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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern; Änderungsvertrag)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 13.04.2017 Az.: 702.701

Drucksache Nr.: 97/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

29.05.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.06.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Lahr und der
Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern;
Änderungsvertrag

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Lahr und der
Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern.

Anlage(n):
- Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages
zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim
über die Ableitung und Klärung von Abwässern
- Synopse

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 97/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die Stadt Lahr und die Gemeinde Kippenheim haben mit Datum vom 22./29.01.1980
einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Ableitung und Klärung von Abwässern
aus dem Gebiet der Gemeinde Kippenheim geschlossen. Nachdem 1983 der Abwasserverband Raumschaft Lahr gegründet wurde, ist der Vertrag mittels Änderungsvertrag vom 22.04.1983 rückwirkend zum 01.01.1983 geändert worden. Dies
war die letzte vorgenommene Vertragsänderung.
Mit der Vereinbarung leitet die Gemeinde Kippenheim die Abwässer aus dem Gemeindegebiet (ohne Schmieheim) in die Kanalisation der Stadt Lahr und über diese
der Kläranlage des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr zu. Das Abwasser muss
hierfür an zwei Stellen gehoben werden. Für das Heben der Abwässer zahlt die Gemeinde Kippenheim ein laufendes Entgelt an die Stadt Lahr.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen der beiden letzten allgemeinen Finanzprüfungen bei der Stadt Lahr beanstandet, dass das Hebeentgelt seit 1983 unverändert blieb. Der im Vertrag fixierte DM-Wert wurde bei der Euroumstellung lediglich in Euro umgerechnet.
Die letzte Prüfungsfeststellung der GPA lautete:
„Die Abwässer der Gemeinde Kippenheim werden über die Kanalisation der
Stadt in die Verbandskläranlage eingeleitet (öffentlich-rechtliche Vereinbarung
vom 22.04.1983). Für die Nutzung ihrer Hebewerke erhebt die Stadt ein seit
Vertragsabschluss unverändertes Entgelt von 0,03 EUR/m³. Die begonnene
Überprüfung sollte nunmehr abgeschlossen werden.“

Anhand der Aufwendungen der drei letzten Jahre wurden daraufhin die Kosten für
das Heben der Abwässer und daraus abgeleitet das notwendige Hebeentgelt neu
ermittelt. Nach den Berechnungen liegt das neu festzulegende Entgelt bei 0,05 €/m³.
Neben den eingetretenen Kostensteigerungen sind in der Zwischenzeit Entwicklungen eingetreten, die in den nun zu ändernden Vertrag eingearbeitet werden sollten.
Hierbei handelt es sich um folgende Sachverhalte:
- Zum 01.01.1998 hat die Stadt Lahr die Abwasserbeseitigung nebst Kanalnetz in
den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ausgelagert. Bei der Änderung des Vertrages soll dies nachvollzogen werden (§§ 1, 5 Abs. 1-3, 6).
- Zwischenzeitlich haben sich die Nummerierungen der angegebenen Schächte geändert. Diese geänderte Nummerierung soll zur besseren Nachvollziehbarkeit bei
der Vertragsänderung ebenfalls nachvollzogen werden (§§ 1, 3 Abs. 2, 5 Abs. 3).
- Zur Klarstellung wird in § 5 Abs. 2 vorgeschlagen, dass der Frischwasserverbrauch von Schmieheim nicht in die Ersatzberechnungsgrundlage einbezogen
werden soll/darf, da die Abwässer aus Schmieheim nicht der Kläranlage des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr zugeleitet werden.

…

Drucksache 97/2017

Seite - 3 -

- Um Kostensteigerungen künftig früher aufzufangen wird vorgeschlagen, eine Automatik zur Hebeentgeltfestsetzung einzuarbeiten. Dabei soll das Hebeentgelt alle
vier Jahre neu festgesetzt werden ohne hierfür separat in Verhandlungen einzutreten. Basis für die Neufestsetzung sollen die tatsächlichen Aufwendungen der vorangegangen drei Jahre sein. Der so ermittelte Durchschnittswert soll dann als
neues Hebeentgelt festgelegt werden. Da es sich bei der Kostenvergleichsrechnung um eine Vergangenheitsbetrachtung handelt, sollen die Nachkommastellen
des Berechnungsergebnisses zu einer Aufrundung führen. Auf eine Indexierung
soll angesichts des geringen Hebeentgelts verzichten werden, da die prozentualen
Kostensteigerungen nicht zu einer Anhebung des Centbetrages führen dürften
(§ 5 Abs. 4).

Nach den Regelungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages tritt die Stadt Lahr mit der
Gemeinde Kippenheim bei Änderungen der Kostenbelastung in Verhandlungen über
das neu festzulegende Entgelt. Im Austausch mit der Gemeinde Kippenheim über
den Sachverhalt konnte Konsens erzielt werden. Der Gemeinderat von Kippenheim
hat den vorgeschlagenen Änderungen durch Beschluss über den Änderungsvertrag
bereits am 24.04.2016 einstimmig zugestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor dem Änderungsvertrag ebenfalls zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer