Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Vorlage: Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
2. Mai 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Orientierende umwelttechnische Erkundung)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Überlagerter B-Plan)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
2. Mai 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Orientierende umwelttechnische Erkundung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)Beschlussvorlage (- Überlagerter B-Plan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Stallmann Datum: 10.03.2016 Az.: -0690 St Drucksache Nr.: 70/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Hugsweier 05.04.2016 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 13.04.2016 vorberatend öffentlich Gemeinderat 02.05.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ------------- Betreff: Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 10.3.2016 zu den während der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan RUBINMÜHLE werden beschlossen. 2. Der Bebauungsplan RUBINMÜHLE und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den beigefügten Fassungen vom 10.3.2016 als Satzungen beschlossen. 3. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGBIET RHEINSTRASSE wird beschlossen. Anlage(n): - Abwägungsspiegel - Bestandsplan - Nutzungsplan - Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung - Umweltbericht - Orientierende umwelttechnische Erkundung - Überlagerter B-Plan - Satzungen BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 70/2016 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2015 dem Entwurf des Bebauungsplanes RUBINMÜHLE und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD zugestimmt und die Offenlegungsbeschlüsse gefasst. Daraufhin fand in der Zeit vom 09.03.2015 bis zum 10.04.2015 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Zum Entwurf des Bebauungsplanes RUBINMÜHLE gingen von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange formulierten Anregungen und Stellungnahmen sind in der anliegenden Tabelle aufgeführt. Die sich hieraus ergebenden Ergänzungen sind informeller Art und berühren nicht die Grundzüge der Planung. Eine erneute Offenlage wird deshalb nicht erforderlich. Weiteres Verfahren/Beschlussvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, den überlagerten Teilbereich des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD aufzuheben, die Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan RUBINMÜHLE zu fassen. Die erforderliche und parallel durchgeführte 6. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich noch im Verfahren. Bisher wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Die Offenlage wird derzeit vorbereitet. Da die Änderung noch nicht wirksam ist, müsste der Bebauungsplan nach dessen Satzungsbeschluss noch dem Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung vorgelegt werden. Alternativ soll jedoch nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes das FNP-Änderungsverfahren zum Abschluss gebracht werden. Nach Wirksamwerden der 6. FNP-Änderung muss der Bebauungsplan nicht mehr vom Regierungspräsidium genehmigt werden. Er wird dann mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses rechtsverbindlich. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.