Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Vorlage: 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage - Satzungsbeschluss
30. September 2019
Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Erschütterungsgutachten)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Gutachten zu den Geruchsimmissionen vom 21.12.2018 und 26.02.2019)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
30. September 2019
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Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Erschütterungsgutachten)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)Beschlussvorlage (- Satzungen)Beschlussvorlage (- Gutachten zu den Geruchsimmissionen vom 21.12.2018 und 26.02.2019)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Begründung)
Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE, 2. OFFENLAGE Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 24. April - 8. Mai 2019) OZ 1 Beteiligter Landratsamt Ortenaukreis Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz 08.05.2019 Anregungen des Beteiligten Stellungnahme Der am 19.04.2019 übersandte Bebauungsplanentwurf findet in dieser Form unsere Zustimmung. Im Einzelnen nehmen wir zu den wasserwirtschaftlichen Themen wie folgt Stellung: I. Abwasserentsorgung/Oberflächenentwässerung Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan. Bzgl. der Thematik Retentionszisternen (nicht zu verwechseln mit Zisternen zur ausschließlichen Regenwassersammlung für Gartenbewässerung oder sonstige Nutzung) oder andere gedrosselte Rückhalteräume möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass diese nur bei direkter Ableitung in ein Gewässer zur Reduzierung der hydraulischen Belastung sinnvoll sind. Retentionszisternen mit bewirtschaftbarem Volumen und gedrosselter Ableitung bei Mischsystemen sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da unbelastetes Niederschlagswasser wiederum mit Schmutzwasser vermischt und entweder zur Kläranlage oder bei den nachfolgenden Regenwasserbehandlungsanlagen als verdünntes Mischwasser entlastet wird. Wir bitten dies im Zuge der weiteren Planung zu beachten. Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass in Gebieten mit Mischsystementwässerung neben der hydraulischen Leistungsfähigkeit des öffentlichen Entwässerungssystems wesentlich die Thematik bzgl. der Schmutzfracht zu betrachten ist und verweisen auf die in diesem Zusammenhang bereits geführten Gespräche mit der Abt. Tiefbau der Stadt Lahr sowie den ergänzenden Bestimmungen in der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Generalentwässerungsplan für die Kernstadt Lahr. Seite 1 Beschluss Im Rahmen der 2. Offenlage sind nur Anre- Kenntnisnahme gungen zu Änderungen gegenüber der 1. Offenlage zulässig. Die hier formulierten Anregungen des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz wurden bereits zur 1. Offenlage vorgebracht und am 15. April 2019 durch den Gemeinderat abgewogen. Dabei gilt weiterhin, dass detaillierte Einzelmaßnahmen im Zuge der konkreten Entwässerungsplanung zu identifizieren und abzustimmen sind. Dieser Prozess hat bereits begonnen und wird auch fortgesetzt. Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE, 2. OFFENLAGE Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 24. April - 8. Mai 2019) OZ Beteiligter Anregungen des Beteiligten Stellungnahme Beschluss II. Hinsichtlich der Themen „Oberirdische Gewässer", „Grundwasserschutz", „Wasserversorgung", „Altlasten und Bodenschutz" sind unsererseits keine Ergänzungen erforderlich. Hinweis: Im Übrigen verweisen wir auf das übersandte Merkblatt „BAULEITPLANUNG" des Landratsamtes Ortenaukreis - Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz -. Der neueste Stand dieses Merkblattes ist im Internet unter: www.ortenaukreis.de zu finden. Die von der Planung besonders betroffene, östlich angrenzende Firma Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH (im Folgenden „CEPA“) ist nun intensiv mit eingebunden worden. Dies ist zu begrüßen. Ebenso zu begrüßen ist, dass bezüglich möglicher Geruchsund Staubimmissionen sowie dem Thema Erschütterungen neue Gutachten erstellt worden sind sowie das Schallgutachten überarbeitet worden ist. 2 Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK) 08.05.2019 Das Baugebiet weist zwar ein Urbanes Gebiet aus, was u.a. aufgrund der deutlich höheren LärmImmissionsrichtwerte am Tag grundsätzlich begrüßt wird. Für den räumlichen Teilbereich des vorliegenden 1. Teilbebauungsplans wird den aktuellen Planungen des Investors nach jedoch keine gewerbliche Nutzung realisiert werden, im Gegenteil: Hier werden die empfindlichen Nutzungen konzentriert und u.E. so eine weitere, deutliche Verstärkung der Gemengelage geschaffen. In unmittelbarer Nähe zum Firmenareal sollen in drei Geschosswohnungsbauten 45-50 Wohneinheiten entstehen. Neue Anwohner neigen wesentlich mehr dazu, Beschwerde einzulegen, was Seite 2 Im Rahmen der 2. Offenlage sind nur Anre- Kenntnisnahme gungen zu Änderungen gegenüber der 1. Offenlage zulässig. Die hier formulierten Bedenken der IHK wurden sinngemäß bereits zur 1. Offenlage vorgebracht und am 15. April 2019 durch den Gemeinderat abgewogen. Seitdem haben sich zur zulässigen Art der baulichen Nutzung keine Änderungen ergeben. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Angebotsplanung. Damit sind im Urbanen Gebiet gewerbliche Nutzungen im Rahmen der Einschränkungen der BauNVO jederzeit zulässig. Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE, 2. OFFENLAGE Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 24. April - 8. Mai 2019) OZ Beteiligter Anregungen des Beteiligten Stellungnahme Beschluss angesichts der hohen, in einem MU tagsüber zulässigen Lärmrichtwerte an Relevanz gewinnt. Der Anlage 8 des Schallgutachtens ist zu entnehmen, dass umfassende passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sein werden, um eine Verträglichkeit zwischen industrieller und Wohnnutzung erreichen zu können. In den planungsrechtlichen Festsetzungen unter Ziffer 5.2 (Gewerbelärm – schutzbedürftige Räume) müsste u.E. im ersten Satz noch auf die nächtlichen Überschreitungen Bezug genommen werden. Es wird angeregt, auch den mittleren der drei eingerückten Absätze unter Ziffer 5.4.1 des Schallgutachtens in die Festsetzungen mit aufzunehmen. Weiter wird angeregt, das Schallgutachten in der Satzung als Bestandteil des Bebauungsplanes aufzunehmen, da hierauf z.T. verbindlich verwiesen wird. Die Festsetzung wird entsprechend dem Gut- Teilweise achten ergänzt. Der mittlere Absatz enthält Berücksichtigung nur eine alternative Möglichkeit und wird daher nicht als Festsetzung übernommen. Jedoch ist er im Gutachten deutlich erkennbar enthalten. Das Schallgutachten wird ohnehin unter § 2 der Satzung als Bestandteil des Bebauungsplanes aufgeführt. Hinsichtlich des weiteren Umweltaspektes „Erschütterungen“ wird empfohlen, auch das hierzu erstellte Gutachten in der Begründung noch zu erwähnen und dessen Ergebnisse kurz darzustellen. Die beiden Gutachten zu Geruch/Staubimmissionen und Erschütterungen müssten u.E. dem Bebauungsplan beigefügt werden. Das Erschütterungsgutachten hat keinerlei Berücksichtigung Auswirkungen auf den Bebauungsplan. Dennoch wird unter der Ziffer 2.3.3 in die Begründung aufgenommen. Sämtliche Gutachten sind dem Bebauungsplan beigefügt. In der Begründung unter Ziffer 2.6 wird das Thema Die hier behandelten Kosten betreffen nur Zurückweisung Kosten behandelt. Es wird angeregt, die der Firma Kosten, die der Stadt Lahr durch die GeCEPA durch die Realisierung der Planung entstehen- samtmaßnahme entstehen. den Kosten und die Kostenübernahme durch den Investor hier mit zu thematisieren. Seite 3 Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE, 2. OFFENLAGE Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 24. April - 8. Mai 2019) OZ Beteiligter Anregungen des Beteiligten Stellungnahme Beschluss Zu den Einwendungen der Firma CEPA laufen derzeit Der entsprechende Vertrag liegt vor und wur- Kenntnisnahme noch die Verhandlungen. Sollte hier ein positives Er- de von allen Beteiligten unterzeichnet. gebnis erzielt werden, dem alle Beteiligten zugestimmt haben und ein entsprechender rechtskräftiger Vertrag vorliegt, werden unsere grundsätzlichen Bedenken zurückgestellt. Die Firma Carl Padberg Zentrifugenbau GmbH, das Landratsamt Ortenaukreis sowie das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht erhalten unsere Stellungnahme zur Kenntnis. Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen. Sabine Fink Stadtbaudirektorin Seite 4