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Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Hauptsatzung)

                                    
                                        Anlage zur Vorlage 186 / 2019

SATZUNG
zur Änderung der Hauptsatzung
Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat aufgrund von § 4 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581,
ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186) am
22.07.2019 folgende
Änderungssatzung
beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald vom 25. September 2006 in der Fassung
vom 23. Oktober 2017 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Den in Absatz 1 genannten Ausschüssen gehören neben dem Vorsitzenden oder
der Vorsitzenden als weitere Mitglieder an:
1. Haupt- und Personalausschuss: 14 Mitglieder des Gemeinderats,
2. Technischer Ausschuss: 14 Mitglieder des Gemeinderats, bei Umlegungen je eine
bausachverständige Person mit Erfahrungen in der Bauleitplanung und eine Person der
Vermessungsbeamtenschaft der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde oder eine
Person der örtlich zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurschaft als
beratendes Mitglied.
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lahr/Schwarzwald

Der Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller