Beschlussvorlage (Projektvereinbarung)
25. Januar 2016
PROJEKTVEREINBARUNG über Finanzierung und Abwicklung der Altlastensanierung des ehemaligen Gaswerks der Stadt Lahr in der Gaswerkstraße zwischen badenova AG und Co. KG vertreten durch die badenova Verwaltungs AG, diese wiederum vertreten durch den Vorstand - nachfolgend badenova genannt und Stadt Lahr vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller dieser vertreten durch Herrn Bürgermeister Tilman Petters - nachstehend Stadt Lahr genannt Grundlagen Das ehemalige Betriebsgelände der Stadtwerke Lahr in der Gaswerkstraße in Lahr war Standort des ehemaligen städtischen Gaswerks, welches bis zum Jahr 1963 Stadtgas aus Kohle erzeugt hat. Bei der Aufgabe der Stadtgasproduktion verblieben noch grundwassergefährdende Verunreinigungen (neben PAK-Verunreinigungen auch Cyanid- und Ammonium) im Untergrund. Um den dauerhaften Eintrag umweltgefährlicher Stoffe in das Grundwasser zu verhindern, wird dieses seit 2006 durch den Einsatz einer Grundwasserreinigungsanlage verhindert. Mit dieser Verfahrensweise verbleiben die Schadstoffe über einen aus heutiger Sicht nicht kalkulierbaren Zeitraum im Boden. Um die damit verbundene laufende Kostenbelastung zu vermeiden, möchte die badenova einen Großteil der Schadstoffe mittels Aushubsanierung aus dem Untergrund entfernen. Die Altlastenbewertungskommission hat am 19.03.2015 beschlossen, dass die von der badenova gewünschte Teilaushubsanierung parallel zur derzeit laufenden Grundwassersanierung durchgeführt werden kann. Beide Maßnahmen sollen auf Wunsch des Regierungspräsidiums Freiburg zukünftig in einem Förderantrag zusammengefasst und durch den Grundstücksbesitzer badenova durchgeführt werden. Ob nach dem Teilaushub auf die Weiterführung der Grundwassersanierung verzichtet werden kann, hängt von den Ergebnissen der Teilaushubsanierung ab. §1 Gegenstand der Vereinbarung Die Vereinbarung regelt die finanzielle und fachliche Verantwortung für die künftige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen des Altstandortes „ehemaliges Gaswerk“ in Lahr in der Gaswerkstraße. Unberührt hiervon sind rechtliche Vorgaben des Gesetzgebers und Auflagen durch den Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg. §2 Projektart und Umfang Das Sanierungsprojekt beinhaltet alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Sanierungskonzept des Ingenieurbüros HPC vom 08.12.2015 welches Grundlage des von der Stadt Lahr zu stellenden Förderantrags und der darauf aufbauenden Förderungsentscheidung des Verteilungsausschusses ist. Bestandteil des Projekts sind sämtliche begleitenden Maßnahmen, wie Gutachter, Planungs- und Analytik- Vermessungsarbeiten, usw. §3 Projektabwicklung badenova führt die Maßnahme fachlich, rechtlich und wirtschaftlich eigenverantwortlich durch. Die Auswahl bzw. Beauftragung der beim Projekt eingesetzten Baufirmen, Gutachter, Labors und Ingenieurbüros wird, nach Abstimmung mit der Stadt Lahr, durch die badenova vorgenommen, wobei die Regelungen von VOB, VOL, usw. und die Forderungen des Landes nach „zweckorientierter, sparsamer und wirtschaftlicher Durchführung des Vorhabens“ berücksichtigt werden. Die Beteiligung der Stadt Lahr ist auf die Beantragung der Fördermittel des Landes begrenzt. Die Stadt Lahr als Antragsteller und originärer Fördermittelempfänger erteilt die Weiterbewilligung in Form einer Forderungsabtretung der Fördermittel an badenova. badenova hat die Sanierung im Rahmen der Regelung des Förderbescheides durchzuführen, insbesondere die Nebenbestimmungen und Auflagen des Förderbescheides zu beachten und die Berichts- und Nachweispflichten zu erfüllen. Sie haftet der Stadt Lahr auch ohne Verschulden für die Rückforderung von Fördergeldern, es sei denn die Rückforderung wurde von der Stadt Lahr schuldhaft verursacht. badenova wird den Förderantrag vorbereiten und die Stadt Lahr bei der Stellung des Förderantrages unterstützen. §4 Finanzierung der Maßnahme 1. Die Kosten der Sanierung betragen laut Gutachten 3,85 Mio €. Das Vorhaben wird aufgrund der Förderrichtlinien Altlasten des Landes Baden-Württemberg voraussichtlich gefördert. 2. Alle nicht durch Fördermittel gedeckte vorgesehene und unvorhergesehene Kosten trägt die badenova. Dies gilt auch für die Vorfinanzierung der Maßnahme, d. h. Auslage der Sanierungskosten bis zur Zahlung der Fördergelder. 3. Die Zahlung der Fördergelder erfolgt durch Weiterbewilligung der Stadt Lahr, entsprechend den im Förderbescheid aufgeführten Auszahlungsraten, direkt an badenova. 4. Voraussetzung für die Finanzierungszusage von badenova ist die rechtsverbindliche Unterzeichnung dieser Projektvereinbarung. §5 Fachliche Überwachung der Maßnahme Für die fachliche Überwachung der Sanierungsmaßnahmen ist die badenova verantwortlich. Nicht berührt von den Regelungen dieser Projektvereinbarung sind die Überwachungsaufgaben, die die Stadt Lahr als originärer Förderungsempfänger gegenüber dem Fördermittelgeber (Land BadenWürttemberg) zu erfüllen hat. §6 Projektgruppe Die Abstimmung der für die Sanierung erforderlichen Maßnahmen zwischen den Beteiligten erfolgt durch eine Projektgruppe. Als Mitglieder der Projektgruppe werden folgende Stellen festgelegt: • • • • • badenova Stadt Lahr Gutachterbüro HPC Regierungspräsidium Freiburg (zeitweise) LRA Ortenaukreis (zeitweise) §7 Berichterstattung Bezüglich des Sanierungsfortschrittes, der finanziellen Abwicklung und aller weiteren Aspekte des Projektes erhalten die Stadt Lahr und der Vorstand der badenova regelmäßig Informationen. Die Information erfolgt durch Vorlage der Besprechungsprotokolle der Projektgruppe bei vorgenannten Stellen. Der Projektmaßnahmen- und Terminplan, sowie der Finanzmittelabschlussplan werden quartalsmäßig aktualisiert und ebenfalls vorgelegt. Die Information des badenova Aufsichtsrats erfolgt durch den Vorstand der badenova. Die Information des Gemeinderates der Stadt Lahr erfolgt durch das Amt für GeoInformation und Liegenschaften als federführende Stelle der Stadt Lahr in diesem Projekt. §8 Abrufen der Zuschüsse Der Abruf der Zuschüsse erfolgt durch badenova gemäß Sanierungsfortschritt und gemäß den allgemeinen Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides sowie gemäß den Förderungsrichtlinien Altlasten des Landes Baden-Württemberg. §9 Laufende Grundwassersanierungsmaßnahme Die derzeit laufende hydraulische Grundwassersanierungsmaßnahme soll künftig auf Wunsch des Regierungspräsidiums Freiburg in die hier gegenständliche Sanierungsmaßnahme integriert werden. Insofern wird auch diesbezüglich die Abwicklung entsprechend § 3 dieser Vereinbarung vorgenommen. Die badenova wird sich daher darum bemühen, dass die im Hinblick auf die laufende hydraulische Grundwassersanierungsmaßnahme zwischen der Stadt Lahr und den Firmen bestehenden Verträge einvernehmlich aufgehoben werden bzw. dass die badenova anstelle der Stadt Lahr in die Verträge eintritt. Verweigern sich die Firmen einer entsprechenden Regelung, wird badenova die Stadt Lahr im Innenverhältnis so stellen, als ob eine Vertragsübernahme erfolgt wäre. § 10 Auswirkungen auf bestehende Vereinbarungen Die Parteien sind sich einig, dass die badenova nicht berechtigt ist, die Kosten der hier gegenständlichen Sanierungsmaßnahmen aufgrund der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen der badenova und der Stadt betreffend die Altlastenbelastung auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Stadtwerke Lahr erstattet oder angerechnet zu bekommen. Im Übrigen bleiben die bestehenden Vereinbarungen unberührt. §11 Ausfertigung Diese Vereinbarung wird fünffach ausgefertigt. Beide Partner erhalten je zwei Fertigungen. Eine Fertigung erhält das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Förderbehörde. Freiburg, den Freiburg den, für Stadt Lahr für badenova ………………………… Tilman Petters Bürgermeister ………………………… Vorstand Herr Dr. Radensleben ………………………… Vorstand Mathias Nikolay …………………………. Vorstand Maik Wassmer