Beschlussvorlage (- Satzung)
Vorlage: Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
19. März 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
Beschlussvorlage (- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht))
19. März 2018
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht))Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)Beschlussvorlage (- Satzung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Abwägung der Einwendungen und Anregungen von Bürgern)
STADT LAHR Satzung Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ Planungsrechtliche Festsetzungen Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 19. März 2018 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus folgenden Teilen: - Planungsrechtliche Festsetzungen vom 22. Februar 2018 - Nutzungsplan M. 1:1000 vom 22. Februar 2018 Beigefügt sind: - Bestandsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs M. 1:1000 vom 22. Februar 2018 - Gestaltungsplan M. 1:500 vom 19. Oktober 2017 - Begründung vom 22. Februar 2018 - Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht) - Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 22. Februar 2018 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister