Beschlussvorlage (Anlage 3: Übersicht Zuständigkeitsregelung)
Vorlage: Kommunalverfassungsreform - Änderung der Hauptsatzung und weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Regelungen
23. Oktober 2017
Beschlussvorlage (Kommunalverfassungsreform - Änderung der Hauptsatzung und weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Regelungen)
Beschlussvorlage (Anlage 1: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und weiter kommunalverfassungsrechtlicher Regelungen)
Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterungen)
Beschlussvorlage (Anlage 3: Übersicht Zuständigkeitsregelung)
23. Oktober 2017
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Beschlussvorlage (Kommunalverfassungsreform - Änderung der Hauptsatzung und weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Regelungen)
Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterungen)Beschlussvorlage (Anlage 1: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung und weiter kommunalverfassungsrechtlicher Regelungen)Beschlussvorlage (Anlage 3: Übersicht Zuständigkeitsregelung)
Übersicht über die Zuständigkeitsverteilung (Bisherige Regelung kursiv in Klammern soweit abweichend) Entscheidung Genehmigung der Pläne für städtische Vorhaben aus den Bereichen Hochund Tiefbau und öffentliches Grün Vollzug des Haushaltsplanes Gemeinderat über 250.000 EUR HPA über 300.000 EUR (über 250.000 EUR) über 125.000 EUR bis 300.000 EUR, wenn nicht TA zuständig (über 100.000 bis 250.000 EUR) Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 100.000 EUR Genehmigung zur Erweiterung von Aufträgen über 150.000 EUR (über 25.000 EUR) über 40.000 EUR bis 100.000 EUR (über 30.000 EUR bis 100.000 EUR) über 30.000 EUR bis 150.000 EUR, wenn nicht TA zuständig (bisher keine Zuständigkeit) 1 2 TA über 20.000 EUR bis 250.000 EUR (bisher ohne Untergrenze) über 125.000 EUR bis 300.000 EUR im Aufgabenbereich (über 100.000 bis 250.000 EUR) Oberbürgermeister1 bis 20.000 EUR und bei Sanierungsund Instandhaltungsarbeiten (GdlV)2 bis 125.000 EUR und Ausgaben mit rechtlicher Verpflichtung, täglicher Bedarf (bis 100.000 EUR) bis 40.000 EUR (bis 30.000 EUR) über 30.000 EUR bis 150.000 EUR im Aufgabenbereich (bisher keine Zuständigkeit) Ortschaftsrat Anhörung über 25.000 EUR bis 125.000 EUR und Ausgaben mit rechtlicher Verpflichtung (über 25.000 EUR bis 100.000 EUR, auch tägl. Bedarf unbegrenzt) über 5.000 EUR bis 30.000 EUR (bis 20.000 EUR) bis 30.000 EUR (bis 25.000 EUR) wenn nicht OR zuständig GdlV=Geschäfte der laufenden Verwaltung 1 Erwerb, Veräußerung, Tausch und dingliche Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten Ausübung von Vorkaufsrechten über 250.000 EUR über 100.000 EUR bis 250.000 EUR (über 75.000 EUR bis 250.000 EUR) bis 100.000 EUR (bis 75.000 EUR) Anhörung ab 10.000 EUR (keine Untergrenze) über 250.000 EUR über 100.000 EUR bis 250.000 EUR (über 75.000 EUR bis 250.000 EUR) über 10.000 EUR monatlich (bebaut)/ jährlich (unbebaut) (über 5.000 EUR) bis 100.000 EUR, Nichtausübung unbegrenzt (bis 75.000 EUR) bis 10.000 EUR monatlich (bebaut)/ jährlich (unbebaut) (bis 5.000 EUR) Anhörung ab 10.000 EUR (keine Untergrenze) Abschluss von Miet- und Pachtverträgen Verkauf von beweglichem Vermögen über 100.000 EUR über 25.000 EUR bis 100.000 EUR bis 25.000 EUR Abschluss von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen über bewegliche Vermögensgegenstände (über 25.000 EUR) über 10.000 EUR/ Jahr (über 10.000 EUR bis 25.000 EUR) bis 10.000 EUR/Jahr über 10.000 EUR bis 100.000 EUR bis 10.000 EUR über 25.000 EUR bis 100.000 EUR bis 25.000 EUR (bis 12 Monate über 100.000 EUR) bis 25.000 EUR Erlass und unbefristete über 100.000 EUR Niederschlagung von Forderungen befristete Niederschlagung über 100.000 EUR von Forderungen Stundung von Forderungen über 1.500 EUR bis 10.000 EUR monatlich (bebaut)/ jährlich (unbebaut), Fischerei- und Jagdpacht (bis 5.000 EUR) über 2.500 EUR bis 25.000 EUR (keine Untergrenze) über 1.500 EUR bis 10.000 EUR /Jahr (keine Untergrenze bis 5.000 EUR) bis 25.000 EUR (bis 12 Monate bis 100.000 EUR) 2 Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine, Privatpersonen und andere Dritte Beitritt zu Vereinen, Verbänden und dergl. über 100.000 EUR Gewährung von Ausfallgarantien und Übernahme von Bürgschaften über 75.000 EUR (über 50.000 EUR) Erhöhung von Beteiligungen an Wohnungsunternehmen Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushalts/ der Wirtschaftspläne und Entscheidung über die Umschuldung von Darlehen. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung, über 2.500 EUR über 25.000 EUR bei Privatpersonen ohne Untergrenze) über 7.500 EUR (über 5.000 EUR) über 25.000 EUR bis 100.000 EUR (über 10.000 EUR bis 100.000 EUR) über 5.000 EUR bis 25.000 EUR (bisher nicht an Privatpersonen) über 1.000 EUR bis 7.500 EUR (bisher 500 EUR bis 5.000 EUR) bis 75.000 EUR (bis 50.000 EUR) bis 25.000 EUR (bis 10.000 EUR) ggf. Anhörung bis 5.000 EUR (bisher nicht an Privatpersonen) ggf. Anhörung bis 1.000 EUR (bisher 500 EUR) ggf. Anhörung gesetzlich vorgeschriebenen Bürgschaften im Rahmen des sozialen Wohnungsbau bis 2.500 EUR ggf. Anhörung unbegrenzt unbegrenzt 3 Einstellung/Ernennung, Beförderung/ Eingruppierung und Entlassung/ Zurruhesetzung von Beamten, Angestellten, … (im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister) Vorweggewährung bzw. Hemmung von Entwicklungsstufen bei Beschäftigten Einvernehmen der Gemeinde in den Fällen der §§ 14, 31, 33 bis 35 BauGB und Erteilung von Genehmigungen nach §§ 144 und 173 BauGB, Zustimmung der Gemeinde bei Stellplatznachweisen nach § 37 Abs. 4 Nr. 3 LBO Stellplatzablöse gem. § 37 Absatz 5 LBO ab EG 14, S 17, A 13 gD und alle leitenden Gemeindebediensteten (ab EG 14, A13 und alle leitenden Gemeindebediensteten) EG 11-13, S 14-16, A9 gD-A12, bzgl. Zurruhesetzung auch bei Beamten des höheren Dienstes (EG 11-13, A 9 gD bis A 12, bzgl. Zurruhesetzung auch bei Beamten des höheren Dienstes) EG 1-10, S 2-13, A 6A 9 mD, befristete Beschäftigungen bis 1 Jahr, Auszubildende Praktikanten, Volontäre, FSJ/Bufdi/u.Ä., Entlassung von Beamten auf Antrag (EG 1-10, A1-A9 mD, Auszubildende, etc.) unbegrenzt Beschäftigte in der örtlichen Verwaltung und in den städtischen Einrichtungen des Stadtteils unbegrenzt Anhörung (Einvernehmen, wenn Bausumme bis 275.000 EUR oder keine äußere Veränderung) unbegrenzt ggf. Anhörung (GdlV)) (wenn nicht GdlV) bei Abweichung von der Richtlinie zur Stellplatzablösung im Rahmen der Richtlinie zur Stellplatzablösung (GdlV) ggf. Anhörung 4 Abgabe von Stellungnahmen als Angrenzer in Baugenehmigungsverfahren und Übernahme von Baulasten Abgabe von Stellungnahmen der Stadt als Träger öffentlicher Belange und bei interkommunalen Angelegenheiten Zurückstellung von Baugesuchen Anordnung städtebaulicher Gebote gem. §§ 175 ff. BauGB Umlegungsverfahren Benennung von Straßen (wenn nicht GdlV) unbegrenzt (GdlV) ggf. Anhörung bei Verfahren von Bedeutung (wenn nicht GdlV) bei Verfahren ohne besondere Bedeutung (GdlV) ggf. Anhörung (unbegrenzt) unbegrenzt (keine Zuständigkeit) unbegrenzt (GdlV) ggf. Anhörung Bebauungspläne und Ortsbausatzungen alle Beschlüsse (wenn nicht GdlV) Einleitung Kernstadt Durchführung ggf. Anhörung Anhörung Stadtteile Anhörung 5 Beteiligungsangelegenheiten bei privatrechtlichen und wirtschaftlichen Unternehmen Errichtung, Erwerb, Veräußerung, Auflösung, Umwandlung und Verschmelzung, Abschluss von Beherrschungs-, Ergebnisabführungs- und andere Unternehmensverträge (§§ 291, 292 Absatz 1 AktG), Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung oder entsprechender Regelungen, Übernahme neuer Tätigkeiten in nicht nur unwesentlichem Umfang. (wenn nicht GdlV) bei Unternehmen mit unmittelbarer Beteiligung von mind. 25 %/ mittelbarer Beteiligung von 50 %: Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung, Bestellung des Abschlussprüfers, Ernennung und Abberufung von Liquidatoren, Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats oder des entsprechenden Organs, Festlegung der strategischen Ziele, Angelegenheiten von besonderer oder grundsätzlicher Bedeutung, Einziehung von Geschäftsanteilen, Entsendung /Vorschlag von alle übrigen Entscheidungen (GdLV) ggf. Anhörung 6 Aufsichtsratsmitgliedern und bei der Wahl von Mitgliedern von Leitungsorganen bei wesentlichen Unterbeteiligungen (keine Zuständigkeit) Beteiligungsangelegenheiten bei Zweckverbänden Aufnahme, Ausscheiden und Ausschluss von Verbandsmitgliedern und die Auflösung des Zweckverbandes, Festlegung der strategischen Ziele, Angelegenheiten von besonderer oder grundsätzlicher Bedeutung, Erlass, Änderung und Aufhebung der Verbandssatzung, Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhebung v. Bebauungsplänen (wenn nicht GdlV) alle übrigen Entscheidungen (GdLV) ggf. Anhörung 7 Bestellung von Bürgerinnen und Bürgern zu ehrenamtlicher Tätigkeit bei Wahlen und zu Zählungen aller Art und Entscheidung über Ablehnungsgründe Zuziehung von Sachverständigen und sachkundigen Einwohnern zu Beratungen des Gemeinderates/ der Ausschüsse Entscheidung über Widersprüche, Einleitung gerichtlicher Verfahren, Betritt zu gerichtlichen Verfahren und Einlegung von Rechtsmitteln Zustimmung der Gemeinde nach § 45 Absatz 1b und c Straßenverkehrsordnung. unbegrenzt ergänzende Zuständigkeit (alleinige Zuständigkeit) ergänzende Zuständigkeit (alleinige Zuständigkeit) über 150.000 EUR (wenn nicht GdlV) über 500.000 EUR bis 150.000 EUR (keine Zuständigkeit) Kernstadt (nur § 45 c StVO) (wenn nicht GdlV) ergänzende Zuständigkeit (alleinige Zuständigkeit) unbegrenzt (keine Zuständigkeit) bis 50.000 EUR (GdlV) ggf. Anhörung Kernstadt (nicht § 45 c StVO) (GdlV) Stadtteile (keine Zuständigkeit) 8 Ausgestaltung, Benutzung und Unterhaltung von öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen der Kulturund Sportpflege, der Park-, Grünanlagen und Biotope, des Friedhofes, der Kinderspielplätze und Kindergärten, der Feldund Waldwege sowie Wasserläufe, des Fremdenverkehrswesens Feuerwehr- und Vereinsangelegenheiten Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums Mitwirkung bei der Besetzung von Schulleiterstellen sonstige Entscheidungen Kernstadt, in den Stadtteilen: allgemeine Richtlinien Stadtteile im Rahmen der Richtlinien des Gemeinderates Kernstadt Stadtteile Kernstadt Stadtteile Kernstadt (unbegrenzt) Stadtteile (keine Zuständigkeit ggf. Anhörung unbegrenzt, soweit nicht OBZuständigkeit Pflichtaufgaben nach Weisung, Geschäfte der laufenden Verwaltung 9