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Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 22.02.2018 Az.: - 0691/Ha

Drucksache Nr.: 40/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

07.03.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

19.03.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
zum Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ vom 22. Februar 2018
wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan TEMPRORÄRER PARKPLATZ wird in der beigefügten
Fassung vom 22. Februar 2018 beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange
- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung
- Satzung
- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht)
- Umweltbericht

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 40/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 2017 dem Entwurf des Bebauungsplans TEMPORÄRER PARKPLATZ zugestimmt und den Beschluss zur Offenlage gefasst. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 2. Januar 2018 bis 2.
Februar 2018 statt.
Für die Landesgartenschau werden an besucherstarken Tagen rund 2.000 Stellplätze benötigt.
Diesen Andrang werden insgesamt zwei Parkplätze aufnehmen. Um den bewirtschafteten
Parkplatz am Hinlehrerweg, für die Dauer der Landesgartenschau, einzurichten, musste der
Bebauungsplan aufgestellt werden.
Während dieser Offenlage gingen 8 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher
Belange ein. Sie betreffen die Themen Geotechnik, Artenschutz und Umweltschutz, Verkehrsleitung und - ströme, Bodenschutz, Immissionsschutz, landwirtschaftlichen Flächenentzug und
Versorgungsleitungen. Die Abwägung stellt in tabellarischer Form den Stellungnahmen die
Bewertung des Stadtplanungsamtes im Einzelnen gegenüber. Aufgrund von abweichenden
Stellungnahmen zum Umgang mit dem Oberboden aus der frühzeitigen Beteiligung (Landratsamt, Amt für Landwirtschaft) und der Offenlage (Landratsamt, Amt für Bodenschutz und Wasserwirtschaft) wurde die Festsetzung zum Bodenschutz im Vergleich zur Offenlage geändert
und die Auflagen zum Bodenschutz hinzugefügt. Aufgrund dieser Änderungen wurde eine erneute Einholung der Stellungnahmen von den berührten Behörden nach § 4a Abs. 3 Satz 4
BauGB erforderlich. Die weiteren Änderungen in der vorliegenden Fassung vom 22. Februar
2018 sind nur geringfügige redaktionelle Änderungen oder Ergänzungen.
Aus der Bürgerschaft wurde eine Stellungnahme abgegeben. Der Anlieger wies auf die Störung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen sowie die Emission und die Risiken aus dem
Besucherumfeld hin. Genauer wurden die Themen Staubbildung, Lärm, Stau, Personensicherheit und Gebäudeschutz benannt. Es wurden mögliche verkehrsrechtliche Anpassungen (Einbahnstraßenregelung, Geschwindigkeitsbegrenzung und Park- und Halteverbot) in
den Zufahrtstraßen gewünscht.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
TEMPORÄRER PARKPLATZ zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.