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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 3/2016
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 21.03.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 18:55 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Täubert
Vollmer

FDP:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadträtin

Rehm

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

-2entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Benz
Dr. John
Oßwald
Schwarzwälder
Volk
Waldmann

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

15

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung spricht als Gast der Bürgermeister der Partnerstadt Dole,
Herr Jean-Marie Sermier.
Mit dem gegenseitigen Besuch einer Gemeinderatssitzung soll die kommunalpolitische
Zusammenarbeit gestärkt werden. Die Ausführungen von Bürgermeister Sermier werden
simultan übersetzt.
Im Anschluss nutzen die Mitglieder des Gremiums die Gelegenheit zur engagierten Diskussion mit Bürgermeister Sermier. Oberbürgermeister Dr. Müller dankt Herrn Bürgermeister Sermier anschließend für seine Ansprache und überreicht ein Weinpräsent.
Oberbürgermeister Dr. Müller teilt zur Tagesordnung mit, dass die Information zur Kontrolltätigkeit des Rechts- und Ordnungsamtes sowie die Tagesordnungspunkte 1 – 5 der Beratungs- und Beschlussangelegenheiten im Interesse des anschließenden Austauschs mit
der Delegation aus der Partnerstadt von der Tagesordnung abgesetzt wurden.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 29.02.2016 gefassten Beschlüsse
1. Der Gemeinderat hat zum Thema Fachmarktzentrum Lahr - Wiedererrichtung des
Schuhfachmarktes folgende Beschlüsse gefasst:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass eine Befreiung von den textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne BLOCKSCHLUCK GÖTZMAN, 2. + 3. Änderung zum
Ausschluss des Sortiments Schuhe nicht erfolgen kann, da sie die Grundzüge der Planung berührt und damit rechtswidrig wäre.
Die vom Gemeinderat am 26.09.2011 und am 20.12.2014 beschlossenen Festsetzungen zum Sortiment Schuhe sollen beibehalten werden. Ein entsprechendes Änderungsverfahren des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN soll nicht erfolgen.
Eine erneute Befassung mit der Thematik soll nach Vorliegen der Ergebnisse des beauftragten Einzelhandelsgutachtens erfolgen.
2. Der Gemeinderat hat zum Thema Neubau Kindertagesstätte Alleestraße und Abbruchmaßnahme Rappenareal folgendes beschlossen:
Der Gemeinderat nimmt die Information über die Kostenentwicklung beim Neubau der
Kindertagesstätte Alleestraße und bei der Abbruchmaßnahme Rappenareal zur
Kenntnis.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis über die Rückforderungen bei der Rohbaufirma sowie beim Architekturbüro.

-4Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für den Neubau der Kindertagesstätte Alleestraße bei
der Finanzposition 2.4649.940000-012 (Neubau Kindertagesstätte) überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 213.650,00 Euro sowie bei der Finanzposition 2.6150.943000005 (Freilegung von Grundstücken) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 80.100,00
Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.6700.575000 (Straßenbeleuchtung, Stromverbrauch)

Il. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
78/2016
30

1.

Urteil des VGH Baden Württemberg im Normenkontrollverfahren gegen
die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Lahr (Wettbürosteuer);
Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde;
hier: Übertragung der Zuständigkeit auf den Oberbürgermeister

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat überträgt die Zuständigkeit für die Entscheidung, ob gegen
das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28.01.2016
– 2 S 2067/14 Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden soll, auf den
Oberbürgermeister.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

54/2016
603

2.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
- Vergabe Gewerk Rohbauarbeiten - Neubau
- Vergabe Gewerk Metalltüren und Verglasungsarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Firma Meurer-Bau GmbH & Co. KG aus Lahr erhält den Auftrag zur
Ausführung der Rohbauarbeiten - Neubau in Höhe von brutto 688.635,04 €.
2. Die Firma HEWE Glas- und Metallbau GmbH aus Lahr erhält den Auftrag
zur Ausführung der Metalltüren und Verglasungsarbeiten in Höhe von brutto
201.853,75 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-556/2016
603

3.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
-Projektmanagementbericht Nr. 4, Februar 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 4, Stand Februar 2016 zum Umbau und
Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum stadtgeschichtlichen Museum
wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

55/2016
603

4.

Erweiterung Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
-Projektmanagementbericht Nr. 4, Februar 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 4, Stand Februar 2016 zur Erweiterung
der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

35/2016
605

5.

Neubau eines RW-Ableitungskanales im Baugebiet Meßmersgrund /
Kapellenweg im Stadtteil Reichenbach
- Vergabe der Kanalisations- u. Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Trenkle, Kippenheim, wird auf Grund ihres Angebotes vom
23.02.2016 beauftragt, die erforderlichen Kanalisations- u. Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt. 459.504,77 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-663/2016
605

6.

Umgestaltung Bahnhofsvorplatz
- Vergabe der Erd-,Pflaster- und Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird, aufgrund Ihres Angebots vom
24.02.2016, beauftragt die erforderlichen Erd-, Pflaster- und Straßenbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz“ durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt, einschließlich 19 % MwSt.: 1.518.612,30 EUR
2. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 die
notwendigen Haushaltsmittel für den Umbau der bahneigenen Teilfläche im
Zuge der Maßnahme „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz“ in Höhe von
195.000,00 EUR zu beantragen (Vergleiche hierzu die GR – Vorlage Sitzungsdrucksache Nr.222/2015 - 1. Ergänzung, Pkt. 1.5 Kostenentwicklung
„Zusätzliche Optionen“ Seite 6)
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2017entsprechend zu veranschlagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

57/2016
603

7.

Zeitplan Gebäudemanagement 2016

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat nimmt den Zeitplan für die im Haushaltsjahr 2016 vorgesehenen Maßnahmen der Abteilung Gebäudemanagement zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

76/2016
605

8.

Kreisverkehr Schwarzwaldstraße / Otto-Hahn-Straße
- Vergabe der Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Vogel-Bau aus Lahr wird auf Grund ihres Angebotes
vom 22.02.2016 beauftragt, die Straßenbauarbeiten auszuführen.
Die Auftragssumme beträgt 544.528,85 € einschl. 19 % MwSt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-760/2016
61

9.

Erweiterung der Erneuerungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“
- Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes „Nördliche Altstadt“

Der Gemeinderat beschließt:
Die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes „Nördliche Altstadt“ wird nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten
Entwurfs beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
71/2016
61

10.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim
- Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Das Gremium wurde vor der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt informiert, dass die vorliegende Beschlussvorlage 71/2016 die Zusammenfassung der Stellungnahmen und Abwägung der Beschlussvorlagen 52/2016
(Stand 16.02.2016) sowie der Tischvorlage zu zwei verspätet eingegangenen
Stellungnahmen des Landratsamtes Ortenaukreises 52/2016 , 1. Änderung
(Stand 26.02.2016) enthält, welche in der öffentlichen TA-Sitzung einstimmig
vorberaten wurden.Es wurden keine Änderungen am Erläuterungsbericht und
den Plänen vorgenommen.
Der Gemeinderat empfiehlt:
1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 26.2.2016 zu den während
der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 7. Änderung
des Flächennutzungsplanes werden beschlossen.
2. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts
mit den Bereichen
- Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Bebauungsplan SEEPARK, Stadtteil Mietersheim
- Bebauungspläne KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE
und MOSCHEE
- Bebauungspläne KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. Änderung
wird in der Fassung vom 26.2.2016 beschlossen.
3. Gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim
Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
26
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

-8III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
29.02.2016

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift ist genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 28.03.2016

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin