Beschlussvorlage (6) Aktueller Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2017)
Vorlage: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2017
19. Dezember 2016
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2017)
Beschlussvorlage (1) Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2017)
Beschlussvorlage (2) Aktuelle Gruppierungsübersicht)
Beschlussvorlage (3) Fortgeschriebene Änderungsliste -mit Änderungen gem. HPA-Vorberatungen)
Beschlussvorlage (4) Aktuelle Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen)
Beschlussvorlage (5) Fortgeschriebene Finanzplanung mit Maßnahmenprogramm 2017)
Beschlussvorlage (6) Aktueller Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2017)
Beschlussvorlage (7) Stellenplan 2017 -haushaltsmäßige Darstellung)
Beschlussvorlage (8.1) Wirtschaftsplanentwurf 2017 Abwasserbeseitigung)
Beschlussvorlage (8.2) Wirtschaftsplanentwurf 2017 Bau- und Gartenbetrieb)
Beschlussvorlage (8.3) Wirtschaftsplanentwurf 2017 Bäder, Versorgung und Verkehr)
19. Dezember 2016
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Haushaltsjahr 2017)
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Anlage 6) Aktuelle Vorbericht 2017 (Stand: 07.12.2016) Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf der Stadt Lahr/Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2017 2 Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015................................................................. 4 2 Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2016 ......................................... 6 3 Haushaltsplan 2017 ......................................................................................... ….7 3.1 Haushaltserlass 2017 des Landes Baden-Württemberg ................................... 7 3.11 Allgemeine Hinweise ......................................................................................... 7 3.12 Orientierungsdaten ............................................................................................ 9 3.13 Finanzausgleich 2017 ....................................................................................... 9 4 3.2 Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 ........................................................... 11 3.3 Volumen des Gesamthaushaltes..................................................................... 17 3.4 Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben ..................... 21 3.4.1 Grundsteuer ............................................................................................. 21 3.4.2 Gewerbesteuer......................................................................................... 22 3.4.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................................... 24 3.4.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................................... 27 3.4.5 Sonstige Steuereinnahmen ...................................................................... 28 3.4.6 Zuweisungen nach dem FAG ................................................................... 28 3.4.7 Gebühren und ähnliche Entgelte .............................................................. 34 3.4.8 Personalausgaben ................................................................................... 35 3.4.9 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ........................................ 37 3.4.10 Zuweisungen und Zuschüsse................................................................... 41 3.4.11 Finanzumlagen / Zinsaufwendungen ....................................................... 43 3.4.12 Landesgartenschau 2018 ......................................................................... 44 3.4.13 Deckungsreserve ..................................................................................... 44 3.4.14 Globale Minderausgabe ........................................................................... 44 3.5 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ....................................................... 45 3.6 Vermögenshaushalt 2017 ............................................................................... 46 3.7 Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der allgemeinen Rücklage ... 59 3.8 Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. .... 61 Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2016 bis 2020 .......................65 3 Tabellenverzeichnis: Tabelle 1: Gesamthaushalt ...................................................................................................18 Tabelle 2: Ausgaben im Verwaltungshaushalt (bereinigt) .....................................................18 Tabelle 3: Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben ......................................19 Tabelle 4: Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage .........................23 Tabelle 5: Entwicklung d. Gesamtaufkommens d. Gemeindeanteils a.d. Einkommensteuer 26 Tabelle 6: Steuerkraftzahlen .................................................................................................33 Tabelle 7: Entwicklung der Einwohnerzahlen .......................................................................33 Tabelle 8: Entwicklung der Personalausgaben .....................................................................35 Tabelle 9: Entwicklung des bereinigten Sachaufwandes ......................................................41 Tabelle 10: Darstellung des Vermögenshaushaltes ......................................................... 58 4 1 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat den Haushaltsplan 2015 am 15.12.2014 verabschiedet. Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes 2015 lag bei € 122.810.000,--. Die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt war betragsmäßig mit € 6.760.000,-- ausgewiesen und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 4.315.000,-- vorgesehen. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes wurde nicht erforderlich. Das Rechnungsergebnis 2015 weist im Verwaltungshaushalt eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von € 13.780.320,87 und damit im Vergleich zur Veranschlagung eine Verbesserung von € 7.020.320,87 aus. Die deutlich verbesserte Zuführung in Höhe von rd. € 7,0 Mio. an den Vermögenshaushalt basiert auf Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 7,17 Mio. (hiervon entfallen allein rd. € 3,28 Mio. = rd. 46 % auf die Gewerbesteuereinnahmen) sowie auf saldierte Minderausgaben in Höhe von rd. € 0,156 Mio. (u.a. Einsparungen bei den Personalausgaben und beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, Mehrausgaben bei Gewerbesteuer-, FAG- und Kreisumlage). Das für den Vermögenshaushalt veranschlagte Gesamtvolumen belief sich auf € 18.450.000,--. Nach dem Rechnungsergebnis standen im Vermögenshaushalt Gesamteinnahmen in Höhe von € 24.426.415,64 bei tatsächlichen Ausgaben von € 18.435.837,35 zur Verfügung. Der allgemeinen Rücklage konnte somit ein Betrag in Höhe von € 5.990.578,29 zugeführt werden (Ergebnis). Planmäßig war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 4.315.000,-- vorgesehen, so dass sich der (nicht gebundene) Rücklagenbestand gegenüber der Veranschlagung um € 10.305.578,29 verbesserte. Der Schuldenstand (Kämmereischulden) erhöhte sich im Jahr 2015 € 147.665,43 und erreichte zum 31.12.2015 einen Stand von € 25.866.422,33. um 5 Der Anstieg des Schuldenstandes ist allein darauf zurückzuführen, dass das CHFDarlehen der Stadt mit Stand zum 31.12.2015 mit dem Wechselkurs zum 31.12.2015 ausgewiesen wurde. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bislang mit unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden. Im Haushaltsplan 2015 war der Darlehensbedarf mit € 2.000.000,-- veranschlagt. Die Kreditermächtigung des Jahres 2014 in Höhe von € 2.000.000,-- wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 23.03.2015 per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2015 übertragen. Damit belief sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2015 auf € 4.000.000,--. Im Jahr 2015 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.800.000,-- erfolgt. Diese wurde in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2014 (€ 2.000.000,--) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2015 noch in voller Höhe (€ 2.000.000,--) zur Verfügung stand. Für die im Jahr 2015 nicht abgeflossenen Investitionsmittel mussten auch die veranschlagten Darlehen nicht aufgenommen werden. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 02.05.2016 ist die Kreditermächtigung des Jahres 2015 in voller Höhe von € 2.000.000,-- per Haushaltseinnahmerest in das Haushaltsjahr 2016 übertragen worden. Zur Finanzierung der gleichzeitig gebildeten Ausgabereste im Vermögenshaushalt wäre die Bildung eines Einnahmerestes bei den Kreditaufnahmen in dieser Höhe nicht erforderlich gewesen. Der Einnahmerest bei den Kreditaufnahmen bietet jedoch die Möglichkeit, den verbleibenden Rücklagenbestand zur Finanzierung künftiger Investitionen zu schonen. Das Rechnungsergebnis, das im Rechenschaftsbericht 2015 ausführlich erläutert und bewertet wurde, wurde dem Gemeinderat nach der Vorbehandlung im Hauptund Personalausschuss in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Gemeinderatsbeschluss über die förmliche Feststellung der Jahresrechnung 2015 wurde nach der Durchführung der örtlichen Prüfung mit der Beratung des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.07.2016 in der öffentlichen Sitzung am 24.10.2016 eingeholt. 6 2 Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2016 Der Haushaltsplan 2016 wurde vom Gemeinderat am 14.12.2015 mit einem Gesamtvolumen von € 159.850.000,-- verabschiedet. Das Haushaltsvolumen gliederte sich in den Verwaltungshaushalt mit € 112.760.000,-- und den Vermögenshaushalt mit € 47.090.000,-- auf. Im Haushaltsplan 2016 konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 9.130.000,-- ausgewiesen werden. Die (planmäßige) Zuführungsrate lag damit um € 7.030.000,-- über der gesetzlichen Mindestzuführung in Höhe der veranschlagten (ordentlichen) Tilgungsaufwendungen (€ 2.100.000,--). Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde auf € 1.600.000,-- festgesetzt. Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 18.333.450,-- vorgesehen. Das Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 mit Erlass vom 19.01.2016 ohne Einschränkungen genehmigt. Am 25.07.2016 ist dem Gemeinderat ein Bericht über die Haushaltsentwicklung 2016 erstattet worden. Dabei wurde unter Einbeziehung aller erkennbaren Entwicklungen sowie unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzuges 2016 mit Stand zum 24.06.2016 die grundsätzliche Einschätzung der Verwaltung wiedergegeben, wonach sich gegenüber der Planung eine Ergebnisverbesserung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. € 2,0 Mio. ergeben könnte. Gleichzeitig ist darauf hingewiesen worden, dass verschiedene Haushaltspositionen noch größere Veränderungen erfahren und damit das Ergebnis stark beeinflussen könnten. Genannt wurden u.a. das Gewerbesteueraufkommen und die Mittelzuführungen an die LGS-GmbH. Die aktuell erkennbare Haushaltsentwicklung 2016 lässt die grundsätzliche Einschätzung zu, dass die im Planwerk 2016 vorgesehene Rücklagenentnahme in deutlicher Höhe unterschritten werden dürfte. 7 3 Haushaltsplan 2017 3.1 Haushaltserlass 2017 des Landes Baden-Württemberg 3.11 Allgemeine Hinweise Mit Rundschreiben vom 10.05.2016 hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2016 einzelne Orientierungsdaten für den Finanzausgleich 2017 und 2018 bekanntgegeben. Hierbei handelte es sich um Daten für die Gemeindeanteile an der Einkommenund Umsatzsteuer, den Familienleistungsausgleich und die Gewerbesteuerumlage. Im vorgenannten Rundschreiben des Ministeriums war weiter ausgeführt, dass die übrigen Orientierungsdaten erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden können, da über die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen ab dem Jahr 2017 noch nicht entschieden ist. Da der Haushaltserlass 2017 des Landes zum Zeitpunkt der Drucklegung des Haushaltsplanentwurfs 2017 noch nicht vorlag, mussten für die noch fehlenden Orientierungsdaten wie z.B. für die Schlüsselzuweisungen und die kommunale Investitionspauschale stadteigene Annahmen getroffen werden. Dies ist unter Anlehnung an den letztjährigen Haushaltserlass 2016 und den dortigen Daten für das Finanzplanungsjahr 2017 ergänzt um die Daten der Mai-Steuerschätzung 2016 erfolgt. Seit dem 11.11.2016 und damit nach Beauftragung der Drucklegung des Haushaltsplanentwurfes 2017 liegt die Entwurfsfassung des Haushaltserlasses 2017 des Landes und seit dem 17.11.2016 die Endfassung des Haushaltserlasses 2017 mit den Orientierungsdaten für die kommunale Finanzplanung basierend auf der November-Steuerschätzung 2016 vor. Die endgültige Fassung des Haushaltserlasses 2017 weist im Vergleich zur Entwurfsversion keine Veränderungen auf. 8 Im Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016 weist das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Benehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jungend und Sport auf Folgendes hin: Ergebnisse der Steuerschätzung vom 2. bis 4. November 2016 Vom 2. Bis 4. November 2016 fand in Nürnberg die 149. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2016 bis 2021. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ stellte dabei fest: „Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2016 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in einer hohen Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie steigenden Gewinnen der Unternehmen äußert. Für das laufende Jahr 2016 wird ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real 1,8 % erwartet. Im Schätzzeitraum 2016 bis 2021 werden für das nominale BIP nunmehr Veränderungsraten von 3,4 % für 2016, 3,1 % für 2017, 3,2 % für 2018 und 3,1 % jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021 erwartet. Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen werden auch in den nächsten Jahren wachsen und damit die stabile und gleichmäßige Aufwärtsentwicklung der deutschen Wirtschaft bestätigen.“ Als Ergebnis prognostiziert die November-Steuerschätzung 2016 für die Kommunen Steuereinnahmen in Höhe von € 94,3 Mrd. für das Jahr 2016 und 101,2 Mrd. Euro für das Jahr 2017. Im schlussgerechneten Jahr 2015 lagen die kommunalen Steuereinnahmen bei € 92,8 Mrd. (damit liegt die Prognose für 2016 um € 1,5 Mrd. über dem Ergebnis 2015). 9 Im ministeriellen Haushaltserlass 2017 ist u.a. weiter ausgeführt, dass für das Land und seine Kommunen die Regelungen gemäß dem Entwurf des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen und die Mindereinnahmen durch die kommenden bereits angekündigten Einkommensteuerentlastungen (z.B. Erhöhung Kindergeld und Grundfreibetrag) berücksichtigt worden sind. Nach Auswertung der entsprechenden Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2017 auf Basis des Haushaltserlasses 2017 des Landes haben sich insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen deutliche Mehreinnahmen im Vergleich zum gedruckten Entwurfsstand ergeben. Im Gegenzug sind bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer und dem Familienleistungsausgleich Mindereinnahmen zu verzeichnen. 3.12 Orientierungsdaten Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf den Berechnungen des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2016 sowie die Verständigung der staatlichen und kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in der Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission vom 04.11.2016. Die vom Land mitgeteilten Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. 3.13 Finanzausgleich 2017 Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2016 wurden vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg mit Rundschreiben vom 10.05.2016 folgende (einzelne) Orientierungswerte für das Jahr 2017 mitgeteilt: 10 • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer € 6,0 Mrd. • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer € 838 Mio. • Familienleistungsausgleich € 478 Mio. • Gewerbesteuerumlagesatz (voraussichtlich) 68 v.H. Auf der Grundlage dieser Orientierungswerte sowie den nachstehenden stadteigenen Annahmen auf Basis der Werte des Haushaltserlasses 2016 für das Finanzplanungsjahr 2017 erfolgten die entsprechenden Veranschlagungen im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017: Grundkopfbetrag (Schlüsselzuweisungen) € 1.200,-- Kommunale Investitionspauschale € Finanzausgleichsumlage 22,10 v.H. 76,-- Nach dem Vorliegen des Haushaltserlasses 2017 des Landes vom 17.11.2016 sind den Finanzausgleichsberechnungen für 2017 folgende Orientierungsdaten zugrunde gelegt worden: (zuvor:) • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer € 5,9 Mrd.. (€ 6,0 Mrd.) • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer € 833 Mio. (€ 838 Mio.) • Kommunale Investitionspauschale je Einwohner € (€ 76,00) • Grundkopfbetrag je Einwohner € 1.242,00 (€ 1.200,00) • Familienleistungsausgleich € 474,5 Mio. (€ 478 Mio.) • Gewerbesteuerumlagesatz (voraussichtlich) 77,00 68,5 v.H. (69 v.H.) Aufgrund dieser Veränderungen haben sich im Vergleich zur Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt € 2.287.000,-- und gleichzeitig Mindereinnahmen von zusammen 314.000,-- € sowie Minderausgaben in Höhe von 30.000,-- € ergeben. Die hieraus resultierende Verbesserung in saldierter Höhe von 2.003.000,-- € ist im Zuge der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017 in den Gemeinderat am 21.11.2016 über die Änderungsliste mit Stand vom 18.11.2016 abgebildet worden. 11 Eine Mehrfertigung des Rundschreibens des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 10.05.2016 sowie des Entwurfs des Haushaltserlasses 2017 des Landes vom 11.11.2017 ist den Haushaltsplanunterlagen beigefügt worden. Im Weiteren ist ein Berechnungsblatt für die wichtigsten allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen und Umlagen für das Haushaltsjahr 2017 (Stand gedruckter Haushaltsplanentwurf 2017 bzw. fortgeschriebener Stand auf Basis des Entwurfs des Haushaltserlasses 2017 des Landes) angeschlossen. Für die Kreisumlage ist ein Hebesatz von 27,5 v.H. (analog den Jahren 2015 und 2016) angesetzt worden. 3.2 Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2017 Im Gegensatz zu den schwierigen Planungsphasen für die Jahre 2010 und 2011 (Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die öffentliche Hand) stand auch die Entwurfsgestaltung für das Planjahr 2017 -ähnlich wie schon für die fünf vorangegangenen Haushaltsjahre 2012 bis 2016- infolge des stabilen gesamtwirtschaftlichen Aufschwungs und den damit verbundenen Steuermehreinnahmen auf einer guten (Finanz-)Grundlage. Andererseits aber waren die monetären Bedarfe bzw. Auswirkungen einer Vielzahl von größeren Projekten sowie insbesondere die Vorgaben des vom Gemeinderat am 28.07.2014 beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2015 ff., welches in unmittelbarem Zusammenhang mit den (Groß-)Maßnahmen gemäß dem „Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019“ steht, zu beachten. Das Konzept entsprechend dieser Beschlusslage gilt derzeit unverändert und soll bis zum Jahresende 2016 noch fortgeschrieben werden. 12 Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 27.04.2016 wurden die Fachämter, Fachabteilungen und Ortsverwaltungen aufgefordert, die Mittelanmeldungen für den Haushaltsplanentwurf 2017 bis zum 20.06.2016 bei der Kämmerei einzureichen, die Mittelbedarfe äußerst sparsam und wirtschaftlich zu gestalten, alle Positionen kritisch nach Einsparungsmöglichkeiten zu überprüfen und zusätzlich Verbesserungsvorschläge einzubringen. Gleichzeitig wurden die Facheinheiten darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplanentwurf 2017 unverändert nach den Vorgaben des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes aufzustellen ist, mit der Folge, dass die ausgabeseitigen Mittelanmeldungen noch deutlich stärker als in den Vorjahren auf den unabdingbar notwendigen Bedarf zu beschränken sind. Im Weiteren wurde auf der Grundlage des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes die Richtungsvorgabe gesetzt, den Haushalt 2017 so zu planen, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden können. Neue Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen können somit nur bei absolut zwingendem Bedarf in den Haushaltsplanentwurf 2017 aufgenommen werden. Nach Abgabe aller Haushaltsmittelanforderungen wurde ein erster Planentwurf für das Jahr 2017aufgestellt. Der erste (Roh-)Entwurf des Verwaltungshaushalts wies zunächst eine Minus-Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von rd. € 1,9 Mio. aus (Stand im Vorjahr für das Planjahr 2016: Zuführungsrate von rd. 4,3 Mio. €, Stand im Vorvorjahr für das Planjahr 2015: rd. € 3,4 Mio., Stand im Jahr 2013 für das Planjahr 2014: rd. € 4,8 Mio., Stand im Jahr 2012 für das Planjahr 2013: rd. 4,6 Mio. €). Im Gegenzug zu den Jahren 2013 bis 2016 mussten hier für die Planjahre 2010 bis 2012 zum gleichen Verfahrensstand noch jeweils hohe Unterdeckungen (Minus-Zuführungsraten) ausgewiesen werden: im Jahr 2011 belief sich die Unterdeckung für das Planjahr 2012 auf rd. € 1,5 Mio., im Jahr 2010 für das Planjahr 2011 gar auf rd. € 7,3 Mio. und im Jahr 2009 für das Planjahr 2010 auf über € 5,0 Mio. (= jeweiliger Erstentwurfsstand). 13 In diesen Zahlenvergleichen spiegeln sich einnahmeseitig die deutlich erhöhten Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs infolge der guten und stabilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie im Weiteren auch beschlossene Steuer-, Gebühren- und Entgeltanpassungen sowie ausgabeseitige Konsolidierungen wider. So können im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2017 unter Berücksichtigung der im Zuge der Einbringung am 21.11.2016 vorgelegten Änderungsliste vom 18.11.2016 die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen (Finanzausgleichs-) Zuweisungen in kumulierter Höhe von rd. € 83,9 Mio. und damit im Vergleich zum Haushaltsplan 2016 um rd. € 3,2 Mio. höher veranschlagt werden. Für das Rechnungsjahr 2015 konnte hier eine Summe von rd. 78,5 Mio. € ausgewiesen werden. Eine nachhaltige Stärkung der (Eigen-)Ertragskraft des Haushaltes (insbesondere infolge der Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2011) wurde aber nicht nur mit Blick auf die schwierigen Haushaltsjahre 2011 und 2012, sondern im Weiteren insbesondere mit Ausrichtung auf die mittel- und langfristige Ausgabenentwicklung unumgänglich notwendig. Aufgrund dessen ist auch eine weitere Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B sowie der Steuersätze für die Vergnügungssteuer zum 01.01.2017 bzw. 01.01.2018 (hier 2. Anpassungsstufe bei der Vergnügungssteuer) vorgeschlagen und beschlossen worden. Nach intensiv geführten Haushaltsgesprächen mit den Fachämtern und Fachabteilungen konnte die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt um über € 9,3 Mio. auf den im gedruckten Entwurf in Höhe von € 7.464.560,-veranschlagten Betrag verbessert werden. Unter Berücksichtigung der im Zuge am 21.11.2016 vorgelegten Änderungsliste vom 18.11.2016 hatte sich die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt um € 1.829.300,-- auf € 9.293.860,-- erhöht. Im Haushaltsplan 2016 ist für das Finanzplanungsjahr 2017 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 3.995.000,-- ausgewiesen. Im Vergleich hierzu hat sich somit bezogen auf den Stand der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017 in den Gemeinderat am 21.11.2016 eine „Mehrzuführung“ an den Vermögenshaushalt in Höhe von rd. € 5,3 Mio. ergeben (auf die ergänzenden Ausführungen unter Ziffer 3.5 wird verwiesen). 14 Eine verwaltungsinterne Klausurtagung zum Haushalt 2017 fand im Jahr 2016 nicht statt. Die verwaltungsseitige Priorisierung der Maßnahmen zur Aufnahme in den Haushaltsplanentwurf 2017 und hier insbesondere in den Vermögenshaushalt erfolgte in einer Dezernentenbesprechung. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2017 war im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 5.000.000,-- und eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 7.785.340,-- ausgewiesen. Im Zuge der Einbringung des gedruckten Haushaltsplanentwurfes 2017 in den Gemeinderat am 21.11.2016 ist gleichzeitig eine Änderungsliste mit Datum vom 18.11.2016 vorgelegt worden. Damit sind neben den bereits erwähnten Veränderungen bei den Finanzausgleichsleistungen aufgrund des Vorliegens der Entwurfsfassung des Haushaltserlasses 2017 des Landes vom 11.11.2016 weitere Veranschlagungsanpassungen vorgenommen worden. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um die Mittelzuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH, um die Aufnahme des Mittelbedarfs für bauliche Verbesserungsmaßnahmen an der Stadthalle sowie um eine auf € 7.500.000,-- erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen erhöhte sich die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt im Vergleich zum gedruckten Entwurf um € 1.829.300,-auf € 9.293.860,-- und reduzierte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes um € 32.300,-- auf € 7.753.040,--. Zur öffentlichen Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2017 durch den Hauptund Personalausschuss am 05.12.2016 ist von der Verwaltung eine fortgeschriebene Änderungsliste II mit Datum vom 29.11.2016 bzw. eine nochmals fortgeschriebene Änderungsliste III mit Datum vom 01.12.2016 vorgelegt worden. Die Änderungsliste II beinhaltete im Wesentlichen einen veränderten Mittelbedarf für den Ausbau der Kreuzstraße im Rahmen der Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ (Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2016) sowie eine nochmalige Änderung des Zuführungsbetrages an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH und hier bezogen auf die Maßnahmen nach dem Rahmen- und Kostenplan. 15 Schließlich sind über die Änderungsliste III vom 01.12.2016 die finanziellen Auswirkungen der Beschlussfassungen des Gemeinderats vom 21.11.2016 zum Stellenplan 2017 abgebildet worden. Danach haben sich die Personalausgaben um € 476.700,-- auf € 31.552.800,-- erhöht. Unter Berücksichtigung der Fortschreibungen gemäß den Änderungslisten II vom 29.11.2016 bzw. III vom 01.12. 2016 konnte die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 8.784.360,-- ausgewiesen werden. Gleichzeitig erhöhte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes vor Beginn der ganztägigen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2016 im Vergleich zum gedruckten Entwurf 2017 um € 987.200,-- auf € 8.772.540,--. Im Zuge der (Vor-)Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2017 durch den Hauptund Personalausschuss am 05.12.2016 verminderte sich die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Vergleich zum Stand vor der Sitzung um € 29.360,-- auf € 8.755.000,--. Diese Veränderung ist auf verschiedene Mehrausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung und auf die Gewährung von Zuschüssen zurückzuführen. Im Weiteren erhöhte sich der Kreditbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2017 im Vergleich zum Stand vor der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2016 um € 457.460,--. Neben der verminderten Zuführung vom Verwaltungshaushalt (€ 29.360,--) ging diese Veränderung auf mehrere Ausgabenerhöhungen (€ 503.000,--) und zwei Ausgabenreduzierungen (€ 75.800,--) sowie zu Glättungszwecken auf eine Mindereinnahme (€ 900,--) zurück. Die Ausgabenerhöhungen betreffen neben mehreren baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Wesentlichen die Neuaufnahme eines Mittelansatzes in Höhe von € 175.000,-- für die Umwandlung des Tennenplatzes des SC KuhbachReichenbach in einen Allwetterrasenplatz und die Erhöhung der Zuführung an den Durchführungshaushalt der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH um € 150.000,-für die Ausstellungsbeiträge der Partnerstädte und Partner der Stadt Lahr (Partnergärten). 16 Die ordentlichen Tilgungsleistungen sind in Höhe von € 2.250.000,-- veranschlagt, so dass der aktuelle Planentwurf 2017 bei einem ausgewiesenen Darlehensbedarf von € 9.230.000,-- mit einer rechnerischen Netto-Neuverschuldung in Höhe von € 6.980.000,-- schließt. Der Haushaltsplan 2016 weist für das Finanzplanungsjahr 2017 (noch) einen Darlehensbedarf in Höhe von € 28,725 Mio. und unter Berücksichtigung der eingestellten Tilgungen (€ 2,1 Mio.) eine Neuverschuldung in Höhe von € 26,625 Mio. aus. Eine Rücklagenentnahme war für 2017 nicht vorgesehen, da zum damaligen Stand (Haushaltsplan 2016) ein einsetzbarer Rücklagenbestand nicht mehr vorhanden war. Die im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2017 in Höhe von € 7,5 Mio. eingesetzten Rücklagenmittel resultieren einerseits aus der weiteren -noch zur Verfügung stehenden- Ergebnisverbesserung aus 2015 von knapp € 3,8 Mio. sowie andererseits aus dem Vorgriff auf die (derzeit) erwartete Verbesserung des Rechnungsergebnisses 2016. Der Investitionsbedarf ist gemessen an den Mittelanforderungen unverändert hoch. Im Hinblick auf den engen Finanzrahmen und der anhängigen Großmaßnahmen (z.B. Landesgartenschau 2018, Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019, Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“) muss (zwingend) mehr denn je eine kritische Priorisierung der Investitionsmaßnahmen erfolgen, bei der einerseits die zukunftsorientierte (Weiter-)Entwicklung der Stadt Lahr und andererseits das finanziell vertretbare Leistungsvermögen im Sinne der stetigen Aufgabenerfüllung die entscheidenden Kriterien zu sein haben. Im Haushaltsplanentwurf 2017 sind die Ausgaben für die in diesem Jahr vorgesehenen investiven Maßnahmen nach der Rahmen- und Kostenplanung für die Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 vor dem Hintergrund der Durchführung der Maßnahmen durch die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH (kurz: LGS-GmbH) -analog den beiden Vorjahren- im Unterabschnitt 2.5850 unter der Vorhabenskennziffer „998“ in Gesamthöhe von € 21,9 Mio. als Investitionszuschüsse/Zuführungen an die LGS-GmbH veran- 17 schlagt. Gleiches gilt für die städtische Zuführung an die LGS-GmbH für deren laufende Rechnung. Diese ist in Höhe von € 2.310.000,-- veranschlagt. Vor dem Hintergrund der Vorgaben nach dem Finanzierungs- und Entschuldungskonzept ist der Haushaltsplanentwurf 2017 und der Eckwerteentwurf für die mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020 in der mit gemeinderätlichen Vertretern besetzten Lenkungsgruppe „Haushaltsstruktur“ in der Sitzung am 25.10.2016 auf der Grundlage der seinerzeitigen Kennzahlen behandelt worden. Die Entwurfswerte für die Haushaltsplanung 2017 mit Finanzplanung bis 2020 mit Stand vom 07.11.2016 sind am 09.11.2016 mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg –Rechtsaufsichtsbehörde- (vor-)besprochen worden. 3.3 Volumen des Gesamthaushaltes Der aktuelle Haushaltsplanentwurf 2017 weist ein Gesamtvolumen in Höhe von € 159.650.000,-- aus und erreicht damit betragsmäßig nahezu das Niveau des Haushaltsplanvolumens 2016 mit € 159.850.000,--. Das Gesamtvolumen für das Rechnungsjahr 2015 belief sich auf € 135.962.079,41 (Ergebnis), das Rechnungsergebnis 2014 wies ein Volumen von € 123.476.318,23 aus. Die Veränderungen der Gesamtsummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie des Gesamthaushaltes 2017 (jeweils aktuelle Entwurfsstände) gegenüber dem Haushaltsplanjahr 2016 ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: 18 Tabelle 1: Gesamthaushalt 2017 € 2016 € Veränderungen +/-€ A) Verwaltungshaushalt Einnahmen Ausgaben Zuführungsrate 117.050.000 108.295.000 8.755.000 112.760.000 103.630.000 9.130.000 4.290.000 4.665.000 -375.000 B) Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben Darlehensbedarf 33.370.000 42.600.000 9.230.000 45.490.000 47.090.000 1.600.000 -12.120.000 -4.490.000 7.630.000 159.650.000 159.850.000 -200.000 C) Gesamtvolumen Das Gesamthaushaltsvolumen 2017 liegt nach dem aktuellen Entwurfsstand mit einem Betrag von € 200.000,-- unter dem des Vorjahres (= - 0,13 %). Um die Entwicklung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt noch deutlicher darzustellen, sind die kalk. Kosten und die inneren Verrechnungen auszuklammern, da diese Beträge keine Auswirkungen auf die Erhöhung der Ausgaben haben. Tabelle 2: Ausgaben im Verwaltungshaushalt (bereinigt) 2017 2016 € € Veränderung 2017 - 2016 € % Volumen des Verwaltungshaushaltes 117.050.000 112.760.000 4.290.000 3,80 abzüglich a) innere Verrechnungen 2.725.550 2.661.700 63.850 2,40 b) kalkulatorische Kosten 2.148.450 2.157.950 -9.500 -0,44 c) Zuführung zum Vermögenshaushalt 8.755.000 9.130.000 -375.000 -4,11 103.421.000 98.810.350 4.610.650 4,67 Bereinigte Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 19 Tabelle 3: Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben Haushaltsplan 2017 € Haushaltsplan 2016 € Rechn.ergebnis 2015 € A) Einnahmen 1. Grundsteuer A und B 2. Gewerbesteuer 3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5. Allg. FAG-Zuweisungen 6. Gebühren u. ähnl. Entgelte Summen: 7.484.000 23.750.000 6.832.000 23.000.000 6.775.679 23.283.860 16.740.000 16.170.000 15.715.200 3.580.000 30.755.000 6.346.550 88.655.550 2.893.000 30.355.000 5.966.120 85.216.120 2.805.943 28.320.811 6.951.340 83.852.833 31.552.800 29.778.100 27.057.527 27.724.900 9.689.300 1.084.000 4.170.000 29.490.000 103.711.000 27.644.850 8.243.400 1.124.000 4.070.000 28.270.000 99.130.350 24.336.615 8.323.513 921.839 4.611.137 27.252.040 92.502.670 B) Ausgaben 1. Personalausgaben 2. Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand (bereinigt) 3. Zuweisungen, Zuschüsse 4. Aufwendungen für Zinsen 5. Gewerbesteuerumlage 6. Allgem. Umlagen Summen: Die enorme Entwicklung des planmäßigen Haushaltsvolumens seit dem Jahr 2000 zeigt folgende Übersicht und Grafik eindrucksvoll auf: 20 Volumen in € Jahr Verw.HH 2000* 2001* 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 67.132.624 69.551.035 76.200.000 66.110.000 69.080.000 72.380.000 72.230.000 75.680.000 78.400.000 78.260.000 79.305.000 80.085.000 88.970.000 96.800.000 102.815.000 104.360.000 112.760.000 117.050.000 Verm.HH 11.217.744 9.594.392 12.520.000 17.075.000 9.865.000 9.200.000 9.970.000 11.060.000 10.350.000 18.875.000 14.145.000 6.930.000 11.800.000 20.265.000 13.615.000 18.450.000 47.090.000 42.600.000 Veränderung ggü.Vorjahr (+/-) in € Gesamt Verw.HH Verm.HH Gesamt 78.350.368 79.145.427 88.720.000 83.185.000 78.945.000 81.580.000 82.200.000 86.740.000 88.750.000 97.135.000 93.450.000 87.015.000 100.770.000 117.065.000 116.430.000 122.810.000 159.850.000 159.650.000 2.418.411 6.648.965 -10.090.000 2.970.000 3.300.000 -150.000 3.450.000 2.720.000 -140.000 1.045.000 780.000 8.885.000 7.830.000 6.015.000 1.545.000 8.400.000 4.290.000 -1.623.352 2.925.608 4.555.000 -7.210.000 -665.000 770.000 1.090.000 -710.000 8.525.000 -4.730.000 -7.215.000 4.870.000 8.465.000 -6.650.000 4.835.000 28.640.000 -4.490.000 795.059 9.574.573 -5.535.000 -4.240.000 2.635.000 620.000 4.540.000 2.010.000 8.385.000 -3.685.000 -6.435.000 13.755.000 16.295.000 -635.000 6.380.000 37.040.000 -200.000 * Beträge umgerechnet von DM in EUR Verw.HH = Verwaltungshaushalt, Verm.HH = Vermögenshaushalt, Gesamt = Gesamthaushalt 21 3.4 Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmen und Ausgaben 3.4.1 Grundsteuer Der Grundsteuerhebesatz A und B belief sich seit dem Jahr 1994 auf jeweils 330 v.H.. Mit Wirkung zum 01.01.2010 ist der Hebesatz für die Grundsteuer B um 30 v.H. erhöht und auf 360 v.H. festgesetzt worden. Der Hebesatz für die Grundsteuer A blieb unverändert bei 330 v.H. festgesetzt. Zum 01.01.2011 ist der Hebesatz für die Grundsteuer A und B einheitlich auf 390 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010) und zum 01.01.2017 der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 420 v.H. (Gemeinderatsbeschluss vom 24.10.2016) erhöht worden Für die Grundsteuer A und B ist im Entwurf des Haushaltsplans 2017 unter Berücksichtigung des ab 01.01.2017 erhöhten Hebesatzes für die Grundsteuer B ein Gesamtaufkommen in Höhe von 7.484.000,-- € veranschlagt. Die letzte Einheitsbewertung wurde auf den 01.01.1964 vorgenommen, obwohl nach dem Bewertungsgesetz eine Hauptfeststellung in Zeitabständen von jeweils sechs Jahren vorgesehen ist. Mit einer Verordnung über eine neue Hauptfeststellung ist auch weiterhin nicht zu rechnen, obwohl diese eine erhebliche Verbesserung bei den Grundsteuereinnahmen mit sich bringen könnte. Für die Grundsteuer wurden die Einheitswerte 1964 erst mit Wirkung ab 01.01.1974 übernommen. Die möglichen Auswirkungen der seit einiger Zeit diskutierten grundlegenden Umstellung der Besteuerungsgrundlagen sind derzeit nicht einschätzbar. Gleiches gilt auch für einen möglichen Umstellungszeitpunkt. 22 3.4.2 Gewerbesteuer Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ geht nach der November-Steuerschätzung 2016 davon aus, dass das Gewerbesteueraufkommen (brutto) im Jahr 2017 bundesweit im Durchschnitt voraussichtlich um 9,6 % gegenüber dem Vorjahr steigen wird. Für die Jahre 2018 ff. hat der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr zusätzliche Einnahmeverbesserungen bei der Gewerbesteuer (brutto) in Höhe von bundesdurchschnittlich jeweils 2,4 % für die Jahre 2018 und 2019 sowie von 3,0 % für das Jahr 2020 prognostiziert. Dabei weist der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ darauf hin, dass die Schätzung des Gewerbesteueraufkommens unter dem Einfluss von Steuerrechtsänderungen bzw. Folgen der Rechtsprechung steht. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen und insbesondere der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung 2016 wird für das Planjahr 2017 ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von € 23,75 Mio. (im Vorjahr: € 23,0 Mio.) als realisierbar angesehen. Die Haushaltsrechnung 2016 mit Stand vom 05.12.2016 weist für das Jahr 2016 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rd. € 25,5 Mio. (bei einem Ansatz von € 23,0 Mio.) aus. Weiter ist bei den aktuell verbuchten Gewerbesteuermehreinnahmen 2016 zu beach- ten, dass hierin ein Betrag von knapp € 2,0 Mio. enthalten ist, der auf einmalige Vorgänge aus Vorjahren zurückgeht und daher für die Ansatzermittlung 2017 zu bereinigen war. Die tatsächliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahresende lässt sich im Vorhinein nur äußerst schwer einschätzen, da es im Laufe eines Jahres regelmäßig zu Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw. Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen (Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind. 23 Mit Wirkung zum 01.01.2011 ist der Gewerbesteuerhebesatz von zuvor 350 v.H. auf 390 v.H. erhöht worden (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010). Die Gewerbesteuerumlage ist entsprechend dem Gewerbesteuereinnahmeansatz in Höhe von € 23,75 Mio. mit € 4,17 Mio. angesetzt. Der Vervielfältiger zur Berechnung der Umlage wird sich nach den Orientierungsdaten des Landes im Jahr 2017 voraussichtlich auf 68,5 v.H. (im Vorjahr: 69,0 v.H.) belaufen. Somit wirkt sich die Gewerbesteuerumlage bezogen auf das veranschlagte Gewerbesteueraufkommen mit einen Anteil von 17,56 % (im Vorjahr: 17,69 %) aus. Die Umlagenberechnung erfolgt aus dem tatsächlichen Eingang (Ist-Zahlen) der Gewerbesteuer. Tabelle 4: Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage Jahr 1990 1995 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gewerbesteuer Gewerbesteuer- Vervielfältiger Umlagesatz GewerbesteuerIst-Aufkommen hebesatz Gewerbesteuerumlage umlage Euro % Euro 8.979.645 13.991.017 16.885.672 17.435.456 21.639.223 15.070.156 18.996.958 19.861.117 22.263.163 19.471.957 15.476.106 13.634.232 12.982.599 15.589.687 17.558.961 21.728.195 20.123.558 23.707.792 23.000.000 23.750.000 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 350 390 390 390 390 390 390 390 52 79 83 91 102 114 82 81 74 73 65 66 71 70 69 69 69 69 69 68,5 14,86 22,57 23,71 26,00 29,14 32,57 23,43 23,14 21,14 20,86 18,57 18,86 20,29 17,95 17,69 17,69 17,69 17,69 17,69 17,56 1.334.119 3.157.972 4.004.317 4.533.219 6.306.288 4.908.565 4.450.716 4.596.430 4.707.069 4.061.294 2.874.134 2.571.027 2.633.613 2.798.149 3.106.585 3.844.219 3.560.322 4.194.456 4.069.231 4.171.474 Nettoaufkommen Euro 7.645.526 10.833.044 12.881.356 12.902.238 15.332.935 10.161.591 14.546.242 15.264.687 17.556.094 15.410.663 12.601.972 11.063.205 10.348.986 12.791.538 14.452.375 17.883.976 16.563.236 19.513.336 18.930.769 19.578.526 Anmerkung: Bei den Angaben in der Spalte „Gewerbesteuer Ist-Aufkommen“ der Jahre 1990 bis 2015 handelt es sich um die jeweiligen Rechnungsergebnisse, der Jahre 2016 und 2017 um die jeweils veranschlagten Haushaltsansätze. 24 3.4.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Nach dem (zwischenzeitlich) vorliegenden Haushaltserlass 2017 des Landes vom 17.11.2015 auf Basis der November-Steuerschätzung 2016 wird der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2017 auf € 5,9 Mrd. geschätzt. Im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 ist hier noch ein Ausschüttungsaufkommen in Höhe von € 6,0 Mrd. (Grundlage: Mai-Steuerschätzung 2016) berücksichtigt worden. Die Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt. Die letzte (festgesetzte) Anpassung erfolgte im Jahr 2014 für den Zeitraum 2015 bis 2017. Bis zum Jahr 2011 wurden bei der Ermittlung der örtlichen Schlüsselzahlen Sockelbeträge, bis zu denen die Einkommensteuerleistungen der Einwohner berücksichtigt werden, in Höhe von € 30.000,-- für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und € 60.000,-- für zusammen veranlagte Steuerpflichtige angesetzt. Auf der Grundlage eines Präsidiumsbeschlusses vom 13.09.2011 hatte sich der Deutsche Städtetag mit der Begründung, dass sich die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei einem Festhalten an den bisherigen Sockelbeträgen von € 30.000,-- bzw. € 60.000,-- immer weniger (wie in Art. 106 Abs. 5 Grundgesetz vorgegeben) an den Einkommensteuerleistungen der Einwohner der Gemeinden orientieren würde, für eine Anhebung der Sockelbeträge auf € 35.000,-bzw. € 70.000,-- ausgesprochen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wurde vom Bundesfinanzministerium am 05.10.2011 eingeleitet und abgeschlossen. Im Jahr 2011 hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg die Schlüsselzahlen für die Jahre 2012 bis 2014 auf der Basis der Sockelbeträge von € 35.000,-- bzw. € 70.000,-- neu berechnet und bekanntgegeben. Danach belief sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2014 auf 0,0029621. 25 Turnusgemäß wurde der Aufteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Jahr 2014 für die Jahre 2015 bis 2017 neu ermittelt, wobei die Ergebnisse der Einkommensteuer-Statistik des Jahres 2010 zugrunde gelegt wurden. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung weiterhin unveränderter Sockelbeträge (35/70 T€) die Schlüsselzahlen für die Jahre 2015 bis 2017 übermittelt. Danach beläuft sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr ab dem 01.01.2015 auf 0,0028371 und hat sich somit im Vergleich zur zuvor geltenden Schlüsselzahl um 0,000125 verringert. Im Jahr 2017 steht eine Neufestsetzung der Schlüsselzahl für die Jahre 2018 bis 2020 auf Grundlage der Einkommensteuer-Statistik des Jahres 2013 an. Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2017 (Stand Änderungsliste vom 18.11.2016) sind die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer unter Ansetzung des für das Planjahr prognostizierten Aufkommens von € 5,9 Mrd. und der geltenden Schlüsselzahl (0,0028371) in Höhe von € 16,17 Mio. veranschlagt worden. Die Schlüsselzahl der Stadt Lahr hat sich wie folgt entwickelt: Jahre Schlüsselzahl Veränderung +/- 1972 - 1974 0,0038599 1975 - 1976 0,0036283 -0,0002316 1977 - 1978 0,0036246 -0,0000037 1979 - 1981 0,0035662 -0,0000584 1982 - 1984 0,0037290 0,0001628 1985 - 1987 0,0033716 -0,0003574 1988 - 1990 0,0034488 0,0000772 1991 - 1993 0,0034124 -0,0000364 1994 - 1996 0,0033495 -0,0000629 1997 - 1999 0,0033583 0,0000088 2000 - 2002 0,0033733 0,0000150 26 2003 - 2005 0,0032458 -0,0001275 2006 - 2008 0,0031720 -0,0000738 2009 - 2011 0,0030739 -0,0000981 2012 – 2014 0,0029621 -0,0001118 2015 – 2017 0,0028371 -0,0001250 Tabelle 5: Entwicklung des Gesamtaufkommens des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer Jahr Gesamtaufkommen* Veränderung VJ +/- € € 1995 3.358.716.348 1996 1997 3.120.064.308 3.019.147.670 1998 1999 - Schlüsselzahl Anteil Stadt Lahr € 0,0033495 11.250.020 -238.652.040 -100.916.638 0,0033495 0,0033583 10.450.655 10.139.204 3.301.497.926 3.503.603.936 282.350.255 202.106.010 0,0033583 0,0033583 11.087.420 11.766.153 2000 2001 3.702.648.265 3.564.014.606 199.044.329 -138.633.659 0,0033733 0,0033733 12.490.143 12.022.490 2002 2003 3.569.405.606 3.510.251.566 5.391.000 -59.154.040 0,0033733 0,0032458 12.040.676 11.393.575 2004 2005 3.328.697.592 3.295.739.170 -181.553.974 -32.958.422 0,0032458 0,0032458 10.804.287 10.697.310 2006 2007 2008 3.567.060.577 4.010.749.726 4.497.679.852 271.321.407 443.689.149 486.930.126 0,0031720 0,0031720 0,0031720 11.314.716 12.722.098 14.266.640 2009 2010 3.985.837.195 3.969.274.248 -511.842.657 -16.562.947 0,0030739 0,0030739 12.252.065 12.201.152 2011 2012 4.229.617.830 4.636.354.948 260.343.582 406.737.118 0,0030739 0,0029621 13.001.422 13.733.347 2013 2014 5.020.503.188 5.161.164.396 384.148.240 140.661.208 0,0029621 0,0029621 14.871.232 15.287.885 2015 2016 5.563.191.282 5.618.497.935 402.026.886 55.306.653 0,0028371 0,0028371 15.783.330 15.940.240 2017 5.900.000.000 281.502.065 0,0028371 16.738.890 * Spalte "Gesamtaufkommen": bis 2015: endgültige Abrechnung 2016: vorläufige Abrechnung bei einer Ansatzgrundlage von € 5,7 Mrd. 2017: Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016 27 3.4.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Diese Einnahmeposition, die als Ersatz für die ab 1998 weggefallene Gewerbekapitalsteuer gilt, wurde gemäß dem im Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016 in Höhe von € 833 Mio. bezifferten Gemeindeanteil und unter Ansetzung der für die Stadt Lahr mit Wirkung ab dem 01.01.2015 geltenden Schlüsselzahl von 0,0042982 ermittelt. Zuvor (bis 2014) belief sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr auf 0,0044309. Für das Planjahr 2017 konnten die Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Höhe von € 3,58 Mio. veranschlagt werden (Änderungsliste vom 18.11.2016). Der Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 lag noch ein Aufkommen von € 838 Mio. zugrunde. Mit Wirkung ab dem Jahr 2009 wurde die Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer von dem bis dato geltenden, vorläufigen Verteilungsschlüssel auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel umgestellt. Der neue Schlüssel wird stufenweise bis 2018 eingeführt. In den Jahren 2009 bis 2011 erfolgte die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer mit 25 % nach dem neuen fortschreibungsfähigen Schlüssel und mit 75 % nach dem für die Jahre 2000 bis 2008 geltenden (Übergangs-)Schlüssel. In den Jahren 2012 bis 2014 belief sich der Anteil auf jeweils 50 %. Im Jahr 2014 erfolgte turnusgemäß die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 2015 auf der Basis gemeindescharfer Berechnungen gem. § 5 c des Gemeindefinanzreformgesetzes. Die daraus resultierenden Schlüsselzahlen sind für die Jahre 2015 bis 2017 gültig und setzen sich aus dem Übergangsschlüssel mit einem Anteil von 25 % und dem (Fortschreibungs-)Schlüssel mit einem Anteil von 75 % zusammen. Im Jahr 2017 steht eine Neufestsetzung der Schlüsselzahl für die Jahre 2018 bis 2020 an. 28 3.4.5 Sonstige Steuereinnahmen Mit Wirkung zum 01.01.2011 sind die Vergnügungssteuersätze einheitlich für Gewinnspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten von zuvor 9 % auf 15 % der Bruttokasse angehoben worden (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010). Mit neuerlichem Ratsbeschluss vom 24.10.2016 ist der Steuersatz für Geldspielgeräte ab 01.01.2017 auf 18 % und ab 01.01.2018 auf 20 % der Bruttokasse erhöht worden. Für die Vergnügungssteuer sind im Haushaltsplanentwurf 2017 unter Berücksichtigung des für das Planjahr erhöhten Steuersatzes Einnahmen in Höhe von € 1.500.000,-- (im Vorjahr: € 1.300.000,--) veranschlagt. Ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2011 ist eine Erhöhung der Hundesteuer für den Ersthund von € 75,-- auf € 100,-- und für jeden weiteren Hund von € 150,-- auf € 200,-- sowie eine Anpassung des Steuersatzes für Zwinger von € 75,-- auf € 100,-- erfolgt (Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2010). Im Planentwurf 2017 sind die Hundesteuereinnahmen –analog dem Vorjahr- mit einem Betrag in Höhe von € 160.000,-- ausgewiesen. 3.4.6 Zuweisungen nach dem FAG Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) sind im aktuellen Entwurf des Haushaltsplans 2017 ( gem. Änderungsliste vom 18.11.2016) auf Basis der vom Land mit Haushaltserlass 2017 vom 11.11.2017 bzw. 17.11.2016 übermittelten Orientierungsdaten für die kommunale Haushaltsplanung 2017 veranschlagt. Da zum Zeitpunkt der Drucklegung der gebundenen Entwurfsfassung der Haushaltserlass 2017 des Landes noch nicht vorlag, mussten für die Ansatzermittlungen 2017 zum Teil stadteigene Annahmen unter Heranziehung der Prognosen des letztjährigen Haushaltserlasses 2016 vom 03.08.2015 ergänzt um die Daten der MaiSteuerschätzung 2016 getroffen werden. 29 Lediglich die Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie für den Familienleistungsausgleich basierten für die Druckfassung des Entwurfs auf den vom Land nach der Mai-Steuerschätzung 2016 mit Datum vom 10.05.2016 bekanntgegebenen Prognosen. Nachdem der Entwurf des Haushaltserlasses 2017 des Landes am 11.11.2016 bzw. der endgültige Haushaltserlass 2017 am 17.11.2016 (ohne Veränderungen zur Entwurfsversion) und damit erst kurz vor Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2017 in den Gemeinderat am 21.11.2016 eingegangen ist, sind entsprechende Neuberechnungen auf Basis dieser Orientierungsdaten angestellt worden. Danach konnten über die Änderungsliste mit Datum vom 18.11.2016 saldierte Verbesserungen in Höhe von rd. € 2,0 Mio. dargestellt werden. Insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen waren deutliche Mehreinnahmen im Vergleich zur gedruckten Entwurf 2017 zu verzeichnen. Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2017 ist auf Basis des Haushaltserlasses 2017 des Landes vom 11.11.2016 bzw. 17.11.2016 ein Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.242,-- zugrunde gelegt worden. Für die Stadt Lahr ergibt sich hieraus unter Berücksichtigung der zum Stichtag 30.06.2016 vorerst hochgerechneten Einwohnerzahl (die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg zum 30.06.2016 auf der Grundlage des Zensus 2011 fortzuschreibende Einwohnerzahl liegt bislang noch nicht vor) ein vorläufiger Kopfbetrag von € 1.536,60 je maßgeblichen Einwohner. Auf dieser Grundlage wurden die Schlüsselzuweisungen nach dem FAG für das Jahr 2017 in Höhe von € 25,345 Mio. (im Vorjahr € 25,32 Mio. bei einem Grundkopfbetrag von € 1.189,--) veranschlagt und über die Änderungsliste vom 18.11.2016 abgebildet. Der Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 lag noch ein Grundkopfbetrag € 1.200,-- je Einwohner zugrunde. 30 Die Zuweisungen für den Familienleistungsausgleich (als Ausgleich der Systemumstellung bei der Auszahlung des Kindergeldes) sind auf Basis eines erwarteten Ausschüttungsvolumens von € 474,5 Mio. in Höhe von € 1,345 Mio. (im Vorjahr: € 1,3 Mio.) im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2017 (Änderungsliste vom 18.11.2016) veranschlagt. Für die Ermittlung der kommunalen Investitionspauschale wurde entsprechend den Angaben im Haushaltserlass 2017 des Landes vom 17.11.2016 ein Kopfbetrag in Höhe von € 77,-- je Einwohner (im Vorjahr: € 75,-- je Einwohner) angesetzt. Hieraus resultiert ein Einnahmeansatz für 2017 in Höhe von € 3,365 Mio. (im Vorjahr: € 3,33 Mio.), welcher über die Änderungsliste vom 18.11.2016 dargestellt wurde. Der Veranschlagung im gedruckten Haushaltsplanentwurf 2017 lag noch ein Kopfbetrag von 76,-- € je Einwohner zugrunde. Bezüglich der FAG-Zuweisungen des Landes für die Kleinkindbetreuung hatten die kommunalen Spitzenverbände seit Jahren unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip Verhandlungen mit der Landesregierung über eine höhere staatliche Beteiligung an den Kosten für die Kleinkindbetreuung geführt. Im November 2011 konnten diese Verhandlungen mit einem für die Städte und Gemeinden guten Ergebnis abgeschlossen werden. Am 01.12.2011 haben die Landesregierung und die Spitzen der kommunalen Landesverbände den Pakt für Familien mit Kindern unterzeichnet. Im Mittelpunkt des Pakts steht die Verbesserung der Kleinkindbetreuung. Unter Anerkennung der Konnexität haben sich das Land und die kommunalen Landesverbände darauf verständigt, dass das Land die Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung künftig in wesentlich größerem Umfang fördert. Neben der Kleinkindbetreuung sieht der Pakt für Familien mit Kindern ab dem Jahr 2012 auch finanzielle Verbesserungen für den Bereich der Schulsozialarbeit (Kostenbeteiligung des Landes zu 1/3) und ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Sprachförderungsmaßnahmen von drei- bis sechsjährigen Kindern vor. 31 Die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung (Kindergartenlastenausgleich und Kleinkindbetreuung) sind im Haushaltsplanentwurf 2017 in Höhe von zusammen rd. € 5,2 Mio. (im Vorjahr: rd. € 4,9 Mio.) veranschlagt. Hierzu wird im Haushaltserlass 2017 des Landes vom 17.11.2016 darauf hingewiesen, dass sich die pauschalen Zuweisungen 2017 für den Kindergartenlastenausgleich (Kindergartenkinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) auf insgesamt € 529 Mio. belaufen werden. Hinsichtlich der Förderung der Kleinkindbetreuung (Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren) ist weiter ausgeführt, dass die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Zuweisungen derzeit noch nicht vorliegen und dass somit eine Prognose des Jahresbetrages 2017 je umgerechnetes Kind derzeit noch nicht möglich ist. Aus diesem Grund empfiehlt das Land, zunächst die Jahresbeträge 2016 zugrunde zu legen. Vor diesem Hintergrund ist für die Kleinkindbetreuung eine der Höhe nach eher vorsichtige Veranschlagung der erwarteten Landeszuweisungen 2017 auf Basis der Jahresbeträge 2016 erfolgt. Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich sind ab dem Jahr 2014 von der Umstellung der vorherigen Festbetragsförderung in den Jahren 2012 und 2013 auf eine prozentuale Förderbeteiligung geprägt. Gemäß den mit dem Land getroffenen Vereinbarungen (Pakt für Familien mit Kindern) übernimmt das Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung ab dem Jahr 2014 68 Prozent der kommunalen BruttoBetriebsausgaben aus der Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2017 bezogen auf das Jahr 2015) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinderund Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2017 bezogen auf den 01.03.2016). 32 Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die Kommunen bzw. ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren. Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht. Im Ergebnis führte dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten Förderbeträgen für die Kleinkindbetreuung. Das Land stellte hierfür im Jahr 2012 zusätzliche Fördermittel von € 315 Mio. und im Jahr 2013 von € 325 Mio. zur Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung einer Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder. Diesen erhöhten Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich geringere Betreuungsquote und somit auch ein deutlich geringeres Platzangebot gegenüber. Mit der ab 2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder anstelle von Ausbauzielen, tritt nunmehr eine Konsolidierung der vorherigen Förderbeträge der Jahre 2012 und 2013 ein. Hinsichtlich der (neuen) städtischen Kindertagesstätten „Lotzbeckstraße“ und „Bürgerpark“ ist anzumerken, dass für beide Einrichtungen für das Planjahr 2017 (noch) keine FAG-Zuweisungen veranschlagt werden können. Ursächlich hierfür ist, dass die jeweilige einrichtungsbezogene Inbetriebnahme erst nach dem für die Förderung maßgeblichen Stichtag 01.03. des Vorjahres (hier: 01.03.2016) erfolgte bzw. erfolgen wird. 33 Tabelle 6: Steuerkraftzahlen 2017 € 35.935.747 59.451.701 Steuerkraftmeßzahl Steuerkraftsumme 2016 € 32.312.240 56.986.157 € (Ergebnisse 2015) Grundsteuer A -umgerechnetGrundsteuer B -umgerechnetGewerbesteuer -umgerechnetGewerbesteuerumlage Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Familienleistungsausgleich Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Steuerkraftmeßzahl 2017 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft zzgl. Mehrzuweisungen 2015 Steuerkraftsumme 2017 44.934 3.184.247 17.628.870 -4.194.455 15.783.329 1.258.531 2.230.291 35.935.747 23.515.954 59.451.701 Tabelle 7: Entwicklung der Einwohnerzahlen 46.000 45.000 44.000 43.000 42.000 41.000 40.000 39.000 38.000 37.000 36.000 2015 2013 2011 2009 2007 2005 2003 2001 1999 1997 35.000 1995 1.133 1.521 1.660 2.110 431 -55 138 44 136 183 333 417 406 30 -78 2 -6 177 29 -1.249 551 494 311 531 439 1993 35.196 36.329 37.850 39.510 41.620 42.051 41.996 42.134 42.178 42.314 42.497 42.830 43.247 43.653 43.683 43.605 43.607 43.601 43.778 43.807 42.558 43.109 43.603 43.914 44.445 44.884 Entwicklung der Einwohnerzahlen 1991 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* fortgeschriebene Veränderung Einwohnerzahl ggü. VJ 30.06. +/- Einwohner Jahr 34 Vor dem Hintergrund des Zensus 2011 erfolgte die Ermittlung der maßgeblichen Einwohnerzahl für die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die Übergangsjahre 2014 und 2015 nach der Regelung in § 39 Absatz 36 FAG. Danach war die Berechnung für das zweite Übergangsjahr 2015 wie folgt vorzunehmen: „Im Jahr 2015 wird die vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2012 zu 25 Prozent und die auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2014 zu 75 Prozent berücksichtigt.“ Ab den Jahr 2016 ff. ist die auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06. des jeweiligen Vorjahres zu 100 Prozent maßgebend. 3.4.7 Gebühren und ähnliche Entgelte Im Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2017 sind die Gebühren und ähnlichen Entgelte mit insgesamt rd. € 6,34 Mio. (im Vorjahr € 5,96 Mio.) veranschlagt. Die Ansätze für die Gebühren und ähnlichen Entgelte sind grundsätzlich entsprechend dem bisherigen Aufkommen kalkuliert. Bereits beschlossene bzw. vorgesehenen Gebühren-/Entgeltanpassungen (z.B. Kinderbetreuungsgebühren, Friedhofs- und Bestattungsgebühren) sind bei der Ansatzermittlung 2017 bereits berücksichtigt worden. Die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten machen im Haushaltsjahr 2017 rd. 5,42 % (im Vorjahr: 5,29 %) des Gesamtvolumens des Verwaltungshaushaltes aus. 35 3.4.8 Personalausgaben Die Personalausgaben sind im Haushaltsplanentwurf 2017 in Gesamthöhe von € 31.552.800,-- veranschlagt. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um € 1.774.700,--. Der Gesamtbetrag der Personalausgaben hat in den vergangenen Jahren folgende Entwicklung genommen (Betrachtungszeitraum ab dem Jahr 1995): Tabelle 8: Entwicklung der Personalausgaben Jahr 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan 2017 Plan € 19.375.356 19.764.378 20.500.777 20.219.578 21.074.255 18.012.171 * Ausgliederung Techn.Betrieb zum 01.01.2000 18.061.462 18.949.373 19.540.187 ** Ausgliederung Wald zum BGL zum 01.01.2003 19.704.811 19.987.468 19.995.196 20.287.514 20.954.963 21.663.016 21.540.562 22.600.710 23.727.335 24.405.114 25.891.038 27.057.527 *** inkl. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige 29.778.100 außerhalb des Sammelnachweises (€ 219.600,--) 31.552.800 *** inkl. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige außerhalb des Sammelnachweises (€ 219.800,--) Damit beträgt der Anteil der Personalkosten 2017 am Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes 26,96 % (im Vorjahr 26,41 %). 36 Zum 01.10.2005 wurden die Tarifverträge für Angestellte (BAT) und für Arbeiter (BMTG II) in einen für beide Beschäftigtengruppen geltenden Tarifvertrag (TVöD) überführt. Die Stadtverwaltung Lahr ist Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg und insofern tarifgebunden. Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2016 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2016 bis 28.02.2018 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Stufen zum Ergebnis gebracht: ab 01.03.2016: + 2,40 % ab 01.02.2017: + 2,35 %. Unter Berücksichtigung dieser tarifgebundenen Grundlage erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplanentwurf 2017. Für den Bereich der Beamtenbesoldung wurde zum 01.11.2016 der letzte Erhöhungsbestandteil des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezüge BW 2015/2016 vom 21.07.2015 umgesetzt. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine weiteren Beschlüsse des Landtages BW zur Anpassung vor. Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf der Landesregierung erst nach Abschluss der Tarifverhandlungen des Landes BW für seine Landesbeschäftigten im Kalenderjahr 2017 vorgelegt wird. Entsprechend wurde als Kalkulationsgrundlage für eine Anpassung der Dienstbezüge eine Besoldungserhöhung von 1,80 % ab 01.03.2017 ohne zeitliche Differenzierung der Umsetzung nach Besoldungsgruppen angesetzt. Bei der allgemeinen und besonderen Umlage des Kommunalen Versorgungsverbandes BW konnte die Veranschlagung mit den Umlagesätzen des Vorjahres vorgenommen werden, da die allgemeine Umlage (Versorgung) unverändert in Höhe von 37 % erhoben wird und die einzelnen Umlagetatbestände der Beihilfeumlage nicht oder nur unwesentlich von den Vorjahresfestlegungen abweichen. 37 Den Personalkosten stehen personalbezogene Einnahmen aus z. B. Projektförderungen, Zuweisungen und personenbezogenen Einzelzuschüssen gegenüber, welche sich nach dem Bruttoveranschlagungsprinzip jedoch nur einnahmeseitig abbilden. Der Stellenplan ist nach dem Gemeindewirtschaftsrecht Bestandteil des Haushaltsplanes und erhält damit auch Satzungscharakter. 3.4.9 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678 (ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 27.724.900,-- veranschlagt und liegt damit leicht über dem Vorjahresniveau (€ 27.644.850,--). Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie für das sonstige unbewegliche Vermögen sind mit insgesamt € 4.235.150,-- und damit im Vorjahresvergleich (€ 5.625.100,--) um € 1.389.950,-- geringer veranschlagt. Im Wesentlichen leitet sich diese Ansatzverringerung davon ab, dass für das Schulsanierungsprogramm (SSP) im Jahr 2017 Ansätze in Höhe von insgesamt € 389.400,-- und damit im Vergleich zum Vorjahr (€ 1.521.700,--) Ausgabemittel in Höhe von rd. € 1.132.300,-- weniger zur Verfügung stehen. Das SSP hat für die Sanierung einzelner städtischer Schulgebäude im Jahr 2017 einen Mittelbedarf in Gesamthöhe von € 1.856.100,-- vorgesehen, so dass im Vergleich zur Veranschlagung eine jahresbezogene Reduzierung um € 1.466.700,-- vorgenommen worden ist. Intention hierfür ist, das ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehene Maßnahmenpaket um ein Jahr zu verschieben, mit Einzelausnahmen aufgrund bestehender Bindungen oder fachtechnischen Zusammenhängen. Der Umsetzungszeitraum für das Schulsanierungsprogramm dehnt sich damit um ein Jahr aus. 38 Damit soll einerseits der schon jetzt vorhandenen enormen Arbeitsauslastung des Technischen Gebäudemanagements Rechnung getragen werden und andererseits soll (auch) der Haushalt 2017 so geplant werden, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden bzw. keine neue absehbare Reste hinzukommen. Der Planentwurf 2017 sieht folgende objektbezogenen Ausgaben im Rahmen des Schulsanierungsprogrammes vor: 39 Finanzposition: Einrichtung/Gebäude: Ausgabeansatz in Euro: 1.2110.505000 Eichrodtschule 32.600 1.2111.505000 Geroldseckerschule 38.300 1.2113.505000 Luisenschule (Neuwerkhof 6) 154.500 1.2113.505100 Luisenschule (Industriehof 12) 85.100 1.2114.505000 Schutterlindenbergschule 94.800 1.2116.505000 Schulgebäude im Stadtteil Kippenheimweiler 16.600 1.2117.505000 Grundschule im Stadtteil Kuhbach 1.2118.505100 Grundschule im Stadtteil Langenwinkel -Turnhalle 80.800 1.2119.505000 Grundschule im Stadtteil Mietersheim 29.200 1.2119.505100 Grundschule im Stadtteil Mietersheim -Turnhalle 0 1.2120.505000 Grundschule im Stadtteil Reichenbach 37.400 1.2121.505000 Grundschule im Stadtteil Sulz 19.500 1.2121.505100 Grundschule im Stadtteil Sulz -Turnhalle 11.200 1.2130.505000 Friedrichschule 1.2130.505100 Friedrichschule -Turnhalle 1.2131.505000 Theodor-Heuss-Schule 1.2131.505100 Theodor-Heuss-Schule -Turnhalle 74.800 1.2210.505000 Otto-Hahn-Realschule 44.700 1.2310.505000 Scheffel-Gymnasium 65.600 1.2311.505000 Max-Planck-Gymnasium 1.2700.505000 Gutenbergschule (Vorjahr) 0 187.300 182.000 0 41.300 160.800 56.600 350.700 147.300 389.400 1.521.700 Die einzelnen Maßnahmen, die nach dem Schulsanierungsprogramm im Jahr 2017 vorgesehen sind, sind bei den jeweiligen Finanzpositionen näher erläutert. 40 Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung 54 – Energiekosten, Gebäudereinigung etc.) liegen mit kumuliert € 3.633.700,-- nahezu auf Vorjahresniveau (€ 3.692.700,--). Für sog. „Weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ (Gruppierung 57-63) sind Ausgabemittel in Höhe von insgesamt € 6.891.000,-- veranschlagt, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahresansatz um € 548.050,-- bedeutet. Im Gesamtansatz u.a. enthalten sind Abführungen an die Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergische Landesgartenschau mbH (bwgrün.de) in Höhe von € 252.000,-- (netto), welche die Stadt gemäß dem Vertrag zur Durchführung der Landesgartenschau 2018 (Durchführungsvertrag) im Jahr 2017 zu erbringen hat. Für Steuern, Geschäftsaufwand u.a. Ausgaben (Gruppierung 64-66) sind Mittel in Höhe von € 2.664.010,-- eingestellt, was im Vergleich zum Haushaltsplan 2016 eine Reduzierung um € 43.940,-- bedeutet. Es ist und bleibt das Ziel der Verwaltung, beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand alle möglichen und vertretbaren Einsparungspotentiale zu nutzen. Für die vergangenen Jahre stellt sich der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne innere Verrechnung und kalkulatorische Kosten) wie folgt dar: 41 Tabelle 9: Entwicklung des bereinigten Sachaufwandes (Darstellung ohne innere Verrechnungen und ohne kalkulatorische Kosten) Jahr 2000 Ergebnis € 16.374.585,21 2001 Ergebnis 16.603.014,31 2002 Ergebnis 15.688.240,67 2003* Ergebnis 15.312.966,52 2004 Ergebnis 15.389.514,69 dem BGL angegliedert, was zu 2005 Ergebnis 16.498.814,90 einer Reduzierung des Sachauf- 2006 Ergebnis 17.502.447,00 wands geführt hat. 2007 Ergebnis 18.371.033,69 2008 2009 Ergebnis Ergebnis 18.094.236,08 20.055.139,00 2010 Ergebnis 21.095.993,00 2011 Ergebnis 19.484.834,00 2012 Ergebnis 22.145.000,00 2013 Ergebnis 24.489.447,90 2014 Ergebnis 25.982.979,42 2015 Ergebnis 24.336.615,02 2016 2017 Plan Plan 27.644.850,00 27.724.900,00 3.4.10 * Im Jahr 2003 wurde der Stadtwald Zuweisungen und Zuschüsse Die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen sind im Haushaltsplanentwurf 2017 mit € 9.380.950,-- und damit gegenüber dem Vorjahr (€ 7.906.950,--) um € 1.474.900,-- höher veranschlagt (im Haushaltsplan 2016 waren die Zuschüsse bereits mit einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von € 333.750,-- eingestellt). Der planmäßige Zuschussbedarf des Unterabschnitts 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“ ist mit € 5.063.600,-- ausgewiesen und liegt damit um € 1.275.750,-- über dem Planwert des Vorjahres (€ 3.787.850,--). 42 Der Zuschussbedarf für den Unterabschnitt lag nach dem Rechnungsergebnis 2015 bei € 3.738.845,62,-- und die Ergebnisse 2014 bis 2008 wiesen Zuschussbedarfe von € 3.096.956,-- (2014), € 2.326.747,-- (2013), € 2.174.055,-- (2012), € 3.103.061,- (2011), € 2.918.706,--(2010), € 2.428.094,-- (2009) und € 2.323.447,-- (2008) aus (bis zum Jahr 2011 noch jeweils ohne erhöhte Landeszuweisungen nach dem „Pakt für Familien mit Kindern“, da diese Vereinbarung erst seit 2012 zur Anwendung kommt). Im Planentwurf 2017 mussten im Vergleich zu den Vorjahresansätzen deutlich höhere Betriebskostenzuschüsse für den Betrieb der 21 Kindertageseinrichtungen kirchlicher und freier Träger (+ € 1.120.000) veranschlagt werden. Hervorzuheben ist die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Entwurf 2017 sind hierfür Zuschüsse in Höhe von € 2.092.750,-- veranschlagt (im Vorjahr € 1.910.000,--). Im Vergleich hierzu weist das Rechnungsergebnis 2015 noch Zuschüsse von € 1.732.511,-- aus. In den Vorjahren wiesen die Ergebnisse folgende Zuschussbeträge auf: 2014: € 1.649.933,-- / 2013: € 1.448.583,-- / 2012: € 1.258.662,-- / 2011: € 1.209.876,-- / 2010: € 878.033,-- / 2009: € 379.672,-- und 2008: € 198.269,--. Bezüglich der Kleinkindbetreuung ist -wie unter Ziffer 3.46 bereits dargelegt- aber auch auf deutlich höhere Zuweisungen des Landes im Rahmen des Finanzausgleichs seit dem Jahr 2012 hinzuweisen („Pakt für Familien mit Kindern“). Zielsetzung für die Zukunft muss sein, alle freiwilligen Zuschüsse noch eingehender zu kontrollieren und neue Zuschüsse grundsätzlich nur durch Kürzungen in anderen Bereichen zu bewilligen. 43 3.4.11 Finanzumlagen / Zinsaufwendungen Die Finanzausgleichsumlage an das Land Baden-Württemberg ist im Haushaltsplanentwurf 2017 mit € 13,14 Mio. (im Vorjahr € 12,595 Mio.) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Stadt Lahr beträgt voraussichtlich 22,10 % der Steuerkraftsumme. Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Planjahr 2017 basiert -analog den beiden Vorjahren- auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme. Für die Kreisumlage sind im Planentwurf 2017 Ausgabemittel in Höhe von € 16,35 Mio. (im Vorjahr: € 15,675 Mio.) bereitgestellt. Ursächlich für die starke Erhöhung der Finanzausgleichs- und Kreisumlage 2017 (zusammen + € 1.220.000,--) ist der deutliche Anstieg der städtischen Steuerkraftsumme 2017 auf € 59.451.701,-- im Vergleich zur Vorjahressteuerkraftsumme von € 56.986.157,--. Die Zinsaufwendungen sind mit insgesamt € 1.084.000,-- und damit im Vorjahresvergleich um € 40.000,-- geringer veranschlagt. Der gesamte Zinsaufwand entspricht 0,93 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (im Vorjahr: 1,0 %). Im Gesamtansatz ist ein Betrag in Höhe von € 110.000,-- für die Zinsübernahme „Rahmenkonto Ost“ (Flughafenareal) enthalten (im Vorjahr: € 100.000,--). Die „klassischen“ Zinsaufwendungen für die bestehenden Darlehen liegen mit einem Planansatz 2017 in Höhe von € 850.000,-- um rechnerisch € 50.000,--- unter dem Vorjahresniveau. Die positive Entwicklung des Zinsaufwandes bei doch (relativ) hoher Verschuldung ist u.a. auf das günstige Zinsniveau am Kapitalmarkt zurückzuführen. Außerdem wirkt sich hier das vom Gemeinderat im Jahr 2000 im Rahmen der „Ersteiner Empfehlungen“ formulierte und bei der Klausur in Windenreute bestätigte Ziel, in den Folgejahren keine Netto-Neuverschuldung einzugehen, in vollem Umfang aus. 44 3.4.12 Landesgartenschau 2018 Für die Landesgartenschau 2018 sind im Verwaltungshaushaltsentwurf 2017 in den Unterabschnitten 1.0260 „Amt für Projektentwicklung“ und 1.5850 „Landesgartenschau 2018“ kumulierte Ausgaben in Höhe von € 1.115.700,-- veranschlagt, was im Vergleich zum Vorjahr (€ 955.600,-- ) eine Erhöhung um € 160.100,-- bedeutet. In den Gesamtausgaben enthalten sind die unter der Ziffer 3.49 bereits erwähnten Abführungen gemäß Durchführungsvertrag an bwgrün.de in Höhe von (netto) € 252.000,--. Der Unterabschnitt 1.0620 ist unterjährig in 2014 -nach der förmlichen Einrichtung des Amtes für Projektentwicklung- (neu) angelegt worden ist. 3.4.13 Deckungsreserve Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-- (analog dem Vorjahresansatz) eingestellt worden. Damit sollen u.a. mögliche, aber derzeit im Einzelnen weder beziffer- noch zuordenbare Mehrausgaben insbesondere im Bereich der Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich (z.B. Energiekostensteigerungen) abgedeckt werden. 3.4.14 Globale Minderausgabe Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 570.000,-- in den Planentwurf 2017 aufgenommen worden. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe). 45 Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 310.000,-- auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 260.000,auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 / 6). Durch geeignete verwaltungsinterne Begleitmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass die veranschlagte globale Minderausgabe und damit die entsprechenden Einsparungen auch erreicht werden. Die globale Minderausgabe stellt nach Auffassung der Stadtkämmerei ein gutes und wirksames Steuerungsinstrument für den Haushaltsvollzug dar, welches sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat. Zu sehen ist dabei auch, dass es sich vielfach um kleinere Einsparungsbeträge handelt, die aber in der „Masse“ zu einer ansehnlichen Summe führen. So ist bei einem von der Vorgabe tangierten Ausgabeansatz von beispielsweise € 10.000,-ein Einsparungsziel von € 100,-- zu erreichen. 3.5 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt Im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2017 (Stand nach der Vorberatung im Hauptund Personalausschuss am 05.12.2016) ist eine Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 8.755.000,-- veranschlagt (planmäßige Zuführungsrate im Vorjahr: € 9.130.000,--). Im Finanzplan des Haushaltsplanes 2016 ist für das Finanzplanungsjahr 2017 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 3.995.000,-- ausgewiesen. Im Vergleich hierzu ergibt sich somit eine planerische „Mehrzuführung“ an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 4.760.000,--. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen zum Haushaltsausgleich sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. 46 Die Zuführung zum Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann, soweit dafür keine sog. „Ersatzdeckungsmittel“ (Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens und Entnahmen aus Rücklagen sowie Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) zur Verfügung stehen. Die ordentlichen Tilgungsleistungen für Kredite sind im Haushaltsplanentwurf 2017 in Höhe von € 2.250.000,-- veranschlagt. Damit ergibt sich im Saldo eine NettoInvestitionsrate in Höhe von € 6.505.000,-- (Eigenmittelfinanzierung für Investitionen). 3.6 Vermögenshaushalt 2017 Für den Haushaltsplanentwurf 2017 wurden vermögenswirksame Anforderungen in Höhe von rd. € 59,2 Mio. (im Vorjahr rd. € 58,2 Mio.) eingereicht. Dies hätte dazu geführt, dass der Kreditbedarf bei rd. € 27,5 Mio. gelegen hätte. Eine solche Neuverschuldung allein im Haushaltsjahr 2017 wäre im Hinblick auf die noch anstehenden Finanzierungsbedarfe nicht darstellbar und wäre (wohl) auch nicht genehmigungsfähig. Aus diesem Grund und auch mit Blick auf die Beschlusslage des Finanzierungsund Entschuldungskonzeptes mussten die wichtigsten und unumgänglichsten Investitionsmaßnahmen herausgefiltert werden. Schließlich wurde ein Vermögenshaushaltsplanentwurf 2017 (Stand gebundener Entwurf mit Fortschreibungen gemäß Änderungsliste vom 18.11.2016) mit einem Volumen von € 41.662.800,-- (Volumen zum gleichen Verfahrensstand im Vorjahr: € 48.616.550,--) aufgestellt. Die für die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2017 im Haupt- und Personalausschuss am 05.12.2016 erstellte und fortgeschriebene Änderungsliste II (Stand vom 29.11.2016) bzw. weiter fortgeschriebene Änderungsliste III (Stand vom 01.12.2016) hat zu einem auf € 42.172.800,-- erhöhten Volumen des Vermögenshaushaltes geführt. 47 Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2017 im Haupt- und Personalausschuss am 05.12.2016 hat sich das im aktuellen Entwurfswerk 2017 ausgewiesene Volumen für den Vermögenshaushalt in Höhe von € 42.600.000,-- ergeben. Der Anstieg des vermögenswirksamen Haushaltsvolumens im Vergleich zum gedruckten Planentwurf 2017 um € 5.332.200,-- geht dabei auf kumulierte Mehrausgaben in Höhe von € 5.333.000,-- bei Minderausgaben (zur Glättung) von € 800,-zurück. Die Mehrausgaben betreffen neben mehreren baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Wesentlichen die Erhöhung der Zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH um € 3.950.000,-- (in dieser Höhe werden von der Gesellschaft im Haushaltsplan 2016 bereits veranschlagte Mittel nicht abgerufen), die Neuaufnahme von Mittelansätzen in Höhe von € 495.000,-- für die Erweiterung des Foyers der Stadthalle und in Höhe von € 175.000,-- für die Umwandlung des Tennenplatzes des SC Kuhbach-Reichenbach in einen Allwetterrasenplatz sowie die Erhöhung des Mittelansatzes für den Ausbau der Kreuzstraße um € 410.000,-- gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2016. Die im Vermögenshaushaltsentwurf 2017 enthaltenen Maßnahmen sind überwiegend aus Gemeinderatsbeschlüssen abgeleitet bzw. waren z.T. aufgrund bestehender Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen. Der Planentwurf 2017 sieht für Baumaßnahmen (Hoch-, Tief- und Grünbaumaßnahmen, Gruppierungen 94* bis 96*) Ausgabeansätze in Höhe von insgesamt € 9.093.900,-- (im Vorjahr € 11.863.950,--) vor. Im Vergleich hierzu weist die im Haushaltsplan 2016 enthaltene Finanzplanung die Baumaßnahmen im Finanzplanungsjahr 2017 mit einer Summe in Höhe von rd. € 14,7 Mio. aus. Die deutliche Abweichung in Höhe von rd. € 5,6 Mio. ist im Wesentlichen auf die Maßnahmen „Erweiterung der Friedrichschule zur Gemeinschaftsschule“ und „Neubau Kindertagesstätte Geroldsecker Vorstadt“ zurückzuführen. Der Haushaltsplanentwurf 2017 sieht (nur noch) für die Maßnahme an der Friedrichschule einen Ausgabeansatz in Höhe von € 0,5 Mio. vor, während die im Haus- 48 haltsplan 2016 enthaltene Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2017 noch € 6,2 Mio. für beide Maßnahmen zusammen ausgewiesen hatte. Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sind im Planentwurf 2017 Ausgabemittel in Höhe von € 29.778.500,-- veranschlagt (der Haushaltsplan 2016 hat hier für das Finanzplanungsjahr 2017 einen Betrag in Höhe von rd. € 22,15 Mio. vorgesehen). Vom Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltsentwurfes 2017 in Höhe von € 42.600.000,-- entfallen größere Ausgabenbeträge auf folgende Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Listung ab € 100.000,--): Maßnahme Betrag Euro Datenverarbeitung (Allgemeine EDV): Erwerb von bewegl. Sachen d. Anlagevermögens 104.000,-- Friedrichschule: Erweiterung zur Gemeinschaftsschule 500.000,-- Max-Planck-Gymnasium: Bauliche Verbesserungen 254.000,-- Förderung von Kindergärten u. Kindertagheimen: Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen 337.000,-- Kindertagesstätte Lotzbeckstraße: Baul. Verbesserungen -Außenanlage 100.000,-- Sportplatz Reichenbach: Baul. Verbesserungen -Umbau Tennenplatz in einen Allwetterrasenplatz 175.000,-- Öffentliche Grünanlagen: Mehr Grün in die Stadt 100.000,-- Stadtpark: Erneuerung Tiergehege und Futterküche 210.000,-- Landesgartenschau 2018: hier: städt. Straßenbaumaßnahmen - Ausbau Mauerweg - Parkierung Mauerweg - Ausbau/Parkierung Breisgaustraße 460.000,-180.000,-190.000,-- 49 Landesgartenschau 2018: hier: Zuschüsse/Zuführung an die LGS Lahr 2018 GmbH: - Maßnahmen gem. Rahmen- u. Kostenplan LGS - Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm - Zuführung gem. Erfolgsplan 11.300.000,-10.600.000,-2.310.000,-- Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“: - Stadtgeschichtliches Museum - Ausbau Fußgängerzone -Kreuzstraße - Zuweisungen u. Zuschüsse an übr. Bereiche 358.000,-1.120.000,-320.000,-- Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“: - Straßenbau - Zuweisungen u. Zuschüsse an übr. Bereiche 1.000.000,-3.600.000,-- Gemeindestraßen: - Erschließung Baugebiet Hosenmatten II (Erschließungs-/ Vorfinanzierungskosten 2. Abschnitt) - Bau von Radwegen - Umbau Bahnhofsvorplatz - Neugestaltungs-/ Verbesserungsmaßnahmen - Straßenbau - Verbindungsweg Mauerweg/Römerstraße - Kreisverkehr Dr. Georg-Schaeffler.-Straße/Einsteinallee - Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße (2. BA) - Knotenpunkt Dr. Georg-Schaeffler/B415/A5 Zuweisungen und Zuschüsse an Bund - Abbruch u. Neubau Brücke bei der „Poche“ (Gereutertalbach) 500.000,-265.000,-315.000,-640.000,-160.000,-750.000,-125.000,-626.000,-205.000,-- Straßenbeleuchtung: Erweiterung der Beleuchtungsanlagen 115.000,-- Breitbandausbau: Planungsmittel Ausbau Breitbandnetz Lahr 120.000,-- Stadthalle: Baul. Verbesserung -Foyererweiterung 495.000,-- Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr: Städt. Mitfinanzierungsanteil Modernisierung Bahnhof Lahr 625.000,-- Allgemeines Grundvermögen: Erwerb von Grundstücken 350.000,-- Summe: 38.509.000,-- 50 Eine Reihe von wichtigen und wünschenswerten Investitionsmaßnahmen konnte angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen nicht aufgenommen werden. Erläuterung einzelner/wesentlicher Investitions-/Maßnahmenbereiche des Vermögenshaushaltsplanentwurfes 2017 (einschl. erwarteter Fördermitteleinnahmen des Bundes bzw. Landes): Landesgartenschau 2018 / Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 In der Sitzung am 12.05.2014 hat der Gemeinderat mit einstimmigem Votum den Rahmen- und Kostenplan für die Landesgartenschau 2018 beschlossen. Der Rahmenplan zur Landesgartenschau enthält als Hauptteil die Freianlagenplanung in den drei Parkanlagen „Bürgerpark Mauerfeld“, „Seepark Stegmatten“ und „Kleingartenpark“ und die dazugehörige Kostenberechnung. Der Rahmenplan beinhaltet aber auch in den Gestaltungsflächen die Projekte, die im Gelände geplant sind, jedoch eigenständige Projekte darstellen („Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019“). Somit stellt der Rahmenplan das Gesamtpaket der Maßnahmen dar, die als Daueranlagen auf dem Landesgartenschaugelände geplant sind und bildet den Arbeitsauftrag für die unterjährig in 2014 gegründete Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH. Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2014 sind die Mittelbedarfe für die investiven Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 in den jeweiligen Planwerken analog der sonst üblichen Veranschlagungspraxis für Maßnahmen, die unter städtischer Regie durchgeführt werden, ausgewiesen worden. Dabei wurde im Unterabschnitt 2.5850 „Landesgartenschau 2018“ eine Unterteilung nach verschiedenen Vorhabenskennziffern (wie z.B. Konzeptionsplanung, Gartenschau-/Landschaftsbau-/Parkanlagen) vorgenommen. 51 Nach der unterjährig in 2014 erfolgten Gründung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH und dem damit einhergehenden Aufgabenübergang auf die LGS-GmbH werden die für die LGS-Maßnahmen benötigten Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2015 im Unterabschnitt 2.5850 „Landesgartenschau 2018“ als Investitionszuschüsse/Zuführungen (Gruppierung 98*) ausgewiesen. Im Haushaltsplanentwurf 2017 ist unter der Finanzposition 2.5850.987000/998 (Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr GmbH: Maßnahmen gem. Rahmen- und Kostenplan LGS) ein (vorsteuerbereinigter) Ausgabeansatz in Höhe von € 11.300.000,-- veranschlagt. Unter der Finanzposition 2.5850.987500/998 (Landesgartenschau 2018 – Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr GmbH: Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogramm) sind Mittelbedarfe für einzelne Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 in den Haushaltsplanentwurf 2017 aufgenommen worden. Hierbei handelt es sich um einen (vorsteuerbereinigten) Ausgabenansatz in Höhe von € 10.600.000,--. Im Weiteren ist als Zuführung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH für deren laufende Rechnung unter der Finanzposition 2.5850.987900/998 (Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführungen an die LGS Lahr 2018 GmbH: Zuführung gem. Erfolgsplan) ein Ausgabeansatz in Höhe von € 2.310.000,-- (netto) veranschlagt. Insgesamt sieht der Haushaltsplanentwurf 2017 Zuschüsse/Zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in kumulierter Höhe von € 24.210.000,-- vor. Die Veranschlagungen für 2017 basieren auf den entsprechenden Mittelabflussplanungen der Gesellschaft. Hierin enthalten sind anteilig (im Sinne einer entsprechenden Neuveranschlagung) auch Finanzierungsmittel, die bereits im Haushaltsplan 2016 bereitgestellt worden sind, aber von der GmbH bis zum Jahresende 2016 nicht abgerufen und damit der Gesellschaft auch nicht zugeführt worden sind. 52 Eine detaillierte Darstellung der für das Planjahr 2017 vorgesehenen Maßnahmen sowie der entsprechend benötigten Mittelbedarfe ist dem Haushaltsplanentwurf 2017 als Anlage beigefügt. Als Einnahmen aus dem Förderprogramm „Natur in Stadt und Land“ sind im Haushaltsplanentwurf 2017 Fördermittel in Höhe von € 2.000.000,-- veranschlagt. Im Weiteren sind Fördermittel für das Brückenbauwerk in Höhe von € 780.000,-- und für die Jugendverkehrsschule in Höhe von € 12.000,-- eingestellt worden. Für Tiefbau-/Grünmaßnahmen im Umfeld des Landesgartenschauareals stehen Mittel in Höhe von € 880.000,-- für den Ausbau des Mauerweges, für die Parkierungsanlagen „Mauerweg“ und „Breisgaustraße“ sowie für einen Verbindungsweg zum Bürgerpark bereit. Schulbaumaßnahmen Für die Durchführung weiterer investiver Maßnahmen an städtischen Schulgebäuden sieht der Planentwurf 2017 Ausgabemittel in Höhe von insgesamt € 936.500,-- vor. Die größte Einzelposition entfällt dabei mit einem Ausgabeansatz von € 500.000,-- auf die Erweiterung der Friedrichschule zur 3-zügigen Gemeinschaftsschule. Neben dem Mittelansatz ist im Planentwurf auch eine betragsgleiche Verpflichtungsermächtigung ausgewiesen. Nach derzeitiger Kostenermittlung wird für die Erweiterungsmaßnahme an der Friedrichschule von einem Gesamtmittelbedarf von rd. € 5,5 Mio. ausgegangen. Die Finanzplanung sieht für den Zeitraum 2018 bis 2020 Mittelbedarfe von kumuliert rd. € 4,7 Mio. vor, denen erwartete Schulbaufördermittel von € 800.000,-- gegenüberstehen. Im Weiteren sind in den Entwurf 2017 Mittel in Höhe von € 254.000,-- für die Erneuerung der Fachraumeinrichtung (PC-Räume) des Max-Planck-Gymnasiums aufgenommen worden. 53 Kinderbetreuungseinrichtungen Für Kinderbetreuungseinrichtungen sind im Haushaltsplanentwurf 2017 investive Mittel in Höhe von € 506.000,-- veranschlagt. Davon entfallen € 337.000,-- auf die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen Dritter. Im Haushaltsplan 2016 sind für die vorgesehene Schaffung einer größeren Kinderbetreuungseinrichtung mit Hortplätzen im Osten der Kernstadt (Kindertagesstätte Geroldsecker Vorstadt) Ausgabemittel in Höhe von € 550.000,-- veranschlagt worden. Daneben wurde im Finanzplanungszeitraum bis 2018 nach Abzug einer erwarteten Kleinkindförderung ein verbleibender Gesamtmittelbedarf von rd. € 5,7 Mio. berücksichtigt. Im Vorbericht des Haushaltsplans 2016 ist hierzu bereits folgender Hinweis aufgenommen worden: „Als Alternative zu einer Eigenrealisierung wird derzeit geprüft, die Kindertagesstätte in einem Mietmodell ähnlich dem der Kindertagesstätte „Heiligenstraße“ („Arche Noah“) zu errichten. Sollten die entsprechenden Verhandlungen im kommenden Jahr zu einem positiven Ergebnis führen, könnten die bereitgestellten Mittel für eine städtische Eigenrealisierung entfallen.“ Nachdem sich der Vorgang in den letzten Monaten dahingehend verdichtet hat, das Projekt tatsächlich in einem Mietmodell umzusetzen, sind im vorgelegten Planentwurf 2017 bzw. für das Finanzplanungsjahr 2018 keine investiven Mittel mehr für eine Eigenrealisierung enthalten. Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ Für die Fortführung der Sanierungsmaßnahme sieht der Planentwurf 2017 Ausgabemittel in Gesamthöhe von € 1.798.000,-- sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von € 335.000,-- vor. Von den Haushaltsmitteln entfallen € 358.000,-- sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von € 75.000,-- auf das stadtgeschichtliche Museum in der ehem. Tonofenfabrik. Für diese Maßnahme sind auf der Einnahmenseite entsprechende Stadtsanierungszuschüsse in Höhe von € 650.000,-sowie Bezuschussungen Dritter in Höhe von € 160.000,-- ausgewiesen. Für den Ausbau der Kreuzstraße (Umsetzung aller vorgesehenen Ausbauflächen gem. Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2016) sind Mittel in Höhe von € 1.120.000,-- sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von € 260.000,-- in 54 den Planentwurf 2017 aufgenommen worden. Die Zuschüsse an Dritte sind in Höhe von € 320.000,-- veranschlagt. Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ Im Planentwurf 2017 sind für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ Ausgabemittel in Gesamthöhe von € 4.660.000,-- sowie Einnahmen aus erwarteten Stadtsanierungszuschüssen in kumulierter Höhe von € 2.660.000,-- veranschlagt (davon entfallen auf die Sporthalle+ und die Kita+ im Bürgerpark insgesamt € 370.000,--). Von den vorbezifferten Gesamtausgaben sind Mittel in Höhe von insgesamt € 1.060.000,-- für die Fortführung von Straßenbau- und Gestaltungsmaßnahmen an öffentlichen Frei- und Grünflächen vorgesehen. Daneben ist für diesen Bereich auch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von € 470.000,-- eingestellt. Die restlichen Ausgabemittel in Höhe von € 3.600.000,-- sind als Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte veranschlagt. Straßenbaumaßnahmen (außerhalb von Stadtsanierungsmaßnahmen) Für Aus-/Umbaumaßnahmen, bauliche Verbesserungen (z.T. einschl. Straßenbegleitgrünmaßnahmen) und Planungsraten stehen im Haushaltsplanentwurf 2017 (Unterabschnitt 2.6300 „Gemeindestraßen“) Mittelansätze in Höhe von zusammen € 3.928.200,-- sowie Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt € 110.000,-- zur Verfügung. Auf der Einnahmenseite konnten Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von € 1.157.000,-- eingestellt werden. Von den Mittelveranschlagungen entfallen die größten Einzelpositionen auf mehrere Straßenbaumaßnahmen im Lahrer Westen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation und zwar im Bereich der Anbindung des Zweckverbandsareals „Industrieund Gewerbepark Raum Lahr“ (in der Summe € 1.646.000,--), auf den vorgesehenen Umbau des Bahnhofsvorplatzes (€ 955.000,--), auf Erschließungs- und Vorfinanzierungskosten für das Baugebiet Hosenmatten II –2. Abschnitt (€ 500.000,--) und auf den Abbruch und Neubau der Brücke bei der „Poche“ über den Gereutertalbach (€ 205.000,--). 55 Die Mittelbereitstellung für die im Zuge des Umbaus des Bahnhofsvorplatzes vorgesehene Überdachung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) einschl. Insel erfolgt über den Wirtschaftsplanentwurf 2016 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (VVL). Breitbandausbau Für den Ausbau des Breitbandnetzes sind weitere Planungsmittel (Feinplanung FTTB-Netz) und Mittel zur Abdeckung erwarteter „Beitrittskosten“ im Zuge der Gründung einer Rechtsform durch den Ortenaukreis für einen koordinierten Breitbandausbau veranschlagt. Im Planentwurf 2017 ist hierfür ein Gesamtmittelansatz in Höhe von € 120.000,-- enthalten. Modernisierung Bahnhof (Maßnahme der DB) Gemäß der fortgeschriebenen Realisierungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der DB Station & Service AG sind als städtische Mitfinanzierung/Bezu-schussung der Infrastrukturmaßnahme „Modernisierung/barrierefreier Bahnhof Lahr“ zur Abdeckung der zweiten Zahlungstranche Mittel in Höhe von € 625.000,-- im Entwurf 2017 veranschlagt worden. Daneben ist auch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von € 250.000,-- für die Schlusszahlung im Jahr 2018 aufgenommen worden. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nach dem (Bundes-)Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –KInvFG) und dem vom Land Baden-Württemberg festgelegten Verteilungsschlüssel für die pauschale Investitionsförderung auf die Kommunen des Landes nach den Parametern „Steuerkraft“ und „Arbeitslosenzahl“ ist der Stadt Lahr eine (Festbetrags-)Zuwendung in Höhe von rd. € 2.590.000,-- in Aussicht gestellt worden. Die Förderbereiche erstrecken sich nach dem KInvFG auf die Investitionsschwerpunkte „Infrastruktur“ und „Bildungsinfrastruktur“. Nach bisherigem Gesetzesstand endet der Förderzeitraum im Jahr 2018, d.h., die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2018 fertiggestellt und abgenommen sein. Derzeit anhängig ist eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung des Förderzeitraumes um zwei Jahre bis zum 31.12.2020. 56 Mit Beschluss des Gemeinderats vom 25.01.2016 ist die Förderzuwendung in voller Höhe an die neue Sporthalle+ im Bürgerpark und hier bezogen auf die Dreifeldsporthalle als Ersatz der sportlichen Nutzung der Rheintalhalle und Großmarkthalle gekoppelt worden. Von der vorbezifferten Zuwendungssumme (rd. € 2.590.000,--) sind im Planentwurf 2017 im Unterabschnitt 2.5615 erwartete Fördermittel in Höhe von € 1.600.000,-als Einnahme veranschlagt worden. Bereits im Haushaltsplan 2016 sind erwartete Einnahmen in Höhe von € 600.000,-- veranschlagt worden. Ein Fördermittelabruf ist im Jahr 2016 aber nicht erfolgt, so dass dieser Betrag im Ansatz 2017 (neu) berücksichtigt worden ist. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2017 sind im Planentwurf 2017 folgende (wesentliche) Einnahmepositionen veranschlagt: Zuführung vom Verwaltungshaushalt: € 8.755.000,-- Entnahme aus der allg. Rücklage: € 7.500.000,-- Rückführung gemeindlicher Darlehen: € 6.783.900,-- Investitionsfördermittel von Bund/Land/etc.: € 9.237.700,-- Darlehensbedarf_ € 9.230.000,-- Zur allgemeinen Rücklage ist anzumerken, dass die Finanzplanung gemäß Haushaltsplan 2016 für 2017 keinerlei Rücklagenentnahmemöglichkeit vorsieht. Grund hierfür ist, dass der einsetzbare (= nicht gebundene) Rücklagenbestand mit der für 2016 planmäßig vorgesehenen Entnahme in Höhe von € 18.433.450,-- vollständig in Anspruch genommen werden sollte. Dass im Gegensatz hierzu für das Planjahr 2017 auf einen einsetzbaren Rücklagenbestand in oben bezifferter Höhe zurückgegriffen werden kann, resultiert einerseits aus der weiteren -noch zur Verfügung stehenden- Ergebnisverbesserung aus 2015 von knapp € 3,8 Mio. sowie andererseits aus dem Vorgriff auf die erwartete Verbesserung des Rechnungsergebnisses. 57 Ein weiterer Bestandteil für die Finanzierung der vermögenswirksamen Ausgaben stellt die im Planentwurf 2017 veranschlagte Rückführung der gemeindlichen Darlehen von den Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in zusammengeführter Höhe von € 6.783.900,-- dar. Diese Rückführungen waren eigentlich schon für 2016 vorgesehen und sind folglich auch im Haushaltsplan 2016 als Einnahmen in betragsgleicher Höhe veranschlagt worden. Aufgrund der sich abzeichnenden Ergebnisverbesserung 2016 und hier insbesondere wegen den -wie bereits erwähnt- von der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH bis zum Jahresende 2016 nicht benötigten Mittelzuführungen wird es möglich, diese Rückführungen erst im Jahr 2017 vorzunehmen. Nach vollzogener Rückführung werden für den Kernhaushalt die bislang hieraus resultierenden Zinseinnahmen entfallen. Der Darlehensbedarf zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist im Haushaltsplanentwurf 2017 mit € 9.230.000,-- ausgewiesen und liegt damit um € 6.980.000,-über den vorgesehenen Tilgungsaufwendungen in Höhe von € 2.250.000,--. 58 Tabelle 10: Darstellung des Vermögenshaushaltes Finanzierungsmittel 2017 € -Plan- % 2016 € -Plan- % 2015 € -Ergebnis- % Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt 8.755.000 21 9.130.000 19 13.780.321 56 Spezielle Deckungsmittel 9.237.700 22 8.886.000 19 4.027.491 16 Veräußerung von Anlagevermögen 900.000 2 2.100.000 4 4.618.711 19 Beiträge und ähnliche Entgelte 193.000 0 255.000 1 198.638 1 Rücklagenentnahme 7.500.000 18 18.333.450 39 0 0 Rückflüsse von Darlehen 6.784.300 16 6.785.550 14 1.255 0 9.230.000 22 1.600.000 3 1.800.000 7 42.600.000 100 47.090.000 100 24.426.416 100 Rückflüsse von Kapitaleinlagen Umschuldungen Darlehensaufnahme Gesamt Art der Ausgaben Zuführung an Rücklagen 2017 € -Plan- % 2016 € -Plan- % 2015 € -Ergebnis- % 500.000 1 500.000 1 6.856.386 28 977.400 2 2.553.050 5 826.247 3 9.093.900 21 11.863.950 25 8.336.313 34 2.250.000 5 2.100.000 4 1.838.749 8 200 0 500 0 100 0 Investitionszuschüsse, Sonstiges 29.778.500 70 30.072.500 64 6.568.621 27 Gesamt 42.600.000 100 47.090.000 100 24.426.416 100 Zuführung zum Verwaltungshaushalt Gewährung von Darlehen Erwerb von Grundstücken und beweglichen Sachen Baumaßnahmen Umschuldungen Darlehenstilgungen Kapitalbeteiligungen Bei der Beurteilung des Vermögenshaushaltes müssen auch die Investitionsmaßnahmen für das Industrie- und Gewerbegelände am Flughafen Lahr berücksichtigt 59 werden. Die Erschließungsmaßnahmen einschließlich Abbruchkosten werden außerhalb des Haushaltes über ein Rahmenkonto finanziert. Der für das Planjahr 2017 vorgesehene Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf € 2.740.000,-- (im Vorjahr € 7.907.500,--). Die Verpflichtungsermächtigungen sollen im Haushaltsjahr 2018 in deckungsgleicher Höhe zu Ausgaben führen. 3.7 Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der allgemeinen Rücklage Die Bilanzsumme der Gesamtvermögensrechnung des Jahres 2015 liegt zum 31.12.2015 bei € 276.083.612,56 (im Vorjahr: € 265.933.897,85). Der Schuldenstand (Kämmereischulden) ist zum 31.12.2015 mit € 25.866.422,23 ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 25.718.756,90) betragsmäßig um € 147.665,43 erhöht. Dieser Anstieg ist allein darauf zurückzuführen, dass das CHF-Darlehen der Stadt mit Stand zum 31.12.2015 mit dem Wechselkurs zum 31.12.2015 ausgewiesen ist. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bislang mit unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden. Festzustellen bleibt, dass im Zeitraum von 1998 bis 2016 keine Netto-Neuverschuldung eingeplant war und dies auch eingehalten wurde bzw. wird. In diesem Zeitraum (seit Ende 1998) erfolgte eine Schuldenrückführung (Kämmereischulden) von rd. € 9,3 Mio. (ohne Berücksichtigung des veränderten Wechselkurses des CHFDarlehens) bzw. von rd. 9,0 Mio. € (mit entsprechender Berücksichtigung). Zusätzlich sind dem Rahmenkonto Ost als wichtige Zukunftsvorsorge weitere rd. € 4,4 Mio. als „Sondertilgung“ zugeführt worden. 60 Nach der Jahresrechnung 2015 beläuft sich die allgemeine Rücklage zum 31.12.2015 auf einen Bestand in Höhe von € 30.878.981,11. Der hiervon einsetzbare (= nicht gebundene) Rücklagenbestand zum 31.12.2015 ist mit € 22.242.653,53 ausgewiesen. Für den Haushaltsplan 2016 ist noch von einer einsetzbaren Rücklage zum 31.12.2015 von € 18.333.450,-- ausgegangen worden, so dass dementsprechend für 2016 auch eine Rücklagenentnahme in betragsgleicher Höhe veranschlagt werden konnte. Folglich hat der Haushaltsplan 2016 für das Finanzplanungsjahr 2017 auch keine Entnahme mehr aus der allgemeinen Rücklage vorsehen können. Nach dem Rechnungsergebnis 2015 liegt der tatsächlich einsetzbare Rücklagenbestand zum 31.12.2015 um knapp € 3,8 Mio. höher, so dass hierdurch eine deckungsgleiche Rücklagenentnahme in 2017 möglich wird. Die derzeit erkennbar positive Haushaltsentwicklung 2016 (u.a. Mehreinnahmen aus Verwaltung und Betrieb und beim Gewerbesteueraufkommen, Einsparungen im Sachkostenbereich sowie infolge der deutlich geringeren Mittelabrufe durch die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH) lässt nach einer ersten vorläufigen Auswertung der Jahreseckwerte 2016 die grundsätzliche Einschätzung für eine namhafte Ergebnisverbesserung im Vergleich zur Planung 2016 zu (vgl. Ausführungen hierzu unter Ziffer 2 „Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2016“). Danach dürfte die im Haushaltsplan 2016 vorgesehene Rücklagenentnahme in deutlicher Höhe unterschritten werden. Für das Planjahr 2017 kann somit von einem einsetzbaren Rücklagenbestand (nach Abzug der gesetzlichen Mindestrücklage und gebundener Rücklagenbestandteile) in rechnischerer Höhe von € 7.500.000,-- ausgegangen werden. Diese Rücklagenentnahmemöglichkeit resultiert einerseits aus der weiteren -noch zur Verfügung stehenden- Ergebnisverbesserung aus 2015 von knapp € 3,8 Mio. sowie andererseits aus dem Vorgriff auf die erwartete Verbesserung des Rechnungsergebnisses 2016 (auf die den Haushaltsplanunterlagen beigefügte Rücklagendarstellung wird verwiesen). 61 Dieser Ergebnisvorgriff 2016 ist in engem Zusammenhang mit den für die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH im Haushaltsplan 2016 veranschlagten aber bis zum Jahresende 2016 nicht erfolgten Mittelzuführungen zu sehen. Die Mittel werden von der Gesellschaft auch weiterhin benötigt, verschieben sich aber ins kommende Jahr und sind dementsprechend im Planentwurf 2017 enthalten. Insofern liegen entsprechende Minderausgaben für 2016 vor, die damit zur Verbesserung des Rechnungsergebnisses 2016 beitragen werden. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2017 sieht der Planentwurf 2017 die volle Inanspruchnahme des (voraussichtlich) einsetzbaren Rücklagenbestandes in Höhe von € 7.500.000,-- vor. 3.8 Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. bzw. Fortschreibung des Konzepts für die Haushaltsjahre 2017 ff. a). Ausgangs-/Beschlusslage Vor dem Hintergrund der Vorhaben nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 und hier insbesondere bezogen auf den vorgesehenen Neubau eines Sporthallenkomplexes im Bürgerpark Mauerfeld und der damit im Zusammenhang stehenden Neuverschuldung hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein engmaschiges und in sich stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. beschlossen. Dieses Finanzierungs- und Entschuldungskonzept stützt sich auf die Eckwerte des Haushaltsplans 2014 mit zugehöriger mittelfristiger Finanzplanung bis zum Jahr 2017 und setzt sich aus einer ersten Phase „Finanzierungskonzept –Zeitraum bis zur Landesgartenschau 2018“ und einer zweiten Phase „Entschuldungskonzept –Zeitraum nach der Landesgartenschau 2018“ zusammen. 62 Das Konzept sieht in der ersten Phase (bis zur Landesgartenschau 2018) vor, dass in den jeweiligen Jahreshaushalten ab 2015 im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung gemäß Haushaltsplan 2014 (= Vergleichsgrundlage) Haushaltsmittel in Höhe von mindestens € 1 Mio. unter Berücksichtigung der Vorgaben für den Fall einnahmeseitiger Verbesserungen („Bonus“) bzw. Verschlechterungen („Malus“) freizusetzen sind. Gleichzeitig sollte der Haushaltsplan 2015 so aufgestellt werden, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden. Die zweite Phase des Konzepts (nach der Landesgartenschau 2018) sieht die Rückführung der (nach der ersten Phase) erforderlich gewordenen Neuverschuldung in einem angemessenen Zeitraum mit für den Haushalt verkraftbaren Ratentilgungen vor. Erstmals ist der Haushaltsplan 2015 nach den Vorgaben des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes aufgestellt und vom Gemeinderat verbschiedet worden. Im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 hat das Regierungspräsidium Freiburg das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept durchweg positiv aufgenommen und bewertet. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde das Konzept mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte als besonders bedeutsamer und richtungsweisender „Baustein“ hervorgehoben und mit der Erwartung einer konsequenten Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verknüpft. b). Fortschreibungsnotwendigkeit Die Mittelbedarfe für die Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 im Bürgerpark Mauerfeld (Sporthalle+, Kindertagesstätte+, Sportfreianlagen) konnten -nachdem die entsprechenden politischen Entscheidungen im Laufe des Jahres 2014 getroffen worden sind- erstmals im Haushaltsplan 2015 bzw. der zugehörigen mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 berücksichtigt werden. 63 Daneben ist auch der im Vergleich zur vorangegangenen Planung (Haushaltsplan 2014 mit Finanzplanung bis 2017) deutlich höhere Finanzbedarf aufgrund der vom Rat am 27.10.2014 beschlossenen Umsetzung des ersten Abschnittes der Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ bis zum Beginn der Landesgartenschau im Jahr 2018 in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen worden. Dadurch (= aufgrund der Mittelbedarfe für das Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 bzw. des Finanzierungsmehrbedarfs für den 1. BA der Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ bis zum Jahr 2018) begründete sich im Wesentlichen auch der deutliche Anstieg der planerischen Netto-Neuverschuldung für den Finanzplanungszeitraum bis 2018 auf rd. € 17,24 Mio. (Haushaltplan 2015). Der Haushaltsplan 2014 hatte hier für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2017 noch eine Netto-Neuverschuldung von € 1,4 Mio. ausgewiesen. Im Zuge der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 hat sich –insbesondere unter Würdigung der bis ins Jahr 2019 reichenden Finanzplanung mit einer ausgewiesenen Netto-Neuverschuldung von € 25,46 Mio.- die zwingende Erforderlichkeit ergeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept fortzuschreiben bzw. ein modifiziertes und den Entwicklungen des städtischen Haushaltes angepasstes Verfahren anzuwenden. Auf diese Fortschreibungsnotwendigkeit des Konzepts ist auch im Rahmen der (Vor-)Erörterung der Eckwerte des Haushaltsplanentwurfes 2016 mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg -Rechtsaufsichtsbehörde- im November 2015 eingegangen worden. Hierbei wurden insbesondere die Aspekte „Reduzierung der Netto- Neuverschuldung, Leistungsfähigkeit der städtischen Finanzwirtschaft und Genehmigungsfähigkeit der kommenden Haushalte“ beleuchtet. 64 Nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 durch den Gemeinderat am 14.12.2015 hat die Verwaltung auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des Rates im Vorlageschreiben vom 15.12.2015 an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung des Haushalts 0 eine Absichtserklärung dahingehend abgegeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Jahr 2016 fortzuschreiben, mit der Zielsetzung, die für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2019 in Höhe von € 25,46 ausgewiesene NettoNeuverschuldung zu reduzieren. Das Regierungspräsidium Freiburg hat in seiner Haushaltsgenehmigung 2016 vom 19.01.2016 dementsprechend folgende Passage aufgenommen: „Das für den Haushalt 2015 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept, das Grundlage für die Entscheidung der Regierungspräsidiums sowohl zum Haushalt 2015 als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Finanzplanung 2016 bis 2018 war, ist, wie seitens der Stadt Lahr bereits zugesagt, fortzuschreiben…………“. Die anhängige Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes ist unterjährig in 2016 wiederholt mit den zuständigen Vertretern des Regierungspräsidiums, zuletzt am 09.11.2016 im Zusammenhang mit der (Vor-) Besprechung der Entwurfswerte für die Haushaltsplanung 2017 mit Finanzplanung bis 2020 besprochen worden. Im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde ist festgelegt worden, das Konzept unter Berücksichtigung der Haushalts- und Finanzplanungszahlen 2017 bis 2020 fortzuschreiben und dieses der Behörde zusammen mit den Unterlagen für die Haushaltsgenehmigung 2017 vorzulegen. Mit der Fortschreibung des Konzepts sollen auch verbindliche Vorgaben zur Schuldenrückführung getroffen werden. Das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept in fortgeschriebener Entwurfsfassung soll in der Gemeinderatssitzung am 19.12.2016 und damit am gleichen Sitzungstermin wie die Verabschiedung des Haushaltplans 2017 beschlossen werden. 65 Das bestehende bzw. fortgeschriebene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept kann aber nur ein -wenn auch sehr wichtiger- Bestandteil der Überlegungen für die künftige Ausgestaltung der städtischen Finanzen einschließlich der Entschuldungsthematik sein. Auch weiterhin muss eine intensive Auseinandersetzung über mögliche Handlungsgrundsätze geführt werden. Dies insbesondere mit Blick auf die (verschärften) Anforderungen zum Haushaltsausgleich nach der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2019. 4 Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2016 bis 2020 Ausgangslage allgemein Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen in den letzten 12 Jahren gleicht einer Achterbahnfahrt. Nach den guten Jahren 2006 bis 2008 hat die Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 einen tiefen Einbruch gebracht. Die Prognosen für 2010 und die Folgejahre waren verheerend. Der überraschend starke und solide Wirtschaftsaufschwung und die damit verbundenen Steuermehreinnahmen haben entgegen allen Erwartungen zu einer deutlichen Entspannung der finanziellen Verhältnisse in den Jahren 2010 und 2011 geführt. Auch in den Jahren 2012 bis 2016 setzte sich diese Entwicklung ungeachtet verschiedener Spannungsfelder konjunktureller wie politischer Art (europäische Staatschuldenkrise, politische Krisenherde etc.) fort. Die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen können als unverändert gut bewertet werden. Sowohl die Mai- als auch insbesondere die November-Steuerschätzung 2016 haben die früheren Prognosen bestätigt, dass für das Jahr 2017 und darüber hinaus bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2020 mit tendenziell steigenden Steuereinnahmen für die Kommunen gerechnet werden kann. 66 Die vom Land für die mittelfristige Finanzplanung veröffentlichten Orientierungsdaten für die Jahre 2018 bis 2020 basieren auf den Ergebnissen der Mai- bzw. November-Steuerschätzung 2016 und spiegeln -in Erwartung einer weiterhin stabilen konjunkturellen Entwicklung bis zum Jahr 2020- die dortigen positiven Einnahmeprognosen mit z.T. beachtlichen Steigerungsraten wider. Situation Stadt Lahr Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat insbesondere im Jahr 2014 eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen, die für die Zukunft der Stadt Lahr von großer Bedeutung sind. Neben den Beschlussfassungen vom 12.05.2014 zum Rahmen- und Kostenplan zur Landesgartenschau 2018 mit einem seinerzeitigen (Brutto-)Volumen von € 25,695 Mio. und zum Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 mit Kosten von brutto € 17,55 Mio. ist hier auch das Ratsvotum für die Umsetzung des ersten Sanierungsabschnittes der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Kanadaring“ innerhalb von vier Jahren mit einem Eigenfinanzierungsbedarf von € 7,7 Mio. (Gemeinderatsbeschluss vom 27.10.2014) zu nennen. Darüber hinaus sind im bis zum Jahr 2020 ausgelegten Investitionsprogramm zahlreiche Maßnahmen für eine gedeihliche Entwicklung in der Kernstadt und den Stadtteilen enthalten. Als Beispiele können hier genannt werden: die Fortführung der Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“, weitere Investitionen für die OttoHahn-Realschule, die Erweiterung der Friedrichschule zur 3-zügigen Gemeinschaftsschule, der Ausbau des Breitbandnetzes, der stufenweise Ausbau der Erschließungs-/Platzanlagen der Ortsmitte Kuhbach (1. Stufe: Sicherstellung der Wohnbebauung), weitere Investitionsvorhaben in der Kernstadt und den Stadtteilen. Das ganze Maßnahmenpaket (Landesgartenschau 2018, Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019, Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ sowie sonstige Vorhaben) ist in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten, die gleichzeitig die Finanzierungsmöglichkeiten über die gesamte Laufzeit bis 2020 darstellt. 67 Unverändert kann festgehalten werden, dass der Kern- und Pflichtbereich der Landesgartenschau 2018 vollständig aus Eigenmitteln (ohne neue Schulden) finanziert werden kann. Das Gleiche gilt weiterhin (zumindest weitgehend) im Grunde auch für das sonstige Investitionsprogramm. Dagegen und das bestätigen (wiederum) die überarbeiteten Finanzplanungszahlen, sind die Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms Lahr 2019 (Sporthallenkomplex, Kindertagesstätte mit ergänzenden Räumlichkeiten) nur über zusätzliche Fremdmittel zu finanzieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kindertagesstätte im Hinblick auf die Vorgaben zur Kinderbetreuung ohnehin hätte geschaffen werden müssen und dass der Neubau einer Sporthalle im Hinblick auf den enormen Sanierungsbedarf in den bestehenden Einrichtungen im Westen der Stadt ohnehin in einigen Jahren angestanden wäre und deshalb nur vorgezogen ist. Aufgrund der enormen Aufgabenstellung und der Finanzierungsmöglichkeiten hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein in sich sehr stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept beschlossen, das eine Rückführung der unabdingbar notwendigen Neuverschuldung in überschaubarer Zeit vorsieht. Dieses Finanzierungs- und Entschuldungskonzept wird –wie bereits unter Ziffer 3.8 Buchtstabe b) ausgeführt- nunmehr fortgeschrieben und ergänzt, damit ein den Entwicklungen angepasstes Verfahren zur Anwendung kommen kann. Verwaltungshaushalt Unter Ansetzung der derzeit bekannten Berechnungsgrundlagen bzw. Prognosen kann der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2017 bis 2020 mit Zuführungsraten in Höhe von zusammen rd. € 21,2 Mio. an den Vermögenshaushalt dargestellt werden (= jahresdurchschnittlich rd. € 5,3 Mio.). Abzüglich der in diesem Zeitraum vorgesehenen (ordentlichen) Tilgungsleistungen von zusammen € 13,37 Mio. ergeben sich entsprechende Jahres-Netto-Investitionsraten als Eigenmittelfinanzierung für Investitionen. 68 Offen bleibt, ob die Orientierungsdaten des Landes, die ansteigende Ausschüttungen im Finanzausgleich in den Jahren 2017 bis 2020 prognostizieren, wegen der in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung stehenden Risiken zu halten sein werden. Die Berechnungen der allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen und Umlagen für die Jahre 2017 bis 2020 erfolgten auf der Basis der vom Land zur Verfügung gestellten Orientierungsdaten (Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016). In den Orientierungsdaten des Landes nicht enthalten sind die Grundkopfbeträge zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl (Schlüsselzuweisungen) für die Jahre 2019 und 2020. Deshalb sind die Grundkopfbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen der Stadt Lahr für diese Jahre unter Anlehnung an den im Haushaltserlass 2017 vom 17.11.2016 prognostizierten Anstieg der Steuerkraftsummen 2019 und 2020 berechnet worden. Die Gewerbesteuereinnahmen 2017 bis 2020 sind mit realisierbar gehaltenen Jahresbeträgen von jeweils € 23,75 Mio. ausgewiesen. Es ist festzustellen, dass der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2017 ff. durchweg mit ansteigenden Ausgaben belastet wird. Die im Zuge der Fortschreibung der Finanzplanung dargestellte Entwicklung der Ausgabepositionen kann tendenziell eher als „moderat“ bezeichnet werden, zumindest was die ausgewiesenen Personalausgaben und die Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand anbelangt. Zu betonen sind hierbei die Unsicherheiten bei der Entwicklung der Energiekosten, die Belastungen in Form der Konversionsfolgekosten sowie die kräftigen Steigerungen bei den Aufwendungen für die Betreuung in den Ganztagesschulen sowie für die Kinderbetreuungseinrichtungen (z.B. Krippenplätze). Bei der Ermittlung der Finanzplanungsdaten ist für die Jahre 2017 und 2018 ein Kreisumlagehebesatz von jeweils 27,5 v.H. und für die Jahre 2019 und 2020 von jeweils 30,0 v.H. angesetzt worden. 69 Vermögenshaushalt In den Jahren 2017 bis 2020 sind die o.g. Zuführungen vom Verwaltungshaushalt ausgewiesen. Der Haushaltsplanentwurf 2017 sieht zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 7,5 Mio. und damit die vollständige Inanspruchnahme der (voraussichtlich mit Stand zum 31.12.2016) einsetzbaren Rücklage vor. Für das Haushaltsjahr 2017 ist die Rückführung der gemeindlichen Darlehen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr und Bau- und Gartenbetrieb Lahr in Höhe von zusammen rd. € 6,8 Mio. eingestellt. Die erwarteten Förderzuweisungen von Dritten sind bis 2020 in kumulierter Höhe von rd. € 15,3 Mio. ausgewiesen. Die in den Jahren 2017 bis 2020 berücksichtigten Baumaßnahmen belaufen sich auf insgesamt rd. € 21,3 Mio. (= jahresdurchschnittlich rd. € 5,3 Mio.). Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (Investitionsförderungsmaßnahmen) sind im gleichen Zeitraum (2017 bis 2020) Gesamtausgaben in Höhe von rd. € 45,8 Mio. berücksichtigt. Hiervon entfallen € 37,435 Mio. auf Zuschüsse bzw. Zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH. Dieser Betrag splittet sich wie folgt auf: Maßnahmen n. d. Rahmen- und Kostenplan Landesgartenschau 2018: € 12,85 Mio., Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019: € 20,895 Mio. Zuführungen an die LGS-GmbH für deren laufende Rechnung: € 3,69 Mio.. Neben den Maßnahmen für die Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 sind im Zeitraum bis 2019 u.a. folgende Großprojekte berücksichtigt: Weitere Investitionen in die Otto-Hahn-Realschule, Erweiterung der Friedrichschule zur 3-zügigen Gemeinschaftsschule, Fortführung der Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ einschl. dem Ausbau der Kreuzstraße, Stadtsanierungsmaß- 70 nahme „Kanadaring“ (Umsetzung des ersten Sanierungsabschnittes bis 2018), Kostenbeteiligung der Stadt für die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs (eine Maßnahme der DB), Umbau/Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, der Ausbau des Breitbandnetzes, der stufenweise Ausbau der Erschließungs-/ Platzanlagen der Ortsmitte Kuhbach (1. Stufe: Sicherstellung der Wohnbebauung), sonstige Baumaßnahmen in der Kernstadt und in den Stadtteilen. Generell, aber insbesondere für die Maßnahmen der Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 gilt, dass evtl. Baukostensteigerungen im Ausführungszeitraum bis zum Jahr 2018 bzw. 2019 aus heutiger Sicht z.T. nur sehr schwer greif- bzw. bezifferbar sind und somit i.d.R. nicht oder nur ansatzweise berücksichtigt werden konnten. Kreditaufnahmen sind im Zeitraum von 2017 bis 2020 in Höhe von insgesamt € 29,28 Mio. ausgewiesen. Abzüglich der Tilgungsleistungen in diesem Zeitraum in Höhe von zusammen € 13,37 Mio. ergibt sich hieraus eine planerische NettoNeuverschuldung in Höhe von € 15,91 Mio. (Zeitraum 2017 bis 2020). Im Vergleich zur letztjährigen Haushaltsplanung 2016 mit einer Netto- Neuverschuldung bis zum Jahr 2019 von € 25,46 Mio. kann die aktuell bis zum Jahr 2020 fortzuschreibende Netto-Neuverschuldung somit deutlich niedriger ausgewiesen werden. Das vom Gemeinderat am 28.07.2014 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept bzw. die für den 19.12.216 vorgesehene Beschlussfassung zur Fortschreibung und Ergänzung des Konzepts und dessen Umsetzung war, ist und bleibt angesichts der im Raume stehenden Neuverschuldung sehr wichtig und notwendig. 71 Fazit Angesichts der in Abhängigkeit mit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung stehenden Risiken auf der Einnahmenseite und anstehender Großprojekte ist die Eigenfinanzierungskraft des Haushalts fortgesetzt und nachhaltig zu stärken und in den Fokus der haushaltswirtschaftlichen Betrachtungen zu stellen. Es wird in den nächsten Jahren unumgänglich sein, die konsumtiven Ausgaben sowohl bei den Personal- als auch Sachkosten -soweit wie möglich und vertretbar- zu beschränken. Die Haushaltskonsolidierungen sind fortzusetzen und mit zielgerichteten Maßnahmen zu spürbaren Verbesserungen/Erfolgen zu führen. Insbesondere sind die Vorgaben des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes unter Berücksichtigung der vorgesehenen Fortschreibung und Ergänzung zwingend einzuhalten bzw. nachhaltig umzusetzen. Dabei gilt es, die Balance zwischen unumgänglichem Sparen und notwendiger Zukunftsgestaltung zu finden. Die Austragung der Landesgartenschau im Jahr 2018 bietet die einmalige Gelegenheit für einen großen Schritt in der Stadtentwicklung und damit für eine gute Zukunft für die Stadt Lahr. Zusätzliche bzw. höhere Landesförderungen sind mit der Austragung der Landesgartenschau möglich geworden und tragen damit bei, die finanzielle Belastung für ohnehin vorgesehene Maßnahmen im Lahrer Westen (z.B. Sportanlagen) zu reduzieren. Die solide Entwicklung der städtischen Finanzen ist auf das verantwortungsvolle und situationsangepasste Wirken von Gemeinderat und Verwaltung zurück zu führen. Basis hierfür ist die seit Jahren praktizierte vorausschauende und seriöse Finanzpolitik der verantwortlich Handelnden.