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Beschlussvorlage (Anlage 1: Umfahrungsmöglichkeiten des Urteilsplatzes)

                                    
                                        Umfahrungsmöglichkeiten des Urteilsplatzes während der gesperrten Zeiten

Während der Kernzeit von 08.00 bis 18.00 Uhr bleibt der Urteilsplatz von montags bis
samstags Verkehrsberuhigter Bereich und ist für alle Fahrzeuge befahrbar. Von 18.00
bis 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags wird der Urteilsplatz mittels
vollautomatisch versenkbarer Poller für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Busse und Anwohner erhalten ein Zugriffsrecht auf die Poller, um sie im Bedarfsfall
absenken und den Urteilsplatz passieren zu können, ebenso Rettungsdienste,
Polizei, Feuerwehr und Müllabfuhr sowie der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL).
Auch für den Radverkehr bleibt der Urteilsplatz jederzeit befahrbar.

Beschilderung Urteilsplatz

Beschilderung Schillerstraße
(Umleitung Schwerverkehr)

18-8 h und
18-8 h und