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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung - Ergebnis des Bürgerentscheids am 26.03.2017 - Fortführung des Bebauungsplanverfahrens)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Papke

Datum: 10.04.2017 Az.:

Drucksache Nr.: 83/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

15.05.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Amt 30

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung
- Ergebnis des Bürgerentscheids am 26.03.2017
- Fortführung des Bebauungsplanverfahrens

Beschlussvorschlag:

Beim Bürgerentscheid vom 26.03.2017 wurde das Quorum von 20 % nicht erreicht,
somit ist kein bindender Bürgerentscheid zu Stande gekommen.
Das Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung wird fortgeführt.

Anlage(n):
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 83/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Aufstellungsbeschluss vom 25.07.2016
Den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan ALTENBERG hat der
Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Juli 2016 mit 21 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen
gefasst. Ein Mitglied konnte aus Gründen der Befangenheit nicht mitstimmen. Drei Stadträte waren
nicht anwesend. In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden durchzuführen und dem städtebaulichen Konzept für die Beteiligung zugestimmt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgte vom 08.08.2016 bis zum 16.09.2016. Die Ergebnisse wurden öffentlich zugänglich gemacht und in einer Informationsveranstaltung präsentiert.
Eine Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ist erst nach dem Bürgerentscheid wieder zulässig.
Bürgerbegehen und Bürgerentscheid
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.12.2016 wurde das gegen den Aufstellungsbeschluss eingereichte Bürgerbegehren zugelassen und bestimmt, dass der Bürgerentscheid am 26.03.2017 stattfindet. Die Abstimmungsfrage lautete:
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 25.07.2016 zur Aufstellung des
Bebauungsplans ALTENBERG (1. Änderung des Bebauungsplans ALTENBERG) aufgehoben wird?“
Am 26.03.2017 wurde der Bürgerentscheid durchgeführt.
Die Zahl der Wähler/-innen betrug 7.005 Personen. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von
20,05 %.
Für die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.07.2016 stimmten 4.896 Bürger
(= 14,01 %), gegen die Aufhebung stimmten 2.078 Bürger (= 5,94 %), 31 Stimmen waren ungültig.
Da das Quorum von 20 % nicht erreicht wurde und somit kein bindender Bürgerentscheid zustande gekommen ist, muss der Gemeinderat erneut über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens entscheiden.
Folgender Beschluss wird vorgeschlagen:
Das Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung wird fortgeführt.

Tilman Petters

Sabine Fink

Elmar Baum

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten
sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.