Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bebauungsplan BÜRGERPARK - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 23.04.2015 Az.: 0684/Et

Drucksache Nr.: 128/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

06.05.2015

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

11.05.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan MAUERFELD-WEST wird aufgehoben.
2. Die Abwägung vom 23. April 2015 zu den während der Offenlagen gem.
§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB sowie gem. § 4a (3) BauGB (erneute Offenlage) vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan BÜRGERPARK
wird beschlossen.
3. Der Bebauungsplan BÜRGERPARK wird in der beigefügten Fassung
vom 23. April 2015 als Satzung beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägungsspiegel
- Bestandsplan
- Bebauungsplan MAUERFELD-WEST
- Nutzungsplan BÜRGERPARK
- Gestaltungsplan BÜRGERPARK
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Schalltechnische Untersuchung
- Satzung
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Einstimmig

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 128/2015

Seite - 2 -

Drucksache 128/2015

Seite - 3 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 15. Dezember 2014 dem Entwurf des Bebauungsplans BÜRGERPARK zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. Daraufhin fand vom 5. Januar
bis zum 6. Februar 2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.
9 Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Offenlage Stellungnahmen abgegeben.
Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber.
Aufgrund notwendiger Ergänzungen zu den Höhen baulicher Anlagen im Plangebiet wurde
eine erneute, ergänzende Offenlage erforderlich. Die planungsrechtlichen Festsetzungen
sowie die dazugehörige Begründung lagen deshalb in der Zeit vom 1. April bis einschließlich
17. April 2015 erneut öffentlich aus. Im Zuge dieser erneuten Offenlage konnten Stellungnahmen nur zu den ergänzten Festsetzungen abgegeben werden.
Im Zuge der erneuten Offenlage wurden keine Einwendungen (zu den ergänzten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung) vorgebracht. Aus der Bürgerschaft wurden während den beiden Offenlagen keine Stellungnahmen abgegeben. Damit bleibt es bei der einzigen Einwendung eines Bürgers, die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurde
und zum Inhalt hatte, dass für diese „Fehlplanung“ das eigene, im Plangebiet gelegene
Grundstück nicht verkauft werde.
Für die Aufhebung des Bebauungsplans MAUERFELD-WEST wurde der Offenlagebeschluss
am 24. Februar 2014 im Gemeinderat gefasst. Die Offenlage dazu erfolgte im Zuge der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan BÜRGERPARK vom 10. März bis 11. April 2014.
Anregungen bzw. Einwendungen explizit zur Aufhebung des Bebauungsplans MAUERFELDWEST gingen weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Bürgern ein.

Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan MAUERFELD-WEST aufzuheben, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan BÜRGERPARK zu fassen. Mit den öffentlichen
Bekanntmachungen tritt der Bebauungsplan MAUERFELD-WEST außer Kraft und der Bebauungsplan BÜRGERPARK in Kraft.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.