Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern; Änderungsvertrag)
Vorlage: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern; Änderungsvertrag
19. Juni 2017
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Lahr und der
Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern; Änderungsvertrag)
Beschlussvorlage (Synopse)
Beschlussvorlage (Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern)
19. Juni 2017
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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Lahr und der
Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern; Änderungsvertrag)
Beschlussvorlage (Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern)Beschlussvorlage (Synopse)
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 13.04.2017 Az.: 702.701 Drucksache Nr.: 97/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 29.05.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 19.06.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern; Änderungsvertrag Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern. Anlage(n): - Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Kippenheim über die Ableitung und Klärung von Abwässern - Synopse BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 97/2017 Seite - 2 - Begründung: Die Stadt Lahr und die Gemeinde Kippenheim haben mit Datum vom 22./29.01.1980 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Ableitung und Klärung von Abwässern aus dem Gebiet der Gemeinde Kippenheim geschlossen. Nachdem 1983 der Abwasserverband Raumschaft Lahr gegründet wurde, ist der Vertrag mittels Änderungsvertrag vom 22.04.1983 rückwirkend zum 01.01.1983 geändert worden. Dies war die letzte vorgenommene Vertragsänderung. Mit der Vereinbarung leitet die Gemeinde Kippenheim die Abwässer aus dem Gemeindegebiet (ohne Schmieheim) in die Kanalisation der Stadt Lahr und über diese der Kläranlage des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr zu. Das Abwasser muss hierfür an zwei Stellen gehoben werden. Für das Heben der Abwässer zahlt die Gemeinde Kippenheim ein laufendes Entgelt an die Stadt Lahr. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen der beiden letzten allgemeinen Finanzprüfungen bei der Stadt Lahr beanstandet, dass das Hebeentgelt seit 1983 unverändert blieb. Der im Vertrag fixierte DM-Wert wurde bei der Euroumstellung lediglich in Euro umgerechnet. Die letzte Prüfungsfeststellung der GPA lautete: „Die Abwässer der Gemeinde Kippenheim werden über die Kanalisation der Stadt in die Verbandskläranlage eingeleitet (öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 22.04.1983). Für die Nutzung ihrer Hebewerke erhebt die Stadt ein seit Vertragsabschluss unverändertes Entgelt von 0,03 EUR/m³. Die begonnene Überprüfung sollte nunmehr abgeschlossen werden.“ Anhand der Aufwendungen der drei letzten Jahre wurden daraufhin die Kosten für das Heben der Abwässer und daraus abgeleitet das notwendige Hebeentgelt neu ermittelt. Nach den Berechnungen liegt das neu festzulegende Entgelt bei 0,05 €/m³. Neben den eingetretenen Kostensteigerungen sind in der Zwischenzeit Entwicklungen eingetreten, die in den nun zu ändernden Vertrag eingearbeitet werden sollten. Hierbei handelt es sich um folgende Sachverhalte: - Zum 01.01.1998 hat die Stadt Lahr die Abwasserbeseitigung nebst Kanalnetz in den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ausgelagert. Bei der Änderung des Vertrages soll dies nachvollzogen werden (§§ 1, 5 Abs. 1-3, 6). - Zwischenzeitlich haben sich die Nummerierungen der angegebenen Schächte geändert. Diese geänderte Nummerierung soll zur besseren Nachvollziehbarkeit bei der Vertragsänderung ebenfalls nachvollzogen werden (§§ 1, 3 Abs. 2, 5 Abs. 3). - Zur Klarstellung wird in § 5 Abs. 2 vorgeschlagen, dass der Frischwasserverbrauch von Schmieheim nicht in die Ersatzberechnungsgrundlage einbezogen werden soll/darf, da die Abwässer aus Schmieheim nicht der Kläranlage des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr zugeleitet werden. … Drucksache 97/2017 Seite - 3 - - Um Kostensteigerungen künftig früher aufzufangen wird vorgeschlagen, eine Automatik zur Hebeentgeltfestsetzung einzuarbeiten. Dabei soll das Hebeentgelt alle vier Jahre neu festgesetzt werden ohne hierfür separat in Verhandlungen einzutreten. Basis für die Neufestsetzung sollen die tatsächlichen Aufwendungen der vorangegangen drei Jahre sein. Der so ermittelte Durchschnittswert soll dann als neues Hebeentgelt festgelegt werden. Da es sich bei der Kostenvergleichsrechnung um eine Vergangenheitsbetrachtung handelt, sollen die Nachkommastellen des Berechnungsergebnisses zu einer Aufrundung führen. Auf eine Indexierung soll angesichts des geringen Hebeentgelts verzichten werden, da die prozentualen Kostensteigerungen nicht zu einer Anhebung des Centbetrages führen dürften (§ 5 Abs. 4). Nach den Regelungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages tritt die Stadt Lahr mit der Gemeinde Kippenheim bei Änderungen der Kostenbelastung in Verhandlungen über das neu festzulegende Entgelt. Im Austausch mit der Gemeinde Kippenheim über den Sachverhalt konnte Konsens erzielt werden. Der Gemeinderat von Kippenheim hat den vorgeschlagenen Änderungen durch Beschluss über den Änderungsvertrag bereits am 24.04.2016 einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung schlägt vor dem Änderungsvertrag ebenfalls zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer