Beschlussvorlage (- Abwägung)
Vorlage: Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
19. März 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
19. März 2018
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung – 1 2 3 5. Februar 2018 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 29. Mai 2017 – 30. Juni 2017) Von Seiten der IHK Südlicher Oberrhein wird die Planung der Stadt Lahr begrüßt, da mit ihr die wohl dringend anstehende betriebliIndustrie- und che Erweiterung und Weiterentwicklung der Handelskammer hier ansässigen Firma zermet ZerspanungsSüdl. Oberrhein technik planungsrechtlich ermöglicht sowie 31.05.2017 der Standort zusätzlich gesichert wird. Hinweis: Müsste es bezüglich der Nutzungsschablone für das MI2 nicht „VIII“ (Vollgeschosse) heißen? Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vertrag über die Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für das Flurstück-Nr. 25634/11 besteht. Es wird gebeten, dies in den Unterlagen zum Bebauungsplan zu ergänzen. Die Stromversorgung der Firma Zermet wird Netze Mittelbaden derzeit über die kundeneigene Trafostation 14.06.2017 "Zermet', die an der südlichen Grenze des Flurstücks-Nr. 25634/16 aufgestellt ist, sichergestellt (siehe Lageplan). Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Stromversorgung der neuen Halle im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mit der "Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG" zu klären ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der FläRegionalverband chennutzungsplan nach § 13a (2) Nr. 2 Südlicher Ober- BauGB im Wege der Berichtigung anzupasrhein sen ist. Hierbei ist auf § 6 (5) BauGB hinzu14.06.2017 weisen, wonach jedermann über den aktuellen Inhalt des Flächennutzungsplans Aus- Der Hinweis zur Nutzungsschablone Der Hinweis wird wurde geprüft und die Änderung zu berücksichtigt. VIII Vollgeschosse vorgenommen. Im Bebauungsplan wurde der erfor- Der Hinweis wird derliche Schutzstreifen von 1 m als berücksichtigt. nicht überbaubare Fläche eingetragen und mit einem Leitungsrecht zugunsten des E-Werk Mittelbaden gekennzeichnet. Dies wurde ebenfalls unter Punkt 5.2 in den planungsrechtlichen Festsetzungen ergänzt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß Der Anregung wird § 13 a(2) Nr. 2 BauGB im Wege der entsprochen. Berichtigung nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens berichtigt. Seite 1 Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung – 4 5 5. Februar 2018 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 29. Mai 2017 – 30. Juni 2017) kunft verlangen kann. Folglich sollte die Berichtigung des Flächennutzungsplans unverzüglich erfolgen. Zur Aktualisierung des Raumordnungskatasters AROK ist dem Regierungspräsidium Freiburg der berichtigte Flächennutzungsplan zuzustellen. Aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine weiteren Anregungen und Einwendungen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet bisher brach lag und die neue BebauRegierungsung an den Bestand angepasst werden soll. präsidium Stutt- Es wird davon ausgegangen, dass sich die gart, Ref. 46.2 – neuen Gebäude höhenmäßig in die besteLuftverkehr und henden Gebäude einfügen, deshalb ist daLuftsicherheit von auszugehen, dass keine luftrechtlichen 20.06.2017 Belange berührt werden. Gegen die 3. Änderung des Bebauungsplanes werden keine Einwände erhoben. Geotechnik Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentRegierungspräsi- licher Belange keine fachtechnische Prüfung dium Freiburg vorgelegter Gutachten oder von Auszügen Abt. 9 - Landes- daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein amt für Geologie, ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Rohstoffe und Baugrundgutachten oder geotechnischer Bergbau Baden- Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Württemberg Aussagen im Verantwortungsbereich des 27.06.2017 gutachtenden Ingenieurbüros. Andernfalls empfiehlt das LGRB die Übernahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan: Die Zahl der zulässigen Vollgeschos- Der Anregung wird se orientiert sich an der umliegenden entsprochen. Bestandsbebauung. Der Hinweis wurde in den Festsetzun- Der Hinweis wird gen unter dem Punkt 9.5 ergänzt. berücksichtigt. Seite 2 Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung – 5. Februar 2018 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 29. Mai 2017 – 30. Juni 2017) Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten im Verbreitungsbereich quartärer Talfüllungen (Auenlehm) unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, sowie mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Allgemeine Hinweise Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrbbw.de) entnommen werden. Des Weiteren wird auf das Geotop-Kataster Seite 3 Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung – 5. Februar 2018 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 29. Mai 2017 – 30. Juni 2017) verwiesen, welches im Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB-Mapserver GeotopKataster) abgerufen werden kann. Grundwasserschutz Der Hinweis zum Grundwasserschutz Der Hinweis wird (Es wird auf die Vorgabe des Merkblattes wurde in den Festsetzungen unter berücksichtigt. „BAULEITPLANUNG“, Kapitel 1 verwiesen) dem Punkt 9.6. ergänzt. Um evtl. negative Einflüsse auf das Grundwasser beurteilen zu können, sind die höchsten bekannten und die mittleren Grundwasserstände in den Bebauungsplan zu übernehmen. 6 Landratsamt Ortenaukreis Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz 28.06.2017 Grundwassermessstelle 110/116-6 (s. Tabelle und Karte) NW 154,92 MW 156,65 HW 159,33 Aus Gründen des allgemeinen Grundwasserschutzes ist das Bauen im Grundwasser grundsätzlich abzulehnen. Die Höhenlage der Unterkante Kellerfußboden ist i.d.R. so zu wählen, dass diese über den mittleren bekannten Grundwasserständen liegt. Für unvermeidbare bauliche Anlagen unterhalb des mittleren Grundwasserstandes sowie für Grundwasserabsenkungen im Rahmen von Bauvorhaben ist eine separate wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde (Landratsamt OrtenSeite 4 Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung – 5. Februar 2018 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 29. Mai 2017 – 30. Juni 2017) aukreis) zu beantragen. Bauliche Anlagen unterhalb des höchsten Grundwasserstandes sind wasserdicht und auftriebssicher auszuführen. Zur Herstellung der Abdichtung von Baukörpern / Bauteilen und sonstiger Anlagen dürfen keine Stoffe verwendet werden, bei denen eine Schadstoffbelastung des Grundwassers zu besorgen ist. Die Herstellung einer Dränage zum Absenken und Fortleiten von Grundwasser ist unzulässig. Der Hinweis zu den Altlasten wurde in Der Hinweis wird den Festsetzungen unter dem Punkt berücksichtigt. Im Bereich des Änderungsbereiches liegen 9.7. ergänzt. nach derzeitigen Erkenntnissen keine Altlasten/Altlastverdachtsflächen vor. Dem Bebauungsplan kann aus Sicht der Altlastenbearbeitung zugestimmt werden. Altlasten Nachfolgender Hinweis ist in den textlichen Teil des Bebauungsplanes aufzunehmen: Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen und / oder Geruchsemissionen (z. B. Mineralöle, Teer ....) wahrgenommen, so ist umgehend das Landratsamt Ortenaukreis (Amt für Umweltschutz; Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz) zu unterrichten. Seite 5 Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung – 5. Februar 2018 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 29. Mai 2017 – 30. Juni 2017) Aushubarbeiten sind an dieser Stelle sofort einzustellen. Hinsichtlich der Themen "Oberirdische Gewässer", "Wasserversorgung", "Abwasserentsorgung", "Altlasten" und "Bodenschutz" sind keine Ergänzungen/Anmerkungen erforderlich. 7 8 Hinweis: Es wird auf das per E-Mail vom 18. November 2005 übersandte Merkblatt „BEBAUUNGSPLAN" des Landratsamtes Ortenaukreis – Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz – und auf unser Schreiben vom 14. Mai 2001 (Zwischenbilanz) verwiesen. Der jeweils neueste Stand dieses Merkblattes ist im Internet unter: www.ortenaukreis.de zu finden. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen Landratsamt zum Vorhaben keine Bedenken, jedoch sind Ortenaukreis artenschutzrechtliche Belange zu berückAmt für Umweltsichtigen, insbesondere für Eidechsen, um schutz ggf. Verbotstatbestände gem. § 44 28.06.2017 BNatSchG zu vermeiden. Landratsamt Es wird davon ausgegangen, dass die unter Ortenaukreis Ziffer 8 der planungsrechtlichen FestsetzunAmt für gen aufgeführten Schalldämm-Maße der Gewerbeaufsicht, entsprechenden Außenbauteile (Tabelle der Immissionsschutz Lärmpegelbereiche) beachtet und eingehalund Abfallrecht ten werden. 29.06.2017 Der Lärmpegelbereich VIII in der o.g. Lärm- Der Hinweis wurde in den Festsetzun- Der Hinweis wird gen unter dem Punkt 9.9 ergänzt. berücksichtigt. Der Hinweis wurde in den Festsetzun- Dem Hinweis wird gen unter dem Punkt 8 korrigiert. entsprochen. Seite 6 Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung – 9 5. Februar 2018 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 29. Mai 2017 – 30. Juni 2017) Landratsamt Ortenaukreis Gesundheitsamt 29.06.2917 pegelbereichstabelle, in den planungsrechtlichen Festsetzungen ist wohl ein Schreibfehler, gemeint ist entsprechend dem zugrundeliegenden schalltechnischen Gutachten der Firma Heine und Jud, Projekt 2025/2 vom 20. März 2017 der in der Tabelle 4 des Gutachtens genannte Lärmpegelbereich VII. Das Plangebiet liegt zwischen Vogesenstraße und Rheintalbahn, umfasst 4 Grundstücke und soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Das eingeholte schallschutztechnische Gutachten des Ingenieurbüros „Heine + Jud“ vom 20.03.2017 hat ergeben, dass sowohl tags als auch nachts (verursacht durch den Schienenlärm) nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005, sondern auch die sog. Grenze der Gesundheitsgefahr von 60 dB(A) (nachts) um bis zu 18 dB(A) überschritten werden. Eine Wohnnutzung wäre aus diesem Grund nur mit umfangreichen passiven Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden sowie aktiven Maßnahmen an den Außenwohnbereichen möglich. Unter gesundheitlichen Aspekten wird das Plangebiet zur Wohnnutzung als nicht geeignet gehalten. Das Gesundheitsamt schließt sich den Aussagen des Gutachters an, dass bei Beachtung der Ausführungen zu den passiven Schallschutzmaßnahmen eine mischgebietsverträgliche gewerbliche Nutzung bzw. eine Büronutzung möglich ist. Durch die Festsetzung als Mischge- Der Anregung wird biet wird der tatsächliche Gebietscha- entsprochen. rakter, des zum größten Teil bereits bebauten Geltungsbereichs, abgebildet. Auf dem einzigen brachliegenden Grundstück, was zuvor als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt war, wird nun die Erweiterung der angrenzenden Firma für Zerspanungstechnik ermöglicht. Eine Neuansiedlung von Wohnungen ist nicht geplant. Seite 7 Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung – 10 5. Februar 2018 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 29. Mai 2017 – 30. Juni 2017) Landratsamt Ortenaukreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft 29.06.2017 Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, sind Der Hinweis wurde in den Festsetzun- Der Hinweis wird keine Veränderungen an den verkehrstech- gen unter dem Punkt 9.8 ergänzt. berücksichtigt. nischen Erschließungssituation geplant. Insofern ergeben sich auch keine Einwendungen gegen das Vorhaben. Ergänzend wird darum gebeten, nachfolgende Hinweise in den schriftlichen Festsetzungen unter „Ziffer 9 Hinweise“ aufzunehmen: Bereitstellung der Abfallbehälter / Gelbe Säcke Die Bereitstellung der Abfälle, soweit diese im Rahmen der kommunalen Abfallabfuhr entsorgt werden, muss an einer für 3-achsige Abfallsammelfahrzeuge (bis 10,30 m Länge) erreichbaren Stelle am Rand öffentlicher Erschließungsstraßen erfolgen. Abfallwirtschaftssatzung Die speziellen Regelungen der Abfallentsorgung im Ortenaukreis enthält die Abfallwirtschaftssatzung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis in der jeweils geltenden Fassung. Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen. Stefan Löhr Dipl.- Ing. Seite 8