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Beschlussvorlage (Projektvereinbarung)

                                    
                                        PROJEKTVEREINBARUNG
über
Finanzierung und Abwicklung der Altlastensanierung des ehemaligen Gaswerks der Stadt Lahr in der
Gaswerkstraße
zwischen
badenova AG und Co. KG vertreten durch die badenova Verwaltungs AG, diese wiederum vertreten
durch den Vorstand
- nachfolgend badenova genannt und
Stadt Lahr vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller dieser vertreten durch
Herrn Bürgermeister Tilman Petters
- nachstehend Stadt Lahr genannt Grundlagen
Das ehemalige Betriebsgelände der Stadtwerke Lahr in der Gaswerkstraße in Lahr war Standort des
ehemaligen städtischen Gaswerks, welches bis zum Jahr 1963 Stadtgas aus Kohle erzeugt hat. Bei der
Aufgabe der Stadtgasproduktion verblieben noch grundwassergefährdende Verunreinigungen
(neben PAK-Verunreinigungen auch Cyanid- und Ammonium) im Untergrund. Um den dauerhaften
Eintrag umweltgefährlicher Stoffe in das Grundwasser zu verhindern, wird dieses seit 2006 durch den
Einsatz einer Grundwasserreinigungsanlage verhindert.
Mit dieser Verfahrensweise verbleiben die Schadstoffe über einen aus heutiger Sicht nicht
kalkulierbaren Zeitraum im Boden. Um die damit verbundene laufende Kostenbelastung zu
vermeiden, möchte die badenova einen Großteil der Schadstoffe mittels Aushubsanierung aus dem
Untergrund entfernen. Die Altlastenbewertungskommission hat am 19.03.2015 beschlossen, dass die
von der badenova gewünschte Teilaushubsanierung parallel zur derzeit laufenden
Grundwassersanierung durchgeführt werden kann. Beide Maßnahmen sollen auf Wunsch des
Regierungspräsidiums Freiburg zukünftig in einem Förderantrag zusammengefasst und durch den
Grundstücksbesitzer badenova durchgeführt werden. Ob nach dem Teilaushub auf die
Weiterführung der Grundwassersanierung verzichtet werden kann, hängt von den Ergebnissen der
Teilaushubsanierung ab.

§1
Gegenstand der Vereinbarung
Die Vereinbarung regelt die finanzielle und fachliche Verantwortung für die künftige Durchführung
der Sanierungsmaßnahmen des Altstandortes „ehemaliges Gaswerk“ in Lahr in der Gaswerkstraße.
Unberührt hiervon sind rechtliche Vorgaben des Gesetzgebers und Auflagen durch den
Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg.

§2
Projektart und Umfang
Das Sanierungsprojekt beinhaltet alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Sanierungskonzept
des Ingenieurbüros HPC vom 08.12.2015 welches Grundlage des von der Stadt Lahr zu stellenden
Förderantrags und der darauf aufbauenden Förderungsentscheidung des Verteilungsausschusses ist.
Bestandteil des Projekts sind sämtliche begleitenden Maßnahmen, wie Gutachter, Planungs- und
Analytik- Vermessungsarbeiten, usw.

§3
Projektabwicklung
badenova führt die Maßnahme fachlich, rechtlich und wirtschaftlich eigenverantwortlich durch. Die
Auswahl bzw. Beauftragung der beim Projekt eingesetzten Baufirmen, Gutachter, Labors und
Ingenieurbüros wird, nach Abstimmung mit der Stadt Lahr, durch die badenova vorgenommen,
wobei die Regelungen von VOB, VOL, usw. und die Forderungen des Landes nach „zweckorientierter,
sparsamer und wirtschaftlicher Durchführung des Vorhabens“ berücksichtigt werden.
Die Beteiligung der Stadt Lahr ist auf die Beantragung der Fördermittel des Landes begrenzt. Die
Stadt Lahr als Antragsteller und originärer Fördermittelempfänger erteilt die Weiterbewilligung in
Form einer Forderungsabtretung der Fördermittel an badenova. badenova hat die Sanierung im
Rahmen der Regelung des Förderbescheides durchzuführen, insbesondere die Nebenbestimmungen
und Auflagen des Förderbescheides zu beachten und die Berichts- und Nachweispflichten zu erfüllen.
Sie haftet der Stadt Lahr auch ohne Verschulden für die Rückforderung von Fördergeldern, es sei
denn die Rückforderung wurde von der Stadt Lahr schuldhaft verursacht.
badenova wird den Förderantrag vorbereiten und die Stadt Lahr bei der Stellung des Förderantrages
unterstützen.

§4
Finanzierung der Maßnahme
1. Die Kosten der Sanierung betragen laut Gutachten 3,85 Mio €. Das Vorhaben wird aufgrund
der Förderrichtlinien Altlasten des Landes Baden-Württemberg voraussichtlich gefördert.
2. Alle nicht durch Fördermittel gedeckte vorgesehene und unvorhergesehene Kosten trägt die
badenova. Dies gilt auch für die Vorfinanzierung der Maßnahme, d. h. Auslage der
Sanierungskosten bis zur Zahlung der Fördergelder.

3. Die Zahlung der Fördergelder erfolgt durch Weiterbewilligung der Stadt Lahr, entsprechend
den im Förderbescheid aufgeführten Auszahlungsraten, direkt an badenova.

4. Voraussetzung für die Finanzierungszusage von badenova ist die rechtsverbindliche
Unterzeichnung dieser Projektvereinbarung.

§5
Fachliche Überwachung der Maßnahme
Für die fachliche Überwachung der Sanierungsmaßnahmen ist die badenova verantwortlich. Nicht
berührt von den Regelungen dieser Projektvereinbarung sind die Überwachungsaufgaben, die die
Stadt Lahr als originärer Förderungsempfänger gegenüber dem Fördermittelgeber (Land BadenWürttemberg) zu erfüllen hat.

§6
Projektgruppe
Die Abstimmung der für die Sanierung erforderlichen Maßnahmen zwischen den Beteiligten erfolgt
durch eine Projektgruppe.
Als Mitglieder der Projektgruppe werden folgende Stellen festgelegt:
•
•
•
•
•

badenova
Stadt Lahr
Gutachterbüro HPC
Regierungspräsidium Freiburg (zeitweise)
LRA Ortenaukreis (zeitweise)

§7
Berichterstattung
Bezüglich des Sanierungsfortschrittes, der finanziellen Abwicklung und aller weiteren Aspekte des
Projektes erhalten die Stadt Lahr und der Vorstand der badenova regelmäßig Informationen. Die
Information erfolgt durch Vorlage der Besprechungsprotokolle der Projektgruppe bei vorgenannten
Stellen. Der Projektmaßnahmen- und Terminplan, sowie der Finanzmittelabschlussplan werden
quartalsmäßig aktualisiert und ebenfalls vorgelegt. Die Information des badenova Aufsichtsrats
erfolgt durch den Vorstand der badenova. Die Information des Gemeinderates der Stadt Lahr erfolgt
durch das Amt für GeoInformation und Liegenschaften als federführende Stelle der Stadt Lahr in
diesem Projekt.

§8
Abrufen der Zuschüsse
Der Abruf der Zuschüsse erfolgt durch badenova gemäß Sanierungsfortschritt und gemäß den
allgemeinen Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides sowie gemäß den
Förderungsrichtlinien Altlasten des Landes Baden-Württemberg.

§9
Laufende Grundwassersanierungsmaßnahme
Die derzeit laufende hydraulische Grundwassersanierungsmaßnahme soll künftig auf Wunsch des
Regierungspräsidiums Freiburg in die hier gegenständliche Sanierungsmaßnahme integriert werden.

Insofern wird auch diesbezüglich die Abwicklung entsprechend § 3 dieser Vereinbarung
vorgenommen.
Die badenova wird sich daher darum bemühen, dass die im Hinblick auf die laufende hydraulische
Grundwassersanierungsmaßnahme zwischen der Stadt Lahr und den Firmen bestehenden Verträge
einvernehmlich aufgehoben werden bzw. dass die badenova anstelle der Stadt Lahr in die Verträge
eintritt. Verweigern sich die Firmen einer entsprechenden Regelung, wird badenova die Stadt Lahr im
Innenverhältnis so stellen, als ob eine Vertragsübernahme erfolgt wäre.
§ 10
Auswirkungen auf bestehende Vereinbarungen
Die Parteien sind sich einig, dass die badenova nicht berechtigt ist, die Kosten der hier
gegenständlichen Sanierungsmaßnahmen aufgrund der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen
zwischen der badenova und der Stadt betreffend die Altlastenbelastung auf dem ehemaligen
Betriebsgelände der Stadtwerke Lahr erstattet oder angerechnet zu bekommen.
Im Übrigen bleiben die bestehenden Vereinbarungen unberührt.

§11
Ausfertigung
Diese Vereinbarung wird fünffach ausgefertigt. Beide Partner erhalten je zwei Fertigungen. Eine
Fertigung erhält das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Förderbehörde.

Freiburg, den

Freiburg den,

für Stadt Lahr

für badenova

…………………………
Tilman Petters
Bürgermeister

…………………………
Vorstand
Herr Dr. Radensleben

…………………………
Vorstand
Mathias Nikolay

………………………….
Vorstand
Maik Wassmer