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Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung))

                                    
                                        SATZUNG
zur Änderung der
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
(Hebesatzsatzung)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und §§ 2 und 9 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1 und 25 des
Grundsteuergesetzes und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Lahr am XX.XX.2016 folgende Satzung beschlossen:

§1
Änderung
1. § 2 – Steuerhebesätze – wird wie folgt neu gefasst:
Steuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf

390 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

2. für die Gewerbesteuer auf

390 v.H.

der Steuermessbeträge.
2. § 3 – Geltungsdauer – wird wie folgt neu gefasst:
Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2017.

§2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Lahr/Schwarzwald, den XX.XX.2016

Der Oberbürgermeister

(Dr. Wolfgang G. Müller)