77.018

110.072

29.555

Für den anstehenden Finanzplanungszeitraum 2014 bis 2016 rechnet die IGZ GmbH mit
folgenden Jahresergebnissen:

Geplante Jahresergebnisse
2014
€

2015
€

2016
€

-12.000

-38.400

-132.400

Eine Nachschusspflicht ist im Gesellschaftervertrag nicht vorgesehen. Insoweit ist die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt.

- 42 -

2.2 Leistungsspektrum der IGZ GmbH
Neben den rein finanzwirtschaftlichen Zahlen lässt sich die bisherige Entwicklung jedoch
auch wesentlich an Faktoren wie geschaffenen Arbeitsplätzen, Vermarktungsergebnissen,
Abführung der Mietanteile an die Gebäudeeigentümer sowie dem Realsteueraufkommen im
Areal koppeln bzw. hieraus ableiten.
Neben derzeit rund 3.700 Arbeitsplätzen, welche inkl. der Firma Zehnder und dem Postfrachtzentrum der DHL vorhanden sind, konnten in den zurückliegenden Jahren folgende
Grundstücksveräußerungen erfolgen:

Grundstücksvermarktung per 31.12.2013:

Ostareal

30,2 ha

Westareal

48,7 ha

Gesamtareal

78,7 ha

Finanziell getragen wird die IGZ GmbH im Wesentlichen durch die Mietanteile, welche nach
einem Aufteilungsschlüssel zwischen dem jeweiligen Geländeeigentümer sowie der IGZ
GmbH per Bewirtschaftungsvertrag vereinbart worden sind. Dem Bund fließen durch den
Bund-Kaufvertrag von 1996 (Erwerb des östlichen bzw. westlichen Flughafenareals) Mietanteile aus den zum Abbruch vorgesehenen Gebäuden zu.
Eine Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland bezüglich
der Mietverteilungsregelung wurde Ende 2011 geschlossen. Der dem Zweckverband und
der Stadt Lahr zur Deckung des Verwaltungsaufwands verbleibende Mietanteil, wurde von
30% auf 40% der Nettomieten angepasst.
Durch diese Nachtragsvereinbarung mit der BImA zugunsten des Zweckverbandes, aber
auch der Stadt Lahr konnte für den Zeitraum 1997 bis 2011 erreicht werden, dass den jeweiligen Geländeeigentümern deutlich höhere Mietanteile zugeflossen sind und künftig zufließen.
Zuletzt in 2013 betreute die IGZ GmbH 247 Mietverhältnisse. Das Mietaufkommen entwickelte sich im Zeitraum 1997 - 2013 wie auf der Folgeseite dargestellt:

- 43 -

Mietaufkommen Flughafenareal in T€
Aufteilung nach Gebieten Ost/West und Flugbetriebsflächen (FBF)
Jahr

Ost

West

FBF

Gesamt

1997

1.021

390

0

1.411

1998

1.268

563

0

1.831

1999

1.379

717

0

2.097

2000

1.353

786

0

2.138

2001

1.274

864

0

2.138

2002

1.303

888

0

2.191

2003

1.156

866

0

2.022

2004

1.127

1.120

0

2.247

2005

1.247

1.103

0

2.350

2006

1.183

1.033

0

2.217

2007

1.180

1.143

0

2.323

2008

1.247

1.129

0

2.376

2009

1.199

1.106

0

2.305

2010

1.190

1.020

0

2.209

2011

1.305

1.036

0

2.341

2012

1.197

1.007

0

2.204

2013

1.155

1.047

180

2.381

Gesamt

20.784

15.817

180

36.781

Für die Übernahme der Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen erfolgt eine anteilige Personal-/Sach- und Raumkostenerstattung. Mit der Stadt Lahr erfolgt unter Einberechnung
einer Erstattung danach ein Ergebnisausgleich bezogen auf den Bewirtschaftungsgegenstand Flugbetriebsflächen.
Einen weiteren Indikator zur Abbildung des wirtschaftlichen Wachstums im Ost- und Westareal ist die Entwicklung des Realsteueraufkommens.
Dieses folgt in den letzten Jahren einem durchaus positiven Trend und erreichte bezogen
auf das Westareal (=ZV-Areal) im Jahr 2013 ein Rekordniveau mit insgesamt mit fast 300 T€
über dem bisherigen Höchststand. Somit erreicht das Realsteueraufkommen alleine im
Westareal insgesamt mittlerweile 5 Mio €.

- 44 -

IV. Engagement - Fakten 2013
In 2013 wurden vielfältige Aktivitäten aufgenommen bzw. fortgeführt. Die wichtigsten sind
nachfolgend dargestellt:

WEST-AREAL
1. Fortführung Einsteinallee, Bauliche Umsetzung
2. Weitere Flächenentwicklung im Bereich nördlich der Seen;
Entwicklung Bebauungsplan IGP II, Planungen Ökologischer Ausgleich
3. Fortführung der Altlastenerkundung auf dem Flughafenareal
4. Sanierung von Altlasten
5. Weiterhin intensive Vermarktungsbemühungen in vielfältiger Weise
6. Grundstückskauf Gebr. Förster GmbH

OST-AREAL
1.

Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen

FLUGBETRIEBSFLÄCHEN
1.
2.

Mitwirkung Fortführungsplanungen des Flughafens und des Flugbetriebes
Verpachtung der Flugbetriebsflächen an den Flughafenbetreiber

- 45 -

V. C H A N C E N der K O N V E R S I O N!
Die Konversion der ehemals militärisch genutzten Flächen bietet für die Stadt Lahr, die Gemeinde Friesenheim und die Region eine Vielzahl von Chancen.
Die Chancen bestehen zweifelsohne darin, der gesamten Region durch eine erfolgreiche
Entwicklung des startkLAHR-Areals wieder Anschluss an die wirtschaftliche Entwicklung im
Land zu ermöglichen. Ziel ist es, neue Arbeitsplätze für die in der Region lebenden Menschen zu schaffen und damit die im Vergleich zu anderen Regionen Baden-Württembergs
bestehenden Defizite im Einkommensniveau und beim Bruttosozialprodukt ein Stück weit
aufzuholen.
Die Konversion des Flughafenareals, des startkLahr-Areals, ist aber auch eine Chance für
das Land Baden-Württemberg, um im internationalen Standortwettbewerb mit einem großzügigen Flächenangebot mit herausragenden Standortfaktoren konkurrieren zu können. Die
Realisierung eines Güterverkehrsterminals im Logistik-Leistungs-Zentrum Lahr (LLZ) könnte
Standortnachteile ganz wesentlich auffangen. In der Verbindung der Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasser, Luft mit den Flächenpotentialen liegt das einmalige Entwicklungspotenzial.
Die mit der Konversion verbundenen Risiken liegen in der enormen finanziellen Belastung
durch den Erwerb des Flughafenareals und den erforderlichen weiteren Investitionen in das
Gelände und in die infrastrukturelle Anbindung. Sowohl die Stadt, bezogen auf das Ostareal
und die Flugbetriebsfläche, als auch der Zweckverband, bezogen auf das Westareal, sind
dabei sehr stark gefordert. Bei der Beseitigung der zahlreichen Altlasten ist schon viel wertvolle Zeit verstrichen, wenngleich mehrere für die Entwicklung des Areals wichtige Altlastenbereiche schon saniert werden konnten. Darüber hinaus stehen die Stadt Lahr und der
Zweckverband im direkten Wettbewerb mit lokalen Anbietern von Gewerbeflächen.
Bei Großinvestitionen konkurriert insbesondere der Zweckverband darüber hinaus gegen
Anbieter, welche durch Landes-, Bundes- aber auch EU-Zuschüsse deutlich attraktivere
Finanzkonditionen bieten können.
Der aktive Betrieb des Flughafens ist neben der Realisierung eines Güterverkehrsterminals
eine wesentliche Chance für eine prosperierende Entwicklung des Areals und somit der Region. Der Bund, das Land und die Region sind in der Pflicht entsprechende Rahmenbedingungen zuzulassen, damit private Investoren vor Ort aber auch die in der Finanz- und Entwicklungsverantwortung stehenden Kommunen zukunftsorientiert zum Wohle des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg agieren können.
Der Betrieb des Flughafens hat weiterhin mit auferlegten Einschränkungen zu kämpfen.
Auferlegte Handicaps sind durch verstärktes Durchhaltevermögen zu kompensieren.
Mögliche Vermarktungschancen im fliegerischen und im flugnahen Sektor werden hierdurch
nach wie vor deutlich erschwert. Die Gewinnung eines privaten Flughafenbetreibers ist trotz
dieser widrigen Gesamtumstände zum 01.10.2013 erfolgt. Eine Stabilisierung und somit
eine verlässliche Planungsgrundlage konnte erreicht werden.
Sicherlich hätte dies ohne den Einsatz der Stadt Lahr u.a. durch den Erwerb der Flugbetriebsflächen aber auch der Unterstützung des Landes zum Fortbestand der luftrechtlichen
Lizenzen nicht erfolgen können.
Gerade die Chancen des Areals, insbesondere des Flugbetriebsbereiches und den Möglichkeiten eines multimodalen Frachtumschlages als Potentialflächen für eine Entwicklung als
gewerblich-industrieller Bereich kombiniert mit einem hervorragenden Flächenreservoir liegen auf der Hand und sind von allen Akteuren im wirtschaftlich-politischen Bereich verantwortungsvoll und zukunftsfähig zu nutzen. Wenn der Flugbetrieb einmal aufgegeben ist, eine
direkte Ansiedlung an das Schienennetz nicht erfolgt, bedeutet dies den Verlust dieser Infrastrukturmöglichkeiten für immer. Die Entwicklung wird weiter gehen. Vorhandene Chancen
würden jedoch leichtfertig und ohne Not vertan.