Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsresten für das Jahr 2018)
6. Mai 2019
Beschlussvorlage Amt: 20/201 Wurth Datum: 14.03.2019 Az.: 902.27/2018 Drucksache Nr.: 59/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 08.04.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 06.05.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bildung von Haushaltsresten für das Jahr 2018 Beschlussvorschlag: 1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt. 2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2018 im - Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 6.768.000,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 4.148.000,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 14.317.000,-- Euro entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b. Anlage(n): Anlage 1 -Auflistung der Haushaltsreste 2018 Anlage 2 -Erläuterungen zu den Haushaltsresten BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 59/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Auch für das Rechnungsjahr 2018 werden für den Verwaltungshaushalt wieder Haushaltspositionen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung der Haushaltswirtschaft und die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen Haushaltsreste gebildet werden sollten. Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt für Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden. Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils in den ersten Monaten des Folgejahres vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden können und die Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der Jahresrechnung beschlossen werden muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab einem Betrag von 30.000,-- Euro erläutert (Anlage 2). In der Haushaltssatzung 2018 ist die Kreditermächtigung mit 9.065.000,-- Euro festgesetzt worden. Aus dem Jahr 2017 ist keine Kreditermächtigung übertragen bzw. ist kein Haushaltseinnahmerest gebildet worden. Die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2018 hat sich somit auf 9.065.000,-- Euro belaufen. Eine Kreditneuaufnahme ist im Jahr 2018 nicht erfolgt. Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2015 ist stets ein Haushaltseinnahmerest über die jeweils im Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung gebildet worden. Erstmalig wurde für das Jahr 2016 auf eine solche Übertragung in das darauffolgende Jahr verzichtet. Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der zu erwartenden Ergebnisverbesserung 2018 schlägt die Verwaltung analog der Verfahrensweise der beiden Vorjahre (2017 und 2016) vor, auf eine (Teil-)Übertragung der noch in (voller) Höhe von 9.065.000,-- € zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2018 in das Jahr 2019 zu verzichten (= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest zu bilden). Drucksache 59/2019 Seite - 3 - Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ab dem Jahr 2000 ersehen werden: Jahr Volumen VerwHH (*) Euro Ausgabereste Euro Volumen VermHH (*) Euro Einnahmereste Euro 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 70.447.327 70.609.056 72.827.597 66.172.676 70.400.211 77.211.879 79.163.901 80.555.958 78.682.730 80.025.237 83.284.702 85.482.940 94.012.627 103.775.161 106.148.897 111.535.664 118.730.431 131.255.672 139.650.000 1.080.001 1.557.344 1.066.000 1.177.600 1.300.700 2.310.100 1.681.000 2.144.900 1.298.000 1.505.350 1.836.200 2.041.450 2.378.800 3.511.000 3.495.000 3.936.900 4.336.700 4.538.500 6.768.000 13.104.099 9.617.677 10.167.914 17.328.109 13.964.407 20.394.311 16.279.546 15.345.244 15.124.938 19.099.220 16.922.233 13.582.146 13.312.500 23.376.525 17.327.422 24.426.416 32.626.905 46.945.930 31.125.000 2.300.813 2.249.684 3.259.000 2.795.700 2.963.000 1.345.000 819.600 3.714.000 3.340.200 5.822.000 6.573.550 5.140.150 4.672.300 3.929.000 3.902.200 5.109.600 4.454.600 6.265.000 4.148.000 Ausgabereste Euro 3.838.805 3.448.561 4.146.200 2.759.600 1.899.200 2.784.600 3.617.400 4.073.800 4.818.650 8.769.800 7.751.650 5.253.450 7.632.510 9.455.000 10.249.400 9.242.750 12.153.100 20.246.500 14.317.000 (*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt Jahre 2000-2017 = endgültige Rechnungsergebnisse, Jahr 2018 = vorläufiges Rechnungsergebnis Die vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste 2018 (VerwHH + VermHH) belaufen sich in der Summe auf 21.085.000,-- Euro (im Vorjahr: 24.785.000,-- Euro). Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 149 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 159) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 6.768.000,-- Euro vorgeschlagen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50*) mit insgesamt 53 Einzelpositionen (= rd. 36 %) belaufen sich in der Summe auf 4.880.650,-- Euro (= rd. 73 %) und stellen damit den größten Einzelbereich dar. Unter den Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50*) werden auch alle vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des Schulsanierungskonzeptes geführt. Bund und Land haben jeweils eigene Förderprogramme für die Sanierung von kommunalen Schulgebäuden aufgelegt. Für nachstehende Schulgebäude bzw. Schulsanierungsmaßnahmen liegen Förderbescheide im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes -Kapitel 2 des Bundes (KInvFG -Kap. 2) mit Zuwendungen in Höhe von insgesamt rd. 7,6 Mio. Euro vor: Drucksache 59/2019 o o o o o Seite - 4 - Schutterlindenbergschule Luisenschule (Neuwerkhof 6) Scheffel-Gymnasium Max-Planck-Gymnasium Schulgebäude im Stadtteil Kippenheimweiler Zunächst keine Förderung im Rahmen des KInvFG Kap. 2 haben die ebenfalls beantragten Schulsanierungsmaßnahmen „Eichrodtschule“, „Schule im Stadtteil Reichenbach“ und „Schule im Stadtteil Sulz“ erfahren. Hier stehen Entscheidungen darüber, ob doch Förderbewilligungen im Rahmen des KInvFG Kap. 2 bzw. alternativ im Rahmen des Schulsanierungsfonds des Landes (SSF) möglich sind, noch aus. Diese Förderanträge sind von der Bewilligungsstelle in die Liste der entscheidungsreifen Anträge für 2019 aufgenommen worden. Eine Förderentscheidung ist damit aber noch nicht getroffen worden. Darüber hinaus ist auch für die Schulsanierungsmaßnahme „Luisenschule -Außenstelle Industriehof 12“ ein Förderantrag eingereicht worden. Für den Schulsanierungsbereich wird die Bildung folgender Haushaltsreste 2018 vorgeschlagen (hier unterteilt nach Maßnahmen-/Förderbereiche): - Schulsanierungsprogramm (SSP) - Schulsanierungsfonds (SSF) des Landes - Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -Kap. 2 des Bundes (KInvFG II) = Schulsanierungsmaßnahmen insgesamt: 319.300,-- Euro 349.950,-- Euro 2.134.450,-- Euro 2.803.700,-- Euro Die Schulsanierungsmaßnahmen stellen mit rd. 58 % einen Großteil der Gebäudeunterhaltungen (Gruppierung 50*) dar. Verglichen mit den gesamten Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushaltes machen sie einen prozentualen Anteil von rd. 42 % aus. Die betragsmäßig höchsten Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes entfallen auf: - Max-Planck-Gymnasium: Maßnahmen gem. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (siehe Anlage 1a, OZ 59) - Scheffel-Gymnasium: Maßnahmen gem. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (siehe Anlage 1a, OZ 53) 1.030.550,-- Euro 865.250,-- Euro - Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen: Bauunterhaltungszuschüsse (siehe Anlage 1a, OZ 91) 361.150,-- Euro - Straßenbeleuchtung: Umrüstung der Leuchtmittel (siehe Anlage 1a, OZ 119) 336.150,-- Euro Drucksache 59/2019 - Schutterlindenbergschule: Maßnahmen gem. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (siehe Anlage 1a, OZ 29) Seite - 5 - 238.650,-- Euro Diese fünf Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von 2.831.750,-- Euro (rd. 42 %). Bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.12.2018 (Drucksache Nr. 338/2018) sind unter der Finanzposition 1.6100.620200 „Verkehrsplanungen“ verfügbare Mittel des Jahres 2018 in Höhe von 46.000,- Euro für übertragbar erklärt worden. Dieser Mittelübertrag ins Jahr 2019 steht im Kontext mit der Ausarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplanes einschl. ÖPNV-Konzept. Die Aufnahme dieser Position in der als Anlage beigefügten Auflistung dient dem Aspekt der vollständigen Darstellung sämtlicher Haushaltsreste 2018. Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 112 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr 94) mit einem Gesamtvolumen von 14.317.000,-- Euro zur Übertragung in das Jahr 2019 an. Die vorgesehenen Haushaltsreste für vermögenswirksame Hochbaumaßnahmen (Gruppierung 94*) mit insgesamt 32 Einzelpositionen (= rd. 29 %) belaufen sich in der Summe auf 4.367.300,-- Euro (= rd. 31 %) und stellen damit den größten Einzelbereich dar. Vom vorbezifferten Gesamtvolumen der vorgesehenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes entfallen die fünf betragsmäßig größten Positionen auf: - Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“: Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche (siehe Anlage 1b, OZ 87) 2.190.000,-- Euro - Förderung von Kindertageseinrichtungen: Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstausstattungen (Anlage 1b, OZ 46) 1.374.000,-- Euro - Friedrichschule: Erweiterung zur Gemeinschaftsschule (Anlage 1b, OZ 27) 1.194.500,-- Euro - Otto-Hahn-Realschule: Erweiterung zur Ganztagesschule (Anlage 1b, OZ 31) 898.800,-- Euro - Park Kleinfeld Süd: Umbau/Neugestaltung (Anlage 1b, OZ 67) 528.000,-- Euro Die vorgenannten fünf Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von 6.185.300,-- Euro (rd. 43 %). Drucksache 59/2019 Seite - 6 - Im Rechnungsjahr 2017 wurden Zuschussmittel an die LGS Lahr 2018 GmbH in Höhe von insgesamt 3,67 Mio. € per Haushaltsreste ins Jahr 2018 übertragen. Im Jahr 2018 sind von der LGS-GmbH alle verfügbaren Haushaltsmittel (Haushaltsreste aus 2017 zuzüglich veranschlagte Mittel gem. Haushaltsplan 2018 zuzüglich bewilligte Mehrausgaben) abgerufen worden, so dass eine (erneute) Restebildung nicht möglich ist. Die für das Jahr 2018 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich die im Vorjahr bzw. in den Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste stark bemerkbar bzw. wirken nach. Für den Vermögenshaushalt ist die Bildung folgender Haushaltsausgabereste vorgesehen (hier unterteilt nach vermögenswirksamen Bereichen): im Vorjahr: Baumaßnahmen: Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün (Gruppierungen 94*, 95* und 96*) 9.572.200,-- € ( 8.494.650,-- €) Investitionsförderungsmaßnahmen: Investitionszuschüsse an Dritte (Gruppierung 98*) 4.279.800,-- € (10.554.200,-- €) 465.000,-- € ( 1.197.650,-- €) Vermögenserwerbsmaßnahmen: Grundvermögen, bew. Anlagevermögen: (Gruppierung 93*) Zielsetzung für das laufende Haushaltsjahr 2019 muss es sein, die hohen Haushaltsreste maßgeblich abzubauen, da es im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum 01.01.2020 weder rechtlich noch technisch möglich sein wird, Haushaltsreste zu bilden. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer