Beschlussvorlage (Schlussbericht 2014)
16. November 2015
2014 -1- Große Kreisstadt Lahr Rechnungsprüfungsamt Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 VORBLATT Leiter der Verwaltung Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister Guido Schöneboom Bürgermeister Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn Tilmann Petters bis 31.01.2014 ab 01.07.2014 Fachbediensteter für das Finanzwesen Jürgen Trampert Leiter der Abteilung Stadtkasse Manfred Teufel Leiter/in des Rechnungsprüfungsamtes bis 06.04.2014 bis 14.09.2014 ab 15.09.2014 Ulrike Karl Helga Fritzsche (Stellvertretung) Christian Zanger Einwohnerzahlen am 30.06.2012 30.06.2013 30.06.2014 43.109 Einwohner 43.603 Einwohner 43.914 Einwohner (Fortschreibung auf Basis Zensus 2011) Gemarkungsfläche am 31.12.2014 6.980 ha Hebesätze für Gemeindesteuern Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 390 v.H. 390 v.H. 390 v.H. (jeweils seit 01.01.2011) Steuerkraftsumme 2012 2013 2014 44.748.604 EUR 44.290.710 EUR 48.937.709 EUR -2- Große Kreisstadt Lahr Rechnungsprüfungsamt Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 INHALTSVERZEICHNIS 1 VORBEMERKUNGEN 4 1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick 4 1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben 6 1.3 Übertragene Aufgaben 7 1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung 8 1.5 Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO 11 1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit 19 2 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG 20 3 ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSENUND RECHNUNGSFÜHRUNG 21 3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2013 21 3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014 21 3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung 22 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 Ausführung des Haushaltsplanes Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt Grundsätze der Einnahmebeschaffung Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts Über- und außerplanmäßige Ausgaben 24 27 44 46 47 49 3.5 Kassenmäßiger Abschluss 51 3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse 52 3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO 53 3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen 54 3.9 Haushaltsreste 55 3.10 Verpflichtungsermächtigungen 58 3.11 Kasseneinnahmereste 58 3.12 Kassenausgabereste 60 3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge 61 3.14 Niedergeschlagene Forderungen 61 -33.15 Erlasse 62 3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt 63 3.17 Vermögensrechnung 65 3.18 Rücklagen 67 3.19 Stand der Schulden 69 3.20 Beteiligungen 72 4 EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG 73 4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge 73 4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben 74 4.3 Prüfung von Verwendungsnachweisen 79 4.4 Kundenkarten eines Baumarktes 79 4.5 Kieskontingent Waldmattensee 80 4.6 Projekt Tandem - Verwendungsnachweis 81 4.7 Pachtvertrag Bistro Schlachthof 81 4.8 Hallennutzung der Sportvereine 82 4.9 Aufwendungen für Städtepartnerschaften 83 4.10 Abrechnung Projekt „Code 24“ 83 4.11 Vereinbarung von Stundensätzen 84 4.12 Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg Rahmenkonto OST Abrechnung für das HHJ 2014 85 5 ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS 87 5.1 Zusammenfassung 87 5.2 Beschlussvorschlag 87 ABKÜRZUNGEN 88 -4- 1 Vorbemerkungen 1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch das Rechnungsprüfungsamt wird im vorliegenden Schlussbericht im Sinne von § 110 GemO zusammengefasst und soll dem Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung dienen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und Vermögenswirtschaft, über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der unterjährigen Prüfungs- und Beratungstätigkeiten. Die Prüfung der Jahresrechnung ist eine der Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Dabei handelt es sich um umfassende Prüfungshandlungen in Bezug auf das vorgelegte Zahlenwerk aus dem Buchhaltungsverfahren (SAP) und die vorgelegte Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen. Die in dem zu prüfenden Haushaltsjahr vorgenommene, sehr zeitintensive, unterjährige Prüfungstätigkeit wird damit ergänzt und in diesem Schlussbericht dargestellt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA stehen die laufenden Aufgaben wie Vergabe- und Bauprüfung, Belegprüfung, Kassenprüfungen und Schwerpunktprüfungen im Vordergrund der unterjährigen Tätigkeit. Weiterhin stehen die Beratungen immer mehr im Mittelpunkt der täglichen Arbeit des RPA. Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die Belange der Betroffenen weitestgehend berücksichtigen, aber vor allem die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicherstellen. Gleichfalls verstehen wir es regelmäßig als unsere Aufgabe, Vorgänge kritisch zu hinterfragen und zusammen mit der Verwaltung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu sorgen. Deshalb ist es uns wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Mit einer guten Kommunikation unter den Beteiligten lässt sich auch der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen. Das RPA möchte auch unter der neuen Leitung die Beratung als einen der Tätigkeitsschwerpunkte im Tagesgeschäft sehen und den Weg der begleitenden Prüfung in der Verwaltung als Zeichen einer modernen Prüfung gehen. Unsere Prüfungstätigkeiten richten wir, soweit möglich, mit Blick in die Zukunft und nicht vergangenheitsorientiert aus. Die Prüfung von abgeschlossenen nicht mehr veränderbaren Vorgängen wollen wir möglichst vermeiden. Alle unsere Tätigkeiten wollen wir im Sinne der Wesentlichkeit ausrichten und die Schaffung eines Mehrwertes für die Stadt Lahr regelmäßig im Auge behalten. -5Rückblick Für die im Jahr 2014 von der Verwaltung geleistete Arbeit wollen wir ausdrücklich unsere Wertschätzung aussprechen und uns für eine gute Zusammenarbeit und ausführliche Kommunikation bedanken. Beim RPA waren im Jahr 2014 nicht alle Stellen besetzt. In den Planstellen des Rechnungsprüfungsamtes ist auch die Tätigkeit des seit dem 01.12.2012 bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten berücksichtigt. Die bis zum 31.03.2014 tätige Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes war bereits seit Mitte 2013 mit der Koordinierung der städtischen Aufgaben im Hinblick auf die Organisation und Durchführung der Landesgartenschau (LGS) betraut und wurde zum 06.04.2014 zur Geschäftsführerin der LGS GmbH bestellt. Die Leitungsfunktion wurde ab diesem Zeitpunkt bis zum Amtsantritt des neuen Leiters des Rechnungsprüfungsamtes am 15.09.2014 durch die stellvertretende Leiterin in Teilzeit wahrgenommen. Mit Unterstützung des Personalamtes wurden fehlende Stellenanteile durch eine früher im RPA tätige Prüferin in Teilzeit aufgefangen. Das Jahr 2014 war damit sehr von diesen Veränderungen bestimmt. Das Thema Wissenstransfer spielte dabei im Rechnungsprüfungsamt auch zeitlich eine erhebliche Rolle. Die inhaltlich zum Teil sehr umfassenden und komplexen Prüfungen wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA mit sehr viel Engagement geleistet. Ausblick Die Stadt Lahr steht mit umfangreichen, zum Teil bereits angelaufenen Baumaßnahmen vor sehr großen Herausforderungen. Die Maßnahmen müssen von der Verwaltung im vorgesehenen Zeitrahmen abgearbeitet werden, was sich auch deutlich beim Rechnungsprüfungsamt aufgrund der direkten Einbindung in Teilprozesse bemerkbar macht. Neben den Pflichtaufgaben gilt es auch künftig, die von der Verwaltung und in den Eigenbetrieben wahrgenommenen vielfältigen Aufgaben im Rahmen von Schwerpunktprüfungen zu beleuchten. Dass die Aufgaben der Stadtverwaltung nicht weniger und die Sachverhalte zunehmend komplexer werden, muss dabei auch zeitlich berücksichtigt werden. Die Qualifizierung der Prüfer wird in den nächsten Jahren nicht nur wegen der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechtes (NKHR) einen immer höheren Stellenwert einnehmen. Wir werden auch in Zukunft unser Bestes geben, um zu einem bestmöglichen Gelingen der städtischen Aufgabenerfüllung beizutragen. -6- 1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich wieder in - der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)* und in der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen (GemPrO). Dort sind folgende Aufgaben verankert: - die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO) die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO) die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und die Prüfung der Nachweise und Vorräte (§ 112 Abs. 1 GemO), sowie die Anwendungsprüfungen (§ 6 Abs. 2 Nr. 11 GemPrO) bei finanzrelevanten, automatisierten Verfahren (Programme). Zum Aufgabenbereich des RPA zählt weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse des Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG). Zu prüfen ist, ob bei den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wie auch im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind. Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen. Sie umfasst alle in den Zeit- und Sachbüchern zu buchenden Einnahmen und Ausgaben unter Einbeziehung aller sie begründenden Unterlagen wie Haushaltsplan, Vergabeakten, Belege, Beschlüsse der Gremien usw. Bestandsverzeichnisse und Anlagenachweise sind gleichfalls Gegenstand der Kontrolle, aus der sich ableiten lässt, wie weit dieses Vermögen wirtschaftlich und Ertrag bringend verwaltet wurde. Den Bereich der Pflichtaufgaben hat der Gesetzgeber so ausgelegt, dass eine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle erreicht wird. Eingebunden in das Verfahren zur Feststellung der Jahresrechnung leistet die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Zielvorgaben. *Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die Vorschriften der GemHVO und GemKVO in deren alten Fassungen weiter. In der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter. -7- 1.3 Übertragene Aufgaben Gesetzliche Grundlage für die Übertragung weiterer Aufgaben ist § 112 Abs. 2 GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA folgende zusätzliche Aufgaben zugewiesen: - - - - die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung, Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr) die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit die Prüfung der Rechnungslegung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung der Stadt Lahr. Diese Aufgaben werden mit dem gleichen Engagement wahrgenommen, wie die Pflichtaufgaben. Die Betätigungsprüfung wurde in den mehrjährigen Prüfplan verankert. Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird jeweils ein getrennter Bericht in der Verbandsversammlung vorgelegt. Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüft abwechselnd das RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss des Vereins. Der Jahresabschluss 2014 war von der Stadt Lahr nicht zu prüfen. -8- 1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt. Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen einschließlich sonstiger notwendiger Akten wurden dem RPA zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit den geprüften Dienststellen und Betrieben verlief sehr kooperativ. Dem RPA wurden jederzeit die benötigten Auskünfte erteilt. Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt. Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte des Jahres 2014 durch die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes informiert. Teilweise ist es im Jahresverlauf erforderlich, die Prüfungsplanung, beispielsweise aufgrund von Erkenntnissen aus der laufenden Belegprüfung oder anderweitig auftretender Erfordernisse, anzupassen. Beratung und begleitende Prüfung Im Rahmen unserer Prüfungsarbeit nimmt die Beratung in den verschiedensten Aufgabenbereichen weiter zu. Dieser beratenden Tätigkeit räumt das RPA in seiner täglichen Arbeit einen sehr großen Raum ein. Gerade diese Tätigkeit ist ein Instrument der modernen Prüfung. Das RPA kann durch seine unabhängige Funktion Vorgänge neutral beurteilen und in vielen Fällen Anregungen, insbesondere zur Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geben. Unser Bestreben ist es, als Teil der Stadtverwaltung kontinuierlich an Verbesserungen mitzuwirken. Darin sehen wir unsere besonderen Stärken. Zahlreiche Kontaktierungen seitens der Fachämter zeigen uns, dass diese beratende Tätigkeit verstärkt und gerne in Anspruch genommen wird. Wir achten dabei allerdings auch darauf, dass unser Prüfungsauftrag durch die beratende Tätigkeit nicht in Frage gestellt wird. Denn die Beratung darf nicht dazu führen, dass durch das Einbinden des RPA eine Prüfung dieser Vorgänge durch die Vorbefassung nicht mehr möglich ist. Wir sind allerdings sicher, dass dieser Spagat zwischen moderner, beratender Prüfung und dem gesetzlich verankerten Prüfauftrag auch künftig gelingt. Belegprüfung - Laufende Prüfung der Kassenvorgänge Die Prüfung der Buchungs- und Kassenbelege findet laufend auf die täglichen Belege statt. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr werden für den Kernhaushalt, die Eigenbetriebe, die Stiftung sowie den Abwasserzweckverband alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung zugeleitet. Diese Art der Prüfung ist zwar mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden; das RPA kann damit aber die zugewiesene Kontrollfunktion im laufenden Prozess umfangreich wahrnehmen. Die Ergebnisse der Belegprüfung 2014 sind unter der Ziffer 4.1 des Berichtes dargestellt. -9Vergabe- und Bauprüfung Die übertragene Prüfung der Vergaben im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen wird umfänglich auf alle vorzulegenden Honorarverträge vor der Auftragsvergabe vorgenommen. Außerdem werden alle Abschlags- und Schlussrechnungen überprüft. Im Baubereich (VOB) und im Lieferungs- und Leistungsbereich (VOL) findet die Überprüfung in Form einer stichprobenweisen Einzelfallprüfung bei der Submission oder vor der Auftragsvergabe statt. Außerdem erfolgt auch eine formelle und materielle Prüfung vor Auszahlung der Schlussrechnungen einschließlich vergaberechtlicher Gesichtspunkte. Bei einzelnen, ausgewählten Schlussrechnungen wird eine detaillierte Schwerpunktprüfung mit Erstellung eines Prüfungsteilberichtes vorgenommen. Die Ergebnisse der Vergabe- und Bauprüfung haben wir unter der Ziffer 4.2 des Berichtes dokumentiert. Verwendungsnachweise Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Feststellung der Förderfähigkeit und auf die Vollständigkeit der getätigten Einnahmen und Ausgaben. Schwerpunktprüfungen Schwerpunktprüfungen als Bestandteil der sachlichen Prüfung i.S. von § 6 der GemPro sind regelmäßig ein wichtiger Bestandteil der unterjährigen Prüfungstätigkeit. Die im Jahr 2014 vorgenommenen Schwerpunktprüfungen werden in diesem Bericht zusammen mit den Prüfungsfeststellungen dargestellt. Die im jährlichen und mittelfristigen Prüfungsplan festgelegten Schwerpunkte werden risikoorientiert und aus der Sicht der Wesentlichkeit ausgewählt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass möglichst viele Bereiche der Stadtverwaltung im Laufe eines Jahres einer Prüfung unterzogen werden. Neben einer effektiven Prüfung soll auch eine höhere Akzeptanz der Prüfung erreicht werden. Das RPA sieht sich dabei als Berater und Partner der Fachämter. In den Gesprächen wird uns immer wieder bestätigt, dass dies auch von den Facheinheiten so gesehen und geschätzt wird. Während unserer Prüfungshandlung werden direkte Aufklärungsgespräche geführt. Bei den Prüfungsteilberichten wird den Facheinheiten angeboten diese vorab zu besprechen. Besonders problematische Feststellungen werden in jedem Fall im Vorfeld mit dem jeweiligen Fachamt und den Querschnittseinheiten besprochen, um sowohl Verständnis für die Prüfung zu erreichen, aber auch zur Klärung der Vorgehensweise der Fachämter. Durch die Gespräche können die Abläufe umgehend angepasst und zum Teil auch Prüfungsfeststellungen vermieden werden. In besonders schwierigen oder sensiblen Prüfungsbereichen werden vor Abfassung der Prüfungsteilberichte die jeweiligen Dezernenten eingebunden. Die geführten Gespräche waren aus unserer Sicht sehr konstruktiv und lösungsorientiert. Zum Teil werden Vorgänge noch sehr lange nach Abschluss der Prüfungstätigkeit von uns begleitet. Für uns - 10 stellt dies, neben einem nicht unerheblichen Zeitaufwand, vor allem einen sehr hohen Vertrauensbeweis der Führungsspitze aber auch der Facheinheiten an unsere Arbeit dar. Jahresrechnung Stadt Lahr Zur Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung; sie erstreckte sich unter anderem auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes und die richtige Übernahme der Anfangswerte. Das Zahlenwerk zur Jahresrechnung wurde uns am 23.06.2015 von der Kämmerei vorgelegt. Der Rechenschaftsbericht ist uns am 21.07.2015 in der Endfassung zugegangen. Für die Prüfung besteht ein Lesezugriff auf das eingesetzte Finanzverfahren SAP PSM. Jahresrechnung Stiftung und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Der Umfang und die Details zur durchgeführten Prüfung werden im jeweiligen Schlussbericht dargestellt. Umfang der Prüfung / Zeitanteile Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung Produkte gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind zwei Produkte ausgewiesen worden: a) b) 11.5 141.1 interne Rechnungsprüfung Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass Kosten Produkten zugeordnet, aber auch Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen werden können. In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung mit dem Anteil des technischen Prüfers dargestellt. Ab diesem Jahr wird der Zeitanteil aller Mitarbeiter einschließlich der Amtsleitung unter der Rubrik „Vergabe- und Bauprüfung“ dargestellt. Darin sind auch die Zeiten für die Eigenbetriebe enthalten. Insofern wird dieser Anteil gegenüber dem Vorjahr mit einem wesentlich höheren Prozentsatz ausgewiesen. Unter der Rubrik „Interne Stunden Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten nachgewiesen, die nicht direkt mit den gesetzlichen bzw. übertragenen Aufgaben zusammenhängen. Der Anteil hängt vor allem mit Projektarbeiten und zusätzlichen Tätigkeiten der Amtsleitung und des Datenschutzbeauftragten zusammen. Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile. - 11 - 1.5 Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO Die nachstehende Tabelle mit den Prüfungsthemen, zu welchen ein Prüfungsteilbericht erstellt wurde, gibt einen Überblick über die im Berichtsjahr vertieft geprüften Verwaltungsbereiche. Die Prüfungsergebnisse haben wir in Kurzform in der folgenden Tabelle dargestellt. Eine ausführlichere Beschreibung zu den Ergebnissen einzelner Schwerpunktprüfungen finden sich unter Ziffer 4 des Schlussberichtes. - 12 - Lfd. Nr. Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis 1 Bauprüfung: Kinderspielplatz Leopoldstraße; Erd- und Pflasterbauarbeiten Die Massen des Auftrages wurden in mehreren Positionen erheblich überschritten. Die Kostenfeststellung liegt bei 95.831,59 EUR und somit 28,83% über der Auftragssumme. Angebote des Auftragnehmers, Prüfvermerke oder Nachtragsvereinbarungen zu zwei abgerechneten Alternativangeboten fehlten in den vorgelegten Unterlagen. Die unklaren Punkte konnten mit dem Fachamt geklärt werden. 2 3 Kundenkarten / Rabattkarten eines Baumarktes für städtische Einrichtungen Eine Gesamtaufstellung aller im Besitz der Stadt befindlicher Karten konnte uns nicht vorgelegt werden, so dass die Anzahl der Karten bei der Stadt nicht festgestellt werden konnte. Auch eine Umsatz-Aufstellung seitens des Baumarktes scheint nicht vollständig zu sein. Es fehlten nachweislich Kundenkarten in der Aufstellung, obgleich Belege und Buchungen dazu vorlagen. Nach Auswertung im System SAP wurden 2012 insgesamt 28 neue Kundenkarten eingesetzt (Gesamtumsatz: 23.030,29 EUR, davon mit alten Kundenkarten 13.126,40 EUR). Im Jahre 2013 wurden 42 Karten eingesetzt (Gesamtumsatz: 22.099,26 EUR); alte Kundenkarten waren hierbei nicht mehr im Einsatz. Der Abgleich zwischen den gebuchten Beträgen in SAP und der BaumarktUmsatzliste ergab zum Teil große Differenzen. Zur Feststellung fehlender Umsätze, wurden daher noch stichprobenartig Handkassenabrechnungen überprüft. Tatsächlich konnten einzelne Belege gefunden werden, dennoch bleiben Differenzen, die sich so nicht erklären lassen. So kommen neben einem Fehler seitens des Baumarktes bis hin zu einem unzulässigen privaten Einsatz der Karten (gegen Barzahlung) verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Der Einsatz von Kundenkarten (auch anderer Anbieter) sollte einem zentralen Management unterworfen werden. Kieskontingent Kippenheimweiler Nach § 10 des Vertrages liefert die Pächterin den für stadteigene Zwecke benötigten Grubenkies unentgeltlich und frei verladen bis zu einer Höchstmenge von jährlich 150 to. Die Betreiberfirma räumt der Stadt Lahr ein jährliches Guthaben ein. Die Stadt Lahr verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung über ein Guthaben in Höhe von 370,51 to Grubenkies. Aufgrund der Höhe des Guthabens, haben wir empfohlen die Verwendung des Guthabens und der jährlichen Restkontingente in den weiteren städtischen Bereichen zu prüfen. Der Abbau des Guthabens durch Verwendung durch den BGL auch in anderen städtischen Bereichen wurde durch die Ortsverwaltung zugesagt. - 13 - Lfd. Nr. Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis 4 Kassenprüfung Hauptkasse 5 6 Aufgrund der Anwesenheit der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der allgemeinen Finanzprüfung erfolgte eine gemeinsame Durchführung der Prüfung. Das auf dem Tagesabschluss vom 21.02.2014 ausgewiesene Kassen-Ist entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Der geringfügige Überschuss beim Handvorschuss wurde einbezahlt. Einige Handkassengelder waren noch abzuholen. Die Überprüfung von Tages- und Festgeldern, offenen Forderungen (Einnahmekassenreste), sowie damit verbundenen Niederschlagungen bzw. Stundungen erfolgte durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Kassenprüfung Spital Aufgrund der stattfindenden überörtlichen allgemeinen Finanzprüfung erfolgte eine gemeinsame Durchführung mit der Gemeindeprüfungsanstalt. Der unbare Zahlungsverkehr wurde zu einem Stichtag, 31.01.2014 überprüft. Die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ergab keine Beanstandungen. Offene Posten, Überzahlungen, Softwareberechtigungen und Einzelfälle der Barbetragsverwaltung wurden von der überörtlichen Prüfung näher betrachtet. Kassensoll und -ist der Handkasse stimmten überein. Die Notfallkasse wurde aufgelöst; eine Anpassung der Dienstanweisung ist erforderlich. Kassensoll und -ist der Zahlstelle stimmten überein. Angebrochene Markenblöcke sollten primär ausgegeben werden. Kassensoll und -ist der Barbetragsverwaltung stimmten überein, der Höchstbetrag an Kassenmitteln ist jedoch erreicht. Konten einzelner Bewohner dürfen keinen negativen Stand haben. Ein Konzept zur dauerhaften Liquiditätssicherung wird erarbeitet. Projekt Tandem Verwendungsnachweisprüfung für die Zeit vom 01.01. - 31.06.2013 Der Verwendungsnachweis wurde entsprechend unseren Feststellungen berichtigt. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Lahr für das Projekt Tandem beläuft sich für die Zeit vom 01.01. bis 30.06.2013 auf 26.922,53 EUR. Für den gesamten Projektzeitraum sind Maßnahmenkosten von insgesamt 268.487,70 EUR entstanden. Von diesem Gesamtaufwand wurden 140.750,29 EUR von der Stadt Lahr getragen. - 14 - Lfd. Nr. Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis 7 Pachtvertrag des Bistros "Jugendbegegnungsstätte Schlachthof - Jugend und Kultur" Pachtvertrag mit Pächter 1: Die Umsatzpachtabrechnung ist rechnerisch korrekt. Bei der Betriebskostenabrechnung ergaben sich Differenzen bei den Kosten für Heizungswartung, Frischwasser, Strom und Abfallbeseitigung. Pachtvertrag mit Pächter 2: Durch die Reduzierung des Umsatzpachtzinses ergibt die Abrechnung eine geringere Nachzahlung. Die Umsatzpachtabrechnung ist rechnerisch korrekt. Bei der Betriebskostenabrechnung ergaben sich Differenzen bei den Kosten für Heizungswartung, Strom und Gebäudeversicherung. Bei der Berechnungsmethode zur Abrechnung des Niederschlagswassers werden Flächen einbezogen, welche nicht dem Bistro zuzurechnen sind. 8 9 Handkassenprüfung Kindergarten Kuhbach Bei der letzten Handkassenabrechnung wurde ein höherer Betrag als der Vorschuss abgerechnet, was bedeutet, dass die Leiterin den übersteigenden Betrag privat verauslagt hat. Um dies zu vermeiden wurde auf eine rechtzeitige Abrechnung bzw. auf eine mögliche Erhöhung des Vorschusses hingewiesen. Wir haben empfohlen, regelmäßige Einkäufe über eine monatliche Rechnung abzuwickeln, um die Handkasse zu entlasten. Außenanlagen Kita Sulz; Erschließung Freigelände / Bauprüfung Trotz Pauschalvertrag wurden mehrere zusätzliche Positionen abgerechnet. Für Vorarbeiten zur Erschließung des Freigeländes wurde der Unternehmer mit einem Pauschalvertrag über die gesamten Leistungen in Höhe von 7.500,00 EUR beauftragt. Die Kostenfeststellung lag dann bei 16.131,70 EUR und somit 80,75 % über der Auftragssumme. Das Fachamt hat mit seiner Stellungnahme nachvollziehbar dargelegt, weshalb sich die Massen derart verschoben haben und die Kostenfeststellung erheblich vom Kostenanschlag abgewichen ist. Eine Vergabe zu einer Pauschalsumme sollte nur stattfinden, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist. Erdarbeiten, wie im vorliegenden Fall, sollten grundsätzlich nicht pauschaliert werden. Die Abwicklung und die Trennung der zusätzlichen Leistungen von den Hauptleistungen wären ohne Pauschalierung transparenter gewesen. - 15 - Lfd. Nr. Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis 10 - 17 Hallennutzung der Sportvereine 2013/2014 (Dauerbelegung) Die Prüfung bezog sich auf die Hallennutzungen in der Kernstadt, wie auch der Ortsteile. Die Entgelte für die Dauerbelegungen lagen in diesem geprüften Zeitraum bei 29.968,14 EUR. Die überprüften Entgelthöhen der einzelnen Hallen und der Gymnastiksäle decken sich mit den Einnahmen im SAP Finanzverfahren. Die Entgelte wurden in der Regel durch die Abteilung 501 und die Ortsverwaltungen korrekt berechnet und erhoben. Trotzdem galt es auf folgende Punkte hinzuweisen: Es wurden mehrere Dauergenehmigungen ausgestellt; die entsprechenden Anträge fehlten jedoch in den Akten. Andererseits befanden sich teilweise Anträge in den Akten, aber keine entsprechenden Genehmigungen. In Einzelfällen waren Einträge auf dem Hallenbelegungsplan vorhanden, jedoch keine dazugehörigen Anträge und Genehmigungen in den Akten. In einer Ortsverwaltung befanden sich keine aktuellen Anträge in den Akten. Diese sollten jährlich als Grundlage für die Genehmigung und zur Dokumentation der entgeltrelevanten Daten (z.B. aktueller Jugendanteil) gefordert werden. Teilweise konnten die Anträge nicht nachvollzogen werden. Bei mehreren Anträgen fehlten die Angaben zur Teilnehmerzahl (Erwachsene / Jugendliche) oder aber die Reduzierung des Entgeltes aufgrund des Jugendanteils war nicht nachvollziehbar. Die Entgelte wurden in Einzelfällen falsch berechnet. Bei verschiedenen Anträgen wurde eine Ermäßigung auf das Entgelt gewährt, die nicht nachvollzogen werden konnte. Teilweise wurden Ermäßigungen gemäß der Sportförderrichtlinie den Vereinen gewährt, obwohl diese nicht beantragt wurden. Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass Dauergenehmigungen, die zugleich Entgeltforderungen sind, teilweise erst am Ende des Jahres oder im Folgejahr erteilt wurden. Genehmigungen sind am Anfang einer Belegungsperiode zu erteilen und abzurechnen. In zwei Ortsteilen konnte kein Hallenbelegungsplan vorgelegt werden; eine Erstellung wurde für die Zukunft empfohlen. Die Stellungnahmen des zuständigen Fachamtes und der Ortsverwaltungen liegen vor. Vereinzelt sind noch Einzelfeststellungen abzuarbeiten. - 16 - Lfd. Nr. Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis 18 Kassenprüfung Musikschule 19 20 Der Kassenbestand stimmt mit dem Kassensoll überein. Größere Ausgaben für Druckerzeugnisse sollten über Rechnungen abgewickelt werden. Der Stand der Orchesterkasse beträgt 9.895,95 EUR und hat sich in der Vergangenheit positiv reduziert. Auf Fördervereinbarungen und Förderzwecke sollte geachtet werden, sowie das Thema der „offiziellen Anlässe“ erörtert werden. Der Stand der Kasse der Badischen 23.717,12 EUR und sollte reduziert werden. Die hier getätigten Ausgaben und Einnahmen entsprechen ansonsten dem vorgesehenen Zweck. Kammerphilharmonie beträgt Aufwendungen für Städtepartnerschaften Sollte die bisher ige Form der Bezuschussung der Fahrtkosten bei den Begegnungen mit Dole beibehalten werden, wären die Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften entsprechend anzupassen. Wir stellten fest, dass Ausgaben im Rahmen der Partnerschaften verschiedentlich auf anderen Finanzpositionen gebucht wurden. Abrechnung Projekt Code24 First Level Control EU-Förderung für Zeitraum Februar - Juli 2014 Die neuen EU-Timesheets (Arbeitszeitkarten) fordern eine detaillierte Aufgliederung aller Arbeitstage mit Zeitangaben, wodurch einige Korrekturen erforderlich wurden. Die neuen förderfähigen Personalausgaben für den o.g. Zeitraum betragen 41.838,10 EUR statt bisher 40.924,18 EUR. Die Ermittlung der Gehälter des Subpartners wurde korrigiert. Besondere vergaberechtliche Gründe für die Wahl der Vergabeart sollten immer in einem Vergabevermerk dokumentiert werden. Gleiches gilt für Zusatzvereinbarungen. Diese dürfen den ursprünglichen Auftragswert nicht unverhältnismäßig übersteigen. Gemeinkosten wurden nicht geltend gemacht. Einnahmen des Payment Claim No 10 standen zu diesem Zeitpunkt noch aus. Der aktuelle Antrag überschreitet die Höchstfördergrenzen bei den Ansätzen „Partner Stuff“, „Meetings & Seminars“ sowie „Audit Costs“. Entsprechende Voranmeldungen sind bereits erfolgt. Das Projekt endet zum 31.12.2014. - 17 - Lfd. Nr. Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis 21 Kassenprüfung EB Bäder, Versorgung und Verkehr – Terrassenbad 22 23 Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen – der Kassenbestand stimmt mit dem Kassensoll überein. Die Summe der Einnahmen vom 08.09. und 09.09.2014 stimmt mit den Tagesauswertungen des Kassenprogrammes, den Einzahlungsbelegen für die Bank und dem späteren tatsächlichen Geldeingang überein. Wir verweisen auf die DA (Ziff. 4.1), nach der die Einnahmen i.d.R. täglich auf ein Girokonto der Stadtkasse einzuzahlen sind. Es ist außerdem darauf zu achten, dass der vorhandene Bargeldbestand die Versicherungssumme des Tresors (20.000,00 EUR) nicht übersteigt. Wir empfehlen die Bestände der Verkaufswaren mindestens zweimal jährlich jeweils beim Wechsel vom Hallenbad zum Terrassenbad und zurück zu überprüfen und zu dokumentieren. Vereinbarung von Stundensätzen mit Architekten und Ingenieuren Die aktuellen Stundensätze nach den Vorgaben der Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger aus dem Jahr 2009 bereiten zunehmend Schwierigkeiten bei Verhandlungen. Büros fordern oft höhere Stundensätze. Eine Umfrage bei den umliegenden Gemeinden ergab, dass nur die Städte Karlsruhe und Freiburg eine eigene Erhöhung der Stundensätze beschlossen haben. Auf Landesebene finden derzeit Verhandlungen zwischen dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg mit den Kammern der Architekten und Ingenieure statt. Es zeichnet sich eine neue gemeinsame Festlegung von Stundensätzen ab. Es wird daher empfohlen, die Ergebnisse aus den Verhandlungen abzuwarten, um dann eine Anpassung vorzunehmen. Kassenprüfung BGL Die Kassenprüfung - Girokonto Nr. 818887 bei der Volksbank Lahr- ergab keine finanziellen Beanstandungen. Insgesamt beliefen sich die offenen Forderungen auf 323.325,66 EUR. Gegenüber städtischen Dienststellen sind von Dezember 2013 eine offene Forderung und von Mai 2014 drei offene Forderungen vorhanden (ges. 45.692,49 EUR). Wir stellten fest, dass Bareinnahmen in Höhe von 1.108,50 EUR aus der Vermietung und Verpachtung von Fahrzeugen vorhanden waren. Der Abgleich mit dem Sollbestand (vorhandener Belege) ergab einen Kassenüberschuss. Die „Ausleihbelege“ sollten durchnummeriert werden, um eine lückenlose Abrechnung zu gewährleisten. - 18 - Lfd. Nr. Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis zu 23 Kassenprüfung BGL 24 Für die bar eingenommenen Mietbeträge wurden entgegen der Dienstanweisung keine Quittungen ausgestellt. Bei den Bareinnahmen aus Vermietung von Geräten und Fahrzeugen handelt es sich um eine Zahlstelle. Eine entsprechende Dienstanweisung ist zu erlassen. Duscharmaturen Hallenbad Lahr / Bauprüfung - Sanitärarbeiten Die Abnahmeniederschrift liegt nicht vor (Gewährleistungsbeginn). Teilweise sind die abgerechneten Leistungen des Hauptauftrages nicht durch Aufmaße belegt. Die Meisterstunden in den Rapporten sind nicht eindeutig zuzuordnen. Das Fachamt konnte die fehlenden Nachweise zu allen Prüfbemerkungen vorlegen, wodurch eine Überzahlung nicht feststellbar war. Offene Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren: Bis zur Jahresrechnung 2005 wurde der Haupt- und Personalausschuss über die abschließende Stellungnahme der Ämter informiert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der Gremien wurde zwischen der Kämmerei und dem RPA vereinbart, das bisherige Verfahren einer separaten Information aufzugeben und im Schlussbericht auf den Stand der Erledigung der Feststellungen hinzuweisen. Bei Erstellung des Schlussberichts 2014 waren folgende Prüfungsfeststellungen aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 noch nicht abgeschlossen: 1) Prüfungsteilbericht 25/2011: Sicherstellung der durch den Dienstbetrieb geforderten Mobilität der städtischen Mitarbeiter durch Bereitstellung von Dienstfahrzeugen, Einsatz von Privat-Fahrzeugen und Car-Sharing Die Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der dienstlichen Mobilität hat unter der Begleitung des Rechnungsprüfungsamtes ein Konzept zur dienstlichen Mobilität für die Stadt Lahr erarbeitet. Die Wirtschaftlichkeit der dienstlichen Mobilität durch eine möglichst hohe Auslastung der Fahrzeuge steht dabei im Vordergrund. Aufgrund des Zeitablaufes seit der o.g. Prüfung wurden in 2015 zunächst aktuelle Daten zu den Fahrzeugen erhoben. Die Umsetzung einschließlich der Erstellung einer Dienstanweisung wurde durch die Abteilung 101 für das Jahr 2015 zugesagt. - 19 - 2) Prüfungsteilbericht 15/2012: Automaten und Kioske Der Bericht ist noch nicht vollständig abgearbeitet. Es stehen noch Feststellungen zur Erledigung offen. 3) Prüfungsteilbericht 20/2013: Erschwerniszuschläge Der Bericht ist bei der Fachabteilung 102 in laufender Bearbeitung und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da zunächst Zeitaufschriebe im BGL bzw. den Fachabteilungen erfolgen müssen. 1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit Arbeitsgruppen und Kommissionen Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das breitgefächerte Fachwissen des RPA durch seine zielführende Einbindung in Projekt- und Arbeitsgruppen genutzt. Das RPA ist in folgenden Projekt- und Arbeitsgruppen ständiges Mitglied: Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung (diese hat ihre Arbeit seit November 2014 in Bezug auf das Finanzierungsund Entschuldungskonzept wieder aufgenommen) Koordinationsteam Landesgartenschau Stellenbewertungskommission Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge Arbeitsgruppe Geoinformationssystem (GIS) Die Projektgruppe zur Einführung des NKHR hat Mitte 2015 erneut gestartet. Auch in dieser Arbeitsgruppe ist das RPA ständiges Mitglied. Interkommunale Zusammenarbeit Verschiedene überregionale Arbeitsgruppen bilden wichtige Plattformen für die regelmäßige, interkommunale Zusammenarbeit und den direkteren Informationsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern: Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsamtsleiter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Technikertagung der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens Workshop der Prüfsoftwareanwender in Baden-Württemberg - 20 Der Erfahrungsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern ist für die tägliche Arbeit unverzichtbar. Neuerungen und Änderungen auf der Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die praktische Prüfungsarbeit einfließen. 2 Überörtliche Prüfung In der Zeit vom 19.02.2014 bis 08.07.2014 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (gemäß §§ 113 und 114 GemO in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die Gemeindeprüfungsanstalt) folgendes geprüft: die Jahresrechnungen 2007 bis 2012 der Stadt Lahr, die Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2007 – 2009, die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre 2007– 2012, die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs (Bäder), Versorgung und Verkehr für die Jahre 2007 – 2012, die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für die Jahre 2007 – 2012, die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft Lahr der Jahre 2007 - 2012 sowie die Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen des Hospital- und Armenfonds der Jahre 2007 - 2012. Der Bericht zur Finanzprüfung der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe vom 27.04.2015 ging am 04.05.2015 bei der Stadt ein. Zu den Prüfungsfeststellungen ist innerhalb von 6 Monaten Stellung zu nehmen. Die GPA bestätigte, dass sie sich in den schwerpunktmäßig geprüften Bereichen auf eine sachkundige Prüfung durch das RPA der Stadt Lahr stützen konnte. Überörtliche Bauprüfung In der Zeit vom 13.04.2010 bis 12.05.2010 führte die GPA eine Prüfung der Bauausgaben in den Jahren 2006 - 2009 durch. Dieses Verfahren ist abgeschlossen. Der Gemeinderat wurde hierüber im Offenlegungsverfahren am 30.01.2012 informiert. Im Zeitraum von Ende April 2015 bis Ende Juni 2015 fand eine weitere Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2010 bis 2014 durch die GPA statt. Der Prüfbericht steht noch aus. - 21 - 3 Allgemeine Bemerkungen und Rechnungsführung zur Haushalts-, Kassen- 3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2013 Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 20. Oktober 2014 dem Gemeinderat am 10. November 2014 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der Jahresrechnung 2013 der Stadt fest. Der Feststellungsbeschluss ist am 17. November 2014 entsprechend § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht worden. Rechtsaufsichtsbehörde und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet. 3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2014 Gesetzliche Grundlagen: § 95 Abs. 1 GemO Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht § 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung § 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen. Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im Berichtsjahr und streift das Verwaltungsgeschehen im Allgemeinen. Insoweit dient er auch als Nachschlagewerk. Er fasst Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen der kostenrechnenden Einrichtungen. Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht - der den gesetzlichen Erfordernissen in vollem Umfang Rechnung trägt – wurde am 13.07.2015 im Hauptund Personalausschuss vorberaten und am 06.07.2015 im Gemeinderat behandelt. Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert. Die im Bericht enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden von uns bestätigt. Nach Prüfung der Jahresrechnung besteht mit den Zahlen des Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung. Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung. - 22 - 3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und § 121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet. Haushaltsplan 2014 Gemeinderatsbeschluss 16.12.2013 Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (§§ 81 und 121GemO / Haushaltserlass des Regierungspräsidiums Freiburg) 16.01.2014 Tag der öffentlichen Bekanntmachung (Haushaltssatzung) 29.01.2014 Auslegung des Haushaltsplanes 30.01.2014 – 07.02.2014 Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt wurden nicht erhoben. Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2014 waren: „Die Einnahmesituation der Stadt Lahr spiegelt zum einen die positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit gestiegenen Finanzzuweisungen wider, zum anderen zeigen darin die seitens der Stadt im Jahr 2011 beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Ertragskraft des Haushalts ihre strukturelle Wirkung. In Anbetracht des Haushaltsvolumens und des umfangreichen Investitionsprogramms der kommenden Jahre wird nunmehr verstärkt deutlich, dass Grundvoraussetzung, insbesondere für die Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen, nur eine stabile Ertragslage des städtischen Haushalts sein kann, um die Leistungsfähigkeit des Haushalts nicht zu beeinträchtigen bzw. zu überfordern. Mit der Investitionsplanung stellt die Stadt die Weichen für eine aus ihrer Sicht notwendige Zukunftsgestaltung. Allein für Baumaßnahmen sollen von 2014 bis 2017 insgesamt 47 Mio. EUR eingesetzt werden. Durch die Ansammlung von Rücklagen hat die Stadt zwar frühzeitig begonnen, Eigenfinanzierungsmittel für die anstehenden Investitionen aufzubauen. Aufgrund des Umfangs der geplanten Maßnahmen können diese jedoch zusammen mit den erwarteten Zuführungsraten nur einen Teil des Finanzierungsbedarfs abdecken. Für die darüber hinaus notwendigen Finanzmittel sieht die Finanzplanung weitere Kreditaufnahmen vor. Schlussendlich wird dann eine planerische Netto-Neuverschuldung in Höhe 1,4 Mio. EUR ausgewiesen. Der Einsatz von Ergebnisverbesserungen könnte dies, wie in den vergangenen Jahren bereits praktiziert, jedoch entbehrlich machen. - 23 - Trotz gesteigerter Ertragskraft des Haushalts, solider freier Rücklagen und erwarteter Finanzzuweisungen gelingt es nicht, das Investitionsprogramm ohne die Aufnahme von Fremdmitteln umzusetzen. Die Stadt hält zwar zunächst an ihrem Kurs fest, keine Netto-Neuverschuldung auszuweisen, gleichzeitig kann sie trotz guter Ertragslage und ordentlicher Nettoinvestitionsraten nicht auf Kreditaufnahmen verzichten oder gar eine Schuldenreduzierung erreichen. Die Verschuldung liegt im Kernhaushalt Ende 2014 mit 577 EUR je Einwohner nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt im Regierungsbezirk (312 EUR /Einwohner, Stand 31.12.2013). Dass Kredite derzeit auf dem Kapitalmarkt historisch gesehen günstig zu haben sind, begünstigt zudem Investitionsplanungen mit teilweiser Fremdfinanzierung. Dabei darf jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, dass auch günstige Darlehen zurückgezahlt werden müssen und neben den Tilgungsleistungen vor allem auch die Zinszahlungen und damit die Aufwendungen für den Schuldendienst insgesamt den städtischen Haushalt in der Zukunft belasten werden. In Anbetracht der aktuellen Haushaltsdaten und der Prognosen über die weitere wirtschaftliche Entwicklung scheint die Situation beherrschbar. Allerdings wird insbesondere das Zinsniveau nicht dauerhaft auf dem jetzt niedrigen Stand verharren. Bei einem Zinsanstieg werden sich die Belastungen aus Fremdfinanzierungen deutlich ausweiten. Daher ist bei der Investitionsplanung und beim Eingehen neuer Verpflichtungen weiterhin besonders zu prüfen und abzuwägen, ob die Finanzierbarkeit in der Zukunft auch unter geänderten Rahmenbedingungen für den Haushalt finanziell tragbar ist. Auch eine mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erstellte Finanzplanung beinhaltet nicht oder nur schwer kalkulierbare Faktoren. Die Stadt weist zutreffend selbst darauf hin, dass Kostensteigerungen, insbesondere bei den Maßnahmen für die Landesgartenschau, schwer bezifferbar seien und daher nur ansatzweise in den Planungen berücksichtigt werden können. Daraus abgeleitet ist nicht auszuschließen, dass der Bedarf an Finanzmitteln auch höher ausfallen kann, als er derzeit kalkuliert wird. Ein Umstand, wie er bei Großprojekten anderer Städte ebenfalls erkennbar ist und deshalb auch der Stadt Lahr eine stete Kostenkontrolle sowohl im gesamten Finanzplanungszeitraum als auch darüber hinaus abverlangen wird. Die Stadt Lahr hat in den letzten Jahren deutlich gemacht und gezeigt, dass ihr eine solide Haushaltspolitik besonders wichtig ist. Mit Blick auf die jetzt anstehenden Investitionen können wir die Stadt daher nur in ihrem Bemühen bestärken, die eingeschlagenen Haushaltskonsolidierungen fortzusetzen. Hierzu gehören nach wie vor die konsequente Prüfung aller Haushaltspositionen auf ihre Notwendigkeit und das Ausschöpfen von Einsparpotentialen, insbesondere bei den Freiwilligkeitsleistungen. Der Blick auf den Haushalt muss – auch nach Abschluss der Landesgartenschau – die Leistungsfähigkeit erkennen lassen, auch oder gerade wegen nicht kalkulierbarer Risiken in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.“ - 24 - Aufstellung des Haushaltsplanes Mittelanmeldung Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2014 nannte der Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 02.05.2013. Zielsetzung bei der Aufstellung des Verwaltungshaushalts war es, über die gesetzlich vorgesehene Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt hinaus auch eine angemessene Netto-Investitionsrate zu erreichen. Für den Vermögenshaushalt galt das seit 1998 praktizierte Vermeiden einer Netto-Neuverschuldung und die weitestgehende Schonung des Rücklagenbestands als grundsätzliche Vorgabe. Die zuständigen Dienststellen wurden daher aufgefordert, die Anmeldungen äußerst sparsam und wirtschaftlich zu halten, um spätere, zwangsweise erforderlich werdende Streichungen möglichst vermeiden zu können. Damit wurde auch der Appell verbunden, die Anmeldungen so gering als möglich zu halten und keine „Polster“ einzuplanen. Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die entsprechende Priorität genießen. Neue Vorhaben sollten nur angemeldet werden, wenn entsprechend § 10 Abs. 3 GemHVO Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Das RPA hat dringend empfohlen, keine Haushaltsmittel für reine Unterhaltungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen. Der Oberbürgermeister hat deshalb deutlich gemacht, dass Zweifelsfälle unbedingt mit der Stadtkämmerei abzustimmen sind. Vorläufige Haushaltsführung Zu Beginn des Jahres 2014 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 20.11.2013 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des Vermögenshaushaltes durften noch nicht begonnen werden. 3.4 Ausführung des Haushaltsplanes Für das Jahr 2014 wurde vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2013 ein Wirtschaftswachstum von nominal 3,3 % projiziert (real +1,6 %). Im mittelfristigen Schätzungszeitraum von 2015 bis 2017 wurde von einer Zunahme des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr um 3,0 % (real + 1,4 % p.a.) ausgegangen. - 25 Im Oktober 2013 hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ die Erwartungen für die Gesamtsteuereinnahmen in Deutschland der Jahre 2014 bis 2017 gegenüber der Mai-Steuerschätzung um 7,5 Mrd. EUR nach oben verändert. Für die Gemeinden wurden dabei die Steuereinnahmeerwartungen für 2014 bis 2017 um 3,7 Mrd. EUR nach oben korrigiert. Diese Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten. Das Haushaltsvolumen lag mit rd. 116,5 Mio. EUR auf dem Niveau des Vorjahres. Das Ergebnis lag mit rd. 123,5 Mio. EUR unter dem Vorjahresergebnis (- 3,5 Mio. EUR). Insgesamt wich das Ergebnis um ca. 7 Mio. EUR vom Planansatz ab. Die Abweichung von 6 % liegt in der Spanne der letzten Jahre. Die Gründe hierfür waren wie immer sehr vielfältig. Der Vermögenshaushalt hat sich um rd. 3,7 Mio. EUR erhöht, das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist um rd. 3,3 Mio. EUR angewachsen. Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt und einer daraus folgenden höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt von ca. 3,9 Mio. EUR waren u.a. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 1,1 Mio. EUR), sonstige Finanzeinnahmen (+ 0,98 Mio. EUR u.a. Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer und Gewerbe-/Grundsteuer IGP), Finanzausgleichszuweisungen (+ 0,78 Mio. EUR), aber auch höhere Gebühreneinnahmen (+ 0,26 Mio. EUR). Allen Beteiligten sollte bewusst sein, dass der Haushalt der Stadt Lahr und somit auch der „gute Abschluss“ mit einer deutlich höheren Zuführung, sehr stark von äußeren und nicht beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist. Selbst die höheren Gebühreneinnahmen sind der konjunkturellen gesamtwirtschaftlichen Lage zu verdanken - sie rühren zu 45 % aus dem Bauordnungsbereich. Wir erinnern nochmals daran, dass nur durch Veränderungen in der Haushaltsstruktur dauerhaft die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung erhalten werden kann. Aus diesem Grund halten wir es auch weiterhin für wichtig, dass die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeits- und Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung ihre Arbeit fortführt. Ende 2014 hat die Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung erstmals wieder getagt. Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2014 dargestellt. Im Jahr 2014 waren bauliche Maßnahmen bei Kindertagesstätten, Maßnahmen des Schulsanierungsprogramms, die Vorhaben der Stadtsanierung und der Um- und Ausbau von Straßen Investitionsschwerpunkte. Außerdem wurden Aufwendungen für den Grunderwerb und Planungsraten für die Landesgartenschau 2018, sowie für die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule im Haushalt eingestellt. Das große Ziel keine Netto-Neuverschuldung einzugehen wurde auch für die Haushaltsplanung 2014 im Auge behalten. - 26 Finanzbericht (Zwischenbericht Haushaltsentwicklung) Alljährlich erstattet die Stadtkämmerei dem Gemeinderat einen Bericht über die Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen in der Sitzung am 29.09.2014 dargestellt. Das Fachamt berichtete über die Entwicklung der wesentlichen Einnahmen an Steuern, Schlüsselzuweisungen, Gebühren usw. Hinsichtlich der Gewerbesteuer rechnete man mit einer Verbesserung von ca. 1,1 Mio. EUR. Im Bereich des Finanzausgleiches wurde nicht von einer gravierenden Veränderung zu den Planzahlen ausgegangen. Auf der Ausgabenseite waren weder beim Personal- noch beim Sachaufwand Entwicklungen und Tendenzen erkennbar, die das Planergebnis hätten wesentlich belasten können. Für den Verwaltungshaushalt zeichnete sich saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung von rd. 0,6 Mio. EUR ab. Wesentliche Besonderheiten im Haushaltsvollzug 2014 bezogen auf den Vermögenshaushalt ergaben sich bei den Baumaßnahmen nur in Bezug auf bereits bewilligte Mehrausgaben für das Familien- und Freizeitbad Reichenbach, die Straßenbaumaßnahme Friedrich-Ebert-Platz und für Verbesserungsmaßnahmen beim Scheffel-Gymnasium. Insgesamt zeichnete sich für den Vermögenshaushalt saldiert eine Verschlechterung gegenüber der Planung von rd. 0,1 Mio. EUR ab. Die Finanzverwaltung rechnete daher bis zum Jahresende mit einer Ergebnisverbesserung von mindestens 1 Mio. EUR, soweit keine unerwarteten haushaltswirksamen Ergebnisse eintreten. Die Kämmerei wies darauf hin, dass dadurch die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von rd. 0,49 Mio. EUR reduziert werden bzw. entfallen kann. Insgesamt stellte sich die Situation zum Berichtszeitpunkt positiv dar, so dass gerade die Finanzverwaltung etwas entspannter in die zweite Hälfte des Haushaltsjahres blicken konnte. Rechnungsergebnis Im Haushaltsjahr 2014 war der Haushalt planmäßig mit 116.430.000 EUR ausgeglichen. Das Gesamtvolumen lag geringfügig unter dem Gesamtansatz des Vorjahres. Der Vorbericht zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO. - 27 Aus dem Rechnungsergebnis ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber den Planansätzen: Haushaltsansatz Rechnungsergebnis in EUR Mehr Weniger gerundet gerundet VWH Einnahmen Ausgaben 102.815.000 102.815.000 106.148.896,69 106.148.896,69 5.149.294 10.214.270 -1.815.398 -6.880.373 VMH Einnahmen Ausgaben 13.615.000 13.615.000 17.327.421,54 17.327.421,54 4.817.376 6.838.686 -1.104.955 -3.126.264 Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab Seite 6 des Vorberichtes aufgeschlüsselt. 3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt Auch im Berichtsjahr wollen wir dem Gemeinderat ergänzende Erläuterungen über die Inhalte des Rechenschaftsberichtes hinaus geben und die finanziellen Entwicklungen darstellen. Zum Haushaltsverlauf des Jahres 2014 hat das RPA die nachstehenden Zahlen und Fakten - auch im Blick auf die in der GemO verankerte Etatkontrolle - zusammengetragen. Personalkosten Die in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltenen Personalkosten haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: - 28 HHJ 2010 HHJ 2011 HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 in EUR Gesamtausgaben VWH 83.284.701,91 85.482.939,88 94.012.627,39 103.775.161,29 106.148.896,69 davon Personalkosten 21.540.561,56 22.600.709,50 23.727.335,38 24.405.114,10 25.891.037,76 25,86% 26,44% 25,24% 23,52% 24,39% Prozentualer Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben des VWH Die Personalkosten sind in diesem Vergleichszeitraum kontinuierlich angestiegen, was im Wesentlichen auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch die Schaffung von zusätzlichen Stellen beispielsweise durch die Übernahme von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen ist. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den vergangenen 10 Jahren im Verhältnis zum Volumen des Verwaltungshaushalts: Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des VWH liegt im Schnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 25 %. Blickt man auf die letzten 20 Jahre, so reduzierte sich dieser prozentuale Anteil in der Tendenz (in 2003 lag der Anteil beispielsweise bei 30 %). Nach den Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg liegen die Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis 50.000 Einwohner bei 587 EUR je Einwohner. Diese letzte, aktualisierte Vergleichszahl bezieht sich auf das Jahr 2013; insofern ist immer nur ein rückwirkender Vergleich für das vorangegangene Jahr möglich. - 29 Legt man die Zahlen der Stadt Lahr für das entsprechende Vorjahr 2013 zugrunde (Stichtag 30.06.2013: 43.603 Einwohner), so ergibt sich ein Durchschnittswert von 559,71 EUR je Einwohner. Damit lagen die tatsächlichen Personalkosten im Vorjahr 2013 unter dem Landesdurchschnitt. Die Durchschnittsberechnung mit den Personalkosten 2014 und der Einwohnerzahl zum 30.06.2014 ergibt einen Wert von 589,59 EUR je Einwohner für Lahr. Die Gesamtpersonalausgaben i. H. v. 25.891.037,76 EUR sind den folgenden Kostenarten zuzuordnen: HHJ 2013 HHJ 2014 Vorjahresvergleich +/- in EUR Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten 327.874,20 339.911,00 12.036,80 Besoldung, Vergütungen, Löhne 17.489.649,31 18.609.085,81 1.119.436,50 Versorgung + ZVK 3.051.848,67 3.145.836,25 93.987,58 Beiträge zur gesetzlichen Sozialvers. 2.977.982,36 3.202.968,32 224.985,96 533.307,08 578.542,42 45.235,34 24.452,48 14.693,96 -9.758,52 24.405.114,10 25.891.037,76 1.485.923,66 Beihilfen und Unterstützungen Personalnebenausgaben Gesamt Der Hauptausgabeblock liegt bei der Besoldung, den Vergütungen und Löhnen mit rund 71,9 %. Die Beiträge für die Versorgung und zu den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie für die Beihilfeumlage an den Kommunalen Versorgungsverband machen einen Anteil von ca. 26,8 % aus. Diese Anteile bewegten sich in etwa im Bereich der Vorjahre. Im Jahr 2014 lagen die Personalausgaben mit ca. 1,19 Mio. EUR unter dem kalkulierten Haushaltsansatz. Sie überstiegen daher die anteilig auf die Personalausgaben veranschlagte globale Minderausgabe von 130.000,00 EUR bei weitem. Nach § 7 Abs. 1 GemHVO sind Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden und zu leistenden Beträge zu veranschlagen; sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind. - 30 Die deutlich geringeren Personalausgaben entstanden laut Rechenschaftsbericht trotz vorgenommener Kalkulation primär daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden nicht besetzt waren. Teilweise war die Wiederbesetzung von Stellen aufgrund der Arbeitsmarktlage auch nur zeitverzögert möglich. 2010 2011 2012 2013 2014 in EUR Haushaltsansatz 22.368.400,00 23.066.200,00 23.920.600,00 25.029.200,00 27.076.950,00 Ausgaben Abweichungen vom HHPlAnsatz 21.540.561,56 22.600.709,50 23.272.335,38 24.405.114,10 25.891.037,76 -827.838,44 -465.490,50 -648.264,62 -624.085,90 -1.185.912,24 -3,70% -2,02% -2,71% -2,49% -4,38% -122.454,30 1.060.147,94 1.126.625,88 677.778,72 1.485.923,66 -0,57% 4,92% 4,98% 2,86% 6,09% in % Personalkostenentwicklung gegenüber dem Vorjahr in % Sachkosten Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil sie das Haushaltsergebnis aufgrund der kameralen Verbuchung sowohl auf der Ausgabenseite wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen. Wenn künftig nach kaufmännischen Grundsätzen gebucht wird und Kosten für die einzelnen Produkte bzw. Produktgruppen ermittelt werden, erfahren diese Ansätze des inneren Leistungsaustausches und der Abschreibungen einen deutlich höheren Stellenwert. Die Kostenhauptgruppen 5 und 6 schließen 2014 unter der vorstehend genannten Voraussetzung mit einem Ergebnis von 30,83 Mio. EUR ab und liegen damit rd. 873.000 EUR über der veranschlagten Summe. Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen wurde der Haushaltsansatz von ca. 4,85 Mio. EUR um 377.408,17 EUR überschritten (+ 7,8 %). Auf der anderen Seite liegen die Bewirtschaftungskosten für die städtischen Gebäude und Grundstücke mit ca. - 263 TEUR erneut unter dem Haushaltsansatz (Vorjahr ca. - 319 TEUR). Unter anderem schlagen sich hier Preisentwicklungen im Energiebereich nieder. Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppen 57 – 63) von ca. 5.85 Mio. EUR liegen mit rd. - 266 TEUR unter dem Haushaltsansatz für 2014. Im Vergleich der Sachkosten mit anderen Städten ist zu berücksichtigen, dass die Regieleistungen an den Bau- und Gartenbetrieb hier in voller Höhe durchschlagen, während bei einigen Kommunen diese in den inneren Verrechnungen enthalten sind. Der - 31 interkommunale Vergleich der Sachkosten ohne die Auswertung weiterer Strukturen und Indikatoren ist deshalb nur bedingt möglich und hat nicht die erwünschte Aussagekraft. Bei den Erstattungen des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Gruppe 672 – 678 ohne innere Verrechnung 679) werden die Planansätze i. H. v. ca. 6,3 Mio. EUR mit rd. 655 TEUR (+ 10,4 %) erheblich überschritten (Erläuterung siehe S. 30 Vorbericht zum Rechenschaftsbericht). Zur besseren Übersicht über den Haushaltsvollzug haben wir die wichtigsten Ausgabengruppen grafisch dargestellt: 50-51 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen 52 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 54 Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen 57-63 weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 64-66 Steuern, Versicherungen, Geschäftsausgaben 672-678 Erstattung von Verwaltungs- u. Betriebsaufwand an Gemeinden/Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie übrige Bereiche *einschließlich Haushaltsreste Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse Die Abschlusszahlen 2014 der Hauptkostengruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“ werden zur Veranschaulichung der Entwicklung im 5 - Jahresvergleich dargestellt: - 32 - Bereich 2010 2011 2012 2013 2014 in EUR 1 2 3 Zuschüsse an Vereine und Verbände (Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren) Zuschüsse an Gesangvereine, Sonderveranstaltungen, Künstlerehrungen Betriebskostenzuschüsse an Vereine (Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.) 10.039,04 7.152,49 6.879,71 6.247,78 6.341,10 35.742,87 36.622,75 42.035,78 45.596,62 58.517,40 68.410,00 79.260,50 86.164,85 93.164,40 117.175,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 106.214,08 106.147,13 106.272,75 111.028,46 98.696,22 4 Katastrophen-/Bevölkerungsschutz 5 Sportförderung 6 Sonstige kulturelle Projekte (Stadtpark, Geroldseckerland u.a.) 3.239,36 0,00 0,00 200,00 0,00 Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau 8.208,04 741,37 741,37 15.741,37 741,37 289.056,34 300.820,82 311.595,46 423.266,15 448.192,78 Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung, freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale Leistungen 212.187,94 138.556,67 213.740,17 161.325,43 245.153,68 10 Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss Tageselternverein 4.418.063,85 5.001.922,37 5.455.529,58 5.793.239,18 6.000.958,83 9.000,00 4.500,00 5.500,00 10.000,00 10.000,00 12 Familienförderung, Aktion Lahr-Pass 137.946,40 141.667,01 78.895,08 66.389,22 65.302,26 Umlagen (GPA, Zweckverband, 13 Betriebskostenzuschüsse) 202.546,74 149.456,31 121.690,02 203.510,40 13.080,90 38,35 38,35 377,96 38,35 38,35 176.514,63 184.080,39 183.730,40 237.029,61 186.026,57 0,00 5.000,00 54.840,00 55.000,00 55.000,00 8.100,00 5.690.307,64 -22,24 6.155.943,92 0,00 6.667.993,13 0,00 7.221.776,97 0,00 7.305.224,46 7 8 9 Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule 11 Feuerwehr 14 Landwirtschaft, Umweltschutz 15 Öffentl. Personennahverkehr 16 Öffentliche Grünanlagen, LGS 17 Wasserläufe und Wasserbau Gesamt Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer gesellschaftspolitischen und sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag ist im Jahr 2014 erneut angestiegen (+ 1,2 %). Die Ursache liegt vor allem im Bereich der Zuschüsse für die Kindergärten, die um rd. 208 TEUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind. Die Entwicklung der letzten 5 Jahre zeigt eine kontinuierliche Ausgabenerhöhung in diesem Bereich. Diese Steigerung wurde teilweise durch die deutliche Reduzierung bei den Umlagen (Wegfall der Zinszuschüsse an den Zweckverband IGP in 2014) kompensiert. - 33 - In den in der Tabelle nachgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose Überlassung der städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 EUR höher. Dargestellt ist dieser Posten bei den inneren Verrechnungen im UA 5500. Aus dem nachfolgenden Zahlenvergleich ist ersichtlich, für welche wesentlichen Zwecke die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes eingesetzt wurden bzw. in der Finanzplanung angedacht sind. Die Gesamtentwicklung der Nettoausgaben unter Einbezug der Finanzplanungsjahre wird in nachfolgender Übersicht dargestellt: Nettoausgaben des VWH in TEUR ohne innere Verrechnung und kalk. Kosten Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 99.377 101.301 Ansatz 2015 99.757 FinPlan 2016 FinPlan 2017 FinPlan 2018 103.250 105.380 107.950 - 34 - Einnahmen Die wichtigsten Einnahmegruppen des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Vorjahresergebnis und die Erwartung für die folgenden Haushaltsjahre sind prozentual zu den Nettoausgaben des VWH in folgender Grafik dargestellt. Die Gewerbesteuereinnahmen lagen bei 20,12 Mio. EUR und haben sich gegenüber dem Vorjahr zwar um ca. 1,39 Mio EUR reduziert, überstiegen jedoch mit ca. 1,12 Mio. EUR den Haushaltsansatz. Die Zahlen haben sich wieder dem Niveau der Jahre vor der Finanzkrise angenähert. Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf 390 v.H. angepasst. Neben der gesamtwirtschaftlichen Lage wurde damit auch ein Teil der höheren Einnahmen durch die Hebesatzerhöhung erreicht. Die Umsetzung wurde von uns empfohlen und spiegelt sich nun dauerhaft positiv in der Einnahmeentwicklung wider. - 35 Die Entwicklung der Realsteuern in den letzten 10 Jahren lässt sich dem folgenden Schaubild entnehmen: Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft - Entwicklung des Finanzausgleichs Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten drei Jahre auf. Den in der Übersicht dargestellten Zahlen liegen die Festsetzungsbescheide des Statistischen Landesamtes vom 26.02. bzw. 28.05.2015 und des Finanzamtes Stuttgart vom 21.01.2015 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung sind kassentechnisch bedingt, da die Abschlussbescheide des Statistischen Landesamtes erst im Folgejahr eingehen. Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Seit 2011 ist der Gesamtbetrag kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2014 stieg das Ergebnis aus Zuweisungen und Umlagen erneut um 1,07 Mio. EUR auf 24,99 Mio. EUR an. - 36 in vollen EUR 2012 2013 2014 2.089.202 17.626.534 1.404.901 1.227.232 2.305.345 2.193.414 154.741 2.348.538 20.172.334 1.926.430 1.226.298 2.424.123 2.577.396 156.623 2.904.807 22.481.669 2.192.248 1.274.643 2.413.343 1.859.256 155.271 Schlüsselzuweisungen nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale) nach der mangelnden Steuerkraft Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG) nach dem Familienleistungsausgleich Kindergartenförderung § 29 b FAG Kleinkindförderung § 29 c FAG an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem. Sachkostenbeitrag Hauptschulen Realschulen Gymnasien Förderschulen Grundschulförderklassen Schulkindergarten für Sprachbehinderte Sicherheitsausstattung an Schulen Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich Zuweisungen zu den Ausbildungskosten Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften Steuern Gemeindeanteil Einkommenssteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer 690.306 321.594 1.104.524 216.860 8.250 28.980 0 158.834 9.888 247.975 741.897 328.304 951.212 256.750 11.250 27.324 0 139.674 15.129 250.526 696.192 351.528 941.872 244.020 11.625 31.060 0 140.451 10.358 248.917 13.733.347 2.383.853 14.871.232 2.410.900 15.500.172 2.487.659 Summe 45.905.781 50.835.940 53.945.090 9.889.441 3.106.585 14.162.933 9.788.247 3.844.219 13.287.214 10.815.234 3.462.290 14.681.313 18.746.821 23.916.260 24.986.253 abzgl. Finanzausgleichsumlage abzgl. Gewerbesteuerumlage abzgl. Kreisumlage Ergebnis Eine deutliche Erhöhung war auch bei den Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft zu verzeichnen (+ 2,3 Mio. EUR). Dabei ist nicht zu verkennen, dass die hohe Zuweisung auf die geringe eigene Steuerkraft zurückzuführen ist. Eine Reduzierung hat sich bei der Kleinkindförderung nach § 29c FAG trotz des weiteren Ausbaus der Krippenplätze aufgrund eines geänderten Berechnungsverfahrens ergeben (siehe Vorbericht zum Rechenschaftsbericht S. 23). Für das Jahr 2015 wurde die Zuweisung pro Kind wieder deutlich erhöht. Aus der Aufstellung lässt sich erkennen, dass die Zuweisungen eine sehr bedeutende Säule im Haushalt darstellen. Im Jahr 2014 stellen diese laufenden Einnahmen 51 % des Verwaltungshaushaltes dar. Die Tatsache, dass die Stadt Lahr große Teile der Zuweisungseinnahmen, aber auch der zu zahlenden Umlagen, nur schwer beeinflussen kann, stellt ein nicht unerhebliches Risiko der Haushalts- und Finanzplanung dar. - 37 Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Lahr § 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten. Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen, die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert. Einrichtung Musikschule Einnahmen EUR 905.691,49 Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad EUR EUR geplant % erreicht 1.469.059,77 563.368,28 65,0 61,7 Volkshochschule 1.206.229,87 1.441.822,27 235.592,40 77,7 83,7 5,9 84.895,07 588.925,48 504.030,41 14,9 14,4 0,5 Kindertagesstätten Am Schießrain Max-Planck-Str. Bottenbrunnenstraße Kanadaring Kuhbach Reichenbach Arche Noah Alleestraße 733.171,65 530.395,43 531.284,26 124.715,40 121.350,93 127.967,00 202.983,00 118.638,29 1.492.237,16 1.151.005,21 932.483,30 274.503,16 314.295,49 310.126,88 562.001,37 1.012.965,07 759.065,51 620.609,78 401.199,04 149.787,76 192.944,56 182.159,88 359.018,37 894.326,78 51,4 48,3 52,7 43,2 37,7 40,6 31,5 12,7 49,1 46,1 57,0 45,4 38,6 41,3 36,1 11,7 2,3 2,2 4,3 2,2 0,9 0,6 4,6 1,0 Kinderhorte Eichrodtschule Luisenschule 171.907,87 165.599,40 417.067,33 488.403,44 245.159,46 322.804,04 39,3 30,3 41,2 33,9 1,9 3,6 18.718,52 15.977,87 -2.740,65 99,5 117,2 17,6 Friedhöfe 886.511,46 1.275.304,30 388.792,84 68,1 69,5 1,4 Hallen Stadthalle Schutterlindenberghalle Kaiserswaldhalle Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle Sulzberghalle Aktienhof Industriegleisanlage 49.730,12 60.346,00 59.889,84 57.984,00 11.133,50 34.473,75 239.258,59 13.177,29 0,00 355.219,45 102.294,18 133.529,86 107.216,88 165.897,30 130.362,06 348.377,98 45.963,81 4.600,00 305.489,33 41.948,18 73.640,02 49.232,88 154.763,80 95.888,31 109.119,39 32.786,52 4.600,00 13,1 55,5 53,0 48,5 2,4 27,0 72,0 19,8 0,0 14,0 59,0 44,9 54,1 6,7 26,4 68,7 28,7 0,0 0,9 3,5 8,1 5,6 4,3 0,5 3,4 8,9 0,0 Mediathek Märkte besser / schlechter 3,3 Über die Kostendeckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen gibt der Rechenschaftsbericht eine ausführliche Auskunft. In der vorstehenden Übersicht soll ergänzend dargestellt werden, inwieweit die im Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden. - 38 Insgesamt kann festgestellt werden, dass die angestrebten Kostendeckungsgrade im Jahr 2014 in den meisten Bereichen in etwa erreicht wurden. Problematisch erscheint uns weiterhin der Kostendeckungsgrad beim Bürgerhaus Mietersheim mit 6,7 %, welcher deutlich unter den Werten der anderen Hallen liegt. Durch Beschluss des Gemeinderates vom 16.12.2013 wurden die Richtlinie für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume, die Allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen und die Entgeltordnung für diese Räume mit Wirkung ab 1.1.2014 neu gefasst. Die Auswirkungen auf die Kostendeckungsgrade der Hallen sind im Jahr 2014 allerdings nur bedingt erkennbar. Die Kostendeckungsgrade im Bereich der Musikschule, der VHS, der Friedhöfe, aber auch der Sulzberghalle liegen weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Folgenden haben wir noch die Entwicklung der letzten 5 Jahre dargestellt: Einrichtung Musikschule 2010 61,4 Kostendeckungsgrad in % 2011 2012 2013 67,5 65,0 64,0 2014 61,7 Volkshochschule 87,3 80,3 82,9 79,5 83,7 9,0 9,0 10,7 12,2 14,4 Kindertagesstätten Am Schießrain Max-Planck-Str. Bottenbrunnenstraße Kanadaring Kuhbach Reichenbach Arche Noah Alleestraße 39,6 31,9 39,2 48,9 40,3 37,5 39,6 39,7 31,9 40,1 49,8 36,4 38,6 41,3 49,6 50,7 40,2 57,8 55,5 47,7 45,4 49,7 55,3 49,3 57,0 48,0 50,8 49,2 38,0 40,7 49,1 46,1 57,0 45,4 38,6 41,3 36,1 11,7 Kinderhorte Eichrodtschule Luisenschule 40,4 41,7 39,1 41,2 44,8 37,5 44,6 48,0 41,2 42,1 46,4 37,7 37,6 41,2 33,9 Märkte 71,5 84,3 92,0 111,7 117,2 Friedhöfe 73,2 77,6 74,7 67,1 69,5 Hallen Stadthalle Schutterlindenberghalle Kaiserswaldhalle Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle Sulzberghalle Aktienhof Industriegleisanlage 47,1 25,3 65,6 75,7 81,0 39,6 16,7 59,1 71,9 75,4 3,7 28,1 71,7 29,8 0,0 37,1 19,6 48,8 66,4 66,1 6,5 27,7 74,7 24,4 0,0 34,3 18,1 47,3 56,4 59,9 5,2 22,7 70,1 29,2 0,0 33,6 14,0 59,0 44,9 54,1 6,7 26,4 68,7 28,7 0,0 Mediathek 28,1 70,8 30,6 0,0 - 39 Teilhaushalt Soziale Sicherung Zusammenfassung der in 2014 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge: Verwaltungshaushalt Soziale Leistungen der Stadt in EUR Allg. Sozialverwaltung Wohngeldstelle Rentenstelle Personalkosten Sachkosten 745.262,75 292.508,93 2014 2013 59.683,98 15.609,87 804.946,73 740.130,11 308.118,80 296.790,15 73.732,24 71.036,00 1.037.771,68 75.293,85 1.186.797,77 1.107.956,26 Hilfemaßnahmen, Projekte 64.958,94 65.594,64 Förderung der freien Wohlfahrtspflege 90.952,40 89.632,08 Gemeinwesenarbeit 397.760,28 409.871,61 Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a. 324.519,10 408.440,59 Zuschüsse Kindergärten 6.000.958,83 5.793.239,18 Eigene Einrichtungen - Kindertagesstätten 6.049.617,64 4.825.161,94 Eigene Einrichtungen - Horte 905.470,77 840.303,18 Weitere eigene Einrichtungen (Treffpunkt Stadtmühle, Jugendeinrichtungen usw.) 1.820.235,50 1.676.304,88 16.841.271,23 15.216.504,36 ./. Einnahmen 6.780.032,67 7.271.919,88 Nettoaufwand - Zuschussbedarf Einzelplan 4 10.061.238,56 7.944.584,48 Die Tendenz der Aufwandssteigerung setzte sich im Berichtsjahr weiter fort. Die Ausgaben waren rd. 1,7 Mio. EUR höher als in 2013. Wesentliche Steigerungen der Ausgaben haben sich bei den „Eigenen Einrichtungen“ hauptsächlich durch die Übernahme der Kindertagesstätten „Heiligenstraße“ und „Alleestraße“ ergeben (ca. + 1,5 Mio. EUR). Die „Zuschüsse für fremde Kindergärten und Kleinkindbetreuung“ erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 207 TEUR bei gleichzeitiger Reduzierung der Einnahmen um rd. 562 TEUR. Trotz des weiteren Ausbaus der Kleinkindbetreuung ergaben sich geringere Einnahmen, aufgrund der Umstellung des Berechnungsverfahrens durch das Land. Die Festbetragsförderung wurde in 2014 auf eine prozentuale Förderung umgestellt, womit sich die Zuweisungsbeträge pro Kind deutlich reduzierten (siehe auch Vorbericht zum Rechenschaftsbericht S. 22/23). Förderung von Kindertageseinrichtungen anderer Träger 4648 Ausgaben 6.000.958,83 Einnahmen Zuschuss Summe 2014 6.000.958,83 zum Vergleich Summe 2013 5.793.239,18 2.904.003,30 2.904.003,30 3.466.492,10 3.096.955,53 3.096.955,53 2.326.747,08 Die Bruttoausgaben des Einzelplanes 4 „Soziale Sicherung“ liegen bei 15,9 % des gesamten Verwaltungshaushaltsvolumens. - 40 Durch die gleichzeitige Reduzierung der Einnahmen um rd. 491 TEUR stieg der Nettoaufwand sogar um rd. + 28 % (2013: +7 %; 2012: - 10 %). Eigene Kindertageseinrichtungen UA Am Schießrain 4640 Max-Planck-Straße 4641 Bottenbrunnenstraße 4642 Kanadaring 4643 Kuhbach Reichenbach Heiligenstraße Alleestraße 4644 4645 4650 4651 2014 Ausgaben Ausgaben Einnahmen Zuschuss Ausgaben Einnahmen Zuschuss Ausgaben Einnahmen Zuschuss Ausgaben Einnahmen Zuschuss Ausgaben Einnahmen Zuschuss Ausgaben Einnahmen Zuschuss Ausgaben Einnahmen Zuschuss Ausgaben Einnahmen Zuschuss Summe 2014 zum Vergleich Summe 2013 Einnahmen Zuschuss 1.492.237,16 733.171,65 759.065,51 1.151.005,21 530.395,43 620.609,78 932.483,30 531.284,26 401.199,04 274.503,16 124.715,40 149.787,76 314.295,49 121.350,93 192.944,56 310.126,88 127.967,00 182.159,88 562.001,37 202.986,14 359.015,23 1.012.965,07 118.638,29 6.049.617,64 4.825.161,94 2.490.509,10 2.517.636,92 894.326,78 3.559.108,54 2.307.525,02 Die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten sind bei weitem nicht gedeckt. Die übernommene Trägerschaft der Kindertagesstätten in der Heiligenstraße und Alleestraße führte zu einem weiteren jährlichem Zuschussbedarf. Betriebskostenzuschüsse Zum 1. Januar 2009 wurden in den § 29b und 29c FAG Zuweisungen für diesen Zweck an die Gemeinden aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die - 41 Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder. Die Zuweisung der Mittel der klassischen Kindergartenförderung wurde ebenfalls an dieses Prinzip angepasst. Zur Vermeidung von Brüchen erfolgte der Übergang auf die neuen Verteilprinzipen stufenweise bis zum Jahr 2013. Es sind folgende Zuweisungen eingegangen: a) für eigene Kindergärten Kindertagesstätte Schießrain Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „frühe Chancen“ Kindertagesstätte Max-Planck-Straße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „frühe Chancen“ Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „frühe Chancen“ Kindertagesstätte Kanadaring Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Kuhbach Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Reichenbach Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Heiligenstraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Alleestraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) b) für Kindergärten anderer Träger Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) 2013 217.852,00 292.562,00 16.666,65 215.307,00 213.014,00 16.666,65 128.268,00 165.532,00 16.666,65 73.296,00 8.980,00 58.026,00 34.640,00 51.409,00 57.735,00 37.157,00 2014 232.848,00 201.648,50 33.333,32 203.616,00 136.933,40 8.333,35 122.472,00 139.747,10 31.989,35 68.040,00 11.254,80 57.456,00 14.068,50 63.000,00 23.447,50 107.856,00 ** ** ** 1.603.777,95 1.456.043,82 1.603.769,00 1.522.662,00 1.806.965,00 1.329.994,20 5.014.511,95 4.308.700,02 ** in 2015 noch zu vereinnahmen Die Zuwendungen für die stadteigenen Kindergärten liegen damit mit rd. 706 TEUR unter denen des Vorjahres. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einnahmen aus der Krippenförderung für die „Heiligenstraße“ und „Alleestraße“ (U 3) bzw. für die „Alleestraße“ auch die Einnahmen aus dem Kindergartenlastenausgleich aufgrund des maßgeblichen Stichtages (01. März des Vorjahres) in 2014 noch nicht zuflossen. Die Krippe in der „Heiligenstraße“ und die Einrichtung „Alleestraße“ gingen beide am 24.02.2014 in Betrieb, so dass hierfür erstmals im Jahr 2015 Zuwendungen erfolgen. - 42 Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen bzw. für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule wurden nach den Förderrichtlinien des Ministeriums für Kultus und Sport und des Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst in folgender Höhe gewährt: in EUR Hort an der Eichrodtschule Hort an der Luisenschule Zuweisungen nach dem FAG Hort an der Eichrodtschule Hort an der Luisenschule Verlässliche Grundschule Eichrodtschule Luisenschule GS Sulz Schutterlindenbergschule Soziale Gruppenarbeit Hort an der Luisenschule 01.08.2012-31.07.2013 01.08.2013-31.07.2014 37.119,00 37.119,00 37.119,00 37.119,00 29.013,00 10.108,00 18.648,00 15.120,00 6.870,00 6.870,00 9.847,00 2.290,00 6.870,00 6.870,00 9.847,00 2.290,00 9.410,00 148.646,00 11.229,00 145.112,00 Interkommunaler Kostenausgleich In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt, dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt. in EUR Kindertagesstätte Schießrain Kindertagheim Max-Planck-Straße Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße Kindertagesstätten Kanadaring Kindertagesstätte Kuhbach Kindertagesstätte Reichenbach Kindertagesstätte Arche Noah Kindertagesstätte Alleestraße 2013 2014 8.247,08 4.392,92 16.464,60 0,00 371,67 0,00 0,00 0,00 29.476,27 5.040,00 2.297,92 13.258,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.596,25 - 43 Familienförderung Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden wurden vom Gemeinderat erstmals ab 01.01.1992 "Richtlinien der Stadt Lahr/Schw. über Maßnahmen der Familienförderung" erlassen. Aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes beschloss der Gemeinderat am 26.09.2011 rückwirkend zum 01.09.2011 die vierte Änderung dieser Richtlinien. Eine weitere Änderung der Richtlinien erfolgte durch den Gemeinderat zum 01.09.2012. Die Ausgaben in diesem Bereich haben sich durch Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bzw. Förderleistungen nach § 24 SGB VIII (Jugendhilfe) in den letzten Jahren deutlich reduziert. in EUR Haushaltsansatz Gesamtausgaben lt. Jahresrechnung davon für den Besuch eigener Kindergärten für den Besuch von Kindergärten fremder Träger (verl. GS) Honorare 2013 2014 27.000,00 12.858,16 27.000,00 7.971,20 3.753,00 8.855,00 250,16 295,10 7.459,00 217,10 Lahr-Pass Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen. Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städtischen Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden. Mit Beschluss vom 30.05.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes geändert. Es entfallen die bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte und Klassenfahrten. Diese Aufwendungen werden nunmehr über das Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst. Die Änderungen kamen ab 01.10.2011 zum Tragen. - 44 Seit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine deutliche Entlastung beim Mittagstisch in den Schulen zu verzeichnen. Der Arbeitsaufwand für die Abrechnung mit der kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises ist allerdings nicht zu unterschätzen. Die Erhöhung der Ausgaben für den Lahr-Pass seit 2013 hängt im Wesentlichen mit den Ausgaben der Volkshochschule für die Durchführung von Deutschkursen zusammen. in EUR Haushaltsansatz Gesamtausgaben: davon Musikschulbesuch Ferien- und Freizeitmaßnahmen Stadtparkbesuch Mittagstisch in Schulen Bäderbesuch Kulturveranstaltungen Volkshochschule erweiterte Betreuung / Ganztagsschule 2013 2014 50.000,00 53.531,06 24.637,26 722,00 1.064,75 0,00 5.934,20 880,10 20.292,75 0,00 45.000,00 57.331,06 25.387,81 1.194,00 1.048,25 0,00 5.219,10 786,00 23.695,90 0,00 Der Haushaltsansatz von 45.000,00 EUR wurde um 19 % (Vorjahr 7,06%) überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Ausgaben für den Lahr-Pass insgesamt erneut erhöht (+ 3.800 EUR). Weitere Informationen zum Bereich „Soziale Sicherung“ enthält der ausführliche Arbeitsbericht des Fachamtes (Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport vom 22.04.2015). 3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In der ersten Stufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und die Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten. - 45 Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2014 ergibt sich folgendes Bild: Gesamteinnahmen des VWH und VMH in EUR davon: Sonstige Einnahmen (Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder, innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.) Spezielle Leistungsentgelte (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen der Regiebetriebe u.a.) Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.) zzgl. Kredite aus Haushaltsrest 2013 123.476.318,23 100,0% 71.291.606,25 57,7% 6.026.971,21 4,9% 46.157.740,77 37,4% 1.900.000,00 Die Entwicklung der letzten 5 Jahre stellt sich wie folgt dar: in EUR Gesamteinnahmen VWH + VMH Sonstige Einnahmen Spezielle Leistungsentgelte Steuern Kredite aus Haushaltsresten VJ 2010 100.206.935 57.935.704 8.550.342 33.720.889 1.950.000 2011 99.065.086 55.235.994 5.848.545 37.980.547 1.900.000 2012 107.325.128 59.417.350 6.503.980 41.403.798 1.850.000 2013 127.151.686 74.480.545 5.856.771 46.814.370 1.830.000 2014 123.476.318 71.291.606 6.026.971 46.157.741 1.900.000 Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll. Insgesamt ist im Vergleich zu den Vorjahren festzustellen, dass der prozentuale Anteil der Leistungsentgelte (Vorjahr: 4,6 %) und der Steuereinnahmen (Vorjahr: 36,8 %) an den Gesamteinnahmen im Jahr 2014 leicht gestiegen ist. - 46 - 3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts in EUR a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2013 b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2014 c) über- und außerplanmäßige Ausgaben Deckung durch den Verwaltungshaushalt Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt Gesamt 9.455.000 13.615.000 920.065 690.592 1.610.657 24.680.657 Die regulären Haushaltsansätze für das Jahr 2014 liegen um rd. 6,6 Mio. EUR unter denen des Vorjahres. Die Haushaltsausgabereste haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,8 Mio. EUR auf 10.249.400 EUR erhöht und betragen somit 75,28 % des Haushaltsansatzes. Ein summarischer Abbau der Haushaltsreste ist leider nicht erfolgt. Den Umfang der Haushaltsausgabereste halten wir für entschieden zu hoch. Die Ausgabeschwerpunkte lagen beim Ausbau der Kindertagesstätten, bei Maßnahmen zur Erweiterung der Schulen bzw. des Schulsanierungsprogramms, dem Ausbau der Straßen, der Stadtsanierungsmaßnahme Tonofenfabrik und letztendlich bei der Zuführung zur Rücklage aufgrund des guten Jahresergebnisses. 2014 stiegen die tatsächlichen Ausgaben bei der Abteilung Gebäudemanagement im Vergleich zum Vorjahr um weitere 0,2 Mio. EUR auf rd. 4,7 Mio. EUR. Der Grunderwerb lag bei ca. 0,94 Mio. EUR. Die erhebliche Abweichung zwischen Planansatz und Vollzug im Bereich öffentliches Grün und Landschaftsbau ( - 1,77 Mio. EUR) ist auf Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 zurückzuführen. Haushaltsreste wurden hierfür nur gebildet, soweit eine Abwicklung in 2015 noch über den städtischen Haushalt erfolgt. Die Planabweichung unter „Sonstige“ ist hauptsächlich auf die deutliche höhere Rücklagenzuführung (+4,6 Mio. EUR) zurückzuführen. - 47 - Das vorstehende Schaubild zeigt im Vergleich die Planzahlen und den Ausgabenvollzug (ohne Berücksichtigung der Umschuldung und der Haushaltsreste aber einschließlich der über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben). Dem Gemeinderat soll damit vermittelt werden, wie die Haushaltsplanvorgaben hinsichtlich der Ausgabenblöcke (z.B. Hoch-, Tief- und Landschaftsbaumaßnahmen) in Summe umgesetzt wurden. 3.4.4 Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2014 ca. 12,04 Mio. EUR an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rd. 70 % den Vermögenshaushalt. Die Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden. Kredite wurden in Höhe von 2,0 Mio. EUR aufgenommen. Der Rücklage wurden ca. 5,1 Mio. EUR zugeführt. Eine Rücklagenentnahme zum Ausgleich des Vermögenshaushalts musste nicht wie geplant erfolgen. - 48 - In den Folgejahren ab 2015 sind laut Haushaltsplan / Finanzplanung (Haushaltsplan 2015) hohe Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen und Investitionsförderungen (s. folgende Grafik), geplant. Die voraussichtlichen Ausgaben werden nach der Haushaltsplanung 2015 mit 18,45 Mio. EUR auf einem hohen Niveau liegen. Nur durch die guten Ergebnisse der Vorjahre können zur Finanzierung in den Jahren 2015 bis 2016 Rücklagenentnahmen eingeplant werden. Trotzdem sind zusätzliche Kreditaufnahmen für die Jahre 2015 bis 2018 vorgesehen. Die Verschuldung der Stadt muss im Auge behalten werden. Diese liegt immer noch weit über dem Landesdurchschnitt. Die Aufnahme weiterer Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte – der Verzicht auf eine NettoNeuverschuldung ist ein definiertes Ziel. Für eine nachhaltige Haushaltsführung muss dem Schuldenabbau Priorität eingeräumt werden. In diesem Zusammenhang wird auf das beschlossene Entschuldungskonzept hingewiesen, welches wir sehr begrüßen. Trotz der guten Entwicklung der Nettozuführung des Verwaltungshaushaltes und der Zuführung zur allgemeinen Rücklage wird weiterhin auf die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung hingewiesen. Denn bereits im laufenden Jahr 2015 ist erkennbar, dass aufgrund aktueller Entwicklungen die ursprünglich geplante Neuverschuldung nur schwer einzuhalten sein wird. In den letzten Jahren war eine deutlich höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt als geplant möglich. Allen Beteiligten muss jedoch bewusst sein, dass große Teile der Einnahmeseite im konsumtiven Bereich (Verwaltungshaushalt) von externen Faktoren abhängig sind, welche die Stadt nicht beeinflussen kann – so hauptsächlich die gesamtwirtschaftliche Lage. Auf der ande- - 49 ren Seite ist mit einer weiteren, stetigen Erhöhung der Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes in den nächsten Jahren unter anderem durch Aufgabenzuwächse, aber auch Unterhaltungsaufwendungen für die getätigten Investitionen zu rechnen. Ob die Zuführungen an den investiven Bereich (Vermögenshaushalt) auch in Zukunft wie geplant bzw. darüber hinaus erwirtschaftet werden können, hängt daher zum einen von einer vorsichtigen Planung, von den externen Faktoren, aber auch von einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ab. Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Ausgabengruppen, prozentual zu den Gesamtausgaben des VMH. Insgesamt werden die Baumaßnahmen und die Investitionsförderung nach der Finanzplanung ab dem Jahr 2015 ein sehr hohes Niveau von mehr als 80% der Ausgaben des Vermögenshaushalts erreichen. Im Jahr 2016 sollen sogar rd. 90% der Ausgaben des Vermögenshaushalts in Baumaßnahmen und die Investitionsförderung fließen. 3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist in § 84 Abs. 1 GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich größtenteils nur schätzen, innerhalb des Jahres treten aber vielseitige Veränderungen auf. Überschreitungen sind deshalb unvermeidlich. - 50 § 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen. Entscheidend ist, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und entsprechend reagieren. Im Haushaltsjahr 2014 wurden nachstehende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt: in EUR Genehmigung durch den Gemeinderat den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat den Oberbürgermeister durch eine Eilentscheidung VWH VMH 10 Anträge 859.300,00 844.100,00 10 Anträge 307.990,00 259.950,00 1 Antrag 53.000,00 den Oberbürgermeister/ Beauftragten 482 Anträge 1.549.983,30 628.329,82 Gesamt 503 Anträge 2.770.273,30 1.732.379,82 Gesamthaushalt Vorjahr Gesamthaushalt Vorjahr 4.502.653,12 423 Anträge 2.275.491,63 1.799.429,82 4.074.921,45 Die Anzahl der Anträge von den Fachämtern hat sich im Berichtsjahr deutlich erhöht. Vor allem die genehmigte Summe an über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht, was zu einer Gesamtsumme von 4,5 Mio. EUR im VWH und VMH führte. Sicherlich lassen sich über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben nie ausschließen. Dies hängt alleine schon mit dem Zeitpunkt der Haushaltsplanung zusammen. Der Umfang sollte sich allerdings künftig wieder deutlich reduzieren, da sie die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes bzw. die mögliche Schuldentilgung im Vermögenshaushalt, insbesondere bei einer Deckung durch Mehreinnahmen, beeinflussen. - 51 Durch die Anträge sollen die Einhaltung der Zuständigkeit nach der Hauptsatzung bzw. Zuständigkeitsordnung und eine wirksame Haushaltsüberwachung durch die Kämmerei gewährleistet werden. Für die unterjährige Überwachung der Haushaltsansätze und gegebenenfalls Anpassung dieser, ist es wichtig, dass die Anträge von den Fachämtern so zeitnah wie möglich und zwar vor dem Eingehen von Verpflichtungen der Kämmerei zugehen. Wie die von uns gezogenen Stichproben gezeigt haben, ist dies jedoch leider oft nicht der Fall. Insofern gibt es einen deutlichen Optimierungsbedarf. Aus den vorgelegten Listen der Kämmerei lässt sich erkennen, dass 82 % der Mehrausgaben erst im letzten Quartal des Jahres bzw. Anfang des Folgejahres 2015 genehmigt wurden. In der aktuellen Verfügung des Oberbürgermeisters zum Finanzierungs- und Entschuldungskonzept vom April 2015 wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass die Genehmigungen für über- oder außerplanmäßige Ausgaben rechtzeitig vorab, also vor der Auftragserteilung bzw. dem Eingehen einer Verpflichtung einzuholen sind. Wir erwarten dahingehend für das laufende Jahr eine deutliche Verbesserung. Im Verwaltungshaushalt verteilten sich die über-/außerplanmäßigen Ausgaben im Wesentlichen auf nachstehende Ausgabengruppen: in EUR gerundet 50/51 52 54 57 65 67 Gebäude- und Anlagenunterhaltung Inventarunterhaltung Gebäudebewirtschaftung (Strom, Wasser, Heizung usw.) Betriebsaufwand Geschäftsbedarf/Dienstreisen Kostenerstattung an BGL 2013 2014 400.165 195.055 411.575 995.000 230.550 336.415 342.962 163.480 313.070 333.117 162.920 549.190 3.5 Kassenmäßiger Abschluss Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben, b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag, c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge. - 52 Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen. Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen. Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2014 in EUR Hauptkasse Hospital- und Armenfondskasse Abwasserverband Raumschaft Lahr Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 2000 Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 4000 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ./. Vorgriff Gesamt-Vorrat Vorrat Vorgriff 13.338.565,38 681.243,30 757.360,48 14.777.169,16 5.170.418,39 9.606.750,77 1.904.667,07 2.404.781,36 860.969,96 5.170.418,39 Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Aufgrund dieser Entscheidung ist für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ ein Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Da handelsrechtlich nach der Zusammenfassung nur noch ein Eigenbetrieb vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz und nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften zur Erstellung einer Spartenrechnung. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA „Bäder“ und „VVL“ besteht laut verbindlicher Auskunft des Finanzamts vom 21.08.2009 jedoch nicht, vielmehr sind für die BgA eigene Steuerbilanzen aufzustellen. Aus diesen Gründen werden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als zwei Sonderkassen erledigt. Das Regionale Rechenzentrum Baden-Franken hat am 14.04.2015 gem. § 11 Abs. 2 GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2014 die dem automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§ 11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist. 3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2014 beliefen sich die Höchstbeträge für die in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf: - 53 Hauptkasse Hospital- und Armenfondskasse Abwasserverband Raumschaft Lahr 2.500.000 EUR 750.000 EUR Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr 7.500.000 EUR Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2.000.000 EUR Kontokorrentzinsen fielen im Jahr 2014 keine an. An 6 einzelnen Tagen zu den Monatsenden wurde zwar auf dem Girokonto der Sparkasse ein negativer Saldo ausgewiesen, aufgrund der zeitverzögerten Wertstellung fielen jedoch keine Zinsen an. Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 27.104,46 EUR (Vorjahr 18.596,71 EUR) geltend. Längerfristig zur Verfügung stehende Kassenmittel wurden als Festgelder angelegt. Die Zinserträge für Fest- und Tagesgelder, einschließlich der Guthabenzinsen für Girokonten, beliefen sich auf 69.677,41 EUR (Vorjahr 64.665,64 EUR). Im Rahmen der gesichteten Unterlagen ergaben sich keine Auffälligkeiten für eine fehlende Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse. 3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO Die nach der GemPrO vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 24. Februar 2014 gemeinsam mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg statt. Der hierüber erstellte Teilbericht 4/2014 seitens der Stadt, sowie der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt wurden dem Oberbürgermeister vorgelegt. Die Hauptkasse, die Kassen der Eigenbetriebe Bäder, Abwasserbeseitigung, Versorgung und Verkehr, Stiftung Hospital- und Armenfonds und Abwasserverband Raumschaft Lahr sind in einer Einheitskasse verbunden. Die Eigenbetriebe BGL und Alten- und Pflegeheim Spital haben jeweils ein eigenes Bankkonto, insofern erfolgen gesonderte Kassenprüfungen. Das auf dem Tagesabschluss vom 21.02.2014 ausgewiesene Kassen-Ist entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Der Überschuss beim Handvorschuss wurde einbezahlt. Die vorhandenen Schwebeposten werden bis zum Vollzug überwacht. Vorübergehend nicht benötigte Guthaben wurden als Tages- und Festgelder angelegt. Die Einlagen der betreffenden Banken sind beim Einlagensicherungsfonds gesichert. Die vorhandenen Scheckformulare stimmten mit den Bestandsnachweisen überein. Werttitel werden bei der Stadtkämmerei aufbewahrt. Beanstandungen bei der Hauptkasse ergaben sich nicht. Die zum Prüfungszeitpunkt offenen Forderungen - 54 (Kasseneinnahmereste) sowie damit verbundene Niederschlagungen bzw. Stundungen wurden durch die überörtliche Prüfung stichprobenartig geprüft. Kassenflüssigkeit / Geldanlagen Die Stadtkasse hat die Mittel gem. § 18 GemKVO verwaltet. Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 12,5 Mio. EUR vorhanden, die nicht im Kassenbestand enthalten waren (Abwicklung über ShV). Es lagen die Bestätigungen der Banken über Geldbetrag, Zinssatz und Dauer der Anlage und die Absicherung im Einlagensicherungsfonds vor. Weiter bestand ein Tagesgeldkonto, auf dem zum 31.12.2014 ein Betrag von 8,9 Mio. EUR angelegt war. Der letzte Kassenabschluss des Jahres 2014, der die Buchungen für den 22.12.2014 einschließt, enthält noch einen Betrag von 10 Mio. EUR. Im Anschluss daran wurden zum 29.12.2014 und 30.12.2014 jeweils 550.000,- EUR vom Tagegeldkonto an das Girokonto der Sparkasse übertragen. Von der Möglichkeit, Geldanlagen in Aktien zu tätigen (§ 21 Abs. 1 GemHVO), wurde bisher bei der Stadt Lahr kein Gebrauch gemacht. Abschließende Bestätigung Für die geprüften Schwerpunkte und Stichproben kann festgestellt werden, dass die Bücher nach den Grundsätzen der GemKVO geführt werden. Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt den Vorschriften. Die Kassensicherheit war in diesem Zusammenhang gewährleistet und die geprüften Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt. 3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen Nach der Gemeindeprüfungsordnung sind die Zahlstellen mit einem Jahresumsatz von über 2.000 EUR in einem Turnus von 2 Jahren zu prüfen; alle weiteren Zahlstellen sind in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Bei Handvorschüssen mit mehr als 500 EUR ist ebenfalls in einem angemessenen Zeitintervall eine Überprüfung vorzunehmen. Die Handvorschüsse unter 500 EUR unterziehen wir auch in größeren Zeitabständen einer Kontrolle, auch wenn diese nicht prüfungspflichtig sind. Im Jahr 2014 wurden 34 Zahlstellen und 20 Handvorschüsse geprüft. Die aus den Vorjahren aufgrund der personellen Situation noch ausstehenden, zu prüfenden Bereiche wurden damit weitgehend in 2014 nachgeholt. Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch stichprobenweise die Einhaltung der Dienstanweisungen insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und die Ablieferungspflicht betrachtet. Im Einzelfall wurden geringfügige Fehlbeträge bzw. Kassenüberschüsse festgestellt, welche auszugleichen waren. Für die Führung der Handvorschüsse und Zahlstellen werden durch die Prüfungen regelmäßig Anregung und Unterstützung geboten. - 55 - 3.9 Haushaltsreste Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitionen und zur Förderung von Investitionen Dritter, für Beiträge und ähnliche Entgelte und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig. Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt. Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht geleistet worden sind. Das Rechnungsergebnis wird durch Haushaltsreste entscheidend beeinflusst. Deshalb genehmigt der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllt damit seine Steuerungsfunktion. Diese Praxis dient auch der Haushaltsklarheit und erleichtert den Überblick über den Etatvollzug. Der Gemeinderat hat am 23.3.2015 die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen und zwar im VWH mit Ausgaben im VMH mit Einnahmen mit Ausgaben von von von 3.495.000 EUR 3.902.200 EUR 10.249.400 EUR. Im Haushaltsjahr 2014 sind rd. 75,3 % des regulären Etats des VMH ins nächste Jahr übertragen worden. Im Jahr 2014 waren im VMH mit 13,6 Mio. EUR zwar deutlich weniger HH-Mittel als im Vorjahr (20,2 Mio. EUR) vorgesehen; trotzdem sind die Haushaltsreste erneut um 0,8 Mio. EUR auf 10,2 Mio. EUR im VMH angestiegen. Die Gründe für die hohen Haushaltsausgabereste sind sicherlich vielschichtig. Selbstverständlich gibt es immer Großprojekte, bei welchen Haushaltsreste durch die Abwicklung über mehrere Jahre entstehen, und Planung und Vollzug nicht nach den Idealvorstellungen ablaufen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass der hohe Anteil an Haushaltsausgaberesten ein deutliches Indiz dafür ist, dass die Verwaltung die geplanten Projekte faktisch in dem vorgegebenen Umfang nicht umsetzen kann. - 56 Die veranschlagten Haushaltsmittel überstiegen zum Teil die Arbeitskapazität der Verwaltung. Bei zu ehrgeizig verfolgten Planzielen bleibt deshalb das Kassenwirksamkeitsprinzip auf der Strecke. Insoweit dienen die Regelungen in § 19 GemHVO auch als Reparaturvorschriften für einen nicht funktionierenden § 7 GemHVO (Veranschlagungsprinzip). Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die vom Gemeinderat verabschiedeten aktuellen Maßnahmen durch die noch erforderliche Abarbeitung der Haushaltsausgabereste verschieben können und sich die Maßnahmen durch die weitere Preisentwicklung verteuern können. Die Entwicklung der Haushaltsausgabereste ist insgesamt sehr bedenklich. Im Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes erfolgte daher im Juli 2014 durch den Gemeinderat die Vorgabe, dass bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 darauf zu achten ist, dass vorrangig die Haushaltsreste abgebaut werden. Wir empfehlen dringend, mit geeigneten Controlling-Maßnahmen den gezielten Abbau der Haushaltsreste zu überwachen um diesen, entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss, sicherzustellen. Entwicklung der Haushaltsreste Verwaltungshaushalt HHJ HHRest EUR HHAnsatz EUR Einnahmereste 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 78.400.000 78.260.000 79.305.000 80.085.000 88.970.000 96.800.000 102.815.000 Ausgabereste 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 78.400.000 78.260.000 79.305.000 80.085.000 88.970.000 96.800.000 102815000 1.298.000 1.505.350 1.836.200 2.041.450 2.378.800 3.511.000 3.495.000 Vermögenshaushalt % 1,66 1,92 2,32 2,55 2,67 3,63 3,40 HHRest EUR HHAnsatz EUR % 3.340.200 5.822.000 6.573.550 5.140.150 4.672.300 3.929.000 3.902.000 10.350.000 18.875.000 14.145.000 6.930.000 11.800.000 20.265.000 13.615.000 32,27 30,85 46,47 74,17 39,60 19,39 28,66 4.818.650 8.769.800 7.751.650 5.253.450 7.632.510 9.455.000 10.249.400 10.350.000 18.875.000 14.145.000 6.930.000 11.800.000 20.265.000 13.615.000 46,56 46,46 54,80 75,81 64,68 46,66 75,28 Betrachtet man die tatsächlichen Beträge, so haben sich die Reste im Vermögenshaushalt im Ausgabebereich erneut erhöht (+ 794 TEUR). - 57 - In den gesamten Haushaltsausgaberesten 2014 von 13.744.400 EUR (VWH + VMH) sind die folgenden größeren Beträge enthalten: Haushaltsreste im VWH in EUR (über 50.000 EUR) 60.150,00 81.100,00 458.650,00 66.500,00 154.000,00 54.800,00 93.700,00 57.550,00 125.050,00 54.500,00 61.000,00 80.000,00 122.950,00 57.750,00 173.250,00 66.900,00 143.100,00 50.300,00 72.500,00 82.550,00 56.900,00 Allg. Grundvermögen -Gebäudeunterhaltung Martinskindergarten Denkmalpflege -Gebäudeunterhaltung Hammerschmiede Denkmalpflege -Sanierung Storchenturm Förderung v. Kindergärten/Kindertagheim. -Zusch. f. Betreuung v. unter 3-Jährigen (GD) Förderung v. Kindergärten/Kindertagheimen -Personalkostenzuschüsse (GD) Friedrichschule -Gebäudeunterhaltung Turnhalle Friedrichschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm Gebäudemanagement -Wartung/Aufschaltung Gebäudeleittechnik Grundschule Mietersheim -Gebäudeunterhaltung Turnhalle Hauptverwaltung -Internetauftritt Kita Schießrain -Gebäudeunterhaltung Landesgartenschau 2018 -Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit Max-Planck-Gymnasium -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm Öff.Grün u. Umwelt/Stabsstelle Umwelt -Energetische Quartierssanierung Öff.Grün u. Umwelt/Stabsstelle Umwelt -Integr. Klimaschutzkonzept -Maßnahm. Sportplätze/-anlagen -Gebäudeunterhaltung Stadion Dammenmühle (GD) Stadtplanung -Städtebauliche Planungen (GD) Theodor-Heuss-Schule -Gebäudeunterhaltung Theodor-Heuss-Schule -Gebäudeunterhaltung Turnhalle Theodor-Heuss-Schule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogr. -Turnhalle Verwaltungsgebäude -Gebäudeunterhaltung Haushaltsreste im VMH in EUR (über 50.000 EUR) 1.200.000,00 183.000,00 396.500,00 365.000,00 54.000,00 113.000,00 87.000,00 126.150,00 401.300,00 150.000,00 90.000,00 178.400,00 275.000,00 296.900,00 150.000,00 1.451.000,00 97.000,00 93.000,00 50.000,00 95.000,00 781.700,00 93.000,00 56.500,00 59.400,00 Allgemeines Grundvermögen -Erwerb von Grundstücken (UD) Bau von Radwegen Feuerschutz -Beschaffung von Fahrzeugen Förderung der Wohlfahrtspflege - Förderzuschüsse Kaiserswaldhalle -bauliche Verbesserungen Kita Heiligenstraße -Herrichten der Außenanlage Kita Heiligenstraße -Neubau Kindertagesstätte Kita im Lahrer Westen -Neubau Kindertagesstätte Kita Max-Planck-Straße -Erweiterung/Umbau Landesgartenschau 2018 -Erwerb von Grundstücken Landesgartenschau 2018 -Planungsleistungen Landesgartenschau 2018 -Sport-/Multifunktionshalle -Planungsleistungen Max-Planck-Gymnasium -bauliche Verbesserungen (GD) Max-Planck-Gymnasium -Maßn. gem. Schulsanierungsprogramm (GD) Öff. Grünanlagen -Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark Otto-Hahn-Realschule -Erweiterung zur Ganztagesschule Scheffel-Gymnasium -Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa Stadtsanierung -Kanadaring -Planungskosten Stadtsanierung -Nördl. Altstadt -Ausb. Friedr.str. zw. Alleestr./Gärtn.str. Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Ausbau Dinglinger-Tor-Straße Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Zuw./Zusch. an übr. Ber. Theodor-Heuss-Schule -bauliche Verbesserungen Umbau Einmündung Hohbergweg/B415 mit Brücke Wohnen am Sulzbach -Straßenbau - 58 - Hohe Haushaltsreste bestehen für die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule, für den Erwerb von Grundstücken beim allgemeinen Grundvermögen sowie die Stadtsanierung Nördliche Altstadt. Außerdem sind hohe Reste im Bereich der Landesgartenschau, für das Max-Planck-Gymnasium wie auch den MaxPlanck-Kindergarten zu verzeichnen. 3.10 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen (VE) legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen werden dürfen. VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn - ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist - die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen noch überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben. In der Haushaltssatzung 2014 waren VE von 5.957.000 EUR ausgewiesen. Diese wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen vorgesehen waren. Die überwiegenden Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2014 betrafen mit 2.940.000 EUR die Ausgaben für die Landesgartenschau 2018 (Stegmattensee Planungs- und Bauleistungen). Weiter standen für die Erweiterung der Otto-HahnRealschule zur Ganztagsschule 1 Mio. EUR zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verpflichtungsermächtigungen um 2,2 Mio. EUR erhöht. Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 444 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 609.375,95 EUR. Damit wurden lediglich ca. 10 % der veranschlagten VE tatsächlich in Anspruch genommen. Vor allem bei der Stadtsanierungsmaßnahme nördliche Altstadt, der Baumaßnahme Otto-Hahn-Realschule und der Landesgartenschau wurden die Ermächtigungen nicht wie geplant in Anspruch genommen. 3.11 Kasseneinnahmereste Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass ein Geldfluss noch nicht erfolgt ist, also Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen („Forderungen“) oder Ausgaben nicht - 59 ausgezahlt worden („Verbindlichkeiten“) sind. Die Reste sind auf die neue Rechnung ins Folgejahr zu übertragen und stammen teilweise aus den Vorjahren. Kasseneinnahmereste laut kassenmäßigem Abschluss zum 31.12.2014: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 2.471.553,76 EUR (Vorjahr 459.350,47 EUR (Vorjahr 2.071.783,03 EUR) 125.454,69 EUR) Entwicklung der Kasseneinnahmereste im 5 – Jahres Vergleich Verwaltungshaushalt - Aufgliederung in EUR 2013 Einzelplan 0 Einzelplan 1 Einzelplan 2 Einzelplan 3 Einzelplan 4 Einzelplan 5 Einzelplan 6 Einzelplan 7 Einzelplan 8 Einzelplan 9* *davon Gewerbesteuer 2014 552.741,72 186.508,14 35.743,44 68.346,04 157.179,28 69.021,07 85.766,47 179.270,15 85.664,59 651.542,13 2.071.783,03 551.700,98 182.906,37 46.141,35 53.912,08 193.434,66 83.577,92 67.997,17 95.224,27 16.269,88 1.180.389,08 2.471.553,76 501.713,15 1.055.804,65 Bei der Gewerbesteuer kam es unter anderem aufgrund von Nachveranlagungen einzelner Betriebe durch das Finanzamt zu einer deutlichen Erhöhung der offenen Forderungen gegenüber dem Vorjahr. Aus dem Verfahren OWI21 der Bußgeldstelle wurden 140.710,87 EUR an rechtskräftigen Forderungen manuell in das Hauptbuch SAP entsprechend der Empfehlung der GPA eingebucht und mit den Kasseneinnahmeresten ausgewiesen. - 60 Die Kasseneinnahmereste aus Kostenersätzen der freiwilligen Feuerwehr (EPL 1) sind nicht vollständig ausgewiesen, nachdem aufgrund personeller Engpässe die Bescheide seit Mitte 2014 noch nicht vollständig ergangen sind. Die offenen Posten aus dem Bereich Essenslieferungen in den Schulen (EPL 2) sind künftig aus dem Vorverfahren LEO zu ermitteln und ebenfalls als Kasseneinnahmereste auszuweisen. Diese Gelder sind nicht in der Jahresrechnung 2014 enthalten, da eine Sollstellung bei der Stadt bisher erst vorgenommen wurde, wenn die Beträge tatsächlich eingegangen sind und eine Abrechnung mit der Stadt vom Schulkonto erfolgte. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass durch den jeweiligen frühen Kassenabschluss am 11. Dezember 2013 bzw. 2014, die EinnahmeSollstellungen ab diesem Zeitpunkt auf das Folgejahr gebucht wurden und damit Einnahmen und auch Kasseneinnahmeresten – entgegen § 42 GemHVO - nicht periodengerecht zugeordnet werden. Vermögenshaushalt – Aufgliederung 2013 2014 0,00 0,00 119.970,20 2.296,12 0,00 300.000,00 47.168,66 67.317,88 1.913,43 1.447,00 41.503,50 in EUR Zuweisungen und Zuschüsse - Kindertagesstätte Alleestraße Ersatzleistung für Sachschäden Erschließungsbeiträge Erlöse aus Grundstücksverkäufen Kostenerstattung ökol. Ausgleichsmaßnahmen Erlöse aus Erbbaugrundstücken Rückzahlung überzahlter Bauausgaben 3.188,37 125.454,69 459.350,47 3.12 Kassenausgabereste Diese Kassenausgabereste sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 23.068,26 EUR 15.389,09 EUR (Vorjahr (Vorjahr 160.248,70 EUR) 331.460,54 EUR) Die Kassenausgabereste haben sich somit in den beiden Sachbüchern zur Stichtagsbetrachtung 31.12.2014 gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert. Diese „Verbindlichkeiten“ stammen im Wesentlichen aus dem letzten Quartal 2014. - 61 - 3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29 GemHVO sind im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) zu buchen und abzuwickeln. Es umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht auf den Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen. Im Haushaltsjahr 2014 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben von 65.239.999,61 EUR (Vorjahr 48.847.763,84 EUR) durchgebucht. Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste in EUR Einzelplan 0 Einzelplan 1 Einzelplan 2 Einzelplan 3 Einzelplan 4 Einzelplan 5 Einzelplan 6 Einzelplan 7 Einzelplan 8 Einzelplan 9 31.420.452,52 EUR 24.470.699,40 EUR Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste 5.469.200,15 67.113,01 1.387,95 695,29 228.256,91 43.082,09 8.867,50 35.686,45 75,00 42.622,84 867,90 126.625,63 5.511,00 25.838.565,38 31.420.452,52 24.022.594,82 24.470.699,40 die Werte im Einzelplan 9 setzen sich zusammen aus Einlagen bei Geldinstituten Kassenbestand Allgemeine Rücklage 12.500.000,00 13.338.565,38 24.022.594,82 Die Grundstücksverkäufe Flugplatzareal Ost (Rahmenkonto) werden im Unterabschnitt 4.0880 nachgewiesen. 3.14 Niedergeschlagene Forderungen Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. - 62 - Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn - feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder - die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen. Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt. Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden in einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse am 25.02.2015 aufgeschlüsselt: Stand 1.1.2014 1.268.713,83 EUR Abgänge a) Zahlungen 9.848,67 EUR b) Umwandlung in unbefristete Niederschlagung 218.628,67 EUR 228.477,34 EUR Zugänge Stand 31.12.2014 559.182,36 EUR 1.599.418,85 EUR Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen. Im Haushaltsjahr 2014 wurden 33.337,05 EUR direkt unbefristet niedergeschlagen. 3.15 Erlasse Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und weitere spezielle gesetzliche Bestimmungen. Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der Hauptsatzung geregelt. Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 2.174,91 EUR (Vorjahr 9.397,06 EUR) ausgesprochen. - 63 - 3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht. Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 - 4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge. Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle. Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 5 Jahre folgendes Bild: Jahr Kreditbe- Kredittilschaffungs- gungen* kosten in EUR 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.001.329,68 1.971.773,76 1.984.500,56 1.901.129,43 1.851.725,98 1.949.883,32 Mindestbetrag der Zufg. zum VmH ohne Ersatzdeckungsmittel** 2.001.329,28 1.765.579,15 1.866.361,21 1.757.700,92 1.704.894,38 1.372.827,28 * ohne Umschuldung ** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung Im HH veranschl. Zuführungsbetrag 750.000,00 410.000,00 200.000,00 3.845.000,00 8.435.000,00 8.140.000,00 Wirtschaftsüberschuss Zuführungsrate insgesamt 1.156.955,58 1.906.955,58 5.419.070,07 5.829.070,07 6.145.555,69 6.345.555,69 4.835.656,55 8.680.656,55 7.073.338,19 15.508.338,19 3.903.097,70 12.043.097,70 - 64 - Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr wiederum bei weitem übertroffen werden. Mit einer Gesamtsumme von 12,04 Mio. EUR trägt der Verwaltungshaushalt zu 100 % die Kosten für die Investitionen. Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO in EUR Ordentliche Tilgung Kreditbeschaffungskosten 2014 1.949.883,32 0,00 Summe Ausgaben 1.949.883,32 Rücklagenentnahme 0,00 Rückflüsse aus Darlehen Rückflüsse von Beteiligungen Veräußerungen von Anlagevermögen Beiträge und ähnliche Entgelte 1.248,82 0,00 1.564.141,80 -3.389,10 Zuweisungen und Zuschüsse 1.822.322,32 Ersatzdeckungsmittel 3.384.323,84 Mindestzuführung (= Summe Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel) -1.434.440,52 Dieses Ergebnis ist außerordentlich gut und war so ursprünglich nicht zu erwarten. Dabei ist aber zu beachten, dass dieses Ergebnis neben einer deutlichen Einsparung bei den Personalkosten, vor allem durch höhere Steuereinnahmen und Finanzausgleichszuweisungen entstanden ist. Die Zuführung wurde also nur bedingt aus eigener Kraft aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen. Der Verwaltungshaushalt trägt somit auch Verantwortung für die Rücklagenwirtschaft. Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens. Soweit über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem Vermögenshaushalt letztlich wieder zugeführt werden. Die Sollvorschrift bedeutet, dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind (s. Kommunales Wirtschaftsrecht, 7. Auflage, Rd. Nr. 130). Im Berichtsjahr konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich nachgekommen werden. - 65 Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 GemHVO in EUR 2014 687.376,06 192.646,16 Abschreibungen davon erwirtschaftet Investitionsrate Die Brutto- und Nettoinvestitionsraten sind rechnerische Größen zur Beurteilung des kommunalen Haushalts. Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt: Haushaltsjahr 2010 2011 2012 2013 2014 Zuführung VWH an den VMH zuzügl. Zinsen für Kredite 5.829.070,07 1.116.271,17 6.345.555,69 1.285.721,10 8.680.656,55 1.197.736,18 15.508.338,19 1.166.507,91 12.043.097,70 1.037.337,59 Bruttoinvestitionsrate 6.945.341,24 7.631.276,79 9.878.392,73 16.674.846,10 13.080.435,29 %-Anteil am Volumen des VWH %-Anteil am Volumen des VMH 8,34% 41,04% 8,93% 56,19% 10,51% 74,20% 16,07% 71,33% 12,32% 75,49% Zuführung VWH an den VMH abzüglich Tilgungen für Kredite (ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten 5.829.070,07 6.345.555,69 8.680.656,55 15.508.338,19 12.043.097,70 1.971.775,76 1.984.500,38 1.901.129,43 1.851.725,98 1.949.883,32 Nettoinvestitionsrate 3.857.294,31 4.361.055,31 6.779.527,12 13.656.612,21 10.093.214,38 Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2014 mit 10,1 Mio. EUR ca. 26 % unter dem Vorjahreswert. Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate als gut bezeichnet werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem wegen höheren Steuereinnahmen und Zuweisungen erzielt werden konnte, ist es aus unserer Sicht weiterhin erforderlich, durch geeignete Maßnahmen im Verwaltungshaushalt die Zuführungsrate langfristig zu sichern. Nur so kann der finanzielle Spielraum im Vermögenshaushalt für investive Maßnahmen gesichert werden. 3.17 Vermögensrechnung In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus der Haushaltsrechnung ergeben. - 66 Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt § 43 GemHVO Inhalt und Umfang der Vermögensrechnung. Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob das Vermögen und die Schulden vollständig und richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen. Auszuweisen sind: Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der Beteiligung erworben hat, Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat, Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen, das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen eingebrachte Eigenkapital, Forderungen aus Geldanlagen, Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen, Rücklagen. Die bisherige Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen und kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt (Seiten 275 bis 278). Die Bilanzsumme hat sich von 255.218.994,71 EUR um 10.714.903,14 EUR auf 265.933.897,85 EUR zum Jahresende 2014 erhöht. - 67 - 3.18 Rücklagen Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt teilweise decken. Rücklagemittel werden bis zu ihrer Inanspruchnahme vorübergehend aus der laufenden Haushaltswirtschaft ausgesondert. Die Höhe der den Rücklagen zugeführten Haushaltsmittel lässt eine Aussage über die Ertragskraft des Haushalts nicht zu. In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft. in EUR Ausgaben VWH 2009 2010 2011 2012 2013 80.025.236,77 83.284.701,91 85.482.939,88 94.012.627,39 103.775.161,29 Durchschnitt 82.930.959,52 87.593.423,06 94.423.576,19 2 v.H. Mindestrücklage für das HHJ 1.658.619,19 1.751.868,46 1.888.471,52 2012 2013 2014 Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen. Allgemeine Rücklage Stand zum 31.12.2013 Zuführung aus Ergebnis zweckgebunden Flughafenareal Ost in EUR 18.926.084,89 4.932.734,82 163.775,11 5.096.509,93 Stand zum 31.12.2014 Auf Zweckbindungen des Rücklagenbestandes in Höhe 5.744.275,02 EUR verweist der Rechenschaftsbericht (S. 63-65). 24.022.594,82 von insgesamt - 68 Im Haushaltsplan 2014 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 490.000 EUR veranschlagt. Aufgrund des Haushaltsergebnisses war eine Zuführung i. H. v. 5.096.509,93 EUR möglich. Aufgrund der Rücklagenzuführung der letzten Jahre befindet sich die Rücklage zum 31.12.2014 auf einem sehr guten Niveau. Nach der Finanzplanung zum Haushaltsplan 2015 sind in den Jahren 2015 und 2016 Rücklageentnahmen i.H. v. 11,34 Mio. EUR aufgrund der geplanten Investitionen im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm geplant. Die verbleibende Rücklage ist immer im Kontext zum Schuldenstand zu betrachten. Die Zusammensetzung der allgemeinen Rücklage errechnet sich wie folgt: Zusammensetzung der Allgemeinen Rücklage Einlagen bei Geldinstituten u.a. Kasseneinnahmereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt Kassenbestand in EUR 12.500.000,00 2.471.553,76 459.350,47 5.581.887,14 3.902.200,00 13.338.565,38 abzüglich Kassenausgabereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge 23.068,26 15.389,09 448.104,58 Haushaltsausgabereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt 3.495.000,00 10.249.400,00 Stand zum 31.12.2014 24.022.594,82 Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei verfügbar ist. - 69 - 3.19 Stand der Schulden Zulässige Kreditaufnahme Haushaltsrest aus Vorjahr maximal mögliches Kreditvolumen 2014 2.000.000 EUR 2.000.000 EUR 4.000.000 EUR Tatsächliche Darlehensaufnahme 1.900.000 EUR auf 2015 übertragener neuer Haushaltsrest 2.000.000 EUR Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar: Schuldenstand Stand zum 31.12.2013 Kreditaufnahme CHF-Darlehen, Wechselkursverlust ordentliche Tilgung ./. Sondertilgung ./. Stand zum 31.12.2014 in EUR 25.191.584,18 1.900.000,00 577.056,04 1.949.883,32 0,00 25.718.756,90 - 70 - Der Schuldenstand umfasst auch zwei ausländische Darlehen in Schweizer Währung. Diese Darlehen wurden zum 31.12.2014 neu bewertet (+ 577.056,04 EUR), nachdem diese in den Jahren zuvor jeweils mit dem Aufnahme-Wechselkurs angesetzt wurden. Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der nachfolgenden Übersicht sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten. (Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost) Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 586 EUR/EW weit über dem Landesdurchschnitt (414 EUR/EW zum 31.12.2014 vorläufig auf Basis der Kassenstatistik laut Geschäftsbericht GPA 2015). Wie aus der Übersicht des Rechenschaftsberichtes (S. 61) zu entnehmen ist, liegt die Gesamtverschuldung der Stadt Lahr mit den Eigenbetrieben, den anteiligen Schuldverpflichtungen aus den Zweckverbänden und dem Rahmenkonto Ost zum 31.12.2014 bei 60.527.663,30 EUR. Dies entspricht einem Betrag von 1.378 EUR pro Einwohner. - 71 Nachrichtlich:* Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Schuldenstand zum 31.12.2014 Rahmenkonto Ost gegenüber Stadt Lahr * 11.899.906,85 EUR 0,00 EUR + 5.712.476,31 EUR Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Schuldenstand zum 31.12.2014 gegenüber Stadt Lahr * 2.138.765,50 EUR 1.071.389,86 EUR Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Schuldenstand zum 31.12.2014 gegenüber Stadt Lahr * 27.725.135,44 EUR Abwasserverband Raumschaft Lahr Schuldenstand zum 31.12.2014 * (Anteil der Stadt zum 01.01.2014 77,97 %, siehe Rechenschaftsbericht Seite 61) Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST außerhalb des Haushalts zum 31.12.2014 * vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse 10.700.470,98 EUR 9.839.681,73 EUR - 72 - 3.20 Beteiligungen Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten erfasst. Die Aufgliederung ergibt: in EUR 02 Verwaltungsvermögen 0222 Beteiligungen Kapitaleinlagen Wohnungsbauunternehmen Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr Zweckverband KIVBF Industrie- und Gewerbezentrum Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH Arbeitsförderungsgesellschaft Zweckverband Vis-à-Vis Wirtschaftsregion Ortenau Sonstige Unternehmen (BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof) Banken Anfangsbestand Zunahme Abnahme Endbestand 01.01.2014 31.12.2014 10.031.000,00 896,00 375.000,00 50.000,00 50.000,00 44.102,38 23.400,00 0,00 20.000,00 6.840,00 6.500,00 2.600,00 4.571,46 850,00 10.594.863,84 20.896,00 10.031.896,00 375.000,00 50.000,00 50.000,00 44.102,38 23.400,00 20.000,00 6.840,00 6.500,00 2.600,00 4.571,46 850,00 0,00 10.615.759,84 Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht 2013 der Stadtkämmerei vom März 2015. Nach der Vorlage im Gemeinderat am 29.06.2015 wurde der Beteiligungsbericht 2013 am 11.07.2015 öffentlich bekannt gemacht und am 22.07.2015 der Rechtsaufsicht zur Kenntnis gegeben. Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen dieses Steuerungsinstrumentes wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit Beschluss vom 26.11.2007. Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen. Damit wurden auch Hinweise des RPA aus den Schlussberichten der Vorjahre umgesetzt. - 73 Im Rahmen der anstehenden Betätigungsprüfung ist auch die Wirksamkeit der eingeführten Steuerungsinstrumente zu beurteilen. 4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung Im Folgenden möchten wir einen Querschnitt über unsere unterjährige Prüfungstätigkeit parallel zur Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse geben und einzelne Feststellungen darlegen. Diese Ausführungen sollen jedoch nicht unseren Eindruck schmälern, dass insgesamt in der Verwaltung mit einem hohen Arbeitseinsatz eine sehr gute Arbeit geleistet wird, welche wir auch ausdrücklich würdigen. Bei den mit „B“ gekennzeichneten Bemerkungen ist durch die in der Klammer genannte Abteilung bzw. das Amt noch eine Erledigung vorzunehmen. 4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge Dem RPA der Stadt Lahr sind alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung vorzulegen. Im Jahr 2014 handelte es sich um insgesamt ca. 50.000 Kreditor-Belege (bezahlte Rechnungen einschließlich Daueranweisungen). Diese Vorab-Kontrolle kann aufgrund der Masse von Belegen nur als Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung erfolgt in Bezug auf formelle wie auch materielle Gesichtspunkte. Typische Feststellungen sind unter anderem fehlende Unterschriften, unvollständige zahlungsbegründende Unterlagen, fehlende Originalbelege, falsche Verbuchungen, fehlende Inventareinträge, falsche Rechnungsbeträge oder unrichtige oder nicht nachvollziehbare Abrechnungen. Die entsprechenden Belege werden in der Regel an die zuständigen Fachbereiche zur Korrektur zurückgegeben. Eine weitergehende materielle Prüfung wird bei den Schlussrechnungen aus dem Baubereich und Honorarbereich sowie bei der Abrechnung von Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Teilweise werden diese für eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgemerkt. Diese das Tagesgeschäft der Verwaltung begleitende Prüfung ist mit einem relativ hohen Aufwand verbunden. Im Ergebnis sorgt sie jedoch für eine ordnungsgemäße Buchhaltung und gibt dem Rechnungsprüfungsamt regelmäßig Einblick in die aktuellen Vorgänge in der Verwaltung, aber auch Hinweise für künftige Prüfgebiete. - 74 - 4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben Die Prüfung der vergaberechtlichen Verfahren (VOB, VOL, VOF), der Honorarverträge für Ingenieur- und Architektenleistungen, sowie die Prüfung der Abrechnungen dieser Leistungen nimmt einen wesentlichen und zunehmenden Anteil der Prüfungstätigkeit und der Personalressourcen des RPA ein. Auch aufgrund einer immer komplexer werdenden Materie durch Entscheidungen im nationalen und europäischen Recht ist die Inanspruchnahme des RPA als beratende Institution in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Für die Stadt Lahr steht ein technischer Prüfer mit einem Zeitanteil von 37,5 % zur Verfügung. Die Städte Lahr, Kehl und Oberkirch teilen sich die Arbeitskraft des technischen Prüfers auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung. Zu seinen Aufgaben gehören alle im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen anfallenden Verwaltungsvorgänge. Diese umfassende Aufgabe wird mit einem erheblichen Zeitanteil von einem weiteren Prüfer betreut. Honorarverträge mit Architekten und Ingenieuren Im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung werden vom Rechnungsprüfungsamt nahezu alle Vertragsentwürfe mit Architekten und Ingenieuren geprüft. Die Vergabe dieser Leistungen unterliegt zumeist der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die aktuelle, seit Juli 2013 gültige, HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen. Ausgenommen sind Ingenieure, die in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen tätig sind. Für sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt. Auch diese Vertragsentwürfe werden geprüft. Gerade öffentlichen Auftraggebern obliegt hier eine hohe Verantwortung, dass geltende Preisrecht einzuhalten und damit auf dem Markt bekannten Mindestsatzunterschreitungen vorzubeugen. Die Prüfung umfasste sowohl Vertragsprüfungen bzw. deren Entwürfe, als auch die Prüfung der Schlussrechnungen nach Abschluss der Maßnahmen. a. Prüfung der Vertragsentwürfe Die Prüfung der Vertragsentwürfe konzentrierte sich neben der Überprüfung der vereinbarten Preise, auf deren Kalkulationsgrundlage und Leistungsumfang. Im Jahr 2014 wurden 117 Verträge (2013: 85 Verträge) geprüft. Hiervon wurden 28 Verträge erneut dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Vertragsprüfung nimmt daher einen deutlichen Zeitumfang in der Bau- und Vergabeprüfung ein. Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 3,6 Mio. EUR. - 75 Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Bereiche: Höhe der vereinbarten Stundensätze Ermittlung der anrechenbaren Kosten Einhaltung der Mindestsätze, besonders bei Pauschalhonoraren Behandlung von Bedarfspositionen Einordnung der Honorarzonen Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz Erstattung von Nebenkosten Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag) Anrechnung und Vergütung besonderer Leistungen Kalkulation von Pauschalen Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren einzelnen Verträgen und entsprechende vom Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die Vertragsprüfung im Jahr 2014 ein Gesamtbetrag von ca. 40.000 EUR für die Stadt Lahr eingespart werden. Sofern dies die gesetzliche Lage erfordert, werden Feststellungen gegebenenfalls auch zu Gunsten eines Büros vorgenommen, da Honorare stets auskömmlich sein müssen. Im Jahr 2014 waren hier nur kleinere Beträge betroffen. Neben der Vertragseinzelprüfung kümmert sich das Rechnungsprüfungsamt auch um generelle Themen der Vertragsgestaltung der Stadt Lahr. Hiervon waren 2014 unter anderem folgende Themen betroffen: Leitfabrikate in Kostenberechnungen Fortentwicklung der RifT-Stundensätze Nebenkosten im Raum Lahr Koordinationsleistungen im Tiefbau Anrechenbarkeit von Entsorgungskosten Darüber hinaus begleitet das Rechnungsprüfungsamt das Vertragswesen der Stadt Lahr auch im Rahmen der beratenden Tätigkeit. Insbesondere können diesbezüglich für 2014 der Wettbewerb für die Vergabe der Gebäudeplanung der Tonofenfabrik, ebenso wie die Begleitung des Wettbewerbs für den Anbau der Otto-HahnRealschule genannt werden. b. Prüfung der Schlussrechnungen Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasst allein im letzten Quartal 2014 ein Gesamtvolumen von 21 Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von über 500.000 EUR. Ganzjährige Zahlen wurden erstmals für das Jahr 2015 er- - 76 hoben. Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem folgende Problemstellungen aufgegriffen: fehlende rechnungsbegründende Unterlagen fehlende Nachtragsvereinbarungen falsche Objektzuordnungen nach HOAI Ein besonderes Augenmerk galt der Thematik der Kostenberechnungen. Durch die Prüfung konnte das Bewusstsein für den Stellenwert der Kostenberechnung nach den neuen Honorarordnungen nochmals gestärkt werden. Gerade die Honorarordnungen 2009 und 2013 zielen auf die Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten oder Ingenieur. Umso wichtiger ist daher eine Überprüfung der Massenansätze und der gewählten Einheitspreise. Eine Fortschreibung der Kostenberechnung ist nur in besonderen Fällen, wie beispielsweise Änderungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber statthaft. Daher hat die Kostenberechnung inzwischen einen hohen Stellenwert für die Abrechnung der Honorare und ist für diese zwingender Bestandteil. Abrechnungen von Baumaßnahmen / Lieferungs- und Leistungsabrechnungen Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung von Abschlagszahlungen und Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen. Dabei werden Bauten des Hochbaus, des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus gleichermaßen einbezogen. Außerdem werden auch die Lieferungs- und Leistungsaufträge mit den dazugehörigen Abrechnungen der jeweils zuständigen Fachabteilungen geprüft. Die Bauabrechnungen sowie die Lieferungs- und Leistungsabrechnungen werden formell und materiell einer standardmäßigen Kurzprüfung im Rahmen der laufenden Belegprüfung unterzogen. Dabei bewerten wir auch, ob die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. 2014 sind uns ca. 100 Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von rund 7,7 Mio. EUR im Baubereich vorgelegt worden. Häufige Feststellungen waren: teilweise unvollständige Nachtragsunterlagen im Bereich der Kalkulation und der „Stellungnahme dem Grunde nach“ Differenzen zwischen der Kostenberechnung und dem Kostenanschlag Unvollständige Abrechnungsunterlagen entgegen der VOB Punktuelle Feststellungen wurden in Aktenvermerken festgehalten und den Fachämtern zur Stellungnahme vorgelegt. Eine vollumfängliche Prüfung dieser Schlussrechnungen wäre zu zeitintensiv. - 77 Bei den folgenden Einzelmaßnahmen wurde eine umfangreiche Schwerpunktprüfung durchgeführt: Kinderspielplatz Leopoldstraße; Lahr In der Leopoldstraße in Lahr wurde auf der Fläche eines alten Parkplatzes und einer Wiese ein Kinderspielplatz neu eingerichtet. Bei dem geprüften Auftrag handelt es sich lediglich um die Erd- und Pflasterarbeiten. Die Kostenfeststellung liegt bei 95.831,59 EUR und somit 28,83 % über der Auftragssumme. Mehrere Massen des Hauptauftrages haben sich extrem gesteigert. Ein Preisspiegel lag, trotz Bestandteil der Wertung und somit auch des Ingenieurvertrages, den vorliegenden Unterlagen nicht bei. In der Schlussrechnung wurden zwei Alternativangebote abgerechnet. Weder die Angebote des Auftragnehmers noch entsprechende Prüfvermerke oder Nachtragsvereinbarungen lagen den Unterlagen bei. Es war somit nicht nachvollziehbar, wofür die Leistungen benötigt wurden, ob sie überhaupt beauftragt waren und wie deren Preisprüfung abgewickelt wurde. Eine Abnahmeniederschrift nach § 12 VOB/B lag nicht vor, wurde allerdings nachträglich ausgeführt. In mehreren Positionen waren die ausgeschriebenen Mengen erheblich überschritten. Weder eine Stellungnahme dem Grunde nach, noch eine Prüfung zur Minderung des Einheitspreises lag vor (§ 2 Abs. 3 VOB/B). Dies war auch dem Fachamt bei einzelnen Positionen bei der Durchsicht der Schlussrechnung aufgefallen. Mit einem Schreiben an das mit der Bauleitung beauftragte Büro wurden die Unterlagen vom Fachamt angefordert. Die gesamten Aufmaße des Auftragnehmers waren nicht gegengezeichnet. Somit musste davon ausgegangen werden, dass die aufgeführten Leistungen nicht anerkannt waren. Mit der Stellungnahme des Fachamtes konnten die unklaren und offenen Punkte geklärt werden. Außenanlagen Kita Sulz; Lahr-Sulz Zur Erschließung des Freigeländes am künftigen Kindergarten in Sulz waren verschiedene Vorarbeiten (z.B. Mauerabbrüche, Herstellen einer Baustraße, etc.) zu erbringen. Der Kostenanschlag des Auftragnehmers lag bei der Submission bei 10.215,26 EUR brutto. Durch einen Zusatz im Angebot hat der Unternehmer einen Pauschalvertrag über die gesamten Leistungen in Höhe von 7.500,00 EUR angeboten. Diese Option wurde vom Auftraggeber beauftragt. Die Kostenfeststellung lag dann bei 16.131,70 EUR und somit 80,75 % über der Auftragssumme. In der ersten Abschlagszahlung wurden einzelne Positionen abgerechnet, die allerdings Bestandteil des Pauschalvertrages waren. Richtigerweise hätte man einen - 78 prozentualen Teil der Pauschale auf Grundlage einer Mengenermittlung in der Rechnung aufführen müssen. In der Schlussrechnung wurden neben der Pauschale auch andere zusätzliche Leistungen (unter anderem Mehrmengen) abgerechnet. Aus den vorliegenden Unterlagen war nicht nachvollziehbar, ob sich diese Leistungen mit denen des Pauschalvertrages überschneiden oder ob es sich hierbei eventuell sogar um Nebenleistungen anderer Gewerke, wie z.B. des Hochbaus, handelte. Hierzu lagen keine entsprechenden Unterlagen zum Aufmaß vor. Die Positionen 09 bis 16 wurden dem Grunde nach belegt und konnten in der vorgelegten Form akzeptiert werden. Eine Vergabe zu einer Pauschalsumme sollte nur stattfinden, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist. Erdarbeiten, wie in vorliegenden Fall, sollten grundsätzlich nicht pauschaliert werden. Die Abwicklung und die Trennung der zusätzlichen Leistungen von den Hauptleistungen wären ohne Pauschalierung transparenter gewesen. Den Unterlagen lagen zudem keine Aufmaße bei, aus denen hervorgeht, was ursprünglich Vertragsbestandteil war und welche Leistungen nachträglich hinzukamen, obwohl Mehrmassen entstanden sind. Das Fachamt hat mit seiner Stellungnahme nachvollziehbar nachweisen können, weshalb sich die Massen derart verschoben haben und die Kostenfeststellung erheblich vom Kostenanschlag abgewichen ist. Duscharmarturen Hallenbad; Lahr Im Hallenbad in Lahr wurden in den Umkleideräumen die alten Duscharmaturen demontiert. Im Rahmen der Maßnahme wurden neue Duscharmaturen einschließlich aller zusätzlichen Materialien geliefert und montiert. Eine detaillierte Kostenberechnung des Auftraggebers lag zur Prüfung nicht vor, konnte aber durch das Fachamt nachgereicht werden. Bei einer Baumaßnahme dieser Größenordnung sollte eine Abnahme mit einer entsprechenden Niederschrift nach § 12 VOB/B erfolgen. Die entsprechende Niederschrift lag nicht vor, wurde jedoch nachgereicht. Die Leistung der Pos. 001 „Demontage der Unterputzarmaturen“ war nicht nachgewiesen und trotzdem in der Schlussrechnung abgerechnet. Ein entsprechender Nachweis konnte von der Fachabteilung nachgereicht werden. Bei Pos. 008 „Verlängerungskabel“ wurde ein Einheitspreis abgerechnet, welcher kalkulatorisch nicht nachgewiesen wurde. Im Vergleich zu den anderen Einheitspreisen scheint er inklusive Einbau nachvollziehbar. Da aber handschriftlich nachgetragen wurde, dass hier nur das Material geliefert wurde, stellt sich die Frage, ob der Einheitspreis so noch kalkulatorisch auf Grundlage des Hauptauftrages nachgewiesen werden kann. Die Kalkulation wurde im Nachgang durch eine Rechnung des Lieferanten schlüssig nachgewiesen. - 79 Der Stundenlohnnachweis gehörte unserer Ansicht nach zu den Leistungen der Inbetriebnahme laut Hauptauftrag. Zudem sollte noch nachgewiesen werden, dass alle Mitarbeiter, die auf den Rapporten genannt sind auch wirklich Meister sind. Ansonsten muss der Stundensatz entsprechend angepasst werden. Das Fachamt konnte die fehlenden Nachweise zu allen Prüfbemerkungen vorlegen, wodurch eine Überzahlung nicht feststellbar war. Insgesamt wurden bei diesen 3 geprüften Baumaßnahmen keine Überzahlungen festgestellt. Die Feststellungen zeigen jedoch beispielhaft, dass die Dokumentation bei den geprüften Schlussrechnungen (Vollständigkeit der Unterlagen, Stellungnahmen zu Mehrausgaben und Abweichungen) noch Verbesserungspotenzial birgt. 4.3 Prüfung von Verwendungsnachweisen Auch im Jahr 2014 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Die Feststellungen wurden mit den Fachämtern besprochen. Die getroffenen Feststellungen wurden direkt in den Verwendungsnachweisen berichtigt. Die Nachweise wurden im Einzelfall erst kurz vor dem Abgabetermin vorgelegt, so dass eine umfassendere Prüfung nicht bzw. nur mit einem unnötigen Zeitdruck möglich war. Auch vor dem Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen, empfehlen wir, die Verwendungsnachweise umgehend nach Abschluss der Maßnahme oder des Haushaltsjahrs zur Prüfung vorzulegen. 4.4 Kundenkarten eines Baumarktes Das Rechnungsprüfungsamt prüfte den Einsatz von Kundenkarten eines Baumarktes für die Jahre 2012 und 2013. Die Firma gewährt hierbei von sich aus einen prozentualen Nachlass. Eine Gesamtaufstellung aller Karten lag uns nicht vor. Es ist daher nicht ersichtlich, wieviel Karten tatsächlich im Umlauf sind. Das RPA erstellte daher Auflistungen über den Karteneinsatz gemäß den in SAP vorgefundenen Buchungen. Auch eine Umsatz-Aufstellung seitens der Firma scheint nicht vollständig zu sein. So fehlten nachweislich Kundenkarten, obgleich Belege und Buchungen dazu vorlagen. Somit scheint auch der Firma unklar zu sein, welche Kundenkarten zur Stadt Lahr gehören. Nach Auswertung im System SAP wurden in 2012 28 neue Kundenkarten eingesetzt. Der Gesamtumsatz betrug insgesamt 23.030,29 EUR. Davon wurden mit alten Kundenkarten Waren in Höhe von 13.126,40 EUR bezogen. Im Jahre 2013 wurden - 80 42 Karten der Stadt Lahr eingesetzt. Der Gesamtumsatz lag bei 22.099,26 EUR; alte Kundenkarten waren hierbei nicht mehr im Einsatz. Der Abgleich zwischen den gebuchten Beträgen in SAP und der Firmen Umsatzliste ergab zum Teil große Differenzen. Wir haben daher noch stichprobenartig die Handkassenabrechnungen überprüft, um evtl. fehlende Umsätze aufzuspüren. Tatsächlich wurde auch der eine oder andere Beleg entdeckt, dennoch bleiben Differenzen, die sich so nicht erklären lassen. So kommt neben einem Fehler seitens der Firma bis hin zu einem unzulässigen, privaten Einsatz der Karten (gegen Barzahlung) vieles in Betracht. Der Einsatz von Kundenkarten sollte daher einem zentralen Management unterworfen werden. Dieses sehen wir beim Haupt- und Personalamt, Abteilung Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeit und Stadtmarketing / Pressestelle. Damit gäbe es einen Ansprechpartner der Stadt Lahr für alle Nutzer, der auch dann zentral agieren und entsprechende Konditionen aushandeln kann. Wir empfehlen diese Vorgehensweise auch bei anderen Rabattsystemen. B (101) Eine Erledigung des Prüfberichtes steht noch aus. 4.5 Kieskontingent Waldmattensee Das Rechnungsprüfungsamt prüfte das Kieskontingent Waldmattensee für die Jahre 2010 bis 2013. Eine Firma als Pächterin eines Sees zahlt der Stadt Lahr für jeden verkauften cbm Kies-, Sand- und Splittmaterial einen Abbaupachtzins; ebenso einen Pachtzins für das Betriebsgelände. Nach § 10 des Vertrages liefert die Pächterin den für stadteigene Zwecke benötigten Grubenkies unentgeltlich und frei verladen bis zu einer Höchstmenge von jährlich 150 t. Bisher nutzte die Ortsverwaltung Kippenheimweiler das Kieskontingent. Die Stadt Lahr verfügte zum Prüfungszeitpunkt über ein Guthaben in Höhe von 370,51 t Grubenkies. Wir haben empfohlen die Verwendung des Guthabens und der jährlichen Restkontingente in den weiteren städtischen Bereichen zu prüfen. Der Abbau des Guthabens durch Verwendung durch den BGL auch in anderen städtischen Bereichen wurde durch die Ortsverwaltung zugesagt. Im Zusammenhang mit dieser Prüfung stellten wir fest, dass nach unseren Unterlagen der Pachtvertrag noch nicht den aktuellen Gegebenheiten angepasst wurde. B Eine Bearbeitung wurde nach dem Wechsel der Sachbearbeitung seitens der zu (622) ständigen Fachabteilung zugesagt. - 81 - 4.6 Projekt Tandem - Verwendungsnachweis Mit dem Projekt „Tandem“ (Begegnungszentrum für bürgerschaftliches Engagement) wurde die soziale Integration von Spätaussiedlern in den Stadtteilen Langenwinkel und Kippenheimweiler gefördert. „Tandem“, wurde als Nachfolgeprojekt von „Julaki“ auf 3 Jahre, vom 01.07.2010 bis 30.06.2013 ausgelegt. Der Gemeinderat stimmte am 17.05.2010 dem gestellten Projektantrag zu. Laut Zuwendungsbescheid vom 20.02.2013 wurden die Fördermittel für 2013 in Höhe von 19.766,02 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt. Das Ergebnis unserer Prüfung für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.06.2013 haben wir in den Prüfungsfeststellungen festgehalten. Der Verwendungsnachweis wurde entsprechend unseren Feststellungen berichtiget. Im gesamten Projektzeitraum (01.07.2010 bis 30.06.2014) entstanden Maßnahmekosten in Höhe von 268.487,70 EUR. Die Förderung aus Bundesmitteln betrug 119.630,00 EUR; der Eigenanteil der Stadt Lahr belief sich auf 140.750,29 EUR. 4.7 Pachtvertrag Bistro Schlachthof Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die Pachtverträge zum Bistro in der Jugendbegegnungsstätte „Schlachthof – Jugend und Kultur“. Die Stadt Lahr verpachtet das Bistro im Gebäudekomplex „Schlachthof, Jugend und Kultur“ in der Dreyspringstraße. Im Prüfungszeitraum 2012 und 2013 gab es einen Pächterwechsel, somit waren zwei Verträge zu prüfen. Die Umsatzpachtabrechnung in 2012 ist rechnerisch korrekt. Bei der Betriebskostenabrechnung ergaben sich Differenzen bei den Kosten für Heizungswartung, Frischwasser, Strom und Abfallbeseitigung. Die Umsatzpachtabrechnung 2013 ist rechnerisch korrekt. Durch die Reduzierung des Umsatzpachtzinses ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung von 1.300,49 EUR (anstatt 2.710,27 EUR). Bei der Betriebskostenabrechnung ergaben sich Differenzen bei den Kosten für Heizungswartung, Strom und Gebäudeversicherung. Für beide Verträge gilt, dass die Berechnungsmethode zur Abrechnung des Niederschlagswassers die Pächter benachteiligt. Hier wurden Flächen mit einbezogen, die nicht dem Bistro zuzurechnen sind. - 82 Mit der Stellungnahme des Fachamtes, die ausführlich auf unsere Prüfungsfeststellungen einging, sehen wir unseren Bericht als erledigt an. 4.8 Hallennutzung der Sportvereine Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die Hallennutzung (Dauerbelegung) durch die Sportvereine im Jahr 2013/2014. Diese Entgelte für die Nutzung der Hallen wurden noch nach der Entgeltordnung aus dem Jahre 1998 erhoben. Die neu beschlossene Entgeltordnung für die Benutzung von städtischen Sporthallen, Mehrzweckhallen und sonstigen Räumlichkeiten ist zum 01.01.2014 in Kraft getreten. In der Regel werden die Entgelte für eine Belegungsperiode, die mit einem Schuljahr identisch ist, erhoben. Bei zeitlich kürzerer Inanspruchnahme wird ein anteiliges Entgelt abgerechnet. Die Überlassung ist unentgeltlich im Rahmen des Kinder- und Jugendsports für Lahrer Turn- und Sportvereine, die der IG Sport angehören. Ebenso ist sie unentgeltlich für die Durchführung des Spielbetriebs bzw. Meisterschaften. Benutzungsentgelte werden gemäß der Entgeltordnung für den Übungs- und Trainingsbetrieb – unabhängig einer Mitgliedschaft bei der IG Sport - erhoben. Die Entgeltordnung sieht auch diverse Zuschläge und Ermäßigungen vor. Im Prüfungszeitraum Saison 2013/2014 lagen die Entgelte für die Dauerbelegungen bei 29.968,14 EUR. Die Prüfung bezog sich auf die Hallennutzungen in der Kernstadt, wie auch der Ortsteile. Die Einzelfeststellungen wurden unter Ziffer 1.5 dargestellt. Aufgrund der umfangreichen Überprüfung ergaben sich folgende zusammengefasste Feststellungen: Die geprüften Entgelthöhen der einzelnen Hallen und der Gymnastiksäle decken sich mit den Einnahmen im SAP Finanzverfahren. Es wurden Genehmigungen ausgestellt; die entsprechenden Anträge fehlten jedoch in den Akten. Andererseits fanden wir Anträge in den Akten, aber keine entsprechenden Genehmigung oder aber Einträge auf dem Hallenbelegungsplan, jedoch ohne die dazugehörigen Anträge und Genehmigungen in den Akten. In einer Ortsverwaltung befanden sich keine aktuellen Anträge in den Akten. Diese sollten jährlich als Grundlage für die Genehmigung und zur Dokumentation der entgeltrelevanten Daten (z.B. aktueller Jugendanteil) gefordert werden. Anträge konnten teilweise nicht nachvollzogen werden. Bei mehreren Anträgen fehlten die Angaben zur Teilnehmerzahl (Erwachsene / Jugendliche). Bei einem Antrag war die Reduzierung des Entgeltes aufgrund des Jugendanteils nicht nachvollziehbar. Die Entgelte wurden teilweise falsch berechnet. Bei mehreren Anträgen wurde eine Ermäßigung auf das Entgelt gewährt, die nicht nachvollzogen werden konnte. Teilweise wurden den Vereinen Ermäßigungen gemäß der Sportförderrichtlinie gewährt, obwohl diese nicht beantragt wurden. - 83 - Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass Dauergenehmigungen, die zugleich Entgeltforderungen sind, teilweise erst Ende des Jahres oder im Folgejahr erteilt wurden. Genehmigungen sind am Anfang einer Belegungsperiode zu erteilen und abzurechnen. In zwei Ortsteilen konnte kein Hallenbelegungsplan vorgelegt werden; dieser sollte künftig erstellt werden Die Stellungnahmen des zuständigen Fachamtes und der Ortsverwaltungen liegen vor. Vereinzelt sind noch Restarbeiten zu erledigen, die von uns überwacht werden. 4.9 Aufwendungen für Städtepartnerschaften Die Stadt Lahr unterhält Städtepartnerschaften zu Dole in Frankreich (seit 1962), zu Belleville in Kanada (seit 1972) und zu Alajuela in Costa Rica (seit 2006). Des Weiteren werden auch Schulpartnerschaften gepflegt. Es werden Begegnungen, Veranstaltungen und Projekte verschiedenster Art gefördert, mit dem Ziel zur Weiterentwicklung der Partnerschaften und zur Völkerverständigung beizutragen. Sollte die bisherige Form der Bezuschussung der Fahrtkosten bei den Begegnungen mit Dole beibehalten werden, sollten die Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften entsprechend angepasst werden. Wir stellten fest, dass Ausgaben im Rahmen der Partnerschaften auf unterschiedlichen Finanzpositionen gebucht wurden. 4.10 Abrechnung Projekt „Code 24“ Im Jahr 2014 nahm das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der übertragenen First Level Control für „Code 24“ die Prüfung des Abrechnungszeitraumes Februar bis Juli 2014 vor. Dabei wurden folgende Feststellungen mit Stand September 2014 getroffen: Die neuen EU-Timesheets fordern eine detaillierte Aufgliederung aller Arbeitstage mit Zeitangaben (tatsächliche Zeit). Hier mussten etliche Korrekturen vorgenommen werden, ebenso wie bei der Ermittlung der monatlichen Gehälter beim Subpartner IGZ Raum Lahr GmbH. Es ergeben sich dadurch Personalkosten von 41.838,10 EUR statt bisher 40.924,18 EUR, die förderfähig sind. - 84 Wenn besondere vergaberechtliche Gründe für die Wahl der Vergabeart vorliegen, sollten diese immer in einem Vergabevermerk dokumentiert werden. Auch Zusatzvereinbarungen sollten ebenfalls dokumentiert werden. Sie dürfen den ursprünglichen Auftragswert jedoch nicht unverhältnismäßig übersteigen. Weiterhin waren kleinere formelle Dinge zu prüfen. Die Einnahmen des Payment Claim No 10 standen zu diesem Zeitpunkt noch aus. Gemeinkosten wurden nicht geltend gemacht. Mit dem aktuellen Antrag werden die möglichen Höchstfördergrenzen bei den Ansätzen „Partner Stuff“, „Meetings & Seminars“ sowie „Audit Costs“ überschritten. Entsprechende Voranmeldungen diesbezüglich sind durch die Kämmerei erfolgt. Das Projekt endet zum 31.12.2014. 4.11 Vereinbarung von Stundensätzen Im Rahmen der Prüfung von Vertragsentwürfen für Architekten und Ingenieure stellt sich immer wieder die Frage nach der Höhe der zu vereinbarenden Stundensätze, wahlweise für besondere Leistungen oder reine Stundenhonorare. In einigen Angeboten werden von den Büros Vergütungen gefordert, welche die aktuellen Vorgaben der Stadt Lahr nach den RifT-Sätzen (Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflicher Träger) übersteigen. Deshalb wurde bei den umliegenden Gemeinden eine Umfrage nach deren internen Vorgaben zu den Stundensätzen durchgeführt. Außer von den Städten Karlsruhe und Freiburg werden überwiegend noch die RifT-Sätze, wenn auch mit Ausnahmeregelungen, verwendet. Auf Landesebene fanden zum Zeitpunkt der Prüfung Verhandlungen der Vertretungen des Städtetages Baden-Württemberg und des Gemeindetages BadenWürttemberg mit den Kammern der Ingenieure und Architekten statt. Wir haben daher empfohlen, vor einer eigenen Lösung bzw. Erhöhung, die Verhandlungen auf Landesebene abzuwarten. Mittlerweile wurde in Baden-Württemberg eine Orientierungshilfe erarbeitet und Mitte 2015 veröffentlicht. Diese wird von den Vertragsparteien mit den neuen Stundensätzen zur Anwendung empfohlen. - 85 - 4.12 Verträge mit der Landesbank Baden-Württemberg Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2014 Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank BadenWürttemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.2014 auf 9.839.681,73 EUR. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg vom 26.05.2014 wurde um vier Jahre bis zum 26.05.2018 verlängert. Im Rahmen der Prüfung wurde angeregt, das Verfahren hierzu nochmals zur Sicherung des wirtschaftlichsten Angebotes auf den Ablauf hin zu überprüfen. Für Abbruchmaßnahmen wurden 35.902,03 EUR vom Bund erstattet. Im Rahmen der diesjährigen Prüfung wurde bei Vergleichen festgestellt, dass Mietanteile aus dem Jahr 2012 im Verwaltungshaushalt verblieben sind und nicht weiter verbucht wurden. Die Verbuchungen (auch für noch weitere Jahre) wurden nach einer gemeinsamen Arbeitsbesprechung mit dem Gebäudemanagement, der Stadtkämmerei und der Stadtkasse entsprechend berichtigt. Zinsaufwendungen und Abwasserbeiträge aus dem Jahr 2014 wurden komplett erstattet. Eine Rate wurde beim Rahmenkonto erst im Jahr 2015 verbucht. Die Zuführung der Erlöse zur allgemeinen Rücklage 2014 ist mit o.g. Anpassungen erfolgt. Der aktuelle Abrechnungsstand stellt sich wie folgt dar: Flugplatzareal OST in EUR Zinsaufwendungen und Gebühren 2014 1997 bis 2013 Gesamt 145.073,07 6.177.788,79 6.322.861,86 0,00 1.067.607,14 1.067.607,14 Gesamt Zinsaufwand 145.073,07 7.245.395,93 7.390.469,00 Zinszuschüsse Land Zinsübernahme Stadt Lahr 0,00 189.652,88 4.601.626,93 2.224.260,10 4.601.626,93 2.413.912,98 Gesamt Zinsübernahme 189.652,88 6.825.887,03 7.015.539,91 Stundungszinsen Bundesvermögensamt - 86 - Flugplatzareal OST 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 0 1 2 3 4 5 6 7 Ausgaben Grundstückserwerb incl. Nebenkosten Vorbereitende Maßnahmen Vermessungskosten Abbruchkosten (Straßenbau, Regen- und Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlage, Pumpwerke und Hebewerke) Hausanschlüsse Ökologische Ausgleichsfläche Industriegleis Sonstiges = Aufwand für Bestandsgebäude Straßen Kanalisation und Hebewerke Regenwasserbehandlungsanlagen und Pumpwerke Altlastenerkundung und -sanierung 2014 1997 bis 2013 Gesamt in EUR 0,00 4.840,22 0,00 0,00 17.989.740,29 194.317,65 418.962,84 4.308.530,96 17.989.740,29 199.157,87 418.962,84 4.308.530,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 85.638,02 0,00 0,00 0,00 85.638,02 0,00 0,00 0,00 1.571,59 0,00 142.817,48 3.945.641,77 0,00 142.817,48 3.947.213,36 0,00 0,00 0,00 0,00 246.868,24 0,00 246.868,24 0,00 179,40 0,00 1.830.141,90 0,00 1.830.321,30 145.073,07 0,00 151.664,28 2014 0,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 -255.645,94 0,00 35.902,03 189.652,88 29.908,97 6.177.788,79 0,01 35.340.447,95 1997 bis 2013 8.384.845,76 4.258.209,30 4.741.426,23 4.601.626,93 82.779,89 766.937,82 24.746,56 537.688,94 2.224.260,10 25.622.521,53 6.322.861,86 0,01 35.492.112,23 Gesamt 8.384.845,76 4.318.209,30 4.741.426,23 4.601.626,93 82.779,89 511.291,88 24.746,56 573.590,97 2.413.912,98 25.652.430,50 Stand Rahmenkonto 31.12.2014 Soll 9.839.681,73 Festzinsvereinbarung - Konto Nr. 605.057.451 Stand Girokonto Nr. 1364185 Soll Soll 8.000.000,00 1.839.681,73 Wasserversorgung Abwasserbeitrag Zinsaufwendungen und Gebühren ohne Zinsen für Grunderwerb Rundungsdifferenz Gesamt Einnahmen Veräußerung von Grundstücken Veräußerung von Gebäuden Sonstige Einnahmen Zinszuschuss Land Optionsentgelte Landesdarlehen Erstattung Altlasten Bund Erstattung Abbruchkosten Bund Zinsübernahme Stadt Lahr Gesamt - 87 - 5 Abschließendes Prüfungsergebnis 5.1 Zusammenfassung Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2014 entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden (§ 110 GemO), dass 1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, 3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und 4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind. Zur Prüfung wurden die notwendigen Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung herangezogen. Das RPA hat die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchgeführt. Einzelne noch nicht abschließend erledigte Prüfungen haben auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen wesentlichen Einfluss. Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2014 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet. Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen. 5.2 Beschlussvorschlag Jahresrechnung Stadt Lahr Die Jahresrechnung für das HHJ 2014 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 106.148.896,69 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 17.327.421,54 EUR festgestellt. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 18. August 2015 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald Städtisches Rechnungsprüfungsamt gez. Christian Zanger Leiter des Rechnungsprüfungsamtes - 88 Abkürzungen AGB-Gesetz AO BAB BAT BestattG BestattVO BGB BGBl BiRiliG EigBG EigBVO EP EUR/EW FAG GABl GemHVO GemKVO GemO GemPrO GBl GIS GkZ GPA GR GVFG HGrG HHJ HHR HOAI IGZ KA KGSt KAG KEVM KLR KVHB kWh LGebG LRKG LV ÖPNV PrtB RP RPA ShV StiftG SZR UE VE VHS VMH VWH VOB VOL VwV-VmR = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = ZVK = Gesetz zur Regelung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" Abgabenordnung Betriebsabrechnungsbogen Bundesangestelltentarif Bestattungsgesetzt Bestattungsverordnung Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt Bilanzrichtlinien-Gesetz Eigenbetriebsgesetz Eigenbetriebsverordnung Einzelplan Euro pro Einwohner Finanzausgleichsgesetz Gemeinsames Amtsblatt für Baden-Württemberg Gemeindehaushaltsverordnung Gemeindekassenverordnung Gemeindeordnung Baden-Württemberg Gemeindeprüfungsordnung Gesetzblatt Baden-Württemberg Geoinformationssystem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Gemeinderat Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Haushaltsgrundsätzegesetz Haushaltsjahr Haushaltsrest Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Industrie- und Gewerbezentrum Lahr Konzessionsabgabengesetz Kommunale Gemeinschaftsstelle Kommunalabgabengesetz Kommunale einheitliche Verdingungsmuster Kosten- und Leistungsrechnung Kommunales Vergabehandbuch Kilowattstunde Landesgebührengesetz Landesreisekostengesetz Leistungsverzeichnis Öffentlicher Personennahverkehr Prüfungsteilbericht Regierungspräsidium Rechnungsprüfungsamt Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Stiftungsgesetz Sonderziehungsrecht (WTO-Abkommen) Unterrichtseinheit Verpflichtungsermächtigung Volkshochschule Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt Verdingungsordnung für Bauleistungen Verdingungsordnung für Leistungen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Vermögensrechnung Zusatzversorgungskasse