Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Vorlage: Bebauungsplan KANADARING - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlage nach § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)
27. Juli 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KANADARING
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlage nach § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss))
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
27. Juli 2015
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KANADARING
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlage nach § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss))
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Stadt Lahr Stadtplanungsamt 17. Juli 2015 AZ: Et Bebauungsplan Kanadar ing in Lahr Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO i.V. m. § 9 Abs. 4 BauGB Rechtsgrundlagen: - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung. vom 5. März 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 295 Juli 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2013 1 Gestaltung von Freiflächen 1.1 Einfriedungen Als Einfriedungen von privaten Grundstücken zum öffentlichen Straßenraum hin sind Hecken und mit Hecken hinterpflanzte Zäune mit einer maximalen Höhe von 0,8 m zulässig, Mauern und alleinstehende Zäune sind unzulässig. Für Einfriedungen von privaten Grundstücken zur Schutter bzw. zum Gewässerrandstreifen hin sind nur Hecken mit einer maximalen Höhe von 1,50 m zulässig, Mauern und Zäune sind unzulässig. 1.2 Müllstandorte Vom öffentlichen Straßenraum direkt einsehbare Müllstandorte sind zu begrünen, in die Einfriedungen zu integrieren oder mit einem baulichen Sichtschutz zu versehen. Sie sind mit Kletterpflanzen zu beranken. 1.3 Freiflächengestaltungsplan Mit dem Baugesuch ist gem. § 1 Abs. 5 Bauvorlagenverordnung ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen, aus dem Lage, Umfang, Größe der Bepflanzung, Baumarten, Geländemodellierung sowie Materialangaben zur Stellplatz- und Zufahrtsbefestigung zu ersehen sind. Er wird Bestandteil der Baugenehmigung. 2. Stellplätze und Zufahrten Für Wohnungen in Bestandsgebäuden ist gemäß Landesbauordnung mindestens 1 Stellplatz pro Wohnung vorzusehen. Bei Neubauten sind pro Wohnung mindestens 1,5 Stellplätze vorzusehen. Das errechnete Ergebnis ist ggf. aufzurunden. 1 3. Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur an der Stätte der eigenen Leistung gem. § 11 Abs. 4 LBO zulässig. Selbstleuchtende und fluoreszierende Werbeanlagen bzw. Werbeanlagen mit bewegtem und wechselndem Licht sowie freistehende Werbeanlagen und Fahnen sind nicht zulässig. Sie dürfen in den Allgemeinen Wohngebieten eine Größe von 0,3 m² nicht überschreiten und nur im Bereich des Erdgeschosses angebracht werden. Auf der Fläche mit besonderem Nutzungszweck dürfen sie eine Größe von insgesamt 1 m² nicht überschreiten. Sabine Fink Stadtbaudirektorin 2