Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Vorlage: Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
12. Oktober 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestands-, Übersichts-, Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzung)
12. Oktober 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
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Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 30.07.2015 Az.: -0687 Lö Drucksache Nr.: 218/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 23.09.2015 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 12.10.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 30. Juli 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung vom 30. Juli 2015 wird als Satzung beschlossen. Anlage(n): - Abwägungsspiegel - Bestands-, Übersichts-, Nutzungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen - Begründung - Satzung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 218/2015 Seite - 2 - Begründung: Am Anfang des Planungsprozesses zum Neubaugebiet HOSENMATTEN II stand ein städtebaulicher Wettbewerb. Der Siegerentwurf überzeugte unter anderem durch die klar gegliederte streifenartige Anordnung der Baukörper. Der daraus entwickelte, seit 2004 rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt daher bewusst einzelne Baufenster mit einer relativ geringen Bautiefe von acht Metern im Bereich der Einfamilienhäuser fest. Dies soll die Durchlüftung des Baugebiets garantieren und die aus dem Wettbewerbsentwurf hervorgegangene städtebauliche Grundstruktur der in Ost-WestRichtung gestreckten Baukörper fixieren. Die Grundstückszuschnitte sollen somit eine Bebauung mit möglichst langgestreckter Süd-Fassade zur Nutzung der Sonnenenergie und zur Gewährleistung des Ausblickes ermöglichen. Bereits bei den ersten Beratungsgesprächen mit den bauwilligen Grundstücksinteressenten für Einfamilienhäuser zeigte sich, dass diese schmale und langgestreckte Form des Baukörpers nicht immer den Bauwünschen entspricht und stattdessen oft eine konventionelle kompaktere Bauform angestrebt wird. Um eine größere Bandbreite an Grundrisszuschnitten zu ermöglichen, hielt es die Verwaltung für sinnvoll, mittels Bebauungsplan-Änderung die Baufenstertiefen von acht auf zehn Meter aufzuweiten. Die Änderung beinhaltet ausschließlich die festgesetzten Baugrenzen im zeichnerischen Teil. Alle weiteren Festsetzungen haben nach wie vor Bestand. Es wird also auch keine größere Ausnutzung der jeweiligen Grundstücke ermöglicht. Lediglich die Positionierung der Baukörper auf den Grundstücken wird variabler. Den entsprechenden Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss fasste der Gemeinderat am 28. Januar 2013. Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Offenlegung erfolgten vom 11. Februar bis einschließlich 15. März 2013. In dieser Zeit gingen keinerlei kritische Stellungnahmen ein. Da nach der Offenlegung die Planreife nach § 33 BauGB bestand, wurden seitdem die Baugenehmigungen entsprechend der Planänderung erteilt. In diesen gut zwei Jahren zeigte sich, dass die nunmehr bestehende Regelung praxistauglich ist. Die Verwaltung schlägt dementsprechend vor, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung zu fassen. Er tritt dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.